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  5. Kfz - ursprünglich aus England. Wie vorgehen bei der Zulassung in D?

Kfz - ursprünglich aus England. Wie vorgehen bei der Zulassung in D?

Hallo zusammen,
nachdem ich jetzt umfangreich im Internet recherchiert habe und auf keine einheitliche Aussage gestoßen bin, wende ich mich mal an Euch.
Vielleicht ist ja jemand "up to date" oder hat eigene Erfahrungen gemacht.
Ich habe ein Kfz gefunden, das mir sehr zusagt.
Der jetzige Eigentümer hatte es bei einem Autohändler gekauft.
In Deutschland war es nie zugelassen, sondern es stammt ursprünglich aus England.
(Der jetzige Eigentümer bewegte das Fahrzeug nur innerhalb seines Firmengeländes)
Das Fahrzeug wurde dann in Spanien (dem wohl neuen Wohnsitz des ursprünglichen Eigentümers) an einen Deutschen verkauft, der es wiederum an den Autohändler in D veräußerte.
Da ich das Auto kaufen möchte, waren wir jetzt so weit, dass dieses - ohne COC-Papiere - eine Vollabnahme nach §21 StVZO durch den TÜV braucht.
Dies ist nun heute geschehen. (Hurra!)
Nun habe ich vorsichtshalber doch beim Landratsamt angerufen, was ich denn alles für die Zulassung mitbringen muss.

Nachdem ich nach mehrmaligem Rumreichen dann den Chef der Zulassungsstelle am Telefon hatte, sagte mir dieser recht väterlich-besorgt, dass es sich ganz ganz ganz bestimmt um ein gestohlenes Fahrzeug handele.
Er kenne das Spielchen. Das käme fortwährend vor, wenn keine ausreichenden Papiere beim Fahrzeug seien. Und ob ich mich vergewissert hätte, dass der momentane Eigentümer seriös sei. Ich solle unbedingt die Finger davon lassen.
Ich sagte bestimmt: ja, der jetzige Eigentümer ist sehr seriös. Er will "nur" das Fahrzeug wieder verkaufen, hat jetzt noch einiges vor der TÜV-Vollabnahme investiert etc. pp.
Ich fragte dann nochmal höflich nach, welche Papiere ich denn brauche zur Zulassung.
Es liegt vor:
- der Kaufvertrag zwischen dem Engländer und dem Deutschen in Spanien
- die Kfz-Schilder aus GB (am Fahrzeug verblieben)
- jetzt die Abnahme durch den TÜV nach §21
- sowie ein "Abrisszettelchen", d.h. das sog. V5/2 (Sektion 10) Dokument.
Mehr jedoch nicht.
Der Herr von der Zulassungsstelle meinte, das reiche auf gar keinen Fall aus. Ohne Papiere sei eine Zulassung in D nicht möglich, da ... siehe oben. Ganz ganz sicher das Übliche = Fahrzeug aus Diebstahl.
Ich habe gebeten, ob ich ihm nicht mal dieses V5/2 mailen könnte. Er solle mal schauen, ob es das ist, was er braucht.
Er sagte mir zu, er lasse jetzt mal anhand der darauf befindlichen Daten (KFZ-Kennzeichen, Fahrgestellnummer, RegistrierungsNummer) das Fahrzeug durch die Polizei überprüfen. Er melde sich dann wieder.
Jedoch: er sehe keine Hoffnung, das FAhrzeug mit diesen Papieren angemeldet zu kriegen. Hmmm
Ich habe noch weiter recherchiert.
Und mal das Fahrzeug anhand der Daten aus dem V5/2 auf der Homepage des DVLA in England eingegeben.
Und siehe da: es wird genau so angezeigt, wie ich's hier in den Unterlagen stehen habe.
(Die Suchmaske dient zur Suche eben präventiv, wenn man in GB ein Auto kauft und mal checken will, ob es als gestohlen gemeldet wurde)
Alles stimmt mit meinen Unterlagen überein.

Nun sitze ich jedoch hier und mich gruselt schon wieder, weil ich schon von vornherein diese Vorab-Ablehnung des Herrn von der Zulassungsstelle im Kreuz habe.
Weiß hier irgendjemand, welches Dokument mir da dann doch fehlen könnte?
Sitze jetzt den gesamten Tag schon und stochere im Internet herum.
Der Herr von LRA sagte, diese V5/2 reiche nicht aus.
Nun, ich hoffe, es ist so, dass wir hier "in der Provinz" jetzt nicht so viele aus England stammenden Fahrzeuge anzumelden haben und der Herr vom LRA jetzt einfach nicht wirklich sooo gut im Futter steht.

