ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kaskoschaden - Diebstahl - Abrg. Gutachterbasis

Kaskoschaden - Diebstahl - Abrg. Gutachterbasis

Themenstarteram 18. August 2005 um 17:05

Hallo, bei meinem alten Ford Mondeo Kombi wurde letzte Woche eingebrochen und das Radio gestohlen. Ich habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet und wollte auf KVA-Basis abrechnen. Lt. Auskunft der Ford-Werstatt beträgt der Schaden höchstens 500 EUR ohne Radio. Es wurde die Beifahrerscheibe zerschlagen, der Scheibenrahmen verbogen, die Konsole um das Radio und die Lüftungsrähmchen zerkratzt bzw. zerbrochen und einige kleine Kratzer an der Tür verursacht. Das Fahrzeug ist 12 Jahre alt und hat ca. 190.000 km. Da ich nicht weiß, ob mein Fahrzeug demnächst über den TÜV kommt, wollte ich nur das Notwendigste reparieren lassen. Daher Abrechnung auf KVA. Meine Versicherung lehnt dies ab. Eine fiktive Abrechnung wird mir nur nach Gutachten gewährt. Das bedeutet, meine Versicherung schickt mir einen Gutachter, der ein Gutachten erstellt und rechnet dann fiktiv mit mir ab. Meine Frage nun, da ich mich weder auskenne noch jemals einen Kaskoschaden hatte, stelle ich mich schlechter, wenn ich mein altes Fahrzeug nach Gutachten abrechnen lassen. Welche Abzüge können gemacht werden ? Oder ist es sinnvoller die Reparatur in der Werkstatt durchführen zu lassen.

Gruß mondeotreu

Ähnliche Themen
14 Antworten
am 18. August 2005 um 17:55

Hallo

 

erstmal kannst du dir einen Gutachter suchen du must nicht den der Versicherung nehmen.

Zweitens wenn du den schaden nicht Komplett Reparieren läßt werden die abstriche gemacht zb. wenn du garnicht reparierst dann keine Mwst.

Drittens überlege wegen deiner SB. und evtl. hoch stufung.

Mfg

am 18. August 2005 um 18:01

Hi,

Falsch - sorry. :)

1. Die Versicherung bestimmt den Gutahter und ob einer eingeschaltet wird - es ist ein Kaskoschaden (nur im Haftpflichtschadenfall hat man selber Gutachterwahl)!

--> Gutachter annehmen und abwarten

--> Kosten des Gutachters übernimmt Versicherung (hier gehts sichernur um ein Kurzgutachten)

2. Da es ein Teilkaskofall ist, wird nicht gestuft - nur die SB wird fällig

3. Fiktive Arechnung gibts bei Kasko nicht

--> entweder du reparierst und legst die Rechnung vor oder du lässt es bleiben und kriegst nix

Grüße

Schreddu

am 18. August 2005 um 18:12

Also bei meinem alten Passat wurde auch mal eingebrochen und I C H habe mir einen Gutachter besorgt habe aber den Schaden nicht Repariert und die Vers. hat mit 16% Mwst. abgezogen und ansonsten alles bezahlt!!!

am 18. August 2005 um 18:14

Glück gehabt - geht heut nicht mehr.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 18. August 2005 um 19:47

Sorry, verstehe ich nicht.

Meine Versicherung hat mir eine Reparaturfreigabe bis Betrag EUR xxx eingeräumt oder sie würde auf Gutachterbasis meinen Teilkaskoschaden abrechnen. Zitat: "Eine fiktive Abrg. des Schadens ist möglich. In diesem Fall würden wir einen Sachverständigen mit der Besichtigung des Fahrzeugs beauftragen."

Warum auch einen Gutachter schicken, wenn dann keine fiktive Abrechnung möglich sein soll?

