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In welchen EU-Ländern darf man mit einem deutschen Autoführerschein der Klasse B 125er fahren?
Moin Moin Zusammen,
kennt jemand eine konkrete Übersicht in welchen Ländern man mit einem deutschen Führerschein der Klasse B, 125er bzw. A1 Motorräder fahren darf?
Ich weiß z.B. dass das auf den Kanaren erlaubt ist und in Italien auch. So richtig eindeutige Aussagen finde ich jedoch nirgends. Es gibt zwar auf der Seite vom ADAC Infos, die scheinen aber auch nicht ganz korrekt zu sein. In Italien heißt es da nämlich, dass man einen italienischen Führerschein benötigt, das stimmt aber meines Wissens nicht, es ist auch mit dem deutschen Führerschein erlaubt. In Frankreich z.B. jedoch nicht.
So richtig steige ich aber überhaupt nicht durch und ich weiß nicht woher man verlässliche Infos bekommt.
Auf Wikipedia findet man folgendes, dort steht es gilt auch für Touristen, aber ich glaube irgendwie nicht dasss es stimmt. Demnach dürfte man doch in Frankreich mit DE Führerschein fahren, meines Wissens gehts da aber ziemlich sicher nicht :-D
https://de.wikipedia.org/.../F%C3%BChrerschein_%28EU-Recht%29?...
Folgernder Hintergrund:
Ein Freund von mir hat den B196 gemacht und wir würden gerne eine Tour ins Ausland machen. Dafür müssen wir natürlich wissen, in welchen Ländern er mit seinem Autoführerschein fahren darf, da der B196 ja nur für Deutschland gilt.
Freue mich über Rückmeldungen, danke!
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22 Antworten
Mit Entscheidung der EU-Kommission vom 21. März 2000 ist der deutsche Führerschein in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) uneingeschränkt gültig – also in allen EU-Staaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein. Das gilt für den Führerschein im Kreditkartenformat sowie für den grauen "Lappen" und dessen rosafarbenen Nachfolger.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/.../...der-andere-fuehrerscheine-455834
Gruß Christian
Trotzdem ist der B196 nur national. Seine Frage war, wo er mit dem B in Europa 125er fahren darf.
Die Regelung, das man mit einem Autoführerschein Leichtkrafträder (125er) fahren darf, gibt es wohl nur in Belgien, Frankreich, Österreich, Italien und Spanien.
Hier wird es ziemlich ausführlich erklärt:
http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...
Gruß Christian
Die Schlüsselzahlen im Führerschein teilen sich auf in 2-Stellig u. 3-Stellig. 2-Stellige Zahlen gelten international u. 3-Stellige national. 196 ist 3-Stellig, also national. Gut nachzulesene hier: https://www.adac.de/.../ u. hier: https://www.stadt-muenster.de/kfz/fuehrerschein.html.
Ansonsten hilft es am besten, bei der Führerscheinstelle des Strassenverkehrsamtes nachzufragen.
Zitat:
@Christian74 schrieb am 17. Juli 2021 um 07:24:03 Uhr:
Die Regelung, das man mit einem Autoführerschein Leichtkrafträder (125er) fahren darf, gibt es wohl nur in Belgien, Frankreich, Österreich, Italien und Spanien.
Hier wird es ziemlich ausführlich erklärt:
http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...
Gruß Christian
Danke, aber das ganze sind ja unter anderem auch wieder nur Vermutungen. Selbst dort steht unter z.B. Frankreich ja keine konkrete Aussage obs nur für französische Führerscheine, oder EU Führerscheine gilt.
Es kann doch nicht sein, dass man nirgends eine verlässliche Info bekommt, bzw. dass das bisher niemand offiziell zusammen getragen hat.
In Italien ist es wohl verboten. Habe etwas auf einer Homepage gefunden, wo es um den B196 geht. Es ist natürlich davon auszugehen, wenn deutscher B mit B196 nicht ausreicht, das B alleine auch nicht ausreicht.
Zitat:
Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist auf Deutschland beschränkt. Man darf noch nicht einmal in Italien damit fahren, wo die (italienische) Klasse B 125er ohne jegliche Auflagen miteinschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hat jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.
Quelle: https://www.motorradonline.de/.../
Gruß Christian
Zitat:
@Christian74 schrieb am 17. Juli 2021 um 14:55:37 Uhr:
In Italien ist es wohl verboten. Habe etwas auf einer Homepage gefunden, wo es um den B196 geht. Es ist natürlich davon auszugehen, wenn deutscher B mit B196 nicht ausreicht, das B alleine auch nicht ausreicht.
