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Kennzeichenmanipulation im Foto

Themenstarteram 27. September 2020 um 11:05

Ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber nichts besseres auf MT habe ich gefunden. Und bevor ich mit sowas Polizei oder Zulassungsstelle belästige, versuche ich es mal hier.

Ich möchte gerne wissen, ob folgender Sachverhalt rechtlich legal ist.

Ich möchte von meinem eigenem Auto Fotos machen und sie im Internet veröffentlichen. Das Autokennzeichen auf diesen Fotos möchte ich allerdings durch ein anderes ersetzen (also nicht verpixeln oder anders unkenntlich machen). Dieses andere Kennzeichen wird also nicht an meinem Auto physikalisch montiert (das wäre ein klarer Fall für Kennzeichenmissbrauch), sondern nur das Foto wird in einem Bildbearbeitugsprogramm bearbeitet. Dabei möchte ich ein Kennzeichen benutzen, was ich gar nicht habe, sondern mir frei ausdenke. Das neue Kennzeichen ist kein Foto von einem real existierenden Kennzeichen - es ist eine Grafik aus dem Computer. Das Endergebnis, also das Foto mit meinem Auto und dem „neuen“ Kennzeichen, sieht optisch recht echt aus (Wappen des Bundeslandes, die TÜV-Plakette, das Layout, entsprechende Schriftart). Wichtiger Punkt: es könnte auch ein bereits existierendes, zugelassenes Kennzeichen sein, oder evtl. eins das im Moment nicht vergeben ist, aber in Zukunft von jemanden anderem für sein Auto zugelessen ist.

Meine Frage ist: wäre das legal? Aus meiner Sicht ja, denn es könnte ja sein, dass ich Fotos von meinem Auto mit seinem jetzigen, echten Kennzeichen veröffentliche, in Zukunft das Auto abmelde und eine andere Person dieses Kennzeichen, was frei geworden ist, bekommt. Aber, ob das auch auf die virtuelle Kennzeichenmanipulation für Fotozwecke zutrifft, kann ich leider nicht einschätzen. Kennt sich jemand in diesen Sachen gut aus und kann was dazu sagen?

Beste Antwort im Thema

Wenn du das alles meinst besser zu wissen, was ist denn dann der Sinn deiner Anfrage hier?

Natürlich kann jeder den Straftatsverdacht des Kennzeichenmissbrauchs / Diebstahl / Betrug / Urkundenfälschung anzeigen und den Ermittlungsbehörden das Weitere überlassen. Der Verdacht gründet sich dann auf das veröffentlichte Bild, das nunmal den entsprechenden Eindruck vermittelt. Was genau bezweckt wird, das weiß erstmal niemand und so geht ein Betroffener primär von einer unrechtmäßigen Intention aus. So ist das eben.

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58 Antworten
Themenstarteram 27. September 2020 um 21:56

Zitat:

@Bulwey schrieb am 27. September 2020 um 20:00:20 Uhr:

Warum nimmst du nicht ein Kennzeichen, was es sicher nicht gibt? Über die Online-Nummernschildreservierung kriegst du doch alle freien Kennzeichen angezeigt.

Wieder die Warum-Fragen... Ich habe mir ein bestimmtes Kennzeichen ausgesucht und nur dieses macht für mich Sinn. Alternativen gibt es nicht.

Aber um auf Deine Frage zurück zu kommen. Ich weiß nicht, was Du mit „freien Kennzeichen“ sagen willst? Soll ich ein Kennzeichen nehmen, was heute noch frei ist? OK, und dann? Morgen geht einer zur Zulassungsstelle und nimmt dieses Kennzeichen. Dann haben wir haargenau die gleiche Situation, wenn ich gleich von Anfang an ein bestimmtes Kennzeichen nehme, dass bereits vergeben ist.