Weiß jemand von Euch mehr?
Mir schwirrt der Kopf.

Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten!
Herzliche Grüße aus Oberbayern

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. Juni 2015 um 07:40:58 Uhr:


Wieso schreibst Du sowas ? Bist Du in einer Zulassungsstelle tätig ?

nein. Aber ein Certificate of Conformity ist ein technisches Dokument, welches die Einhaltung technischer Vorgaben bescheinigt. Wenn es kein CoC gibt, muss eine TÜV-Hauptabnahme nach §21 gemacht werden. Das ist hier schon erfolgt und das ist auch technisch kein Problem. CoC damit entbehrlich

Woran es hier scheitert, ist der lückenlose Eigentumsnachweis, der geführt werden muss. Dazu gehören bei einem Import die Zulassungsdokumente des letzten Halters (in England V5) und ein Kaufvertrag als Nachweis, dass es vom Eigentümer erworben wurde. Wenn dieser Nachweis nicht lückenlos geführt werden kann, wird es schwierig.

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Natürlich ist er Rechtshänder, Kai!
Kein Linkslenker.
Wenn Du schon nicht wegen des Vitara gerührt bist, dann wenigstens wegen meiner Gefühle, die jetzt schon verdammt tief sind.
Wir Frauen sind so! Wir sammeln alles auf, was andere nimmer wollen, und schließen es in unser großes Herz:
Katzenbabies, gebrauchte Männer und gebrauchte Vitaras.
So isses halt.

@TE:
Du musst schlicht neue Papiere beschaffen, weil die aktuellen nicht akzeptiert werden.
Das ist möglicherweise (nicht sicher) recht einfach:
Du kramst alle (!!!) Unterlagen zusammen (auch alle alten Kennzeichen), die Du hast, und gehst zur Polizei.
Dort haben sie Formulare für sowas, nämlich für Fahrzeuge, deren Papiere verloren gingen, um den Status (gestohlen oder nicht) festzustellen. Du stellst den Antrag, und dann kann das ein Weile dauern, Zeitraum Monate. Weiss nicht, obs viel kostet, aber umme gibts das bestimmt nicht.
Die Polizei-Behörde stellt Dir dann irgendwann eine Bescheinigung aus, dass das Fahrzeug als "nicht gestohlen" gilt und es keine Bedenken gegen eine Zulassung gibt.
Mit dem Wisch gehst Du dann zur Zulassungsstelle und beantragst die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefes. Dazu solltest Du die Fahrgestellnummer und präzise Angaben haben, welche technischen Daten im Detail das Fahrzeug hat, wann genau es gebaut wurde und wann zum ersten Mal irgendwo zugelassen.
Es kann sein, dass eine Einzelabnahme (z.B. beim TÜV Rheinland) gefordert wird, um die genauen technische Daten zu klären, damit das Fahrzeug richtig geschlüsselt werden kann.
Also UNBEDINGT die alten Kennzeichen aufheben (!!!). Kann auch sein, dass die das Fahrzeug kennen und Du nichts abgeben musst.
Das mit der Erstzulassung ist extrem wichtig, denn es gibt eine hirnverbrannte Gesetzeslücke bei uns:
Wenn das Fahrzeug nicht im D zugelassen wurde und es keine ausländische Zuslassungsbescheinigung gibt, gilt es als "Erstzulassung". Das kann erstmal Probleme geben, weil die bei uns bescheuerterweise einer Neuzulassung gleichgestellt ist. Und dann muss es (so geisteskrank das ist) aktuellen Abgasnormen für Neufahrzeuge entsprechen, und dass das z.B. bei einem 40 Jahre alten Shelby Cobra (:D:D:D) nicht möglich ist, ist natürlich klar, gell?
Schildbürgerstreich ... :D
Aber wenn alles glatt geht, hast Du am Ende einen echten deutschen Fahrzeugbrief mit allem Pipapo und kannst die Kiste ganz regulär zulassen.
k-hm

Zitat:

@k-hm schrieb am 12. Juni 2015 um 15:22:58 Uhr:


@TE:
Du musst schlicht neue Papiere beschaffen, weil die aktuellen nicht akzeptiert werden.
Das ist möglicherweise (nicht sicher) recht einfach:
Du kramst alle (!!!) Unterlagen zusammen (auch alle alten Kennzeichen), die Du hast, und gehst zur Polizei.
Dort haben sie Formulare für sowas, nämlich für Fahrzeuge, deren Papiere verloren gingen, um den Status (gestohlen oder nicht) festzustellen. Du stellst den Antrag, und dann kann das ein Weile dauern, Zeitraum Monate. Weiss nicht, obs viel kostet, aber umme gibts das bestimmt nicht.
Die Polizei-Behörde stellt Dir dann irgendwann eine Bescheinigung aus, dass das Fahrzeug als "nicht gestohlen" gilt und es keine Bedenken gegen eine Zulassung gibt.
Gelesen, dass es um ein ausländisches Fahrzeug geht? Das interessiert die Polizei relativ wenig bis gar nicht, ob und wie man so ein Fahrzeug zugelassen bekommt.

