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KFZ Abmelden ohne KFZ, Kennzeichen, Brief und FZ-Schein?!

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 15:41

Tag zusammen,

also ich habe schon alles rauf und runter durchsucht und gegoogelt was das Zeug hält, allerdings für meinen (Vollpfosten-Hirni-Anfänger-Fehler)-Fall nichts gefunden... Sorry, falls ich doch was übersehen habe sollte.

Folgender Fall:

Ein Auto (Ex...), auf mich zugelassen, weder Brief, noch KFZ-Schein, noch Kennzeichen, noch sonstwas in der Hand sollte "eigentlich nur vorübergehend" auf mich angemeldet werden. Was passiert? Ja, der Teufel ist ein Eichhörnchen und nach erfolgter Trennung läuft die Kiste nun immer noch auf mich und die Ex hat sich mit allem aus dem Staub gemacht... Ich konnte also noch nicht mal ummelden...

Telefonat mit Anwalt ergab:

"Ganz einfach: Leiten Sie ein Aufgebotsverfahren ein!".

Bedenken:

Die Kosten beim Amtsgericht belaufen sich (nach meiner Kenntnis) auf 250€, was ich recht happig finde dafür, dass ich die Kohle wahrscheinlich nie wieder sehen werde.

Nun meine Fragen:

- Ist das Aufgebotsverfahren des Amtsgerichts identisch zum Aufgebotsverfahren des Straßenverkehrsamtes? (Denn da belaufen sich die Kosten ja "nur" auf 100 - 150€...)

- Was wäre, wenn ich als Halter die Einzugsermächtigung widerrufe und die Steuer einfach nicht zahle? Klar, Mahngebühren würden dann anfallen aber dann würde ja auch irgendwann entsiegelt und das ist ja eigentlich das, was ich beabsichtige...

- Gibt es nicht irgendeine andere Möglichkeit die Kiste still zu legen? Ich will einfach erreichen, dass sie die Kiste nicht mehr auf mich zugelassen ist bzw. sie das KFZ nicht mehr auf mich zulassen kann...

Würde mich über jede Anregung freuen!

Gott ist das kompliziert... das passiert mir aber nicht nochmal.... *peinlich*... ;o))

Danke Euch!

Grüße,

Distanzscheibe

Beste Antwort im Thema

Wie wäre es mit einer Diebstahlanzeige gegen deine Ex?

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Themenstarteram 23. März 2015 um 13:59

Zitat:

@soringer schrieb am 1. März 2015 um 17:40:53 Uhr:

Zitat:

@Distanzscheibe schrieb am 26. Februar 2015 um 10:19:34 Uhr:

Update:

Also Anwalt habe ich nun konsultiert und meinen Fall dargelegt. So auf Anhieb hatte er auch keine Idee, hat sich aber informiert...

Wenn Dich eh nicht sonderlich interessiert, was andere Forumsteilnehmer schreiben und Du lieber diverse Rechtsanwälte aufsuchst, die sich offensichtlich aber nicht sehr gut mit der Materie auskennen, warum läßt Du dann viele Forumsteilnehmer ihre Gehirnwindungen in Gang setzen und Zeit aufwenden?

Wieso interessiert es mich eh nicht?! Und wieso habe ich ein unglückliches Händchen bei Anwälten?!

Was die Steuer angeht, hier mal ein Link, den mir der Anwalt zukommen liess: http://www.stadt-koeln.de/.../kraftfahrzeug-steuer-nicht-bezahlt

Das Problem in solchen Fällen ist mMn einfach, dass wenn in einem Forum nicht jemand ganz konkrete Erfahrungen gemacht hat, dass man eben sehr wohl - wie Andere schon schrieben - sich selbst juristisch betrachtet die Lampe anmacht. Da ich dies vermeiden möchte der Besuch beim Anwalt!

Einzig das Einschalten der Polizei fänd ich noch interessant, da die Angaben zum Halter in den Papieren einfach nicht mehr stimmen und ich unter der in den Papieren angegebenen Anschrift ja auch nicht mehr wohne... Da das StVA die Info schon hat und bereits mündlich erklärt hat, dass es nicht deren Angelegenheit ist wüsste ich nicht, was ich da noch groß herumtelefonieren soll?! Auch wenn die Info durch den Anwalt die Vermutung nahelegt, dass es so funktionieren könnte, befürchte ich, dass die Kosten für den Verwaltungsaufwand tatsächlich mir in Rechnung gestellt werden könnten. Das würde ich natürlich schon gern vermeiden..., bis jetzt scheint es aber niemanden zu geben, der mir das definitiv sagen kann. Da werde ich wohl nochmal mit dem Zoll telefonieren müssen.

Schilder selbst abschrauben könnte - wie ich vermute ohne Anwalt zu sein - zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch o.ä. führen... Das möchte ich gar nicht erst ausprobieren.

wenn du von einem Sachbearbeiter beim StVA die Auskunft erhältst, daß es nicht deren Angelegenheit sei, ob für ein dort zugelassenes KfZ falsche Daten vermerkt seien, da die faktische PKW-Halterin eine ganz andere Anschrift hat, so würde ich den Burschen bitten, mir dies schriftlich zu bestätigen; auch würde ich ihn fragen, ob er sich sicher sei, daß auch sein Vorgesetzter dieselbe Meinung vertrete, und wenn er dies bestätigt, dann würde ich ihn bitten, mich zum Vorgesetzten durchzustellen. Du selbst hast doch geschrieben, daß der Rat deines Anwalts mit dem Aufgebot Blödsinn gewesen sei. Was haben die Anwälte verlangt und was haben sie hierfür bisher geleistet?

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