Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion

Hallo,

Ich bin seit ein paar Tagen auf der Suche nach einer Kamera für das Auto.

Bei eBay wird man ja mit solchen DVR-Auto-Kamers überhäuft. Die sind zwar meistens von den Angaben her gleich, aber wenn man sich mal Vergleichvideos auf YouTube, Dealextreme.com ansieht, sieht man schon Unterschiede (wenn auch nur geringe).

Ich weiß, für mehr Geld gibt es auch mehr Qualität, aber für meine Ansprüche würde so eine Kamera eigentlich genügen. Geräte wie Carcam One, etc. sind im Vergleich zu den "China-Kamers" bedeutend teurer und dafür auch nicht sonderlich besser (Die sehr guten Kameras fangen bei 200€ an- mein Limit sind 40€)

Es gibt Versionen ohne LEDs, mit 4 LEDs und mit 6 LEDs. Diese sind wohl nur für Nacht-/Dunkel-Aufnahmen von Bedeutung.Nachtaufnahmen wären zwar schön, aber nicht unbedingt megawichtig (zumal da die Quali ja sehr abnimmt).

- Ohne LEDs: http://www.ebay.de/.../290602748574?...
- Mit 4 LEDs: http://www.ebay.de/.../eBayISAPI.dll?...
- Mit 6 LEDs: http://www.ebay.de/.../320774357396?...

Bei den o.g. Kameras liest man immer wieder, dass die Auflösung interpoliert wird.

Nun bin ich auf folgendes Angebot gestoßen, wo angeblich keine Interpolation der Auflösung stattfindet:
http://www.ebay.de/.../170727081236?...

Oder diese hier:
http://www.ebay.de/.../320795821792?...

Hat sich jemand von euch schon einmal so eine Kamera geholt?

Ich möchte nicht irgendwelche Stuntvideos oder so drehen, sondern einfach nur ein Beweismittel, bzw. "Zeugen" haben (hatte in der Vergangenheit z.B. mal den Fall das ich auf der Autobahn komplett bis zum Stillstand ausgebremst wurde. Da in dem anderen Auto 2 Leute saßen und und ich alleine war, hätte eine Anzeige eh nichts gebracht - Hätte ich da eine Kamera gehabt, säh es schon anders aus).
Diese Videos werden auch nicht von mir auf Youtube, o.ä. hochgeladen, sondern nach erfolgreicher Ankunft am Zielort gelöscht.

Ich bitte darum, Diskussionen über Sinn&Unsinn, bzw. die Legalität des aufnehmens des Straßenverkehrs zu unterlassen. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass die Aufnahme vor Gericht evtl. nicht zugelassen wird, aber ich möchte trotzdem die Möglichkeit haben.
Ich möchte hier nur ein paar Erfahrungsberichte oder Meinungen zu den Kameras ansich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

..Kamera in's Auto um andere zu filmen 🙄. Sonst keine Probleme, Sorgen, Nöte? 😕

Du vielleicht? Was zu verbergen? Fährste immer wie die wilde Sau durch die Gegend?

Ich hab früher Reisebus gefahren, hatte mal die Situation, das ein Rentner im PKW mich dauernd überholt hat, und auf 70 runtergebremst hat...
Zum Glück hatte ich ne Schulklasse dabei, und der Lehrer hatte ne Videokamera. Dann haben wir die Aktion gefilmt, und die Polizei gerufen.

Der Richter sagte, die Aufnahmen haben die Anzeige wegen Nötigung wesentlich vereinfacht...

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SD defekt, SD Voll, Akku leer,...
Kein System läuft 100% problemlos und mesit gibts ein Problem wenn man nicht damit rechnet.

Wozu hast du ein Handy welches den Aktienkurs anzeigen kann, wenn du die Funktion nicht brauchst.
Echt komisch deine Ansicht, immer alles Nützen zu müssen.

wenn die SD voll ist soll es die alten Videos löschen und nicht piepen!
und wenns einen Akku hat, dann wird der bei Klemme15 geladen.

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Und "klein und handlich" ist dann auch hinfällig, wenn man für jede Konfiguration das Handy zur Hilfe braucht oO

Kurze Zwischeninfo: Habe die Rollei nun doch behalten und sie sitzt nun bombig an der Windschutzscheibe dank des kleinen Halters von Aiptek (Wucherpreis, aber da kann man wohl nix machen). Hätte es noch ein paar Millimeter höher kleben sollen, dann wäre die Dashcam komplett hinter dem Spiegel verschwunden. So gucken ab und an ein paar Millimeter "unter dem Spiegel" heraus, was aber nach kurzer Zeit nicht mehr auffällt.

