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Kleiner großer Nachtrag

Mazda 626 4 (GE)
Themenstarteram 11. Februar 2013 um 4:58

Hallo Ihr Lieben und nen schönen Tag ,

Ihr wolltet doch wissen wie die Sache , die hier hinreichend kommentiert und behandelt wurde , weitergeht . Meine Anwältin hat nun das Mandat . Der gegnerische Anwalt hat die Möglichkeit bis 19.2. sich zu äußern. Es wird der gesamte Kaufpreis , Unfallschadensausgleich , sowie alle mittebar mit dem Wagen verbundenen , von mir aufgeqwendeten Kosten zurück verlangt Zug um Zus gegen Rückgabe des Wagens . Ferner läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Händler . Hoffentlich wird ihm ein für Allemal das handeln mit Autos untersagt .

Also herzliche Grüße von Detlev !

Beste Antwort im Thema

Erst schreibst du: der 2.Schaden ist kein Unfallschaden, dann ist es wieder ein Unfallschaden.

Ja was denn nun?

 

Du regst dich über den Händler auf, das er dich beleidigt hat, was machst du hier die ganze Zeit? Stellst Behauptungen auf, ja Behauptungen, die du nicht beweisen kannst. Nennst den Händler einen Kriminellen, obwohl weder seine Schuld bewiesen ist, noch er verurteilt worden ist! Nennt man das nicht üble Nachrede? Dagegen kann man auch angehen. Den Wortlaut das Faxes, welches du an den Händler geschickt hast, kennen wir hier nicht, aber wenn sich das nur ansatzweise mit dem deckt, was du hier schreibst, verstehe ich den Mann. Ja ich kann ihn verstehen, denn es ist einfach lächerlich.

Du übernimmst blind ein Fahrzeug, das ist nun wohl unstrittig und kommst nach mehreren Tagen bei dem Händler an und beschuldigst diesen. Es gibt ein gutes Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser....  Hättest du dich daran gehalten und dir vor der Abfahrt das Fahrzeug noch einmal angesehen, ja Detlev, dann bräuchte hier niemand sagen: selber Schuld. Für dich wäre die Geschichte sonnenklar und der Händler wäre definitv am Zug. Preisnachlass, Reparatur, oder Rücknahme. Dir ist bei dem Kauf ein Fehler unterlaufen, wobei du jetzt versuchst auf Gedei und Verderb jemand anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Die Aussage: ES KANN NUR SO GEWESEN SEIN.... ist reine Theorie

Dein angeblicher Fahrzeugwert bezieht sich auf ein mehrere Jahre altes Gutachten, hat also nichts mit dem reellen Fahrzeugwert zu tun. Weiterhin, der neue Schaden beläuft sich auf über 2000€, damit ist dein Mazda wieder wirtschaftlich tot. Totalschaden wenn du verstehst, falls Haftpflichschaden, Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert, kalkuliert die Reparatur und schickt dir das Ergebnis zu. Das defekte Kasettenradio zählt dabei nicht, da dieses in den meisten Fällen nicht eingerechnet wird. Mit etwas Glück, kommst du auf die von dir gezahlten 1600€, mit Pech erhälst du weniger. Wäre trotzdem lohnend, da dein Auto weiterhin fahrbereit ist.

 

Mir ist weiterhin unklar, wie du auf 600€ Schadenersatz kommst?

Aufwendung mit Zulassung, rund 1700€, Fahrzeug zurück: 1700€ vom Händler soweit ok

Auf welcher Grundlage und wofür stellst du die Forderung von 600€?

 

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Also gibst du das Auto doch zurück, ok. :)

Die Einforderung des Unfallausgleichs halte ich jedoch für realitätsfern, da der volle Kaufpreis ebenfalls eingefordert wird. Es ist dir durch den Unfallschaden doch kein Schaden entstanden. Alles andere ist nachvollziehbar. Musst du für den neueren Unfallschaden haften? Aber ich bin gespannt, wie sich das entwickelt ;)

Themenstarteram 11. Februar 2013 um 10:30

Hallo ,

mein anwalt konnte das Mandat nicht übernehmen , da er viele KFZ Firmen in der Nachbarschaft des Händlers vertritt - Interessenskollisionen.

Ich habe daher einer sehr renommierten Kanzlei in Berlin das Mandat erteilt , die Anwältin , die schon einmal eine Sache wegen eines Kaufvertrages für mich gemacht hat , ist in Elternzeit , sie wird von einer sehr guten Kollegin vertreten. Sie hat mich dahingehend beraten den Wagen zurück zu geben , gegen Rückzahlung des vollen Kaufpreises , Aller mittelbar den Wagen betreffenden , selbst aufgewendeten Kosten, 600 , 00 € Schadensausgleich , sowie natürlich die Anwaltskosten . Ferner muß das Auto im März zur HU vorgestellt werden , die Kosten kämen dazu , sowie natürlich die Zulassungs , - Anmeldekosten . Bis zum 19.2. muß sich die Gegenseite dazu äußern . Der fachgerecht reparierte Unfallschaden wurde mir Defakto nicht mitgeteilt . Wenn der Wagen jetzt von mir verkauft werden würde , müßte ich dem Käufer von dem Schaden Mitteilung machen , würde natürlich auch dadurch weniger Geld erhalten, als wenn der Wagen unfallfrei wäre. Eine Strafanzeige hat der Händler jetzt ebenfalls an der Backe .

