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Komische Kreuzung + Knöllchen: Ist das <5m vor der Kreuzung?

Themenstarteram 18. November 2016 um 23:38

Hallo Zusammen,

Ich habe gerade eine Politesse aus meinem Fenster beobachtet, wie sie voller Schadenfreude ein Knöllchen an mein Auto angebracht hat. Der Vorwurf: Parken weniger als 5 Meter vor der Kreuzung. (SIEHE BILD!!)

Streng genommen hat sie ja recht, allerdings beginnt die Kreuzung im "praktischen Sinne" mehr als 5M vor meinem Auto, da sich davor die nicht befahrbare schraffierte Fläche befindet. Ergo: Ich behindere niemanden.

Was sagt ihr? Einfach zahlen werde ich wohl in jedem Fall, die "Pumpe" will geschont werden und es ist der Aufregung nicht wert. Aber will der Staat hier einfach nur Geld scheffeln?

Beste Antwort im Thema

Es kommt nur auf den Schnittpunkt der verlängerten Bordsteinkanten an. Die Behinderung bezieht sich auf den abgesenkten Bordstein. Es reicht, dass ein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dem Auto ausweichen müssen. Dass das Ausweichen in dem Fall tatsächlich möglich ist, das ist für die Ahndung des Verstoßes nicht von Bedeutung.

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Wenn beispielsweise ein Radfahrstreifen höhengleich neben der Fahrbahn läuft und rechts neben dem Radfahrstreifen der Bordstein ist, begrenzt nicht der Bordstein die Fahrbahn, sondern das Zeichen 295 - Fahrbahnbegrenzung; breite durchgezogene Linie. Die "Fahrbahnkante" ist also die Linie, nicht der Bordstein.

@Gleiterfahrer

es steht geschrieben "Fahrbahn", und ich sehe halt nun mal keine Bordsteinkante als Begrenzung der Fahrbahn da sind Parkplätze. Es ist sogar eine SEHR Deutliche Schraffur angebracht worden welche den Hinweis auf die existierende Fahrbahn Manifestiert.

Der TE wollte sich ja nur Rückversichern ob seine Einschätzung aufgrund der richtigen Ausgangsannahmen getroffen wurde, ich finde das Thread-Thema sinnig.

Der Schraffur nach zu schließen steht der TE aber 5 m vom Schnittpunkt entfernt und hätte somit kein Ticket bekommen dürfen – die Fahrbahn muss ja als Verkehrsraum dienen und eine schraffierte Fläche darf nicht befahren werden. Die Fahrbahn endet übrigens auch am Zeichen 295, also der durchgezogenen Linie, nicht nur an einer Bordsteinkante, auch das ein Hinweis darauf, dass die 5 m eingehalten und wurden und das Ticket nicht gerechtfertigt ist.

Kann aber auch sein, dass die Fahrbahn doch an der Bordsteinkante endet, weil die Querparker bis dorthin fahren. Kennt jemand Urteil zu einer solchen Situation?

@birscherl wär mir fasst auch passiert aber

....je 5 m von den Schnittpunkten....

nicht Scheitel..

wäre sonst 2,5Meter :D

Natürlich von dem Schnittpunkt, hab’s korrigiert.

Wenn ich jene anwaltlichen Ausführungen durchlese, ist das Ticket ebenfalls nicht gerechtfertigt. Ich würde dagegen angehen.

Nur mal so als Frage an den TE: Woran hast du denn die Schadenfreude bei der Politesse erkannt und welche Rolle spielt das für deine Frage, ob das Knöllchen gerechtfertigt ist?

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 19. November 2016 um 10:23:51 Uhr:

@Gleiterfahrer

es steht geschrieben "Fahrbahn", und ich sehe halt nun mal keine Bordsteinkante als Begrenzung der Fahrbahn

Und was stellt dann der hellere Streifen am Fahrbahnrand dar ? Für mich ist das eindeutig ein Bordstein. Auch, wenn er abgesenkt ist.

Und das wäre dann eine weitere Möglichkeit, ihm ein Knöllchen zu verpassen. Parken am abgesenkten Bordstein.