Meine Frage war zu dem Sachverhalt: Da mein Auto schon so alt ist, wie "fahre" ich besser: Tatsächlich reparieren lassen und SB an Versicherung zahlen oder Abrg. Gutachterbasis und eventuelle Abzüge in Kauf nehmen. Hierzu weiß ich eben nicht, welche Abzüge gemacht werden oder wie ein Gutachter abrechnet, da das Fahrzeug ja schon ein beträchtliches Alter hat bzw. was mir meine Versicherung dann auszahlen muß.

Gruß mondeotreu

Skoda liegt vollkommen falsch.

Zu den Ansprüchen:

1. Radio zum Zeitwert. War es ein altes Radio gibt es dafür fast Nichts mehr.

2. Reparatur entsprechend dem Gutachten.

3. Ist der Wiederbeschaffungswert (=Zeitwert) des Wagens niedriger als die Schadenshöhe handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Das Angebot den Wagen reparieren zu lassen ist kulant.

Wird fiktiv abgerechnet, wird vom Gutachtenswert die USt einbehalten. SB ohnehin.

Eine Auswirkung auf die Prämie hat es nicht, da es sich um einen Teilkaskoschaden handelt.

am 19. August 2005 um 8:30

Zitat:

3. Fiktive Arechnung gibts bei Kasko nicht

--> entweder du reparierst und legst die Rechnung vor oder du lässt es bleiben und kriegst nix

hö?

seit wann das denn?

bei glasschäden gab (!) es mal den naturalersatz, aber auch der ist mittlerweile in den meisten teilkaskobedingungen weggefallen...

am 19. August 2005 um 9:13

Jo mein Fehler - da habsch was verwechselt :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 19. August 2005 um 10:23

Hallo,

was wäre, wenn laut Gutachten der Schaden höher ist als der Restwert meines Fahrzeuges - sprich: wirtschaftlicher Totalschaden - bekomme ich dann den Restwert von der Versicherung ausgezahlt ?

Gruß mondeotreu

Bei wirtschaftlichem Totalschaden:

Wiederbeschaffungswert (= aktueller Marktpreies)

- Restwert (=Was der kaputte Wagen wert ist)

- SB

Erstattungssumme

Themenstarteram 19. August 2005 um 11:00

Danke für die Auskunft.

Wie sieht es mit Abzügen im Gutachten neu für alt aus. Weiß jemand, ob das ein bestimmter Prozentsatz ist oder ist das verschieden. Wird so ein Abzug immer gemacht.

Was ist mit älteren Fahrzeugen, ist das Abzug gestaffelt, sprich, je älter das Fahrzeug, desto höher nfa- Abzüge ?

Gruß mondeotreu

Themenstarteram 19. August 2005 um 11:03

Ach, noch ein Frage. Wenn im Nachhinein dann die Rechnungen für die Reparatur des Fahrzeuges der Versicherung vorgelegt werden, wird dann die MwSt. aus dieser Rechnung ausgezahlt ?

Gruß mondeotreu

1. Ja, je älter, desto höher.

2. Ja, laut Ausweis der vorgelgten Rechnung(en) bis max. zur Gutachtenshöhe.

am 19. August 2005 um 18:02

in diesem zusammenhang (kfz-diebstahl) ist es m.m. unglücklich von abzüge neu für alt (nfa) zu sprechen.

in der teilkasko wird der "wiederbeschaffungswert" erstattet. wiederbeschaffungswert ist "der kaufpreis, den den man aufwenden muss, um ein gleichwertiges gerbauchtes fahrzeug oder geichwertiger teile zu erwerben".

hier trifft es "zeitwert" eher.

von nfa spricht man mehr im bereich von reparaturschäden. wenn ein kotflügel neu lackiert werden muss, der lack aber schon vor einem schadenfall z.b. sehr ausgeblichen war so wird die "wertverbesserung" durch einen neuen, glänzenden lack verrechnet -> abzug neu für alt

so, genug klugscheisserei für heute ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kaskoschaden - Diebstahl - Abrg. Gutachterbasis