Kennzeichen behalten vor Juli 2014
Hallo,
Ich ziehe im Februar 2014 von Ulm (Baden-Württemberg) nach Neu-Ulm (Bayern) um. Ab Juli 2014 soll es ja möglich sein, das bisherige Kennzeichen zu behalten. Ich hänge schon etwas an meinem jetzigen Kennzeichen und würde es gerne auch nach dem Umzug an meinem Auto haben.
Gibt es eine Möglichkeit, das Kennzeichen zu behalten? Ich hatte schon überlegt, mein Auto erst verspätet im Juli umzumelden und die Strafgebühr (müssten etwa 75 Euro sein) in Kauf zu nehmen. Aber ich bin mir nicht so ganz sicher, ob ich dann im Juli wirklich mein altes Kennzeichen behalten kann. Und was ist dann mit meiner Versicherung, der müsste ich den Umzug ja eigentlich auch relativ zeitnah mitteilen?
Hat da schon irgendwer von euch Erfahrungen/Ideen/Tipps? Danke schonmal 🙂
Ulmi
45 Antworten
Kostet dann aber schon extra, wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands, nicht?
Edit:
Vermutlich 15 €, dafür, dass man das Kennzeichen nicht reserviert hat, aber auch kein neues bekommt.
Quasi die Nichtreservierungs- bzw. Nichtneuausstellungsgebühr...
Tach!
Kann jemand beurteilen, wie dies mit einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes (hier Bayern), aber in einen anderen Bezirk (z.B. von N nach EBE) aussieht, wenn das Fahrzeug noch ein altes Kennzeichen ohne den blauen EU-Balken trägt?
Kann man dann das alte Kennzeichen weiter benutzen?
Danke und Gruß,
M. D.
Da suchst du dir die Nummer der Zulassungsstelle in Ebersberg raus und rufst an.
http://www.lra-ebe.de/Verkehr-Bauen/Kfz-Zulassungsstellle.aspx
Wie du hier im Thread lesen kannst, machen die Zulassungsstellen ohnehin alle was sie wollen, also hol dir die Info direkt dort. Kannst natürlich das Ergebnis hier posten.
Edit:
Jetzt hab ich doch glatt dem allwissenden und großen M. D. einen Tipp gegeben...
😰
Mitnahme Kennzeichen !
Offiziell ist dies ab 01.01.2015.
Innerhalb einiger Bundesländer wird dies schon teilweise durchgeführt.
Dennoch sind einige Dinge von den Fahrzeughaltern ab dem 01.01.2015 zu veranlassen, wenn sie das Kennzeichen übernehmen wollen (Bundesland und auch andere Orte).
Er muss sich bei der zuständigen Zulassungsstelle melden um das Fahrzeug dort anzumelden, unter Beibehaltung des Kennzeichens wenn gewünscht. Nach wie vor müssen Meldungen, durch die Zulassungsstellen, an das KBA, der zuständigen Zollbebörde und den Versicherungen (Regionalklassenänderungen) gemacht werden.
Zeitgleich (01.01.2015) wird die Online-Außerbetriebsetzung eingeführt. Hierbei müssen auch einige Dinge vom Halter beachtet werden. Sich darüber auszulassen ist sehr schlecht möglich, weil die Zulassungsstellen hier Dinge selbst regeln z.B. die Bezahlung der Außerbetriebsetzung.
Informationen kann nur die zuständige Zulassungsstelle erteilen.
Man kann nur hoffen, dass früh genug Aufklärungen erfolgen, was die Fahrzeughalter zu beachten haben.
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Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Fahrzeughalter sparen dadurch Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut.
Die bundesweite Fahrzeug-Kennzeichenmitnahme ist aber erst ab dem 01.01.2015 möglich. Das Straßenverkehrsamt des Landkreises bekommt zurzeit vermehrt Anfragen zum Thema, da es im Internet leider noch zahlreiche Berichte und Einträge gibt, bei denen der 01.07.2014 als Termin genannt wird. Hintergrund ist, dass dies in der ursprünglichen Gesetzesvorlage zwar so vorgesehen war, der Bundesrat in seiner Sitzung am 05.07.2013 aber den 01.01.2015 als neues Datum dann tatsächlich beschlossen hat.
