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kawasaki zephyr 550

Kawasaki Zephyr 550
Themenstarteram 4. April 2017 um 18:35

guten Tag,

ich habe eine kurze frage bzgl. einer Kawasaki zephyr 550 bj. 90 us - model.

Ich bekomme keinen Tüv, da angeblich der Seitenständerschalter defekt ist bzw. eine Fehlfunktion hat.

lt. TÜV Untersucher soll der Motor aus gehen sobald bei abgeklappten Seitenständer ein Gang eingelegt wird.

Das ist aber nicht der Fall. Sie geht erst aus wenn man die Kupplung kommen lässt.

Mir wurde beim Händler gesagt, das wäre so auch richtig.

Ich hatte mal eine FZR, die ging schon aus wenn bei gezogener Kupplung ein Gang eingelegt wurde.

Ich bin daher etwas verwirrt. Was ist denn nun richtig.?

Der Tüv Mensch beharrt auf seiner Aussage, das die ein erheblicher Mangel ist und abgestellt werden muss.

lt. Händler ist für diese Maschine aber eine solche Funktion nicht möglich. Leider habe ich die Betriebsanleitung nicht mehr, da stände vielleicht mehr drin.

Vielleicht kann mir jemand helfen, kenne mich mit Autos gut aus, aber motorräder scheinen doch komplizierter zu sein als ich dachte.

Vielen Dank

JO

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16 Antworten

Moin

Bei meiner ZZR Bj. 90 geht der Motor auch erst aus wenn ich die Kupplung loslasse. Bei der HU hatte ich deswegen noch nie Probleme

Hallo,

Der TÜV-Prüfer sollte mal die Bedienungsanleitung lesen, dann würde er feststellen, dass bei einer Kawasaki in der Regel (definitiv aber bei der Zephyr) erst dann der Motor absterben muss, wenn die Kupplung langsam losgelassen wird.

Wo das so von Dir beschriebene Vorgehen normal zu sein scheint, ist Honda, das hatte ich heute noch bei der CBR einer Bekannten. ;-)

Themenstarteram 4. April 2017 um 18:47

Danke für die Info. Aber leider hab ich ja keine Betriebsanleitung mehr. Und er scheint sich ja sehr sicher zu sein. Will jetzt zu einem anderen TÜV. Aber das kostet dann wieder 90 euro.

Wiederholungsprüfung beim gleichnamigen Tüv kostet nur ein Bruchteil....oder dein Kawa Händler bestätigt dir deinen 3 Zeiler..........mit Stempel

Moin. Es ist definitiv so, die Zephyr geht erst beim Loslassen der Kupplung aus und das war auch schon immer so. Ist aber eigentlich auch egal, beide Varianten sind TÜV-konform. Bei meiner Nachrüstlösung an meiner KH250 geht das Mopped aus, sobald man nen Gang reintritt. Noch nie Probleme beim TÜV.

Der hat keine Ahnung, oder nen schlechten Tag.

Würde ein Auszug aus der Bedienungsanleitung helfen? Wäre dann halt von der 11er...

 

Gruß,

Hallo,

ich habe Dir mal die Seite aus der Bedienungsanleitung der 550'er kopiert, ist zwar von einem 95'er Modell, sollte aber trotzdem passen. Wie die Vorredner schon schrieben ist das Verhalten völlig normal.

Bei eingelegtem Gang, ausgeklappten Seitenständer und nich betätigter Kupplung darf sie nicht starten. Erst wenn die Kupplung gezogen wird, startet sie. Lässt Du die Kupplung dann wieder kommen, muss sie ausgehen.

mfg

Danke @DIMI64 , das erspart mit den Gang zum Aktenschrank, bevor ich jetzt gleich den Ständer hochklappe und die Kupplung kommen lasse.

:-)

Themenstarteram 5. April 2017 um 7:16

Ich danke euch vielmals für die ganzen Infos, insbesondere für den Auszug aus der BA.

Dann wedel ich damit mal vor seiner Nase.

Ich werde berichten.

mfg

JO

Themenstarteram 5. April 2017 um 16:14

hallo,

war eben beim tüv und der liebe Kollege war leider nicht da, so das ein anderer Prüfer die Nachuntersuchung gemacht hat. Auch er hat zunächst bemängelt, das der Ständerschalter nicht korrekt funktioniert. Er hat dann aber im Computer geschaut und getippt und geguckt und getippt und geguckt und siehe da.

"ne, dat is rischtisch so", plakette drauf und ab.

Danke nochmal für eure Hilfe und ne unfallfreie saison.

mfg

JO

Hallo JO,

hast Du die Nachuntersuchung denn bezahlen müsen, oder haben die Dich jetzt ohne Bezahlung fahren lassen? Denn es war ja deren Fehler, nicht Deiner, bzw. einer an der Maschine. :-)

Themenstarteram 5. April 2017 um 17:16

Hi,

bezahlen musste ich 12 Euro für die Nachuntersuchung mit dem Hinweis das der Schalter ja auch verölt gewesen sei. Somit sei ja nicht ausgeschlossen, das der zarte Ölfilm auch zu einer Fehlfunktion geführt hätte.

Bin aber jetzt ehrlich gesagt froh, das ich das hinter mir habe und freu mich aufs Wochenende, da soll schönes Wetter sein zum fahren.

lg

JO

Ist dennoch unter aller Sau! Denn nach dieser Aussage musste der Schalter ja auch bei der Nachprüfung noch verölt gewesen sein...

Aber die wissen auch, dass der Kunde hier den Aufwand von Klage etc. selten aufnimmt und die zur Not immer noch rechtzeitig einlenken könnten...

Das ist ja wohl ein Witz. :-O

Deren Spezie baut Mist und jetzt war was, was plötzlich nicht mehr ist.

Manche drehen es sich aber auch so, wie sie es brauchen... :-(

§61 StVZO // 93/31 EWG regelt das eigentlich sehr eingängig - und die sollte einem Dipling/Fahrzeugtechnik bekannt sein? Soviel zur "Bedienungsanleitung" ;)

Sinngemäße Übersetzung (Auszug) aus dem Juristen"deutsch":

Laut StVZO müssen an einem Motorrad ein Seitenständer und / oder ein

Hauptständer vorhanden sein. Diese müssen so konstruiert sein, dass ein LOSFAHREN

mit ausgeklapptem Ständer nicht möglich ist.

LOSFAHREN... na, dann fahr er mal los, wenn die Kiste bei ausgeklapptem Seitenständer nur mit gezogener Kupplung läuft bzw. beim Auskuppeln den Betrieb einstellt Ich wette ein Schneider.... :D ;)

Ölfilm.... is ja witzig :p

Selbstredend regelt das auch eine EWG Norm (was nicht? ;) ), trivial gesagt: Bei so einem Schalterle, welches naturgemäß diversen Umwelt- und konstruktiv möglichen Einflüssen ausgesetzt ist... ist die KONTAKTSICHERHEIT auch dann zu gewährleisten. Ferner.... Isolieröl, oder was?

Sehen wir die 12 Euro gelassen und gönnen dem Manne die 14 Schneider - die Bikerehre sagt allerdings (?):

SO.... muss es dem nächsten Biker nicht ergehen?

Der TÜV hat sogar ein Beschwerdemanagement (!).... je nach Süd/Nord einfach per Kontaktformular freundlich darauf hinweisen.... sooooo exotisch sind Kawas dann doch nicht, dass die Ausrede die nächste sein könnte? ;)

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