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Komische Kreuzung + Knöllchen: Ist das <5m vor der Kreuzung?

Themenstarteram 18. November 2016 um 23:38

Hallo Zusammen,

Ich habe gerade eine Politesse aus meinem Fenster beobachtet, wie sie voller Schadenfreude ein Knöllchen an mein Auto angebracht hat. Der Vorwurf: Parken weniger als 5 Meter vor der Kreuzung. (SIEHE BILD!!)

Streng genommen hat sie ja recht, allerdings beginnt die Kreuzung im "praktischen Sinne" mehr als 5M vor meinem Auto, da sich davor die nicht befahrbare schraffierte Fläche befindet. Ergo: Ich behindere niemanden.

Was sagt ihr? Einfach zahlen werde ich wohl in jedem Fall, die "Pumpe" will geschont werden und es ist der Aufregung nicht wert. Aber will der Staat hier einfach nur Geld scheffeln?

Beste Antwort im Thema

Es kommt nur auf den Schnittpunkt der verlängerten Bordsteinkanten an. Die Behinderung bezieht sich auf den abgesenkten Bordstein. Es reicht, dass ein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dem Auto ausweichen müssen. Dass das Ausweichen in dem Fall tatsächlich möglich ist, das ist für die Ahndung des Verstoßes nicht von Bedeutung.

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Deinem "Bayerischem Möchtegern Wägelchen" und auch dir gönne ich das voll.

Nur so lernste....

Ob Du jemanden behinderst ist egal, es gelten die 5m vom Schnittpunkt und in diesem Bereich stehst du nun mal.

Kannst es ja mal mit dem Rechtsweg probieren und schauen was ein Richter dazu sagt.

Aber zahlen wird einfacher sein, auf jeden Fall schonender für die Nerven.

Die Sperrfläche in der anderen Straße könnte den Grund darin haben Parken in diesem Bereich von vorneherein zu unterbinden. Zweckmässigerweise hätte man das in beiden Straßen machen können.

Es kommt nur auf den Schnittpunkt der verlängerten Bordsteinkanten an. Die Behinderung bezieht sich auf den abgesenkten Bordstein. Es reicht, dass ein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dem Auto ausweichen müssen. Dass das Ausweichen in dem Fall tatsächlich möglich ist, das ist für die Ahndung des Verstoßes nicht von Bedeutung.

am 19. November 2016 um 0:03

Merkt ihr eigentlich nicht, dass ihr, einer ... ? fmbw10

Störst Du Dich an der gleichmäßigen Ausleuchtung der Kreuzung durch das leistungsfähige Blitzlicht des EiFöns? :)

Themenstarteram 19. November 2016 um 0:16

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. November 2016 um 01:09:21 Uhr:

Störst Du Dich an der gleichmäßigen Ausleuchtung der Kreuzung durch das leistungsfähige Blitzlicht des EiFöns? :)

Der Blitz ist bei mir grundsätzlich immer aus ;-) Und "gerade eben" ist in diesem Falle 6 Stunden her ;-)

Liebe Grüße aus Mitte.

PS: Ich sehe ja ein, dass ich laut "Gesetz" verbotswidrig parke, und der Betrag ist bereits (allerdings mit einem kleinen, provokanten Spruch im Verwendungszweck) auf dem Weg zur Bundeskasse.

Dennoch sehe ich in dem konkreten Fall keine wirkliche Behinderung hier. Sowohl der Rollstuhlfahrer als auch der Löschzug der Feuerwehr können wunderbar um mein Auto herummanövrieren.

am 19. November 2016 um 0:32

Dein Beitrag ist mehr als... Man sieht's ja an deinen "umweltverträglichen" Fahrzeugen... Halt die Klappe und gut iss... fmbw10

p.s.: Hier werden sich ausser mir auch einige andere äussern...