Zitat:

@k-hm schrieb am 12. Juni 2015 um 15:22:58 Uhr:



Mit dem Wisch gehst Du dann zur Zulassungsstelle und beantragst die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefes. Dazu solltest Du die Fahrgestellnummer und präzise Angaben haben, welche technischen Daten im Detail das Fahrzeug hat, wann genau es gebaut wurde und wann zum ersten Mal irgendwo zugelassen.
Es kann sein, dass eine Einzelabnahme (z.B. beim TÜV Rheinland)
Ist doch schon längst alles erledigt. Einfach mal den Thread lesen, bevor man auf antworten drückt...

Zitat:

@k-hm schrieb am 12. Juni 2015 um 15:22:58 Uhr:


Das mit der Erstzulassung ist extrem wichtig, denn es gibt eine hirnverbrannte Gesetzeslücke bei uns:
Wenn das Fahrzeug nicht im D zugelassen wurde und es keine ausländische Zuslassungsbescheinigung gibt, gilt es als "Erstzulassung". Das kann erstmal Probleme geben, weil die bei uns bescheuerterweise einer Neuzulassung gleichgestellt ist. Und dann muss es (so geisteskrank das ist) aktuellen Abgasnormen für Neufahrzeuge entsprechen,
Jetzt wirds ja richtig absurd. Wenn es kein Erstzulassungsdatum gibt, dann gilt bei Gebrauchtfahrzeugen das Baujahr oder das Jahr des Inverkehrbringens. Kann man auch nachlesen, Ausfüllanleitung für die ZB I... Da gibt's auch keine Gesetzeslücke, von der du da schwafelst :rolleyes:
Eine Neuzulassung bezieht sich schlicht und einfach auf die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs. Das sind solche Fälle, die man nicht mehr zugelassen bekommt, wenn man vor 10 Jahren ein Auto gekauft hat und das solange irgendwo eingemottet hatte. Da ist auch nix geisteskrank dran, nur weil du das gedanklich nicht erfassen kannst. Aber am Besten informierst du dich das nächste Mal richtig, bevor du hier die Leute hier wieder mit so einem Unsinn verwirrst. Echt unglaublich :rolleyes:

Wegen so einer ollen Kiste würde ich auf keinen Fall so viel Probleme und Kosten auf mich nehmen wollen. :D
Aber jedem das seine...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Juni 2015 um 10:21:30 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. Juni 2015 um 07:40:58 Uhr:


Wieso schreibst Du sowas ? Bist Du in einer Zulassungsstelle tätig ?

nein. Aber ein Certificate of Conformity ist ein technisches Dokument, welches die Einhaltung technischer Vorgaben bescheinigt. Wenn es kein CoC gibt, muss eine TÜV-Hauptabnahme nach §21 gemacht werden. Das ist hier schon erfolgt und das ist auch technisch kein Problem. CoC damit entbehrlich
Woran es hier scheitert, ist der lückenlose Eigentumsnachweis, der geführt werden muss. Dazu gehören bei einem Import die Zulassungsdokumente des letzten Halters (in England V5) und ein Kaufvertrag als Nachweis, dass es vom Eigentümer erworben wurde. Wenn dieser Nachweis nicht lückenlos geführt werden kann, wird es schwierig.

Ok, dann ist es Dir vielleicht nicht bekannt, dass es auch Info´s zur Ausstellung einer ZB II enthalten ist. So zumindest in Deutschland, aber auch in einigen europäischen Ländern.

Leider hat/hatte der TE keinerlei Informationen zum eigentlichen Fahrzeug gemacht. Ob ein Fahrzeug gestohlen ist kann durchaus von den Zulassungstellen abgefragt werden, sofern der Diebstahl gemeldet ist.

