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Ioniq 5, Erste Fragen

Hyundai Ioniq 5 5
Themenstarteram 8. Januar 2022 um 15:49

Hallo Leute,

ich bin seit gestern stolzer Besitzer eines Ioniq 5 und schon kommen erste Fragen auf.

Es geht zuerst um das öffnen der Türen. Ich nähere mich dem Fahrzeug, Tür öffnet sich automatisch. Soweit so gut. Ist ja auch normal.

Was aber nicht funktioniert ist das Schlüssellose verschließen.

Ich gehe vom Auto weg und jetzt währe es ja logisch, wenn der Wagen sich verschliesst. Macht er aber nicht.

Habe schon in den Einstellungen gesucht aber nichts gefunden.

Weiß jemand Rat?

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34 Antworten

Zitat:

@sw-stephen schrieb am 8. Januar 2022 um 17:52:20 Uhr:

So, eben Ausprobiert klappt!

Wobei ich mich frage, wer sich so etwas ausdenkt. Wenn ich mich dem Fahrzeug nähere, Fahren die Griffe raus. Dann währe es logisch das beim verlassen des Fahrzeugen er auch Automatisch wieder verriegelt ohne Aktion meinerseits.

Ist es nicht.

Das hat u.a. auch (versicherungs)rechtliche Gründe.

Du musst aktiv dein Auto verschliessen.

Genau genommen, aktiv eine Barriere aufbauen, die, die Sache vor unerlaubtem Zugriff, unerlaubte Benutzung zu schützten.

Machst Du dies nicht, verlierst Du u.U. den Versicherungsschutz, zumindest teilweise.

Und nein, es ist (juristisch) nicht dasselbe, wenn dein Auto diese Aufgabe automatisiert übernimmt, denn es kommt auf deinen objektiv erkennbaren Willen an Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

(Sorgfaltpflicht)

Dies ist gerade nicht der Fall, wenn du dich auf automatisierte Funktionen verlässt.

(Sorgfaltpflichtverletzung)

Das ist ständige Rechtsprechung.

Übrigens das KfZ zu verlassen, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern ist eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. Paragraph 14 StVO und kann mit Bussgeld i.H.v. €15.- belegt werden.

Das spielt übrigens auch in den Bereich der Parkverstösse mit hinein.

Erst mit verriegeln ist zweifelsfrei aus Halten Parken geworden, die reine Standzeit als Maßstab ist angreifbar.

Themenstarteram 27. Januar 2022 um 12:51

Komisch, bei Renault ( Zoe ) klappt es ohne Probleme

Zitat:

@IO5PLBEE schrieb am 27. Januar 2022 um 05:22:27 Uhr:

Es gibt viele Ungereimtheiten bei diesem Auto, wobei du dann hier im forum schnell ein Stempel bekommst, weil du dich einfach nur "dumm anstellst" oder "falsch bedienst" oder dich "nicht so anstellen sollst" weil viele von hyundai kommen und schlicht nichts anderes kennen.

Musst du wissen ;-)

Nur weil Du eine andere Meinung und Erfahrung hast, als andere im Forum oder eine andere Conclusio aus Deinem Erleben und sich daraus ein Groll auf Deinen Ioniq5 entwickelt, ist es nicht nötig hier permanent und an jeder Ecke rumzustänkern. Das bewirkt nämlich dann die Einstellung der Mitforisten zu Deinen Beiträgen. ;);)

@sw-stephen

Versuch das hier besser gar nicht :-))))

@Donner McLeod,

 

lange Rede kurzer Sinn, es gibt Autos die automatisch verriegeln, wenn der Schlüssel nicht mehr in Reichweite ist. Die sind zugelassen und verstoßen nicht gegen irgendeinen Paragraphen.

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 27. Januar 2022 um 14:29:44 Uhr:

@Donner McLeod,

 

lange Rede kurzer Sinn, es gibt Autos die automatisch verriegeln, wenn der Schlüssel nicht mehr in Reichweite ist. Die sind zugelassen und verstoßen nicht gegen irgendeinen Paragraphen.

Ja klar gibt es das, spricht ja auch nichts dagegen.

Wozu dann der Vortrag, wenn es das doch gibt und somit auch bei Hyundai umsetzbar wäre?

Ich denke versicherungstechnisch und laut Paragraph 14 StVO sei es nicht erlaubt?

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 27. Januar 2022 um 14:58:36 Uhr:

Wozu dann der Vortrag, wenn es das doch gibt und somit auch bei Hyundai umsetzbar wäre?

Ich denke versicherungstechnisch und laut Paragraph 14 StVO sei es nicht erlaubt?

Zu deiner ersten Frage, weil es mir Spass macht mich mitzuteilen, und darüber hinaus einen Sachverhalt aus verschieden Perspektiven zu beleuchten und zur Diskussion zu stellen.

 

Zu deiner zweiten Frage:

Das was du behauptest, habe ich doch gar nicht geschrieben.

Und bevor wir hier wieder sinnbefreite Pirouetten drehen, du hast in allem Recht, und selbstverständlich habe ich mich unverständlich Ausgedrückt, mein Fehler.