Melde mich wieder wie`s weiter gegangen ist . Ganz herzliche Grüße von Detlev !

 

Aber du gibst den Wagen doch zurück? Da sollte dir kein Schadensausgleich wegen Wertminderung zustehen... es ist doch eine Rückabwicklung? Ich verstehe nicht, warum du etwas für den alten Unfallschaden bekommen solltest. Der dir entstandene "Schaden" ist doch der Kaufpreis des Autos und Anmeldungskosten? Was denn noch? Wieviel zieht dir der Händler u.U. wegen Nutzung des Fahrzeugs ab? Dem steht da schon eher ein Ausgleich wegen Wertminderung zu.

Den TÜV musst du doch nicht machen lassen, wenn du den Wagen an den Händler zurück gibst. Du hast den Wagen echt mit 3 Monaten TÜV gekauft?! Ne, oder? Wer macht sowas, wenn er den Wagen länger fahren will?

Wenn ich dich richtig verstehe, ist dein Wunsch nun folgender:

Du hast das Auto für 1600€ gekauft. Du stellst einen Vorschaden fest und lässt den Kauf rückabwickeln. Dabei wird nun vermerkt, dass das Auto wegen Unfallschaden nur 1000€ Wert sein sollte. Du willst also die 600€, die du zuviel bezahlt hast und dann den Kaufpreis von 1600€ dazu... Also willst du 2200€ für ein Auto "zurück" haben, für das du nur 1600€ bezahlt hast. Das alles aber ohne die restlichen Kosten wie Zulassung usw. Klingt das logisch?! In der Rechnung kann was nicht stimmen...

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Aber du gibst den Wagen doch zurück? Da sollte dir kein Schadensausgleich wegen Wertminderung zustehen... es ist doch eine Rückabwicklung? Ich verstehe nicht, warum du etwas für den alten Unfallschaden bekommen solltest. Der dir entstandene "Schaden" ist doch der Kaufpreis des Autos und Anmeldungskosten? Was denn noch? Wieviel zieht dir der Händler u.U. wegen Nutzung des Fahrzeugs ab? Dem steht da schon eher ein Ausgleich wegen Wertminderung zu.

Den TÜV musst du doch nicht machen lassen, wenn du den Wagen an den Händler zurück gibst. Du hast den Wagen echt mit 3 Monaten TÜV gekauft?! Ne, oder? Wer macht sowas, wenn er den Wagen länger fahren will?

Wenn ich dich richtig verstehe, ist dein Wunsch nun folgender:

Du hast das Auto für 1600€ gekauft. Du stellst einen Vorschaden fest und lässt den Kauf rückabwickeln. Dabei wird nun vermerkt, dass das Auto wegen Unfallschaden nur 1000€ Wert sein sollte. Du willst also die 600€, die du zuviel bezahlt hast und dann den Kaufpreis von 1600€ dazu... Also willst du 2200€ für ein Auto "zurück" haben, für das du nur 1600€ bezahlt hast. Das alles aber ohne die restlichen Kosten wie Zulassung usw. Klingt das logisch?! In der Rechnung kann was nicht stimmen...

Ich verstehe die ganzen Diskussionen hier nicht, jeder weiß es besser und keiner hat eigene Erfahrungen gemacht, geschweige denn diese kund getan.

Der Detlev hat nun ( wie im Vorfeld schon beschrieben ) eine Anwältin beauftragt die mit Ihrem Fachwissen das beste für den Detlev heraus holen wird.

Das diese Fähnchen Händler zum größten Teil nicht korrekt handeln wissen wohl die meisten.

Ich habe nie und würde auch niemals auf diesen Plätzen ein Auto kaufen.

Dem Detlev wünsche ich, wie schon einmal geschrieben..............viel Erfolg.

Themenstarteram 13. Februar 2013 um 7:57

Hallo , grüß Dich ,

Ja , meine Anwältin hat mir den Rat gegeben den Wagen zurück zu geben , gegen Zahlung aller Kosten incl. Schadensausgleich - versteht sich . Der Händler wird sich hüten , irgend einen Cent von irgendwas abzuziehen , es schwebt nämlich das Damoklesschwert der Strafanzeige über ihm. Schätze mal er will und möchte Punkte bei der Staatsanwaltschaft machen , oder ?

Was den Schadensausgleich angeht so steht der mir zu , - schuldhaft pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens - hier , eines erheblidhen Unfallschadens - vergiss nicht - TOTALSCHADENS an den Käufer.