Themenstarteram 19. November 2016 um 0:38

Zitat:

@fmbw10 schrieb am 19. November 2016 um 01:32:48 Uhr:

Dein Beitrag ist mehr als... Man sieht's ja an deinen "umweltverträglichen" Fahrzeugen... Halt die Klappe... fmbw10

Ooooh nee :D Komm schon, der Ferrari wird gerade mal 1000 km bewegt im Jahr!

Ich höre die Argumente immer wieder, und zwar von Leuten die Lederschuhe und Pelzkragen tragen, Essensprodukte in Plastikbechern kaufen, mindestens einmal pro Jahr in den Urlaub fliegen und sonst noch so einige Dinge machen, die tonnenweise CO2 in die Luft freisetzen. Geht es hier wirklich um die Umwelt? ;)

Ich wähle die Grünen, kaufe grundsätzlch im Biomarkt ein, lehne Plastiktüten ab, zahle brav meine Steuern, demonstriere auf jeder Atomkraft Nein Danke! Demo ... aber weeeeehe eins der bösen Statussymbole ist im Spiel. Dann ist Land unter, wa?

Diesen Betrag bitte ich dich aber nicht als Vorwurf zu sehen ;-) Ich würde die Autos vermutlich auch als überflüssige Drecksschleudern ansehen, wenn ich nur nicht so Autoverliebt wäre.

Und nein, ich bin nicht reich, sondern wohne in einer bescheidenen 45 qm Wohnung!

Zitat:

@RainerSchreiner schrieb am 19. November 2016 um 01:16:13 Uhr:

(allerdings mit einem kleinen, provokanten Spruch im Verwendungszweck) auf dem Weg zur Bundeskasse.

Und nun möchtest dein Image insofern aufwerten, dass wir dich als Helden ansehen ?

 

Mir ist unklar, warum du glaubst, dass du niemanden behinderst. Andere können um dich herum manövrieren? Ziemlich arrogant, oder? Passt nicht zum Auto, aber zu deinem provokanten Spruch auf der Überweisung.

In deinem Fall sollte man dir den BMW verbieten, weil du damit andere Fahrer eines BMW beleidigst.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 19. November 2016 um 08:37:04 Uhr:

Mir ist unklar, warum du glaubst, dass du niemanden behinderst.

Darauf käme es sowieso nicht an, was er glaubt.

Andere können um dich herum manövrieren?

Ich denke mal, dass dieser Zusatz nicht mehr ernst gemeint war.

also: § 12 - Halten und Parken: vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.

also definitiv Fahrbahnkante und nicht Bordsteinkante und somit nicht hinter der Schraffur, dachte erst es sind nur 4,5m aber bei nochmaliger Einschätzung sind's wohl schon eher 5 Meter.

Der Mini braucht ein Knöllchen!

Zitat:

@RainerSchreiner schrieb am 19. November 2016 um 00:38:15 Uhr:

 

Streng genommen hat sie ja recht, allerdings beginnt die Kreuzung im "praktischen Sinne" mehr als 5M vor meinem Auto, da sich davor die nicht befahrbare schraffierte Fläche befindet. Ergo: Ich behindere niemanden.

Was sagt ihr? Einfach zahlen werde ich wohl in jedem Fall, die "Pumpe" will geschont werden und es ist der Aufregung nicht wert. Aber will der Staat hier einfach nur Geld scheffeln?

Nachdem du selbst schreibst, dass die Rechnungslegung zu Recht besteht versteh ich deinen Beitrag nicht.

Hättest du dich da nicht hingestellt, hättest du auch keine Rechnung bekommen.

Wieso du behaupten kannst niemanden zu behindern kann ich nicht nachvollziehen.

Manchmal ist eine Durchgangsbreite von mindestens 1,10 m notwendig.

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 19. November 2016 um 09:04:44 Uhr:

 

also definitiv Fahrbahnkante und nicht Bordsteinkante

Und wo ist da nun der genaue Unterschied ? Ich meine, gemeinhin ist der Bordstein die Begrenzung der Fahrbahn.

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