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kleines Kennzeichen

Themenstarteram 18. Februar 2006 um 17:06

Hallo,

haben ebenfalls Probleme bzzgl. der Kennzeichengröße gehabt. Daraufhin habe ich einen Kennzeichenträger konstruiert auf welchen nur noch ein Schild mit der Größe 240x130 mm (125er Kennzeichen) passt. Habe hiermit bereits an 8 Harleys diese Kennzeichengröße eintragen lassen und schon ist die ganze Sache legal.

Gruß sven

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24 Antworten

Hy ,

kannst Du bitte mal ein Bild vom Träger reinsetzten. Evetuel auch einen Preis für so ein Teil?

Gruß 7-Joe

am 20. Februar 2006 um 6:57

.....das ist aber auch regional abhängig ob du mit sowas durchkommst....oder nicht. den meisten zulassungststellen ists völlig wurscht ob du baubedingt ein kleineres kennzeichen benötigst.....kriegst du das kuchenblech nicht dran ists dein persönliches problem.......sieh halt zu wie du das dranbekommst.

in braunschweig funzt der trick seit 10 jahren nicht mehr...

Bei uns lt. Zulassungs-Tussi bis zu 3000,00 € Umbaumaßnahmen erforderlich. Ab 3001 € Kosten geht nen kleines Schild !

Hierzu würde mich die Rechtsgrundlage interessieren.

Den Vewaltungsrichter wahrscheinlich auch ...

kennzeichen

 

hallo,

dass würde mich auch interessieren! Wie kommt diese "Verwaltungsfachangestellte" (max. Eingruppierung nach BAT V C) auf diesen aberwitzigen Betrag. In welchem Bundesland treiben sich solche "Kapazitäten" rum? Bitte um Antwort!

 

Gruß

roadking

aus Anlage Va

(zu §60 Abs.1 Satz 5 erster Halbsatz)

Muster und Maße der Euro-Kennzeichen

Abs.4 (teilweise zitiert)

.....

Ist es der Zulassungsstelle nicht möglich, für ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann*, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern**; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, daß an einem mehrspurigen*** Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Abschnitt 2.2 oder 2.2 einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist****, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Abschnitt 2.3 genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist*****.

*die erste Stolperstelle, auf die sich ein kleinkarierter Beamter zurückziehen kann.

**da geht's mit der Gutwilligkeit los, dann kommt der Sachverständige

***hebt zwar nur auf mehrspurige Fahrzeuge ab, aber wer will gegen gleiche Behandlung klagen?

****kann also, wenn technisch unmöglich, nur für Importfahrzeuge gelten, denn

*****nachträgliche Änderungen werden nicht anerkannt.

Also, so ganz allgemein, die "goldene Arschkarte", auf Büttenpapier, handgemalt...

Die Sternchen und Kommentare habe natürlich ich ein- bzw. angefügt.

Daß es in BS (wie auch in H und anderswo :() mit kleinen Kennzeichen seit ca. einem Jahrzehnt nicht mehr klappt, liegt ganz simpel an einem Schreiben von Harley-Davidson, in dem bescheinigt wird, daß amtliche Kennzeichen gem. § 60 problemlos an allen Harleys angebracht werden können.

Und wenn's dann doch klappt: Glück gehabt! Den einen Beamten erwischt, der nicht neidisch auf die Harley (besser: deren Besitzer) ist, und nicht einen Hass auf Motorradfahrer im Allgemeinen, Harleyfahrer im Besonderen pflegt, und allein deswg. nur ein besonders großes Kennzeichen zuteilen würde.

Im Übrigen verstoßen die Zulassungsbehörden (zumindest in H, aber das ist bestimmt eine der wenigen Ausnahmen ;))laufend gegen

Anlage II zu §23 Absatz 2

BGBl. 1 2000, 1126

Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

 

Aber wenn, wie in einem Fernsehbeitrag vor kurzer Zeit zu sehen war, sie sich selbst mit kurzen Kennzeichen bedienen (Argument: im Kaufhaus hat man als Angestellter doch auch Vergünstigungen), ohne Unrechtsbewusstsein zu haben, warum sollten sie dann nicht auch gegen Bares eine schöne kleine Nummer zuteilen? Natürlich nicht gegen 'nen 10er, 20 müssen schon drin sein ;), oder mehr? ;).

Gruß aus H

Uli

Hi Leute,

also das was Uli da schreibt, is vollkommen richtig.

Hier in Köln klapt die ganze Sache aber recht gut, wenn Mann/Frau nicht umbedingt eine bestimmte Buchstaben/Zahlenkombi haben will, hier kann Mann/Frau sich in Internet sein K-Zeichen reservieren und dann zum Schildermacher Pressen lassen.

Mitdem Neuen, frisch gepressten Schild dann rein zur Zulassungsstelle anmelden Siegel und TÜV Stempel drauf und ab gehts.

Ich fahre auf allen meiner Mopeds 200x280 und das ohne Sondergenehmigung.