Gruß Christian
Danke, aber das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Es ist richtig, dass der B196 nur national gilt. Sprich mit diesem Führerschein darf man lediglich in DE 125er fahren.
Es gibt aber Länder die akzeptieren den normalen EU-Führerschein der klasse B um in dem Land Motorräder bis 125ccm zu fahren. Das kenne ich aus eigener Erfahrung von Gran Canaria und auch in Italien wurde uns da so erklärt, bzw. wurden uns so Fahrzeuge vermietet. Klar, auch dort kann ich nicht die Hand für ins Feuer halten, dass das rechtlich korrekt ist.
Aber genau deswegen frage ich ja, woher ich verlässliche und konkrete Informationen bekomme. Bleibt mir da nur übrig mich in das französische Verkehrsrecht einzulesen? Kann doch nicht sein, dass sich mit diesem Thema bisher niemand beschäftigt hat...
Warum machst du es dir so schwer? Selbst wenn du hier im Forum eine passende Antwort bekommst, hast du immer noch keine Rechtsverbindlichkeit. Frag die Behörden. Evtl. auch mal in Italien, oder wo auch immer, direkt anfragen.
Die Klasse A1 ist europaweit gültig
Zitat:
@finy007 schrieb am 17. Juli 2021 um 15:03:53 Uhr:
Zitat:
@Christian74 schrieb am 17. Juli 2021 um 14:55:37 Uhr:
In Italien ist es wohl verboten. Habe etwas auf einer Homepage gefunden, wo es um den B196 geht. Es ist natürlich davon auszugehen, wenn deutscher B mit B196 nicht ausreicht, das B alleine auch nicht ausreicht.
Gruß Christian
Danke, aber das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Es ist richtig, dass der B196 nur national gilt. Sprich mit diesem Führerschein darf man lediglich in DE 125er fahren.
Es gibt aber Länder die akzeptieren den normalen EU-Führerschein der klasse B um in dem Land Motorräder bis 125ccm zu fahren. Das kenne ich aus eigener Erfahrung von Gran Canaria und auch in Italien wurde uns da so erklärt, bzw. wurden uns so Fahrzeuge vermietet. Klar, auch dort kann ich nicht die Hand für ins Feuer halten, dass das rechtlich korrekt ist.
Aber genau deswegen frage ich ja, woher ich verlässliche und konkrete Informationen bekomme. Bleibt mir da nur übrig mich in das französische Verkehrsrecht einzulesen? Kann doch nicht sein, dass sich mit diesem Thema bisher niemand beschäftigt hat...
Wenn man mit Klasse B plus B196 keine 125er in Italien fahren darf, dann darf man mit Klasse B allein garantiert auch keine 125er fahren. Alles andere würde doch überhaupt keinen Sinn machen.
Gruß Christian
Zitat:
@finy007 schrieb am 17. Juli 2021 um 15:03:53 Uhr:
Kann doch nicht sein, dass sich mit diesem Thema bisher niemand beschäftigt hat...
Kann doch sein, weil die Leute im Biker-Treff richtige Führerscheine haben. Sonst wären sie ja nicht hier.
Daher würde im Leichtkraftrad Bereich auch schon Seitenlang geschrieben.
@finy007 Mit der Klasse B darfst Du nach der erfolgreichen Nachschulung mit dem Kürzel B196 in Deutschland 125er fahren, nicht in Europa. Na ja, außer dem Teil Europas, der als "Deutschland" bekannt ist... ;-) Spaß beiseite: Viele unterscheiden nicht zwischen Klasse 3 und Klasse B. Falls Du wissen willst, ob Dich Dein Vater oder Dein Opa mit ihren 125ern ins Ausland begeleiten dürfen, dann geht das, wenn deren Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht wurde. Ist das der Fall, beinhaltet die Klasse 3 automatisch den heutigen A1, auch wenn sie auf einen neuen Führerschein gewechselt haben. Der beinhaltet nun A1, B, BE und C1E und die Inhaber der damaligen Klasse 3 dürfen in der ganzen EU auch 125er fahren.
Gruß Michael
Das stimmt. Eine völlig neue Betrachtungsweise. Der B196 stellt die Leute mit den Ü60 gleich. Er macht sie sozusagen älter. Aber auch nur fast, denn der B196 ist ein Autoführerschein, während der vor1980 ein echter A1 ist. Der Unterschied wird im Ausland deutlich.