Themenstarteram 27. September 2020 um 21:58

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. September 2020 um 20:07:47 Uhr:

Wenn jemand das Kennzeichen bereits hat und wegen deiner Verwendung des Kennzeichens selbst in Verdacht gerät, gegen §22 Straßenverkehrsgesetz verstoßen zu haben, hast du ein Problem. Auch wenn der Fall in der Realität nicht sehr wahrscheinlich ist.

Genau das ist die Frage - habe ich dann wirklich ein Problem? Warum? Gegen welches Gesetz habe ich verstossen?

Themenstarteram 27. September 2020 um 22:03

Zitat:

@WOB-04022 schrieb am 27. September 2020 um 20:20:32 Uhr:

Ein Kennzeichenmißbrauch liegt ja nur vor, wenn man den Anschein zur Täuschung einer echten Urkunde vornimmt, um damit eine echte Zulassung vorzuspiegeln....

Aber ein Foto, auch ein Foto einer Urkunde, ist keine Urkunde. Das Kennzeichen selbst - ja, aber ein Foto davon nicht. Deshalb kann man wohl auf dieser Schiene nicht argumentieren.

Themenstarteram 27. September 2020 um 22:04

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 27. September 2020 um 20:24:10 Uhr:

Ich halte das rechtlich für völlig unbedenklich. Das gilt auch, wenn es das erfundene Kennzeichen tatsächlich schon geben sollte. Die Begründung ist wie folgt:

1. Kennzeichenmissbrauch erfordert immer eine rechtswidrige Absicht. An der fehlt es hier.

2. Kennzeichenmissbrauch erfordert immer eine Änderung am realen Kennzeichen eines realen Fahrzeugs. Das geht eindeutig aus dem Wortlaut des § 22 StVG hervor (z.B. "wer ein Kraftfahrzeug mit einem Zeichen versieht, das ..." oder "das an einem Kraftfahrzeug angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, etc.")

Das trifft nicht zu, wenn man nur das Foto verändert. Das Foto eines Kraftfahrzeugs ist kein Kraftfahrzeug (sondern nur ein Foto) und das Foto eines Kennzeichens ist kein Kennzeichen (sondern ebenfalls nur ein Foto).

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html

Genau so sehe ich das auch, aber leider bin nicht sicher, ob das ein Richter auch so sehen würde.

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 28. September 2020 um 00:03:23 Uhr:

Aber ein Foto, auch ein Foto einer Urkunde, ist keine Urkunde. Das Kennzeichen selbst - ja, aber ein Foto davon nicht. Deshalb kann man wohl auf diese Schiene nicht argumentieren.

Der zitierte Satz stimmte ja sowieso nicht. Er hat offenbar die Urkundenfälschung mit dem Kennzeichenmissbrauch verwechselt. Es trifft aber beides nicht zu.

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 28. September 2020 um 00:04:37 Uhr:

Genau so sehe ich das auch, aber leider bin nicht sicher, ob das ein Richter auch so sehen würde.

Ein Gericht kann Tatbestandsmerkmale auslegen, aber es kann nicht vollständig vom Wortlaut des Gesetzes abweichen. Und § 22 StVG verlangt nun mal die Änderung eines realen Kennzeichens an einem realen Fahrzeug. Ich selbst hätte bei deinem Vorhaben jedenfalls nicht die geringsten Bedenken. Ich bin aber auch gespannt, welche Begründung @birscherl dafür liefern wird, dass du angeblich Probleme bekommen könntest.

Wenn es dir auf eine rechtsverbindilche und sichere Antwort ankommt, dann wirst du einen Anwalt fragen müssen. Dem müsstest du auch das angedachte Projekt offenlegen, weil das für die sichere Beantwortung nunmal von Relevanz sein wird. Eine solche Beratung ist hier nach den NUB nicht gestattet.

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 27. September 2020 um 13:05:38 Uhr:

Ich möchte von meinem eigenem Auto Fotos machen und sie im Internet veröffentlichen. Das Autokennzeichen auf diesen Fotos möchte ich allerdings durch ein anderes ersetzen.