Nochmal danke für Eure Kommentare und Eure Hilfe.
Nun bin ich mit den Landsratsamt überein.
Das Fahrzeug darf zugelassen werden. Es ist in der Vergangenheit redlich erworben worden und redlich weiterveräußert.
Da noch für den §21 StVZO der endgültige Stempel fehlte, weil der TÜV letztlich die Felgen monierte, sollte das Fahrzeug morgen nochmal mit der entspr. ABE vorgefahren werden.
Nun bekomme ich gerade jedoch die Nachricht, dass auch noch beanstandet wird, dass das Fahrzeug keinen Kat habe. Bei dem Baujahr wäre das jedoch erforderlich.
Mein Verkäufer sagt, dass
- entweder ein Schriftstück her müsse, das besagt, dass das Fahrzeug keinen Kat braucht
... was für mich die ungünstigste Lösung hinsichtlich der Steuern wäre
- oder aber es gibt den TÜV-Stempel nicht.

Die Alternative (und damit bin ich eigentlich im falschen Forum) wäre doch, einen Kat einbauen zu lassen, oder?
Ab hier bin ich dämlich und unwissend.
Geht das?
Schöne Grüße

Zitat:

@JeanBatten schrieb am 17. Juni 2015 um 17:06:22 Uhr:


… Die Alternative (und damit bin ich eigentlich im falschen Forum) wäre doch, einen Kat einbauen zu lassen, oder? …

Ich sehe es als bessere Alternative an, ein anderes Auto zu kaufen. Ganz im Ernst.

Ja, birscherl. Grundsätzlich hast Du ja recht.

Aber jetzt bin ich schon so weit gekommen.
Und wenn ich A sage, sage ich gewöhnlich auch B. Und stoppe nicht in der Mitte.
Deshalb frage ich Euch ja, ob sowas geht und wie aufwändig das ist usw.

Teuer ist’s wohl nicht, beispielsweise hier werden welche angeboten. Welchen du genau brauchst, ob ein Minikat reicht etc. weiß ich aber nicht, das würde ich im Suzuki-Forum fragen …
Schau auch mal hier, der wird im Suzuki-Forum empfohlen …

Vielen Dank für Deine Hilfe, birscherl.
Ich mag jetzt einfach weitermachen.
Und auch den Verkäufer nicht hängenlassen. Der hat jetzt vor dem TÜV schon einiges investiert. (Neue Bremsleitungen, Auspuff etc.)
Hätte er sonst nicht gemacht, wenn ich ihn nicht kaufen würde.
Also sollte ich das jetzt mit ihm bis zum Ende durchziehen. Das gebührt schon der Anstand, finde ich.

Euro 1 (und damit der geregelte Kat) ist in D bei einer Erstzulassung ab 1.1.1993 verbindlich vorgeschrieben. Da es sich dabei um EU-Normen handelt müsste das aber auch für England gegolten haben. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass er keinen Kat hat, aber das ist natürlich möglich.
Ob man den Kat so 1:1 nachrüsten kann, musst Du vielleicht bei Suzuki klären. Du brauchst ja nicht nur den Kat sondern auch die Lambdasonde und ein Steuergerät dafür. Selbst mit gebrauchten Teilen nicht wenig aufwändig.

Die Vitaras gab es wohl je nach Produktionsland entweder ohne oder mit Kat. Wenn das einer ganz ohne Kat ist, wird’s wohl aufwändiger … bei einem mit Kat würde der Mini-Kt als zweiter dazugebaut um Euro2 oder D3 zu erreichen.

Au weia, Kai. Das klingt jetzt natürlich schon anders.
Also, der Vitara ist Baujahr Juni 1993. Demnach hätte das schon vorhanden sein müssen.
Ist aber nicht, wie's ausschaut.
Das mit der Lambda-Sonde und dem dazugehörigen Steuergeräte ist mir (als völliger techn. Laie) natürlich nicht klar gewesen. Aber jetzt ;-)
(Naja, wenn noch ein bissl mehr dazu kommen würde, dann hätte ich ein niegelnagelneues Auto dastehen ;-) Bis auf die Karosserie *g*)
Okay. Kannst Du (unverbindlich, weil Suzuki-spezifisch vermutlich anders) über den Daumen peilen, wieviel das so kosten würde?
Hier ein Foto von meinem Baby im Übrigen. Tut jetzt nix zur Sache und ändert auch nix an selbiger, aber ich hab' ihn halt ins Herz geschlossen. :-)

So, wie's ausschaut, birscherl, ist er ganz ohne Kat. :-(
Laut Fahrgestellnummer ist er in Spanien hergestelt ... für den britischen Markt. Soviel hab ich schon rausgefunden.
Aber das hilft mir ja nix. Auch steuerlich eben nicht.
Also muss der Kat rein, sonst ist die Aktion jetzt am finalen Punkt. Ohne Kat nehme ich ihn nicht. Und ohne Kat kriegen wir ihn auch nicht durch den TÜV.

da ist Dein Händler gefordert. Teile vom Schrott organisieren und per Einzelabnahme eintragen lassen. Anders wird es nicht gehen.

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