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Kleingewerbe Auto- und Teilehandel

Themenstarteram 26. November 2015 um 23:54

Moin, vielleicht kann mir jemand von euch helfen und zwar möchte ich gerne wissen wie kompliziert bzw wie schnell man ein o.g. Kleingewerbe anmelden kann?

Wissen über Marktpreise, Stellplatz & Kapital ist klar. Aber wie siehts aus mit der Gewährleistung?

Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben dass es legal ist dass man angekaufte abgemeldete Fahrzeuge reparieren darf ohne einen Meister angestellt zu haben.

ist das richtig?

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22 Antworten

Ja, als Gebrauchtwagenhändler darfst du an deinen Autos Reparaturarbeiten durchführen.

Kompliziert ist bei der Anmeldung garnix, kostet 30€ aufm Gewerbeamt, Ausweis mitnehmen und fertig.

Wie das mit Gewährleistung aussieht? Die musst du geben !

Themenstarteram 27. November 2015 um 17:22

Gibt es bei den Reparaturen keinerlei Einschränkungen auf z.b bremsen oder so?

Wie sieht das aus mit dem werkstattboden, was liegen da für Auflagen vor? Wie muss dieser aussehen bzw muss zwingend ein Abscheider verbaut werden?

Ja genau das ist mir bewusst, d.h. Gewährleistung heißt einfach nur dass wenn etwas nach dem Kauf nicht stimmt und nicht angegeben wurde dann muss ich es reparieren oder Geld zurück richtig?

ne intime frage

hast du angst auf deiner behörde nachzufragen?

im endeffekt mußt du doch dahin

egal welche tips du hier bekommst

ch meine mal irgendwo gelesen zu haben dass es legal ist dass man angekaufte abgemeldete Fahrzeuge reparieren darf ohne einen Meister angestellt zu haben.

 

ist das richtig?

 

 

Nein, denn wie schon geschrieben steht - HANDEL - Du darfst nichts reparieren! ich hatte mich mal vor Jahren dafür interessiert und nachgefragt

gockeln kann so leicht sein

auszug von der IHK

Kraftfahrzeugreparaturen im

Rahmen eines handwerksrollenfreien Hilfsbetriebes

innerhalb eines Gebrauchtwagenhandels

Zur Ausführung von Kraftfahrzeugreparaturen im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenhandel

hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 1 C 3.84) in einem Urteil geäußert. Nach diesem

Urteil darf ein Gebrauchtwagenhandelsbetrieb an

aufgekauften Fahrzeugen Reparatur- und Lackierar-

beiten ausführen und diese Fahrzeuge veräußern, ohne in die Handwerksrolle eingetragen sein zu

müssen. Vielmehr können diese Arbeiten im Rahmen eines nicht handwerksrollenpflichtigen Hilfsbe-

triebes ausgeübt werden. Auf das Ausmaß der Re

paraturtätigkeiten kommt es dabei nicht an.

Als Voraussetzung gilt aber, dass der reine Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen nach den erziel-

ten Umsätzen überwiegt und der reine Handel dem Gesamtunternehmen das Gepräge geben muss.

Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, gilt, dass ein Gebrauchtwagenhändler Kraftfahrzeuge zum

Zwecke des Wiederverkaufs reparieren darf

Bist du sicher, dass das nach 31 Jahren noch aktuell ist?

 

mfg

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 28. November 2015 um 18:16:07 Uhr:

Bist du sicher, dass das nach 31 Jahren noch aktuell ist?

mfg

Ist es nicht mehr - kannst ruhig glauben, wo kämen wir denn da hin wenn jeder Bäckerbursche an Bremsen rumschraubt, überleg doch mal logisch.

Themenstarteram 28. November 2015 um 22:40

Das stimmt allerdings, das wäre wieder unlogisch

@henrymaske:

Ich wollte es ja auch nur etwas diplomatisch ausdrücken und einen kleinen Wink geben. ;)

mfg

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 28. November 2015 um 18:16:07 Uhr:

Bist du sicher, dass das nach 31 Jahren noch aktuell ist?

mfg

sicher nicht

aber

Hinweis

Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer Industrie- und Handelskammer Hannover – nur erste Hinwei-

se geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt

erstellt wurde, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Stand: Dezember 2009

weil 2 leute in meinem bekanntenkreis das ebenso handhaben

ihre angekauften fhrz instandsetzen+zum weiterverkauf

weil 2 leute in meinem bekanntenkreis das ebenso handhaben

ihre angekauften fhrz instandsetzen+zum weiterverkauf

 

Wo kein Kläger...........

Zitat:

@henrymaske schrieb am 29. November 2015 um 09:51:07 Uhr:

weil 2 leute in meinem bekanntenkreis das ebenso handhaben

ihre angekauften fhrz instandsetzen+zum weiterverkauf

 

Wo kein Kläger........... da bist du !!

ihr dürft ja gerne nächste wo bei der IHK anrufen

Ja, er darf gebrauchtwagen die er verkauft aufbereiten und reparieren, natürlich auch die Bremsanlage, ebenso Gewährleistungsreparaturen daran durch führen.

Was das Thema Gewährleistung angeht, "gewährleistung" heist nur, dass man wenn man z.B. ein Auto verkauft, "gewährt" dass dieses zum Zeitpunkt der Übertragung keine "versteckten" Mängel hat. Das ist weder eine Garantie, noch muss das Auto "heile" sein. Man darf auch ein kaputtes Auto verkaufen, nur kein Auto als heile welches eigentlich kaputt ist ^^ Vereinfacht ausgedrückt.

Was das andere Thema angeht, z.B. Werkstatt sieht das jede Stadt anders.

Um ein Gewerbe aus zu üben braucht man bei sowas idr. ein Gewerbestätte und diese muss Baurechtlich entsprechend genehmigt sein. Willst du darin Autos reparieren, kommt das Bauamt auf den Plan und welche Anforderungen du dann erfüllen musst, erklären die dir schon. Ölabscheider idr. nicht weil meistens blos noch trockene Werkstätten genehmigt werden, du darfst also gar keinen Bodenabfluss haben und kannst einen Ölabscheider demnach auch nirgends anschließen. Am besten mietest / kaufst du ein Objekt welches schon Werkstatt ist, oder zumindest einen zugelassenen Werkstattbereich hat.

Das ist aber nicht die Frage zur Gewerbeanmeldung gewesen.

Themenstarteram 29. November 2015 um 21:49

Ist das denn richtig dass der Käufer nach (6Monaten?) In der Beweispflicht ist, wenn etwas mit dem Wagen nicht stimmt?

Und was ist wenn bspw. Nach 2 Wochen anfängt der Motor zu klappern oder so? Wenn es im Verkaufszustand aber nicht so war?

Ich meine man kann ja auch nicht erst jeden Motor zerlegen um zu gucken wieder schon verschlissen ist..

 

 

Das bedeutet eine Lagerhalle mit Feuerlöscher, Hebebühne, Werkzeug und halt sowas wie Altölbehälter, Bremsflüssigkeitsbehälter etc. Reichen aus damit das Amt es absegnet?

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