Da eine rechtliche Beratung hier eh gegen die NUB verstoßt, hier mal meine Meinung dazu:

Ich finde es kommt in erster Linie darauf an, wie und wo du dein Auto im Internet veröffentlichst.

Ich hatte mal vor ca 9 Jahren mein Auto mit Kennzeichen ins Netz gestellt und zum Verkauf angeboten.

Da rief mich jemand an und grüßte mich mit meinem Namen (Herr...), obwohl ich das nicht angegeben hatte.

Erst dachte ich an ein Scherz eines Kollegen...

Der Interessent kam, hat sich das Auto angeschaut und gekauft.

Als ich gefragt hatte, woher er das wusste, sagte er mir mit vorgehaltener Hand, dass er ein Kriminalhauptkommissar ist und sogar ein Blick in mein polizeilicher Führungszeugnis geworfen hat, bevor er sich entschloss, das Auto zu kaufen. Es seien zu viele schwarze Schafe unterwegs.

Das war zwar grundsätzlich kein Problem für mich, aber rechtlich korrekt war das natürlich nicht.

Seitdem habe ich das Kennzeichen immer geschwärzt.

Würde ich jetzt im Internet (d)ein Auto sehen, der gleiche Kennzeichen wie meinen hat, würde ich sofort die Polizei informieren, ganz einfach. Ob und welche Konsequenzen das für dich hat, musst du bei einem Anwalt erfragen, da hier eine Rechtsberatung sowieso verboten ist und gegen die NUB verstößt.

Es ist zwar äußerst unwahrscheinlich, aber wenn du durch Zufall bzw Pech auch noch das gleiche Auto erwischst (Golf 7 silber 5 Türer mit 17“ xy Felgen), bräuchtest du schon gute Argumente, weshalb du das gemacht hast. Das kann unter Umständen ganz schön in die Hose gehen.

Wie sagt man es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ist das Kennzeichen an einen 90 jährigen Rentner vergeben, der nur einmal die Woche den Wagen aus der Garage holt, um einkaufen zu fahren und keine Internetverbindung hat, wird da sicherlich nichts passieren.

Wenn es aber jemandem gehört, der das im Netz findet, kann es schon Stress geben.

Wenn du es entgegen der Empfehlung nahezu aller User trotzdem machen willst, solltest du es vorher unbedingt bei einem renomierten Anwalt erfragen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. September 2020 um 00:12:15 Uhr:

Eine solche Beratung ist hier nach den NUB nicht gestattet.

Zitat:

@munition76 schrieb am 28. September 2020 um 03:34:40 Uhr:

Da eine rechtliche Beratung hier eh gegen die NUB verstoßt, hier mal meine Meinung dazu:

... da hier eine Rechtsberatung sowieso verboten ist und gegen die NUB verstößt.

OK, wir haben es jetzt alle gelesen. Und jetzt lesen wir noch bitte, was eine Rechtsdienstleistung ist und was nicht.

Eine Rechtsdienstleistung "ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert." (§ 2 Abs. 1 RDG)

Keine Rechtsdienstleistung ist "die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien". (§ 2 Abs. 3 Nr 5. RDG)

Hier geht es nicht um eine konkrete Angelegenheit oder einen Einzelfall. Im Gegenteil, der TE will ja gar nicht verraten, in welchem Umfeld das Bild veröffentlicht werden soll und warum er das so machen will. Die Frage, ob man ein Kennzeichen per Bildbearbeitung ändern darf, ist daher eine allgemeine Erörterung und hat mit der Person des TE nichts zu tun.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. September 2020 um 00:12:15 Uhr:

Wenn es dir auf eine rechtsverbindilche und sichere Antwort ankommt, dann wirst du einen Anwalt fragen müssen.

