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Kleiner unverschuldeter Parkunfall - Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Hallo,
bräuchte mal Tipps oder Erfahrungen.
Mir ist jemand auf einem Parkplatz am Heck der Fahrerseite langeschrammt.
Leider war es mir nicht möglich mich mit dem Unfallverursacher einig zu werden, da er der festen Meinung gewesen ist, dass ich schuld bin..
Naja habe dann die Polizei geholt und eine Überwachungskamera auf dem Parkplatz hat dann schnell Aufschluss gegeben.
Schade, dass Menschen nicht einfach ehrlich sein können und Ihren Fehler eingestehen. Dafür braucht man wohl Charakter.
Egal. Jetzt hab ich halt den Schaden und möchte diesen vollständig repariert haben. Auch eine eventuelle Wertminderung möchte ich ausgeglichen haben.
Jetzt habe ich mal gelesen, dass eine Versicherung ein Gutachten nicht bezahlen muss, wenn der Schaden unter 750€ ist.
Woher weiß ich jetzt wie hoch der Schaden ist?
Oder ist es tatsächlich nur eine Bagatelle und ich darf lediglich ein Kostenvoranschlag einholen?
Infos zum Auto:
VW Passat 2.0 TFSI 272PS, Bj. 2020 Neupreis: 78.000€
Dellen sind keine entstanden.
Anbei Bilder:
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16 Antworten
Der Schaden übersteigt bei weitem € 750,--
Da hast doch bestimmt eine Werkstatt, die das mündlich einschätzen kann.
Wenn ich Betroffener wäre, würde ich schon wegen der Ermittlung einer Wertminderung, einen öffentlich bestellten und vereinigten Sachverständigen beauftragen.
eigentlich wurde hier schon alles geschrieben
Danke für die Antworten. Dann mal auf zum Gutachter
Ich hab eine kleine Delle ca 5cm breit an der Fahrertür gehabt. Laut Mercedes Kostenvoranschlag 2315€. Dein Schaden ist zu 100% teurer.
Bei mir hat ein Parkrempler mal um 1000€ gekostet. Und das waren nur ein paar Kratzer in der Heckstoßstange.
Zitat:
@Scorpion115 schrieb am 3. Mai 2023 um 14:11:04 Uhr:
Hallo,
.....
Naja habe dann die Polizei geholt und eine Überwachungskamera auf dem Parkplatz hat dann schnell Aufschluss gegeben.
.....
@Scorpion115
Da würde mich mal interessieren wie das genau ablief;
haben die mit dir zusammen die Aufnahmen gesichtet?
Und wo konnten die Aufnahmen gesichtet werden??
Ansonsten hast du alles richtig gemacht!
Aus gegebenem Anlass erinnere ich an die Vorgaben im Stickythread bezüglich der Hinweise zur Beauftragung eines Anwalts.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Der TE fragte nach Tipps und Erfahrungen in einer Unfallsituation mit streitiger Haftungsfrage.
Der Beitrag vom Dellenzähler bezog sich auf zwei sachlich und sprachlich korrekte Antwortbeiträge und war deshalb zutreffend. Nun steht er in einem sachlich veränderten Kontext, was ihm einen zuvor nicht beabsichtigten Inhalt gibt. Diese Einschränkung des Aussagegehalts sollten sspäter Hilfe suchende Nutzer dann mit bedenken.