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Ich habe ein Problem mit der Provinzial schadensregulierung

Themenstarteram 25. November 2014 um 5:14

Hallo. Ich habe da ein Problem,und hoffe das ich hier ein paar Tips, bzw Hilfe bekomme.

Schilderung:

Meine Nachbarin hat mit ihrem Fahrrad/korb ein kratzer in meiner Fahrer Tür gemacht. Nachdem ich mit ihr, ihrer Versicherung "Provinzial" den Vorfall mitteilte, sollte ich mit der Versicherungsnummer meiner Nachbarin zum Gutachter meiner Wahl gehen und ein Gutachten machen lassen. Hab ich natürlich gemacht . Laut Gutachten beträgt der Schaden ca.1340€. Nach 3 Wochen hab ich dann mal aus Neugier bei der Versicherung von meiner Nachbarin angerufen und wollte wissen wie weit die schadensregulierung schon bearbeitet wurde, darauf wurde mir gesagt "es wäre noch in prüfung,ich sollte noch ein wenig Geduld haben", naja ok, habe dann nochmals nach weiteren 3 Wochen angerufen und habe gefragt, ob noch etwas fehlen würde, für die Bearbeitung oder ob etwas schief gelaufen ist ,daraufhin wurde mir gesagt, "nein es würde nichts fehlen, ich würde die tage ein Anruf von der Versicherung bekommen, ich sollte mich noch ein wenig gedulden ".

Es wurde nicht angerufen, aber nach 2 weiteren Wochen bekam ich und die Versicherungsnehmerin ein brief indem drin steht

BRIEF von Provinzial an Versicherungsnehmerin

Guten Tag Frau.....

Für den entstandenen Schaden sind sie nicht verantwortlich.

Als ihr Haftpflichtversicherer prüfen wir die geltend gemachten Ansprüche. Sofern sie berechtigt sind,gleichen wir diese aus.Da sie in diesem Fall jedoch nicht haften,ist es unsere Aufgabe,die unberechtigten Ansprüche für sie abzuwehren.

Sollte sich der geschädigte erneut an sie wenden,verweisen sie ihn stets an uns. Wir kümmern uns für Sie darum ".

PROVINZIAL an mich

" Guten Tag, sehr geehrter Herr....

Die schuldhafte Verursachung des schadens durch unsere Versicherungsnehmerin wird hiermit bestritten.

Das Schadensbild ist nicht nachvollziehbar.

Als geschädigter sind aufgrund gesetzlicher bestimmungen zum nachweis verpflichtet. Konkrete Beweise, dass der Schaden so eingetreten ist,liegen nicht vor.

Ihre Ansprüche erkennen wir aus diesem Grund nicht an".

Daraufhin habe ich bei der Versicherung angerufen und habe gefragt, was das soll, und wie ich das beweisen soll!? Als Antwort bekam ich nur " das ich selber sehen muss wie ich es beweisen soll,die sind schließlich nicht dabei gewesen"

Ich versteh das nicht, wie kann ich jetzt beweisen das es so gewesen ist?

Die Versicherungsnehmerin hat es doch ihrer Versicherung gemeldet und gesagt das sie mit ihrem Fahrrad ein kratzer in meinem Auto gemacht hat. Und der Gutachter hat es auch so im Gutachten geschildert das es mit dem Fahrrad passiert ist.

Ich hoffe sehr das mir hier geholfen wird, ich wäre euch sehr sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Hätte, hätte, Fahradkette............

Jetzt wurde aber lange genug um den heißen Brei herumgeredet oder?

Leute, dass hier ist (versuchter) Beschiss und keiner weiß das besser wie der liebe Deniz und seine Fahrrad schiebende Tante.

Und der Sachverständige, der hier vor`s Loch geschoben werden soll, hat es anscheinend wirklich nötig.

Wer bei solchen Dingern Hilfestellung leistet, braucht sich nicht zu wundern, wenn sein Ruf irgendwann ruiniert ist.

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Hätte, hätte, Fahradkette............

Jetzt wurde aber lange genug um den heißen Brei herumgeredet oder?

Leute, dass hier ist (versuchter) Beschiss und keiner weiß das besser wie der liebe Deniz und seine Fahrrad schiebende Tante.

Und der Sachverständige, der hier vor`s Loch geschoben werden soll, hat es anscheinend wirklich nötig.

Wer bei solchen Dingern Hilfestellung leistet, braucht sich nicht zu wundern, wenn sein Ruf irgendwann ruiniert ist.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 26. November 2014 um 08:14:19 Uhr:

...

Deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass diese Art der Versicherung vor einem Gericht oder einer Behörde ( z.B. bei Verlust des Fahrzeugbriefes) abgegeben wird.

Vor welcher Behörde soll dann die Nachbarin die Versicherung abgeben?

...

Wenn jemand zur Abgabe einer "Versicherung an Eides Statt" verpflichtet ist, dann geschieht das vor einer Behörde.

