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Klarglassscheinwerfer mit Xenon!

Themenstarteram 27. Dezember 2007 um 16:49

Hi ich wollte mir die klarglassscheinwerfer fuer meinen 93er coupe holen und die auf xenon umbauen weiss jemand ob das so geht ausser an scheinwerferreinigungsanlage und nievouregulierung, ich meine ob das zu warm wird oder ob es einfach was gibt was kaputt gehen wùrde.??????

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56 Antworten

aber wenn einem die abe des kfz nicht wichtig ist, kann man ja auch kostengünstige blaue 65 od. 100w birnchen nehmen. blues licht wie xenon, helligkeit wie xenon, illegal wie xenon im polo.

oder sehe ich da was falsch?

Hallo zusammen ! :)

Zitat:

Original geschrieben von tds-freak

aber wenn einem die abe des kfz nicht wichtig ist, kann man ja auch kostengünstige blaue 65 od. 100w birnchen nehmen. blues licht wie xenon, helligkeit wie xenon, illegal wie xenon im polo.

oder sehe ich da was falsch?

Nein, die Quintessenz, dass das eine genauso wie das andere absolut illegal ist und zum erlöschen der BE des gesamten Fahrzeugs führt, ist absolut richtig erkannt! ;)

(...und zu den "100 Watt" hatte ich mal ->hier etwas zusammengetragen!)

...und was dann dann diverse "Prüfer" über die angebliche legale Machbarkeit des Ganzen absondern, dürfte sie wohl über kurz oder lang eventuell auch mal den Job kosten! :rolleyes:

zum Thema "Xenon-Umbau" gibt bzw. gab es dann aber auch schon eine Menge Threads hier, und das Ende vom Lied war dann eben immer die hier dann auch schon aufgezeigte Illegalität der Maßnahme! ;)

Ein paar Threads dazu:

-> Xenon in Drag Star

(...wenn's sich hierbei auch um ein Mopped dreht, so bleibt das Thema dann doch das gleiche und die eingestellten Links passen eben auch zu beidem!)

-> Xenon golf 2

-> hid xenon nachrüstung wer hat sowas schon gemacht

(...zwar aus dem G5-Forum, aber mit 'nem sehr interessanten von Sven RS eingestellten Link!)

-> xenon klarglas golf 2

(...'ne kleine Linksammlung von mir!)

und nochmal -> xenon klarglas im golf 2

(...das Ergebnis meiner Durchsicht des Ganzen!)

-> Internationale Harmonisierung der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge

(...und hier sind dann wohl neben den allgemeinen Beleuchtungs-PDF die PDF R98 "Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen" und R99 "Gasentladungslichtquellen" für die anstehende Thematik besinders interessant!)

-> Lichttechnsches Institut der Uni Karlsruhe - Fahrzeugbeleuchtung

(...hier werden dann alle Scheinwerfer und Beleuchtungsanlagen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden sollen, geprüft und für gut und zulässig befunden.....oder aber auch nicht, falls sie's dann eben nicht durch die entsprechende Prüfung schaffen!)

...und im Anhang ist dann auch noch ein entsprechendes PDF vom KBA! ;)

 

Gruß, Dynator :)

Erstaunlich vieviel Meinungen mit der ursprünglichen Frage garnichts mehr zu tuen haben.Dabei steht alles im §50 der STVO Absatz 10.Gasentladungslampen,genau beschrieben.Ausserdem,wenn im Glaskolben zwischen Anode und Katode ein Lichtbogen von 4 mm mit einer Stärke von ca.20.000 Volt erzeugt wird,würde ich das nicht mehr als harmlos bezeichnen.

;) Grüße

die stromspannung ist allerdings weniger entscheidend als die stromstärke.

ein mensch könnte z.b. locker 220v aushalten, wenn die stromstärke <1A wäre

so weit

-größte xenonähnlichkeit, dafür extrem schlechte lichtausbeute: mtec lampen

-xenon ähnlich mit guter lichtausbeute: philips blue vision ultra

-extrem gute lichtausbeute bei gleichzeitiger xenon ähnlichkeit: osram nightbreaker

-extrem gute lichtausbeute bei gleichzeitiger xenon ähnlichkeit dabei etwas gelber als die osram lampen: philips xtreme power

 

interessanteste Geschichte ! kann die Aufstellung hier einer bestätigen ?????

und was heißt extrem schlechte lichtausbeute ? ansich zu dunkel, oder schlechte Streuung ? mit irgendetwas verleichbar ?

 

Zitat:

Original geschrieben von harikiri

kann die Aufstellung hier einer bestätigen ?????

suche funktion benutzen!

da gibts massig threads zu...auch mit bildern...

