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Käufer hat Fahrzeug nicht abgemeldet

Themenstarteram 24. April 2024 um 12:43

Hallo,

Ich habe leider auch ein Fahrzeug verkauft und Käufer meldet nicht um. Folgendes habe ich veranlasst:

Eine Woche nach Verkauf Veräußerungsanzeige zur Versicherung und Zulassungsstelle geschickt.

Versicherung führt eine Erwerbskündigung durch und meldet dieses auch der Zulassungsstelle.

Die Zulassungsstelle schreibt den neuen Besitzer an und gibt ihm 3 Tage Zeit zur Um-/Abmeldung.

Folgendes Problem:

Der Käufer hat sich wohl mit einem gefälschten Ausweis ausgewiesen und ist unter der im Kaufvertrag angegebenen Adresse nicht erreichbar. Jetzt ist ein Ordnungswidrigkeitsbescheid bei mir eingeflogen und die Zulassungsstelle schreibt im Rahmen eines Amtshilfeersuchens das Fahrzeug zur Fahndung aus. Wird das Fahrzeug aufgefunden, wird es direkt vor Ort von den Ordnungsbehörden stillgelegt. Beiträge für Versicherung entstehen mir weitestgehend nicht, lediglich die Steuer wird bis zur Stilllegung berechnet.

Heute noch mit Zulassungsstelle telefoniert...

4 Antworten

so ist der normale Weg. Die Owi kannst Du mit Hinweis auf den Kaufvertrag auch wieder abbiegen. Ist halt nur lästig.

Das ist ein GAU und sehr ärgerlich. Hast Du ein Foto vom Ausweis, auch von der Rückseite mit dem Wohnsitz?

Kann natürlich auch sein dass er umgezogen ist und sich nicht umgemeldet hat, oder im Ausweis noch der alte Wohnsitz steht.

Oder war es gar kein Deutscher Staatsbürger, sondern ein Ausländischer Ausweis?

Dann schwierig, da stünde ich auch etwas ratlos da, wüsste auch nicht wo wie was stehen oder es heißen müsste.

Die Veräußerung muss man sofort an die Zulassungsstelle melden. Am gleichen Tag.

Nö unverzüglich, von selben tag steht da nichts.

15/5 FZV

"unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen."

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