Kaufrücktritt bei Junge Sterne
Hallo,
kann man wenn man für einen J.S. Gebrauchtwagen einen Kaufvertrag unterschrieben hat, und den Wagen noch nicht erhalten hat ( also vor bezahlung Zulassung und Übernahme) noch zurücktreten, bzw was muß man dann bezahlen?
Vielleicht kennt Ihr Euch da aus, finde leider nichts in der Suchfunktion,
Würde mich sehr über Antworten freuen!
Mfg Karl04
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15 Antworten
14 Tage nach Vertragsabschluss, so war es bei mir vor 2 Jahren. Aber Schau mal in den Vertrag bzw. frag den Verkäufer! Es kann jedoch sein das Bearbeitungsosten anfallen.
Stimmt, dass sollte der Vertrag oder eventuell die AGB's klären können.
sobald MB deine Bestellung angenommen hat, ist vorbei... dann besteht ein verbindlicher KV... aber bei Jungen Sternen gilt ein 10tägiges Rücktrittsrecht...
Hallo zusammen,
ja stimmt, 10 Tage Rückgaberecht!
Steht mittels riese Aufkleber auf jedem Gebrauchten bei uns vor Ort!
Von daher sehe ich absolut keine Probleme!
Warum nicht mal die "Werbung" in die Tat umsetzen?
Viele Grüße
Sancho deluxe
Junge Sterne bestellt man nun wirklich absolut ohne Risiko... haben zwei Stück letztes Jahr erworben und jedesmal wurde der KV unterschrieben bevor das Auto gesehen wurde... es war von Anfang an klar, dass der KV nur Bestand haben wird, soweit das Auto auch tatsächlich gefällt...
was stimmt denn mit dem Wagen nicht?
Du hast bei MB eine BESTELLUNG unterzeichnet, in der Du 10 Tage Rücktrittsrecht gegengezeichnet hast!!!
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
Junge Sterne bestellt man nun wirklich absolut ohne Risiko... haben zwei Stück letztes Jahr erworben und jedesmal wurde der KV unterschrieben bevor das Auto gesehen wurde... es war von Anfang an klar, dass der KV nur Bestand haben wird, soweit das Auto auch tatsächlich gefällt...
was stimmt denn mit dem Wagen nicht?
Würde mich auch interessieren ;)
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
sobald MB deine Bestellung angenommen hat, ist vorbei... dann besteht ein verbindlicher KV... aber bei Jungen Sternen gilt ein 10tägiges Rücktrittsrecht...
Soweit ich das in Erinnerung habe, hat man zwar ein 10-tägiges Umtauschrecht, aber man bekommt dann nicht sein Geld zurück, sondern "darf" dann einen anderen Jungen Stern kaufen.
Bei mir steht drin:
"Bei Inanspruchnahme des Umtauschrechts muss ein anderes Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtwagen) aus dem Bestand des liefernden Händlers gekauft werden."
Ansonsten besteht aber die Möglichkeit auf Kulanz zu hoffen. Meine Frau konnte letztes Jahr vom Kauf zurücktreten, da es einige Unstimmigkeiten nach Unterzeichnung des Vertrages gegeben hat.
Gruß, Michael
Zitat:
Original geschrieben von Brinkmann
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von Brinkmann
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
sobald MB deine Bestellung angenommen hat, ist vorbei... dann besteht ein verbindlicher KV... aber bei Jungen Sternen gilt ein 10tägiges Rücktrittsrecht...
Soweit ich das in Erinnerung habe, hat man zwar ein 10-tägiges Umtauschrecht, aber man bekommt dann nicht sein Geld zurück, sondern "darf" dann einen anderen Jungen Stern kaufen.
Bei mir steht drin:
"Bei Inanspruchnahme des Umtauschrechts muss ein anderes Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtwagen) aus dem Bestand des liefernden Händlers gekauft werden."
Ansonsten besteht aber die Möglichkeit auf Kulanz zu hoffen. Meine Frau konnte letztes Jahr vom Kauf zurücktreten, da es einige Unstimmigkeiten nach Unterzeichnung des Vertrages gegeben hat.
Gruß, Michael
Stimmt... hier steht 10 Tage UMTAUSCHrecht... aber bei uns war von Anfang an vereinbart worden: KV vorbehaltlich gefallen... Das Auto wurde nämlich immer bereits vor Eintreffen in der NL gekauft.
Hi,
vielen dank erst einmal für Eure Antworten. Der Grund warum ich evt. aus dem Vetrag aussteigen wollte, liegt eigentlich bei mir. Ich bin mir irgentwie unsicher geworden, ob das Fahrzeug nicht doch zu viel gelaufen hat ( 99000 tsd). Aber erste Hand sehr gute Ausstattung und vier Jahre alt. Na ja ich denke ich werde ihn wohl nehmen da ich eh nur 10tsd im Jahr fahre. Blöd ist natürlich das ich bei der Garantie jetzt schon 20% selber bezahlen muß.
Gruß
Karl04
Zuerst zählt ja die Gewährleistung, da gibts keine Selbstbeteiligung...;)
Zitat:
Original geschrieben von LC5L
Zuerst zählt ja die Gewährleistung, da gibts keine Selbstbeteiligung...;)
richtig... wobei ja dann die Gewährleistung nach Ablauf der 6monatigen Beweislastumkehr schwächelt... meine Erfahrung aber aus Zeiten, in denen MB keine Garantie gegeben hat: entweder kennen sie sich mit Beweislastregeln nicht aus oder verzichten doch darauf... denn bei meinem alten Neuwagen haben sie 2 Jahre lang alles anstandslos repariert... und die Garantie an sich gibt es bei MB erst wieder seit ein paar Jährchen
Liste mal paar Daten hier zu dem Wagen auf... 99000 km wären mir zwar zu viel, aber vielleicht ist es ja im Preis einkalkuliert
Hi,
die Daten sind:
C 200 TK
Bj. 11.2005
99tsd km
1. Hand
Junger Stern
Elegance Ausstattung
Automatik
Bi-Xenon
17 Zoll LM Räder
Multikontur Sitze
Silber Metallic
PDC
Comand
Klima Automatik Digital
Handy Vorbereitung
Parameter Lenkung
Typenschild Wegfall
Kurvenlicht
Vorne neue Reifen und Bremse mit Scheiben
Tüv neu
Ölwechsel
Preis: 15000€
für Komentare bin ich Euch natürlich dankbar.
Gruß
Karl04
ist ja nahezu ein komplettes auto... schiebedach würde mir fehlen. und auf die einklappbaren außenspiegel möchte ich auch nicht mehr verzichten...
ansonsten comand, xenon, parameterlenkung sind halt so wichtige extras...
zum preis kann ich nicht viel sagen... weiß nicht wie so die entwicklung bei den 200 K ist...
ach und p.s. dein Auto hat kein Kurvenlicht, sondern Abbiegelicht :D
aber auch das Abbiegelicht ist toll