Zitat:

@munition76 schrieb am 28. September 2020 um 03:34:40 Uhr:

... solltest du es vorher unbedingt bei einem renomierten Anwalt erfragen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

Woher kommt eigentlich die irrige Annahme, dass ein Anwalt die Frage "rechtsverbindlich" beantworten könne? Er kann auch nur seine Meinung äußern, ggf. Kommentare und Rechtsprechung suchen, und dann seine persönliche Einschätzung der Sache abliefern. "Verbindlich" ist daran gar nichts. Der Anwalt wäre selbst bei einer Fehleinschätzung der Rechtslage nicht mal haftbar, wenn ihm nicht gerade eine schuldhafte Verletzung seiner anwaltlichen Pflichten nachgewiesen wird.

Zitat:

@munition76 schrieb am 28. September 2020 um 03:34:40 Uhr:

Das kann unter Umständen ganz schön in die Hose gehen.

... kann es schon Stress geben.

Statt immer Schreckensszenarien anzukündigen, solltest du vielleicht mal erklären, was genau deiner Meinung nach passieren könnte. Der Einzige, der hier bisher erkennbar rechtswidrig gehandelt hat, war "dein" Kommissar.

Themenstarteram 28. September 2020 um 6:43

Zitat:

@munition76 schrieb am 28. September 2020 um 03:34:40 Uhr:

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 27. September 2020 um 13:05:38 Uhr:

Ich möchte von meinem eigenem Auto Fotos machen und sie im Internet veröffentlichen. Das Autokennzeichen auf diesen Fotos möchte ich allerdings durch ein anderes ersetzen.

Ich finde es kommt in erster Linie darauf an, wie und wo du dein Auto im Internet veröffentlichst.

Es ist zwar äußerst unwahrscheinlich, aber wenn du durch Zufall bzw Pech [...]

Wie sagt man es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ist das Kennzeichen an einen 90 jährigen Rentner vergeben [...]

Das ist der falsche Weg. Du konstruierst konkrete Fälle und bewertest die Wahrscheinlichkeiten. Drum geht es nicht.

 

Zitat:

Würde ich jetzt im Internet (d)ein Auto sehen, der gleiche Kennzeichen wie meinen hat, würde ich sofort die Polizei informieren, ganz einfach.

Würdest Du nicht zuerst auf den Gedanken kommen, dass jemand ein altes Foto zeigt, der Dein Kennzeichen hat, bevor Du es bekommen hast? Meinst Du, die Polizei würde nur anhand eines Fotos ermitteln?

 

Zitat:

Wenn es aber jemandem gehört, der das im Netz findet, kann es schon Stress geben.

Gut, jemand macht Stress, geht zu Polizei, sie haben mich ermittelt und dann?

Themenstarteram 28. September 2020 um 6:57

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 28. September 2020 um 06:08:48 Uhr:

 

Hier geht es nicht um eine konkrete Angelegenheit oder einen Einzelfall. Im Gegenteil, der TE will ja gar nicht verraten, in welchem Umfeld das Bild veröffentlicht werden soll und warum er das so machen will. Die Frage, ob man ein Kennzeichen per Bildbearbeitung ändern darf, ist daher eine allgemeine Erörterung und hat mit der Person des TE nichts zu tun.

Danke! Ich sehe das absolut auch sehr allgemein! Es muss nicht mal heißen, dass ich das Foto manipuliere, sondern, dass ich ein Foto mit meinem Kennzeichen im Netz gefunden habe. Klammert nicht an der Ich-Form. Ersetzt einfach das "ich" mit "man".

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 27. September 2020 um 23:56:24 Uhr:

Zitat:

@Bulwey schrieb am 27. September 2020 um 20:00:20 Uhr:

Warum nimmst du nicht ein Kennzeichen, was es sicher nicht gibt? Über die Online-Nummernschildreservierung kriegst du doch alle freien Kennzeichen angezeigt.

Aber um auf Deine Frage zurück zu kommen. Ich weiß nicht, was Du mit „freien Kennzeichen“ sagen willst? Soll ich ein Kennzeichen nehmen, was heute noch frei ist? OK, und dann? Morgen geht einer zur Zulassungsstelle und nimmt dieses Kennzeichen. Dann haben wir haargenau die gleiche Situation, wenn ich gleich von Anfang an ein bestimmtes Kennzeichen nehme, dass bereits vergeben ist.