Nun muss ich noch das Stromkabel verlegen. Werde dafür eine 12V-Buchse an eine Zuleitung anbringen und dort das Kabel andengeln, damit die Kamera bei Zündung aktiviert wird.

Hast Du eine Idee für (oder besser gegen) die Spiegelungen? Ich sehe auf der Aufnahme mein Armaturenbrett (welches sich durch den Blickwinkel in der Scheibe spiegelt), daher wollte ich eine kleine schwarze Abdeckung an die Unterseite der Rollei anbringen, damit dies verhindert wird.

Zitat:

Original geschrieben von turbosau


SD defekt, SD Voll, Akku leer,...
Kein System läuft 100% problemlos und mesit gibts ein Problem wenn man nicht damit rechnet.

Wozu hast du ein Handy welches den Aktienkurs anzeigen kann, wenn du die Funktion nicht brauchst.
Echt komisch deine Ansicht, immer alles Nützen zu müssen.

Bei nem Handy zahlt man diese Funktion aber nicht extra! Wegen diesem Spurassistenten kostet die Kamera mehr als die Konkurrenzprodukte, hat aber unterm Strich weniger nützliche Funktionen.

Keine Ahnung was Du mit der Kamera hast... teuer und nutzlose Funktionen.. Warum so begeistert davon? Verkaufst Du diese Kamera? Bekommst Du Anteile? Anders kann ich mir das nicht erklären...

@paraflyer75:
Also Spiegelungen sind mir bisher nicht negativ aufgefallen. Hab da auch keine Ahnung wie man die reduzieren könnte... Vielleicht mit einer entspiegelten Folie auf der Scheibe vor der Kamera, oder wie Du schon geschrieben hast, einen Blendschutz unter die Kamera bauen...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Hab da auch keine Ahnung wie man die reduzieren könnte...

Das macht man immer mit einem Polarisationsfilter, der allerdings 50% Licht schluckt. Nachts also eher nachteilig.

%0%

Zitat:

Original geschrieben von Spacemarine



Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Hab da auch keine Ahnung wie man die reduzieren könnte...
Das macht man immer mit einem Polarisationsfilter, der allerdings 50% Licht schluckt. Nachts also eher nachteilig.

50% Licht schluckt? Was muss das für ein Billigfilter sein. Die Lukas bietet einen 37mm Polfilter mit an. Ich habe einen 57mm Polfilter mit einem Adapterring von 37 auf 57 dazwischen gesetzt, um eine Vignetierung zu vermeiden, welche durch ein Weitwinklel sonst automatisch entsteht. Habe recht gute Erfahrungen mit der Entspiegelung gemacht.

Witzig, dass ihr hier eine Nutzen-Diskussion über Kamerafunktionen führt. Dabei ist selbst der Nutzen der Kamera an sich höchst fraglich, denn es gibt noch keine einheitliche Praxis, dass private Verkehrsüberwachungsaufnahmen vor Gericht überhaupt zulässig sind...

Und ob die Kamera es wert ist, den Kumpels abends am Stammtisch zu zeigen, dass man doch im Recht und wie doof der Andere doch war... wenn man sich die Frage nicht stellt, braucht man sich auch die Frage nach dem Nutzen von zusätzlichen Funktionen nicht zu stellen...

Bei mir wurde ein Foto vor Gericht verwendet, das ich nach einem Unfall mit meinem Handy gemacht habe.
Besser als Aussage gegen Aussage ist es auf jeden Fall.
Und selbst wenn das Video nur dazu dient für sich selbst bessere Argumente zu finden bzw. seine Erinnerung zu bestätigen.

Ein Foto danach ist auch was völlig anderes als eine private Verkehrsüberwachung mittels Kamera...

Die Frage, ob und wie die Videos vor Gericht was bringen, hatten wir hier 1000 mal und hat in diesem Thread nichts zu suchen! Hier gehts nur um die Kameras selbst, also hört endlich auf mit dem ewigen "was bringst"!

Kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man verklagt wird, obwohl man auf einem Video genau sieht, dass der andere Schuld ist (Z.B.: Er ist an der Ampel nach hinten gerollt und behauptet du wärst rein gefahren).

Wird man auch nicht! Das ist Wunschdenken der Simulanten.... Erst anderen die Vorfahrt nehmen und dann auf sein Recht pochen. Wahrscheinlich XD
Aber wenn der "Gegner" weiß, daß das ganze auf Video ist, wird er sich wohl von Anfang an zwei mal überlegen, was er der Polizei oder dem Richter für Lügengeschichten erzählt 😉

Zitat:

Original geschrieben von Raser6000


..., obwohl man auf einem Video genau sieht, ...

Die Problematik ist anscheinend sehr schwer nachzuvollziehen.