Das hindert aber niemanden daran, freiwillig eine "Versicherung an Eides Statt" abzugeben, in diesem Fall um einen Beweis zu erbringen.

Z. B. so:

Versicherung an Eides statt

Ich, Ottilie Musterfrau, Musterstraße x, xxxxx Musterstadt, geb. am xx.xx.19xx,

versichere hiermit an Eides statt:

Am Montag, den xx.xx.2014 habe ich mit meinem Fahrrad an dem parkenden PKW (amtliches Kennzeichen XX-X xxxx) des Herrn Max Mustermann, Musterstraße x, xxxxx Musterstadt einen Schaden an der linken Fahrzeugseite verursacht.

Dabei wurden beide Fahrzeugtüren beschädigt.

Das beigefügte Foto zeigt die von mir verursachten Beschädigungen.

Ich versichere an Eides Statt, dass ich die vorgenannten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe, dass die Angaben der reinen Wahrheit entsprechen und ich nichts verschwiegen habe.

Die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist mir bekannt, namentlich die Strafandrohung gemäß § 156 StGB von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Musterstadt, den xx.xx.2014

Unterschrift

Ottilie Musterfrau

am 26. November 2014 um 16:08

das war richtig gut. Ist aber nicht unbedingt HANDFEST. Nachbarschaft ist so eine strittige Sache bei Abwicklungen.

Zitat:

@schneefan schrieb am 26. November 2014 um 17:08:48 Uhr:

...

Nachbarschaft ist so eine strittige Sache bei Abwicklungen.

Selbst Ehegatten können als Zeugen auftreten.

Inwieweit Zeugen glaubwürdig sind, entscheidet das Gericht.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. November 2014 um 09:28:13 Uhr:

Leute, dass hier ist (versuchter) Beschiss und keiner weiß das besser wie der liebe Deniz und seine Fahrrad schiebende Tante.

Das geile an solchen Sachen ist dann auch noch, dass auf die Versicherung geschimpft wird, weil die nicht zahlen :D

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. November 2014 um 17:03:27 Uhr:

 

Das hindert aber niemanden daran, freiwillig eine "Versicherung an Eides Statt" abzugeben, in diesem Fall um einen Beweis zu erbringen.

Nö!

Zur Info:

Das, was Du empfiehlst, kann über eine notarielle Beglaubigung erreicht werden, aber nicht durch die eidesstattliche Versicherung.

Der Notar bestätigt die Unterschrift, aber nicht den Erklärungsinhalt.

O.

@oetteken: Schau vorsichtshalber mal in den von Dir zitierten Paragrafen. Diese Versicherung an Eides statt ist ein Stück Papier, und das Lügen dabei (an sich) nicht strafbar. Strafbar wäre hier vielleicht (ich weiß es ja nicht) ein versuchter Betrug.

Schaut Euch mal das Foto vom Gutachten an. Der Sachverständige sagt dort "der Schaden soll durch ein Fahrrad verursacht worden sein" und dann "keine Kenntnis vom Schadenshergang, daher keine Kausalitätsprüfung von ihm möglich". Was will und der Autor mit diesen wohl Worten sagen??? Vermutlich das, was auch die Versicherung darin gelesen hat - zwischen den Zeilen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. November 2014 um 09:28:13 Uhr:

Hätte, hätte, Fahradkette............

Jetzt wurde aber lange genug um den heißen Brei herumgeredet oder?

Leute, dass hier ist (versuchter) Beschiss und keiner weiß das besser wie der liebe Deniz und seine Fahrrad schiebende Tante.

Und der Sachverständige, der hier vor`s Loch geschoben werden soll, hat es anscheinend wirklich nötig.

Wer bei solchen Dingern Hilfestellung leistet, braucht sich nicht zu wundern, wenn sein Ruf irgendwann ruiniert ist.

Delle, you made my day.

am 10. Januar 2018 um 15:57

Ich hatte Handwerker vom Vermieter im Haus die meine Möbel im Wohnzimmer beim Arbeiten beschädigt und verschmutzt haben.

Die Versicherung hat jegliche Haftung und Schadenersatz bzw. Neuanschafftnung abgelehnt, nach hin und her die sie sich sparen könnten, sogar nach der Zusendung der Originalrechnungen für diese Möbel. Zuerst schön am Ball gehalten, dass Sie alles regulieren, mir die Arbeit mir Rechnungen, für ein wertvolles Richtung Antik Möbelstück sogar Kostenvoranschlag vom Restauratoren eingeholt und : NULL. Plötzlich: der Versicherungsteilnemher hätte die Schäden nicht verursacht! So ein dreist!

Der zweite Fall war ein Vermieter (anderer als mit den Handwerker) der selbst ein Vertreter der Provinzial war und Schaden an seinem Mietobjekt (es gehörte ihm das ganze Haus) abrechntee durch die Versicherungsprämie drastisch steigte aber die in dieser Zeit NIE aufgetreten sind! Scheinbar für sich selbt rechnen sie eben mal ein neues Bad (nichts gemacht) nach dem nicht gewesenem Rohrbruch.....und lässt es die Mieter durch die Prämie bezahlen!

