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KFZ-Versicherung erstes Auto Berufskraftfahrer

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 13:15

Hallo!

Ich möchte mir bald wieder ein Auto zulegen. Mein erstes wurde damals als Zweitwagen meiner Oma zugelassen, das Zweite später als Zweitwagen meines Vaters.

Diesmal weiß ich noch nicht wie ich es machen möchte. Ich weiß nicht, ob ich mal eins auf michs elbst zulassen soll oder wieder auf meinen Vater damit ich irgdenwann seine Prozente übernehmen kann.

Mit der Einstufng ist da eh so eine Sache... Ich arbeite momentan für eine Spedition, schrubbe sechsmal die Woche jeden Tag immerhin 180km. Meinen Zivilidenst habe ich im Behindertenfahrdienst gemacht (9 Monate lange jeden Werktag ca. 200km) und dann ahbe ich mal ein halbes Jahr für die AVIS Aiutovermietung als FAhrer gearbeitet. Als in naher Vergangenheit (bin erst 24, 25 im September - spielt wohl auch ne Rolle für die Versicherung).

Meine Frage ist nun: Welche Versicherung rechnet solche Sachen erfahrungsgemäß mit ein? Es wäre nun wirklich total absurd, mich als Fahranfänger einzustufen.

Kann ich evtl auch nach Nachweise einholen über die Zeit, als ich die Zweitwagen von Oma und Papa unfallfrei gefahren bin, sodass auch dies bei der Einstufung berücksichtigt wird?

Danke für Antworten!

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2011 um 14:04

1) Du bist alles Mögliche, aber definitiv kein Berufskraftfahrer. Berufskraftfahrer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit dreijähriger Ausbildungszeit und abschließenden Prüfungen.

2) Du hast von Anfang an Autos über irgendwelche Verwandten versichert, um auf kurze Sicht zu sparen, statt auf dich selbst, womit du auf lange Sicht gespart hättest. Tja.

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am 15. Juli 2011 um 14:04

1) Du bist alles Mögliche, aber definitiv kein Berufskraftfahrer. Berufskraftfahrer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit dreijähriger Ausbildungszeit und abschließenden Prüfungen.

2) Du hast von Anfang an Autos über irgendwelche Verwandten versichert, um auf kurze Sicht zu sparen, statt auf dich selbst, womit du auf lange Sicht gespart hättest. Tja.

am 15. Juli 2011 um 14:11

Wenn Du ausschließlich alleiniger Nutzer bist, dann gäbe es möglicherweise schon die Möglichkeit eine Sondereinstufung.

Bei einer Führerscheindauer von 5-7 Jahren wäre das SF 4.

am 15. Juli 2011 um 14:58

Zitat:

Original geschrieben von Flibbidiflipp

Ich möchte mir bald wieder ein Auto zulegen. Mein erstes wurde damals als Zweitwagen meiner Oma zugelassen, das Zweite später als Zweitwagen meines Vaters.

Falls die beide bei 0 angefangen haben war das ungünstig, da du Zeit verschenkt hast.

Ansonsten sollte es kein Problem sein die SF vom Vater zu übernehmen. Bei mir hat da ein Brief meiner Mutter ausgereicht, in dem sie formlos bestätigt hat, das ich das auf sie angemeldete Zweitfahrzeug regelmässig genutzt habe.

Du kannst dann die SF bis maximal Beginn deines Führerscheinbesitzes übernehmen (also wenn der 10 Jahre Unfallfrei auf'm Zweitwagen hat, du aber nur 7 Jahre Führerschein, verfallen 3 Jahre - umgekehrt auch, wenn da nur 4 Schadensfreie Jahre drauf sind, weil die 3 davor auf die Oma gelaufen sind, kannst du nur 4 übernehmen, die anderen 3 verfallen dann wohl).

Ob es bis 23 (5 Jahre Führerschein) oder 25 (normalerweise) "Frischling"-Zuschläge auf die Beiträge gibt hängt, soweit ich das weiss, von der Versicherung ab.

Themenstarteram 16. Juli 2011 um 15:11

Zitat:

Original geschrieben von self

1) Du bist alles Mögliche, aber definitiv kein Berufskraftfahrer. Berufskraftfahrer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit dreijähriger Ausbildungszeit und abschließenden Prüfungen.