Als erstes wird entschieden, ob man das Video überhaupt an schaut. Entscheidet dann der Richter aufgrund gewisser Umstände und entsprechender Anträge der "Gegenseite" für ein Beweisverwertungsverbot - weil er durch gesetzliche oder zu beachtende höchstinstanzlicher Vorgaben nicht anders entscheiden kann, dann wird das Video nicht angesehen.

Es gibt kein "obwohl", weil es kein (zulässiges) Beweisvideo gibt, was angesehen wird. War das Video Dein einziger Beweis, dass die zwei "Augenzeugen" gelogen haben, dann hast Du keinen Beweis mehr - wie dann das Urteil aussehen wird, dürfte klar sein.

Der Nutzen einer Kamera liegt im Zivilrechtsbereich vor einem Gerichtsverfahren, wenn - wie bereits genannt - die vorhandene Kamera noch am Unfallort den "Gegner" beeindruckt, oder bei "Unstimmigkeiten" mit der gegnerischen Versicherung denen vorab das Video zur Kenntnisnahme zusendet, ...

Taktiert die Gegenseite allerdings mit entsprechender Ausrichtung und es landet doch vor Gericht, dann kann es für den Videobeweis schon eng werden, so eng, dass kein einziges Bit mehr den Richter erreicht.

Im OWI- oder Strafrechtsbereich, um einen anderen wegen einer auf Video aufgezeichneten Missetat dran zu kriegen oder die eigene Nichtschuld nachzuweisen, wird bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit an einem Beweisverwertungsverbot scheitern.

Also theoretisch:
Mir nimmt jemand die Vorfahrt und fährt in mein Auto rein, behauptet aber zum Beispiel ich hätte ihn durchgewunken und wäre dann in seinen Wagen gefahren. Ich hab aber ein Video, das genau meine Geschichte bestätigt. Der andere fühlt sich in seinen Persönlichkeitsrechten beschnitten und ist gegen das Video. Der Richter weiß also, daß auf dem Video zu sehen ist, daß der andere mir die Vorfahrt nimmt, schaut sich das Video aber nicht an...
So weit die Theorie und jetzt mal zur Praxis:
Mir ist kein Fall bekannt, wo so ein Beweisvideo vor Gericht nicht zugelassen wurde - im Gegenteil: hier wurden schon entsprechende Urteile verlinkt, die solche Videos sehr wohl zulassen!

Ein ganz anderer Fall ist es, wenn ich jemanden heimlich filme und den dann mit diesem Video belasten möchte. Hier geht es aber um Videos zur Verteidigung!

Zitat:

Taktiert die Gegenseite allerdings mit entsprechender Ausrichtung und es landet doch vor Gericht, dann kann es für den Videobeweis schon eng werden, so eng, dass kein einziges Bit mehr den Richter erreicht.

Also wenn die Polizei und die Versicherung schon das Beweisvideo gesehen haben, leugnet das der andere immer noch und geht dann vor Gericht und fechtet das Video an? Wirklich sehr unwahrscheinlich...

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Raser6000


..., obwohl man auf einem Video genau sieht, ...
Die Problematik ist anscheinend sehr schwer nachzuvollziehen.

Als erstes wird entschieden, ob man das Video überhaupt an schaut. Entscheidet dann der Richter aufgrund gewisser Umstände und entsprechender Anträge der "Gegenseite" für ein Beweisverwertungsverbot - weil er durch gesetzliche oder zu beachtende höchstinstanzlicher Vorgaben nicht anders entscheiden kann, dann wird das Video nicht angesehen.

Es gibt kein "obwohl", weil es kein (zulässiges) Beweisvideo gibt, was angesehen wird. War das Video Dein einziger Beweis, dass die zwei "Augenzeugen" gelogen haben, dann hast Du keinen Beweis mehr - wie dann das Urteil aussehen wird, dürfte klar sein.

Der Nutzen einer Kamera liegt im Zivilrechtsbereich vor einem Gerichtsverfahren, wenn - wie bereits genannt - die vorhandene Kamera noch am Unfallort den "Gegner" beeindruckt, oder bei "Unstimmigkeiten" mit der gegnerischen Versicherung denen vorab das Video zur Kenntnisnahme zusendet, ...

Taktiert die Gegenseite allerdings mit entsprechender Ausrichtung und es landet doch vor Gericht, dann kann es für den Videobeweis schon eng werden, so eng, dass kein einziges Bit mehr den Richter erreicht.

Im OWI- oder Strafrechtsbereich, um einen anderen wegen einer auf Video aufgezeichneten Missetat dran zu kriegen oder die eigene Nichtschuld nachzuweisen, wird bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit an einem Beweisverwertungsverbot scheitern.

Dann sollte das Gesetz mal langsam geändert werden... Ist ja nicht mehr zeitgemäß...

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