ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Kaufvertrag notwendig?

Kaufvertrag notwendig?

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 14:14

Hallo,

ich habe vor 4 Wochen bei einem Händler ein Motorrad bestellt. Hierzu habe ich ein Formular mit dem Titel "Bestellung" unterschrieben. Auf dem Formular stehen Kaufpreis, Vereinbarungen, Adresse und Fahrzeugdetails.

Das Motorrad wurde jetzt geliefert und der Händler sendet mir lediglich eine Rechnung die ich bezahlen soll. Danach kann ich das Fahrzeug abholen. Oder ich zahle Bar bei Abholung.

Ist das ein normales vorgehen? Gibt es keinen Kaufvertrag?

Ähnliche Themen
102 Antworten

Ja ist normal. Sei froh, sämtliche Klauseln in einem Vertrag würde der Händler für sich maximieren..

Zitat:

@Jeshuar34 schrieb am 9. Juni 2021 um 16:14:15 Uhr:

Ist das ein normales vorgehen? Gibt es keinen Kaufvertrag?

Ist normal das Vorgehen.

Und natürlich gibt es einen Kaufvertrag, nur kein Stück Papier, wo Kaufvertrag drüber steht. Solch ein Kaufvertrag kann auch durch konkludentes Handeln geschlossen werden.

Das ist offensichtlich gegeben, wenn der eine Motorrad, Schlüssel und Papiere dem anderen in die Hand drückt und im Gegenzug der Betrag x die Seite wechselt. Braucht man keine weiteren Vereinbarungen, ist das absolut gängig.

Konkludentes Handeln ist beim Kauf eines Fahrzeugs absolut gängig? :confused:

Wo hast Du denn diese Weisheit her?

Die vom TE unterschriebene Bestellung ist der Kaufvertrag, schriftlich sogar.

Lebenserfahrung.

Der Kaufvertrag ist durch die Annahme der schriftlichen Bestellung durch den Händler zu Stande gekommen.

Bei vielen Kaufverträgen ist dieser nicht auf den ersten Blick sichtbar.

Du nimmst beispielsweise im Laden eine Ware aus dem Regal und bringst sie zur Kasse. Das ist Deine Willenserklärung als Käufer, dass Du die Ware kaufen möchtest. Die Kassiererin kassiert im Namen des Kaufmanns den Kaufpreis und nimmt damit Deine Kaufanfrage an. Ein Vertrag ist zustande gekommen.

Hier besteht Deine Willenserklärung in der Bestellung, die Du abgegeben hast. Der Kaufmann nimmt durch Lieferung der Ware an. Fertig.

Eine schriftliche, unterschriebene Bestellung eines Fahrzeugs ist keine konkludente Handlung.

Hat nix damit zu tun, was der TE gemacht, also reitet da doch nicht weiter drauf rum.

@Tom9973

Deine Lebenserfahrung ist also konkludentes Handeln beim Fahrzeugkauf?:D:D:D

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 15:02

Ok danke euch. Jetzt bin ich schlauer. Das ist mein erster Neukauf deshalb kenn ich mich damit nicht aus. Werd jetzt einfach überweisen und das Motorrad abholen.. und mir nicht mehr so viel Sorgen machen.

Zitat:

@A346 schrieb am 9. Juni 2021 um 16:48:45 Uhr:

Eine schriftliche, unterschriebene Bestellung eines Fahrzeugs ist keine konkludente Handlung.

Korrekt, denn eine Bestellung ist nur die einseitige bindende Erklärung des Käufers an den Verkäufer zum Abschluss eines Kaufvertrags.

Die konkludente Handlung, also der Kaufvertrag abgeschlossen, ist mit Übergabe der Sache und rüberschieben der Kohle spätestens erfüllt. Denn dann ist eindeutig klar, dass der Verkäufer die Bestellung auch angenommen hat.

Und mit der Rechnung hat man ja auch den "Kaufvertrag".

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 19:15

Die Rechnung reicht für die Zulassungstelle als Besitznachweis bei Neuzulassung? Ich les da nämlich überall was von Kaufvertrag. Hat jemand erfahrung damit?

Die Zulassungsstelle will die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) sehen.

Die Zulassungsstellen haben aber eigentlich alle auch entsprechende Informationen auf ihren Websites, was alles mitzubringen ist. Für den, der so etwas nicht drei mal die Woche macht, ist es generell eine gute Idee die Liste durchzugehen.

Zitat:

@Jeshuar34 schrieb am 9. Juni 2021 um 17:02:30 Uhr:

Ok danke euch. Jetzt bin ich schlauer. Das ist mein erster Neukauf deshalb kenn ich mich damit nicht aus. ...

Das ist nicht nur bei Neuen so.

Hatte das bei VW/Audi-Vertragshändlern auch schon bei Gebrauchten - hat sich dann "Bestellung eines gebrauchten Kfz" o.ä. genannt.

Beim Wohnmobilkauf habe ich letztes Jahr eine "Auftragsbestätigung" unterschrieben und als ich den Wagen abgeholt habe, gabs die Rechnung dazu. Da stand auch nirgendwo Kaufvertrag, diesen Vorgang kann man aber als Kaufvertrag ansehen.

Den "Kaufvertrag" kenne ich eigentlich nur noch bei Gebrauchtwagen.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Kaufvertrag notwendig?