2) Du hast von Anfang an Autos über irgendwelche Verwandten versichert, um auf kurze Sicht zu sparen, statt auf dich selbst, womit du auf lange Sicht gespart hättest. Tja.

Ich war damals Zivi und hätte mir das niemals leisten können.

Und von was für einem Ausbildungsberuf sprichst du da bitte? Fahrer ist doch keine Ausbildung. Man braucht den Führerschein und gut ist. Speditionen bilden Bürokauffrauen aus, aber sicher keine Berufskraftfahrer. Zeig mir einen Link. wenn ich dir glauben soll.

am 16. Juli 2011 um 15:32

Wenn man sich Sachen nicht leisten kann, dann macht man sie halt nicht. Oder man ist sich der Folgen bewusst.

Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer". Drei Jahre.

 

Natürlich gibt es genug Fahrer, die den Schein machen, die Grundqualifikation machen und dann so auf den Bock gesetzt werden. Aber viele sind auch gelernte Berufskraftfahrer. Glaubst du mir jetzt, dass du diese (geschützte!) Berufsbezeichnung nicht führen darfst?

Zitat:

Original geschrieben von Flibbidiflipp

Zitat:

Original geschrieben von self

1) Du bist alles Mögliche, aber definitiv kein Berufskraftfahrer. Berufskraftfahrer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit dreijähriger Ausbildungszeit und abschließenden Prüfungen.

2) Du hast von Anfang an Autos über irgendwelche Verwandten versichert, um auf kurze Sicht zu sparen, statt auf dich selbst, womit du auf lange Sicht gespart hättest. Tja.

Ich war damals Zivi und hätte mir das niemals leisten können.

Und von was für einem Ausbildungsberuf sprichst du da bitte? Fahrer ist doch keine Ausbildung. Man braucht den Führerschein und gut ist. Speditionen bilden Bürokauffrauen aus, aber sicher keine Berufskraftfahrer. Zeig mir einen Link. wenn ich dir glauben soll.

er spricht von "berufskraftfahrer" und nicht von "fahrer".

als zivi durch die gegend zu gondeln ist, mit verlaub, zwar fahrpraxis...hat mit einem berufskraftfahrer aber soviel zu tun, wie ein mallorca-urlaubsschnorchler mit einem bundeswehrkampftaucher ;)

deine versicherung würde dich übrigens auch nicht als fahranfänger einstufen, da du ja bereits >3 jahre den führerschein besitzt.

sie stuft dich lediglich als versicherungsnehmer ohne eigenen schadenfreiheitsrabatt ein.

ist als azubi immer verlockend alles über den papa zu machen und versicherung zu sparen. rächt sich später allerdings.

anfangs hat man im regelfall keline autos und mit denen kann man sich schnell die prozente runter fahren.

die zeit fehlt dir nun.

entweder JETZT viel bezahlen oder irgendwann später. "prozente übernehmen" ist heute nicht mehr so einfach. (zumindest wenn man davon ausgehen würde, dass dein alter herr auch noch selbst fahren möchte;))

 

Zitat:

Original geschrieben von self

Wenn man sich Sachen nicht leisten kann, dann macht man sie halt nicht. Oder man ist sich der Folgen bewusst.

Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer". Drei Jahre.

 

Natürlich gibt es genug Fahrer, die den Schein machen, die Grundqualifikation machen und dann so auf den Bock gesetzt werden. Aber viele sind auch gelernte Berufskraftfahrer. Glaubst du mir jetzt, dass du diese (geschützte!) Berufsbezeichnung nicht führen darfst?

dein link geht nicht mehr, der ist zeitlich begrenzt.

aber google hilft dem TE da sicherlich weiter ;)

Themenstarteram 16. Juli 2011 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von self

Wenn man sich Sachen nicht leisten kann, dann macht man sie halt nicht. Oder man ist sich der Folgen bewusst.

Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer". Drei Jahre.

 

Natürlich gibt es genug Fahrer, die den Schein machen, die Grundqualifikation machen und dann so auf den Bock gesetzt werden. Aber viele sind auch gelernte Berufskraftfahrer. Glaubst du mir jetzt, dass du diese (geschützte!) Berufsbezeichnung nicht führen darfst?

Ja, ok glaub ich dir.