Zitat:

Original geschrieben von harikiri

und was heißt extrem schlechte lichtausbeute?

bei regennasser fahrbahn, kannst du dir ein teelicht in den scheinwerfer stellen und siehst mehr als mit den mtec's....

 

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 14:27

ich habe jetzt die von osram drinnen ud bin sehr zu frieden, ein kollege hat jetzt seinen polo auf xenon umgebaut, war so ein kit von ebay mit 12000k und bei ihm hàlt das alles super, ich werde das trotzdem nicht machen, weil wie schon òfter geasgt halt ilegal it

Zitat:

Original geschrieben von tds-freak

die stromspannung ist allerdings weniger entscheidend als die stromstärke.

ein mensch könnte z.b. locker 220v aushalten, wenn die stromstärke <1A wäre

*offtopicanschei**emodus an*

Ich hoffe mal, Du arbeitest nicht für Dich oder Andere an elektrischen Dingen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Stromschlag

*offtopicanschei**emodus aus*

Meint Einer, der was elektrotechnisches gelernt hat. :D

Unabhängig davon: Auch die Zündanlage vom Auto ist nicht ganz ungefährlich. hat auch jeder drin. Und für Oldtimer gibts Nachrüstsätze...

 

ja, stimmt. 20tV sind schon arg viel, aber ich wollte einmal darauf hinweisen, dass 220V allein nicht den tod bedeuten ;)

Ab 40mA kannst du schon ab ner gewissen zeit ein Herzkammerflimmern bekommen ;)

Also wie war das noch mal mit FI-Schutzschaltern und der Elektrotechnik :p :D

Nein mal im ernst in wie fern darf ich nun den §50 Abs.10 verstehen das es möglich ist Xenon in nicht Xenon fahrzeuge nachzurüsten?

:) Grüße Jakob

Um Xenon LEGAL eingetragen zu bekommen ist nötig:

1)

Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt. Der Scheinwerfer muß für Xenonleuchtmittel zugelassen sein!

2)

Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)

3)

Man braucht eine SW-Reinigungsanlage

4)

Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.

 

Alle 4 Punkte müssen berücksichtigt werden, sonst ist der Umbau illegal. Dass einige TUV-Menschen das dann trotzdem eintragen ist jedenfalls nichts rechtens.

 

Vielleicht helfen Euch diese Links auch weiter:

STVZO §49

STVZO §50 Abs. 10

KBA warnt, Erlöschen der Bauartgenehmigung.

Stellungnahme HELLA

Seit dem 01.06.2000 sind die Erfordernisse für einen Xenonumbau ganz klar definiert. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrzeuge nur noch nach den in §50 StVZO niedergeschriebenen Voraussetzungen auf Xenon umgerüstet werden. Hier gilt nicht der Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs, sondern das Datum der Umrüstung bzw. der Eintragung.

viele Grüße

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von tds-freak

die stromspannung ist allerdings weniger entscheidend als die stromstärke.

 

ein mensch könnte z.b. locker 220v aushalten, wenn die stromstärke <1A wäre

 

so weit

 STROMSPANNUNG ???? Was soll das denn sein ???? 220V bei kleines 30mA meinst du wohl. 0.5A bedeuten bei 99,9% aller Fälle ein Herzkammerflimmern auftrit. 50mA bei 20ms Einwirkzeit bedeutet warnehmbar aber Warscheinlich keine Schädigung. 50mA bei 2s Einwirkzeit bedeutet Herzkammerflimmern.

Bitte NIe wieder sone Pauschalaussagen, Strom ist eine SEHR gefährliche Angelegenheit. 

 

Ach ja es sind mittlerweile RCD und keine FI´s mehr ;). Auch sind mittlerweile 30mA RCD für ALLE Steckdosen in einem Haus vorgeschrieben. Nur mal so am Rande ;).

 

Mfg Marcell

 

Ps. Meiner einer hat auch was mit Strom gelernt ;) 

Hihi :D

Gut zu wissen nur leider bin ich schon etwas länger raus da gabs noch keine vorschriften zur absicherung über 30mA ;) :p

:) Grüße Jakob

am 2. Januar 2008 um 14:42

Ein Bekannter von mir hat 100 Watt Birnen ganz legal.

 An seiner Cessna als Landescheinwerfer.:D Grüße

Themenstarteram 2. Januar 2008 um 15:14

man man man wie weit sich so ein thema doch ausweiten lässt :D wie gesagt ich baue doch nciht auf xenon um und bleib beim guten alten licht gruss

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