Stimmt , der Wagen wurde mit 3 Monaten TÜV gekauft , er geht ohne jegliche Beanstandungen erneut über den TÜV - diesmal KÜS , würd ich sagen . Selbstberständlich muß der Händler mir auch diese Kosten ersetzen .

Es gibt bei mir keine Wünsche sondern klare Bedingungen , unter Denen eine Rückgabe des Wagens überhaupt erfolgt , und die hat meine Anwältin klar ausgedrückt . Bis zum 19.2. hat er sich zu äußern , sollte er das nicht tun , geht der Fall vor Gericht .

Also nen entspannten Tag und Gruß von Detlev !

 

 

 

 

Themenstarteram 13. Februar 2013 um 8:06

Hallo ,

was mich am meisten an dem Händler stört ist , das er immer noch in seinem Internetauftritt damit wirbt ,- " 30 Jahre zufriedene Kunden " , würde gern mal wenigstens einen kennenlernen . Er ist übrigens kein "Flatterfähnchen " Händler . Hatte gedacht ausnahmsweise mal einen ehrlichen , seriösen Händler zu treffen , das war wohl n Griff ins K... . Er hatte genug Gelegenheit zu ner gütlichen Regelung , er wollte ne Lektion und Krieg ,er bekommt ihn. Meine Anwältin wird das erledigen .

Hallo nochmal drück mir die Daumen , und Gruß von Detlev !

 

Bei Rückabwicklung darf der Käufer aber nicht besser gestellt werden als vor dem Kauf. Deine Rechnung, bzw. die der Anwältin ist m.E. mehr als hanebüchen. Allerdings berechnet sich die Honorarhöhe aus dem Streitwert, ein Schelm wer böses denkt.

Da Du außer dem Kaufpreis keine anderen Kosten gelten machen kannst (Schadenersatz) wirst Du max. den Kaufpreis minus Benutzung (Kilometerpauschale pro gefahrenen Kilometer) erhalten.

Hi,

ich denke der Schadenausgleich bezieht sich nicht auf das Fahrzeug,dachte ich aber auch zuerst.

Es geht darum das kosten die durch den Kauf des Wagens entstanden sind (Zulassung,Fahrkosten etc.) geltend zu machen.

Ob man damit im Zweifel vor Gericht erfolg hat wird sich zeigen.

Ein Berufsverbot wird wegen so eine Kleinigkeit wohl kaum ausgesprochen werden ;)

Ansonsten,danke Detlev für die Rückmeldung, finde ich gut das du trotz der kritischen Stimmen hier weiter über den Fall berichtest. Sicherlich kann man den fall aus sehr vielen Perspektiven betrachten,wie es ausgeht ist aber auf jeden Fall interessant.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von es.ef

Bei Rückabwicklung darf der Käufer aber nicht besser gestellt werden als vor dem Kauf. Deine Rechnung, bzw. die der Anwältin ist m.E. mehr als hanebüchen. Allerdings berechnet sich die Honorarhöhe aus dem Streitwert, ein Schelm wer böses denkt.

Da Du außer dem Kaufpreis keine anderen Kosten gelten machen kannst (Schadenersatz) wirst Du max. den Kaufpreis minus Benutzung (Kilometerpauschale pro gefahrenen Kilometer) erhalten.

So sehe ich das auch, nur dass dem Kläger durchaus die Aufwendungen für die Zulassung zustehen. Allerdings glaube ich nicht, dass dem Verkäufer ein nach dem Wunsch des Rückabwickelns anstehender HU-Termin in Rechnung gestellt werden kann. Der Termin ist noch nicht fällig, aber die Rückabwicklung wurde schon gefordert.

@TE: Wieso solltest du für ein Auto, dass dir nicht gehört, einen Unfallausgleich bekommen?! Zumal du den vollen Kaufpreis ja auch zurück forderst!

Oh mein Gott, der Wahnsinn geht in einem neuen Thread von LittlePelican weiter. Wetten, daß es auch nur Wiederholungen des TE geben wird - mit all seinen .......

am 14. Februar 2013 um 6:39

das ist wie ein immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..immer wiederkehrender Albtraum..:D

Hab' mich mal in die Vorgeschichte eingelesen, wow, wusste ich nicht. Das sind ja ganz schöne abstruse Vorstellungen und Halbwissen. Laut BGB ist ein Vertrag auch mündlich gültig oder bekommst Du beim Bäcker für jedes Brötchen einen handunterzeichneten Vertrag?:p

Lediglich die AGBs regeln die schriftliche Form bei Privatleuten.

Klugscheiß aus

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican

Hallo ,

mein anwalt konnte das Mandat nicht übernehmen , da er viele KFZ Firmen in der Nachbarschaft des Händlers vertritt - Interessenskollisionen.

Sorry, habe selten so einen Schwachsinn gelesen.

Themenstarteram 15. Februar 2013 um 4:08

Dazu sage ich nur Eins , schaun mer mal !

Gruß von Detlev

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