Darum sei angemerkt:

Dieser Paragraph regelt das Verhalten des KfZ Nutzers.

Das hat nichts mit den technischen Voraussetzungen des Fahrzeuges zu tun, die es erfüllen muss, um am Strassenverkehr regelkonform teilnehmen zu dürfen.

Selbst der älteste Automobilbauer macht es hier wie Hyundai.

Ich wollte darlegen, dass es (u.a. auch) diese Gründe, für diese Art von Verschlussmechanismus gibt.

Andere machen es anders, und wieder andere bauen erst gar keine Türen an ihre Autos, auch wenn sie es könnten.

Und bevor du dich aufregst und nach dem Sinn oder Unsinn meines Beitrages fragst.

Nimm den Erkenntnisgewinn mit, daß das nichtverschliessen eine OWi darstellen kann.

Ebenso das StVO und StVZO zwei paar Stiefel sind und auch versicherungsrechtliche Haftungs- und Verschuldensfragen nicht grundsätzlich, mit erlaubt oder nicht erlaubt, in Verbindung gebracht werden können.

Ich nehme als Erkenntnisgewinn mit, dass der obige Beitrag von dir unnötig war, weil die Art wie das Fahrzeug verriegelt wird, egal ist.

Schade dass nicht alle Hersteller die Rechtslage so gut kennen wie Donner McLeod. Ich werde jetzt in Zukunft auf jeden Fall mein automatisch verriegelndes Auto immer noch einmal manuell bewusst erneut verriegeln und das schriftlich und mit Foto dokumentieren, um hier keine Ordnungswidrigkeit oder gar meinen Versicherungsschutz zu riskieren.

Aber was machen all die nicht motortalkenden Uninformierten da draußen? Schützt Unwissenheit vor Strafe? Kann man die Hersteller anschließend verklagen? Das juristische Fass ist noch nicht ansatzweise offen, da wurde gerade einmal durch den Verschlussstopfen hineingespickt.

Das geht hier in diesem Unterforum aber auch verloren, dass muss von MT an der Startseite abgepinnt werden und die üblichen verdächtigen Empörer (ADAC, Bild) drauf angesetzt werden!

Ich bin auch der Meinung, dass Fahrzeuge mit Keyless grundsätzlich noch manuell per Schlüssel verriegelt werden sollten... Sicher ist sicher...

 

Dabei gibt es hier ja sogar noch ein Forenmitglied, der an seinem Wohnort sein Auto garnicht abschließen darf..

Zitat:

@Noch ein Stefan schrieb am 28. Januar 2022 um 08:15:50 Uhr:

Schade dass nicht alle Hersteller die Rechtslage so gut kennen wie Donner McLeod. Ich werde jetzt in Zukunft auf jeden Fall mein automatisch verriegelndes Auto immer noch einmal manuell bewusst erneut verriegeln und das schriftlich und mit Foto dokumentieren, um hier keine Ordnungswidrigkeit oder gar meinen Versicherungsschutz zu riskieren.

Aber was machen all die nicht motortalkenden Uninformierten da draußen? Schützt Unwissenheit vor Strafe? Kann man die Hersteller anschließend verklagen? Das juristische Fass ist noch nicht ansatzweise offen, da wurde gerade einmal durch den Verschlussstopfen hineingespickt.

Mein lieber Stefan, die Hersteller kennen die Rechtslage, und nicht nur das, sie verstehen diese sogar. ;)

Um auch dir eine Frage zu beantworten: Unwissenheit schützt nicht, jedenfalls nicht grundsätzlich.

Ignorantia legis non excusat.

Dies findet seinen Niederschlag z.B. in Paragraph 17 StGB.

Aber auch hier ist ein bischen Hirnschmalz erforderlich, denn letztlich ergibt sich die Antwort erst aus dem Umkehrschluss zur Regelung des Verbotsirrtums.

 

Und wie sagte unser Dekan in der Pflichtveranstaltung für Erstsemester, zur Einführung in das juristische Denken und Arbeiten,

die Menschwerdung beginnt mit dem Studium der Rechtswissenschaften.

Er hat da wohl etwas übertrieben, aber es hilft doch zumindest im juristischen Diskurs. :D

 

Und da das ganze Thema hier vollkommen fehl am Platz ist, sollte die Administration das Ganze auch schnell wieder löschen.

Vielleicht aber auch erst nachdem nämliche Addressaten dies gelesen haben.

Zitat:

@Donner McLeod schrieb am 28. Januar 2022 um 10:01:32 Uhr:

 

 

Und da das ganze Thema hier vollkommen fehl am Platz ist, sollte die Administration das Ganze auch schnell wieder löschen.

Gute Idee, es würde dir hier so manche Peinlichkeit ersparen.

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 28. Januar 2022 um 10:10:01 Uhr:

Zitat:

@Donner McLeod schrieb am 28. Januar 2022 um 10:01:32 Uhr:

 

 

Gute Idee, es würde dir hier so manche Peinlichkeit ersparen.

:D

EDIT: Aufgrund nachträglicher Korrektur des zitierten Posting gelöscht.

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