Bordstein

Zitat:

@AMenge schrieb am 19. November 2016 um 11:10:16 Uhr:

Nur mal so als Frage an den TE: Woran hast du denn die Schadenfreude bei der Politesse erkannt und welche Rolle spielt das für deine Frage, ob das Knöllchen gerechtfertigt ist?

Wahrscheinlichst wahr es eine auf Provisionsbasis angeheuerte Minijobberin, die Annahme ist gerechtfertigt da diese Person möglicherweise sogar bewusst mit beschleunigtem Schritt? dieses Ticket ungerechtfertigterweise vergab.

Bordstein :confused::confused: hier Irrelevant

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 19. November 2016 um 11:30:10 Uhr:

Bordstein :confused::confused: hierIrrelevant

Eben nicht. Der Bordstein ist abgesenkt. Und davor ist das Parken eh nicht erlaubt.

Die 5 m Regelung sehe ich hier nicht verletzt (wobei ich jetzt nicht sagen könnte, ob´s nicht doch nur 4,90 m sind, müsste man nachmessen), der Wagen steht aber vor einem abgesenkten Bordstein.

Ob´s jemanden behindert oder nicht, das ist egal - es könnte jedenfalls, das reicht.

Nur meine persönliche Laienmeinung...

Der abgesenkte Bordstein ist hier aber irrelevant, schließlich schreibt der TE: "Der Vorwurf: Parken weniger als 5 Meter vor der Kreuzung."

Dann möge der werte und überaus sympathische TE dagegen vorgehen. Ist doch legitim. Wobei, wenn er jetzt schon bezahlt hat... warum er dann aber noch fragt... geschenkt...

Bordsteinabsenkungen gibt es inzwischen (absolut zurecht) immer Mehr.

Wer will schon seinen schönen Alufelgen mit Niederquerschnittreifen verkratzen, Achtung kann spuren von Ironie enthalten;)

Jedenfalls müssten dann alle Parkenden Abgeschleppt werden, ein Zugang existiert sichtbar sollte reichen. Sonst müsste die Schraffur einfach Erweitert werden.

Verweise mal auf den Thread Parken vor Bordsteinabsenkungen gemäß §12 StVO wo Explizit auf ein Urteil verwiesen wurde.

Auszug:

"Eine Bordsteinabsenkung im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO liegt daher nur dann vor, wenn der abgesenkte Bereich eine Strecke von einigen Metern (etwa eine Pkw-Länge) nicht überschreitet."

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. November 2016 um 11:31:30 Uhr:

Eben nicht. Der Bordstein ist abgesenkt. Und davor ist das Parken eh nicht erlaubt.

Dem TE wurde vorgeworfen, daß Er den Schnittpunkt von 5 Metern beim Parken unterschritten hat.

Von einem Parkverstoß im Bereich eines abgesenkten Bordsteines kann ich leider nichts lesen.

Das wird hier wieder mal hineininterpretiert und hat damit nichts zu tun.

In der STVO ist definiert, daß der Schnittpunkt ab dem "Fahrbahnrand" gemessen wird und eben nicht, wie hier viele der Meinung sind, schon ab dem Bordstein.

Die Umrandung der schraffierten "Sperrfläche" stellt hier ganz klar und völlig unmissverständlich den Fahrbahnrand dar. Von daher ist das Knöllchen, bzw. der Vorwurf "falsch"

Wenn der TE hier bezahlen möchte, was Er angeblich ja schon getan hat, bitte gerne.

Ich hätte das jedenfalls nicht bezahlt.

Der Bordstein ist ja auch im Parkplatzbereich abgesenkt, und wenn man sich das Bild genau anschaut, grenzen die Poller den Gehweg im Kurvenbereich zur Fahrbahn hin ab.

Desweiteren ermöglicht ja die Sperrfläche mehr als ausreichend Freiraum für Fußgänger (auch mit Kinderwagen), Rollstuhlfahrer und evtl Radfahrer.

Das Argument, daß "vor abgesenkten Bordsteinen nicht geparkt werden darf" zieht hier also nicht.

Platz ist genug vorhanden und das Auto hält auch den Abstand von 5 Metern zum Scheitelbereich ein.

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