Quelle: http://www.spreewald-nachrichten.de/.../
Würde gerne mal wissen, was man da an Zeit und Geld sparen will und welche Bürokratie da abgebaut werden soll. Es bleibt alles ganz genau so wie bisher auch, außer dass man kein neues Kennzeichen nehmen muss. Ummelden muss man trotzdem, das kostet auch Geld und in die Papiere wird's auch eingetragen...
Es ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.
Es bleibt ansonsten nicht alles beim alten; den Unterschied nennst du selbst: Man spart sich das Geld für neue Kennzeichen und Klebesiegel, sowie diesen Zeitaufwand hierfür. Gerade dann sinnvoll, wenn man häufiger umziehen muss.
Kennzeichen prägen lassen - 5 Minuten vor Ort
Kosten dafür - 20€
Macht man das übers Internet, gehts in noch weniger Zeit für noch weniger Geld. So ganz überzeugt bin ich noch nicht...
Zitat:
Original geschrieben von CastorHAW2028
Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Fahrzeughalter sparen dadurch Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut.
Wie wird denn da Zeit gespart ?
Der Fahrzeughalter ( nicht der Besitzer ), oder ein Bevollmächtigter muss nach wie vor zum Verkehrsamt und alle erforderlichen Ummeldungen vornehmen ! Dabei hat er dann die Möglichkeit das alte Kennzeichen zu behalten.
Sicherlich spart dieser Geld, wenn er sich keine neuen Kennzeichen kaufen muss.
Nachdem ja jetzt der 01.01.2015 durch ist, wollte ich fragen, ob inzwischen jemand die Kennzeichenmitnahme selbst praktisch durchgeführt hat?
Speziell würde mich interessieren, ob man die alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle auch mitnehmen muss und diese neu abgestempelt werden oder reichen Schein und Brief.
Hat den Hintergrund, dass das Kennzeichen bei mir verschraubt ist und die Arbeit will ich mir sparen.
Auf der Internetseite unserer popeligen Zulassungsstelle wurde noch nichts aktualisiert und bevor ich die Ahnungslosen dort anrufe, wollte ich hier mal nachfragen.😉
Gruß HD100
....
Erstens sind das keine Steuerplaketten, zweitens muss er die nicht mitnehmen, weil sie drittens gar nicht umgesiegelt werden. Bei dieser falschen (und jetzt editierten) Antwort des Vorposters hätte er ja genauso die "Ahnungslosen" anrufen können. Zur Ummeldung reichen ZB I und ggf. neue eVB. Und trotzdem würde ich lieber dort anrufen, weil nicht MT die Ummeldung durchführt, sondern die Zulassungsstelle...
Ich kann dir aus praktischer Erfahrung sagen, dass du die Kennzeichen nicht abschrauben musst, da diese keine neuen Plaketten bekommen. Wie Tecci6N bereits richtig sagte, wird nur die ZB I und die eVB benötigt. Spart eine Menge Geld, mich hat die Ummeldung keine 20 € gekostet.
Genau, es spart Geld und Zeit und schmutzige, verkratzte Hände. Nur Schade, dass der Bundesrat damals einer Kennzeichemitnahme beim Halterwechsel nicht auch zugestimmt hat. Was nicht ist, kann ja noch kommen; in jedem Fall ist durch die Neuregelung ein Schritt in die richtige Richtung getan.
Was mich nur nervt ist, dass man für die reine Ummeldung bei Umzug extra zum Straßenverkehrsamt muss. Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt kann ich das auch beim Bürgeramt machen lassen. Diese "alles in einem Abwasch" Nummer sollte man auch für alle anderen Umzüge einführen. DANN würde ich Zeit sparen. Neuer Aufkleber auf den Perso, neuer Aufkleber auf den Fahrzeugschein, und feddich is die Laube.