Nein, das ist nicht das gleiche. Du kannst dir ja ein Kennzeichen für drei Monate lang reservieren. Das kostet nichts, und wenn du es nicht in Anspruch nimmst, verfällt es nach drei Monaten einfach. Nach deiner Logik dürftest du ja dann noch nicht einmal dein eigenes Kennzeichen zeigen, denn wenn du den Wagen demnächst verkaufen würdest, dann hat das Kennzeichen in ein paar Monaten vielleicht auch ein anderer.

Es kommt wohl hauptsächlich auf deine geplante Verwendung an.

Da Kennzeichen, bzw. deren Veröffentlichung mittlerweile unter den Datenschutz zählt (Kennzeichen ermöglicht Rückschluss auf eine Person), wäre es wohl im privaten Rahmen relativ unkritisch. Willst du es irgendwo veröffentlichen, könntest du eher Probleme bekommen.

Ich sehe es wie die Verwendung von Namen, sofern sie relativ einzigartig sind. Einen Max Müller kümmert es eher weniger, davon gibt es tausende. Je einzigartiger, desto persönlicher wird es aber. Ein Kennzeichen ist definitv einzigartig... Würde ich mein Kennzeichen im Internet sehen, würde ich dich zumindest erstmal anzeigen. Ich weiß ja auch gar nicht wieso und warum mein Kennzeichen dort an diesem Auto ist. Ist das Gleiche, wie wenn mein (doch sehr einzigartiger Name) verwendet werden würde.

Ob dann irgendwelche Schritte eingeleitet werden würden, wäre dein Problem. Selbst wenn dir am Ende nichts passiert, hast du erstmal unnötigen Stress.

Themenstarteram 28. September 2020 um 8:19

Zitat:

@Teksaz schrieb am 28. September 2020 um 10:11:39 Uhr:

Da Kennzeichen, bzw. deren Veröffentlichung mittlerweile unter den Datenschutz zählt [...]

So allgemein Formuliert ist das falsch.

 

@teksaz

Stell Dich auf Post von einem Anwalt ein, Du kriegst jetzt Stress, weil Du den einzigartigen Nachnamen eines Bekannten von mir verwendet hast um in seinem Namen abstruse Sachen im Internet zu verbreiten. :)

Achtung! Das war nur ein Ironisch gemeinter Beitrag!

Ich hoffe aber der Sinn im Hintergrund ist klar.

(Ich zeig Dich erstmal an....weil ich mein Kennzeichen im Internet gesehen habe. Oh Gott )

Wen will man denn anzeigen?

Hat man Name und Anschrift?

Weswegen zeigt man an? Welcher Straftatbestand liegt vor?

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 28. September 2020 um 10:25:29 Uhr:

@teksaz

Stell Dich auf Post von einem Anwalt ein, Du kriegst jetzt Stress, weil Du den einzigartigen Nachnamen eines Bekannten von mir verwendet hast um in seinem Namen abstruse Sachen im Internet zu verbreiten. :)

Achtung! Das war nur ein Ironisch gemeinter Beitrag!

Ich hoffe aber der Sinn im Hintergrund ist klar.

(Ich zeig Dich erstmal an....weil ich mein Kennzeichen im Internet gesehen habe. Oh Gott )

Wen will man denn anzeigen?

Hat man Name und Anschrift?

Weswegen zeigt man an? Welcher Straftatbestand liegt vor?

Warum? Weil ich das mir persönlich zugewiesene Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug gefunden habe. Das kann ja erstmal nicht sein und deshalb unterstelle ich erstmal den Missbrauch meines Kennzeichens. Zum reinen Selbstschutz würde ich dann das zur Anzeige bringen, erstmal gegen unbekannt. Je nach Ort der Veröffentlichung lässt sich auch der Veröffentlichende ermitteln.

Ob und welche Konsequenzen dann daraus resultieren entscheidet dann die Staatsanwaltschaft oder ein Richter.

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