Trotzdem bist du voll der Nab. Das war damals eine Möglichkeit, ein Auto zu haben. Also nehme ich die wohl an. Das mit den Folgen war mir doch klar. Aber deswegen verzichte ich doch nicht. Hätte mir auch keine unfallfreie Zeit gebracht und ich brauchte die Karre damals.

am 16. Juli 2011 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von heltino

entweder JETZT viel bezahlen oder irgendwann später. "prozente übernehmen" ist heute nicht mehr so einfach. (zumindest wenn man davon ausgehen würde, dass dein alter herr auch noch selbst fahren möchte;))

Bist du da sicher?

Bei mir ist das schon ne weile her, war aber einfach.

OP: Ich würde einfach bei der Versicherung deines Vertrauens nachfragen. Von der hängt das ab, wie sie dich einstufen.

Wenn sie bereit sind dich aufgrund der Fahrpraxis und genutzten Zweitwagens von Papa besser einzustufen is gut, wenn nicht, halt pech gehabt (dann kann man immer noch bei ner anderen anfragen).

Es gibt auch als Erstversicherter verschiedene Möglichkeiten günstiger als mit SF0 oder SF1/2 versichert zu werden, hängt auch von der Versicherung ab (Familienversicherung z.b. - wenn ein Familienmitglied mit mindestens SF4 versichert ist, kann man auch als Erstversicherungsnehmer mit SF3 eingestuft werden) etc.

Die vollen Jahre Fahrpraxis zu bekommen die du hast, wird eh fast unmöglich und das finde ich schon eine ziemliche Benachteiligung. Es ist ja nun nichts ehrenhaftes ein schweinegeld für ne Versicherung zu bezahlen, bloss weil die gerne fette Profite machen.

Themenstarteram 16. Juli 2011 um 21:11

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von Flibbidiflipp

 

 

ist als azubi immer verlockend alles über den papa zu machen und versicherung zu sparen. rächt sich später allerdings.

anfangs hat man im regelfall keline autos und mit denen kann man sich schnell die prozente runter fahren.

die zeit fehlt dir nun.

entweder JETZT viel bezahlen oder irgendwann später. "prozente übernehmen" ist heute nicht mehr so einfach. (zumindest wenn man davon ausgehen würde, dass dein alter herr auch noch selbst fahren möchte;))

ich wusste, dass ich das auto nur für kurze zeit haben würde damals. weil nach dem zivi bin ich aus meiner heimatstadt weg studieren gegangen und hatte vier jahre kein auto. die paar monate damals hätten die kuh auch nicht fett gemacht. (besserwisserei in foren hilft übrigens niemandem. man kann auch einen ton rauslesen. man kann das ja mal anmerken, aber es ist nicht so, dass ich das nicht gewusst hätte - es gab die gerade genannten gründe. erst jetzt wo ich denke ein auto mal für länger zu haben - denke ich auch sofort daran es auf meinen namen laufen zu lassen)

und von berufskraftfahrer habe ich nich wegen dem zivildienst gesprochen, sondern wegen meiner aktuellen tätigkeit für ne spedition.

von mir aus, dann bin ich halt nur fahrer. aber ich mache das quasi gerade als beruf (oder muss ich sagen "Job"?, weil ichs nicht meinen "beruf" nennen darf solange ich keine ausbildung hab?)

ich wollte damit jedenfalls nur die regelmäßigkeit ausdrücken.

Es gibt Versicherungen die Berufskraftfahrern (mit Nachweis der Ausbildung) einen kleinen Rabatt einräumen.

Man muss nicht aktiv diesen Beruf ausüben, ein Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung genügt.

Die Fahrlehrerversicherung zählt meines Wissens zu dieser Kategorie.

am 17. Juli 2011 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von Flibbidiflipp

Trotzdem bist du voll der Nab.

Stimmt, ich bin voll der Kacknap. Aber hey: Seit ich 16 bin, habe ich durchgehend 125er und/oder PKW auf mich versicht. Wirkt Wunder bei der Versicherungseinstufung ;)

Wenn der Zweitwagentarif von Vater oder Oma nicht verwendet wird, kannst du diesen im Regelfall übernehmen. Ansosnten fängst du bei SF0 (120% bis 150% je nach Versicherung) an.

Ja du musst bei deiner Versicherung nachfragen zum beispiel bei mir wurde ich als Busfahrer in Kategorie D eingestuft bei der Allianz und glaub mir das hat nichts mit der Bezeichnung Berufskraftfahrer zu tun da du ja auch nicht viel anderes machst als die Knarben die es in in meinen Augen umsonst gelernt haben!

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