Das geht aber leider nur bei sehr kurzen Buchstaben/Zahlenkombis, bei unserer Nachbarstadt LEV wird es da schon schwer.

So hier noch ein paar Hinweise über die Zumutbarkeit:

Zur Verhältnismäßigkeit (Zumutbarkeit) des Umrüstaufwandes zur Anbringung der amtlichen Kennzeichen: (Zumutbarkeit) des Umrüstaufwandes zur Anbringung der amtlichen Kennzeichen:

 

Zu strittigen Fragen hinsichtlich der Anbringung und Ausgestaltung der amtlichen Kennzeichen und zur Zumutbarkeit des Umrüstaufwandes sind mehrere einschlägige Urteile ergangen, hier eine Kurzdarstellung:

 

Die Ausrüstung mit einem vorderen Klebekennzeichen wurde abgelehnt.

Eine Umrüstung zur Anbringung vorschriftsmäßiger Kennzeichen ist zumutbar, auch wenn hierfür z.B. ein nicht originaler Spoiler verwendet werden muss. Ästhetische oder wirtschaftliche Überlegungen des Klägers spielten keine Rolle. (De Tomaso Pantera)

Verwaltungsgericht Berlin,

Az: VG 27A22.92 vom 7.12.1992

 

Es ist Sache des Kraftfahrzeughalters, ein ausländisches Fahrzeug, welches nicht in allen Einzelheiten den deutschen Vorschriften entspricht, umzurüsten. Vor diesem Hintergrund kann dem Kläger auch zugemutet werden, das Kraftfahrzeug so umzubauen, dass das Kennzeichen in der Größe 200 mm x 280 mm angebracht werden kann. (Kraftrad)

Verwaltungsgericht Braunschweig,

Az: 9A9062/94 vom 18.01.1995

 

Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines Kennzeichens der Größe 320 mm x 110 mm.

Auch nach Montage eines Gepäckträgers an einem Kraftrad sind die Vorschriften über die Gestaltung und Anbringung von Kennzeichen einzuhalten.

Bei einem Fahrzeugwert von ca. 15.000,- € sind 400,- € als Umrüstkosten zumutbar.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof,

Az: 2TG3059/97 vom 1.10.1997

 

Ich hoffe ein paar von Euch kommen damit weiter.

So long

See you on the Road

Micha

@Micha

Du fährst 200x280 ??

Was ist daran klein?

Ein LK Kenzeichen ist aber kleiner.( 240x130 )

Ich fahre ein 200x200er. Was anderes geht "offiziell"

bei uns nicht.

SHABBES

am 21. Februar 2006 um 8:25

Hab auch 20X20, gerade bei ner Fatboy sieht das schon schlimm genug aus,aber 20X28 ,vielleicht bei 3 Buchstaben oben?

Gruss Markus

am 21. Februar 2006 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von fatboy1449

Hab auch 20X20, gerade bei ner Fatboy sieht das schon schlimm genug aus,aber 20X28 ,vielleicht bei 3 Buchstaben oben?

Gruss Markus

hallo markus....kann die nur raten nen anderen kennzeichenhalter zu nehmen, bei dem das blech nach unten zeigt...

Janz jenau!

Hab ich auch an meiner FLSTF "tiefer gelegt".

Sieht viel besser aus. ( Geschmackssache )

Wenn das Blech nach oben steht, schlitzen sich die

Mädels beim Auf- und Absteigen immer die Beinchen auf.

Und eine AIRBRAKE ist es auch noch! :D

SHABBES

Zitat:

Original geschrieben von fatboy1449

Hab auch 20X20, gerade bei ner Fatboy sieht das schon schlimm genug aus,aber 20X28 ,vielleicht bei 3 Buchstaben oben?

Gruss Markus

Ne, hab 3 Buchstaben Landkreis und auch ein 200x200 Schild, ich find des beim 240er Hinterreifen net schlimm.

Gefällt mir persönlich besser als 240x130 (ich möchte 200x130, des wärs), des fahren einige Kumpels, hat man früher bei uns für Harleys einfach so bekommen, bis sich Fahrer anderer Marken aufgeregt haben:)

Servus

ich hab auch ein 20 x20 kennzeichen drauf.

ist von der optik gerade noch o.k muß aber dazu sagen das ich nen 200 auf einer 7 " felge hinten drin hab.

beim original reifen hat das gleiche nr-schuld schauderhaft ausgesehen.

da schüttelts mich heut noch.

ein kleineres wäre mir auch lieber aber.......

evtl. kommts noch irgendwann mal wenn die herren da oben aufwachen.

harley

Anlage II zu §23 Absatz 2

BGBl. 1 2000, 1126

Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

steht da im Bundesgesetzblatt (Papier ist halt geduldig).

Der Opel, den ich gestern sah, ist bestimmt ein "amerikanisches Importfahrzeug". Irgendwas ähnlich einem VW Touran, so'n kleiner Kasten halt.

Kennzeichen:

H-V 88

Aber: Opel = GM = Importfahrzeug (amerikanisch ;)) = kleines Kennzeichen.

Oder?

Gruß

Uli

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