 

Zitat:

@Deniz2014 schrieb am 25. November 2014 um 06:14:40 Uhr:

Hallo. Ich habe da ein Problem,und hoffe das ich hier ein paar Tips, bzw Hilfe bekomme.

Schilderung:

Meine Nachbarin hat mit ihrem Fahrrad/korb ein kratzer in meiner Fahrer Tür gemacht. Nachdem ich mit ihr, ihrer Versicherung "Provinzial" den Vorfall mitteilte, sollte ich mit der Versicherungsnummer meiner Nachbarin zum Gutachter meiner Wahl gehen und ein Gutachten machen lassen. Hab ich natürlich gemacht . Laut Gutachten beträgt der Schaden ca.1340€. Nach 3 Wochen hab ich dann mal aus Neugier bei der Versicherung von meiner Nachbarin angerufen und wollte wissen wie weit die schadensregulierung schon bearbeitet wurde, darauf wurde mir gesagt "es wäre noch in prüfung,ich sollte noch ein wenig Geduld haben", naja ok, habe dann nochmals nach weiteren 3 Wochen angerufen und habe gefragt, ob noch etwas fehlen würde, für die Bearbeitung oder ob etwas schief gelaufen ist ,daraufhin wurde mir gesagt, "nein es würde nichts fehlen, ich würde die tage ein Anruf von der Versicherung bekommen, ich sollte mich noch ein wenig gedulden ".

Es wurde nicht angerufen, aber nach 2 weiteren Wochen bekam ich und die Versicherungsnehmerin ein brief indem drin steht

BRIEF von Provinzial an Versicherungsnehmerin

Guten Tag Frau.....

Für den entstandenen Schaden sind sie nicht verantwortlich.

Als ihr Haftpflichtversicherer prüfen wir die geltend gemachten Ansprüche. Sofern sie berechtigt sind,gleichen wir diese aus.Da sie in diesem Fall jedoch nicht haften,ist es unsere Aufgabe,die unberechtigten Ansprüche für sie abzuwehren.

Sollte sich der geschädigte erneut an sie wenden,verweisen sie ihn stets an uns. Wir kümmern uns für Sie darum ".

PROVINZIAL an mich

" Guten Tag, sehr geehrter Herr....

Die schuldhafte Verursachung des schadens durch unsere Versicherungsnehmerin wird hiermit bestritten.

Das Schadensbild ist nicht nachvollziehbar.

Als geschädigter sind aufgrund gesetzlicher bestimmungen zum nachweis verpflichtet. Konkrete Beweise, dass der Schaden so eingetreten ist,liegen nicht vor.

Ihre Ansprüche erkennen wir aus diesem Grund nicht an".

Daraufhin habe ich bei der Versicherung angerufen und habe gefragt, was das soll, und wie ich das beweisen soll!? Als Antwort bekam ich nur " das ich selber sehen muss wie ich es beweisen soll,die sind schließlich nicht dabei gewesen"

Ich versteh das nicht, wie kann ich jetzt beweisen das es so gewesen ist?

Die Versicherungsnehmerin hat es doch ihrer Versicherung gemeldet und gesagt das sie mit ihrem Fahrrad ein kratzer in meinem Auto gemacht hat. Und der Gutachter hat es auch so im Gutachten geschildert das es mit dem Fahrrad passiert ist.

Ich hoffe sehr das mir hier geholfen wird, ich wäre euch sehr sehr dankbar.

:confused::confused::confused:

am 10. Januar 2018 um 21:48

Vielleicht is da auch die Nachbarin mitm Fahrrad durchs Wohnzimmer??

 

Es ist und bleibt ein Rätsel...

@Deniz2014

Das Schadensbild passt zu einer seitenstreiflichen Kollision mit einem Fahrzeug in der Art eines Kleintransporters und deine Nachbarin ist ein sehr netter und hilfsbereiter Mensch. Wenn ihr beide wieder zur Vernunft gekommen seid, dann lasst ihr das mit der Versicherung auf sich beruhen und freut Euch darüber, dass die Atemluft weiterhin ungesiebt zugeführt werden kann.

am 11. Januar 2018 um 13:35

Wobei der Deniz grad frisch wieder raus is wahrscheinlich. Ja ja schon wieder drei Jahre rum ;)

kann man so ein Beitrag nicht schliessen, bevor immer wieder Leichen aus dem Keller geholt werden.

Und dann noch beschädigte Möbel im Motor-Talk Forum?

Obwohl, 3 Jahre später wäre ja mal interessant was aus dem Schaden wurde.

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 11. Januar 2018 um 14:35:28 Uhr:

Wobei der Deniz grad frisch wieder raus is wahrscheinlich. Ja ja schon wieder drei Jahre rum ;)

Nach der Halbstrafenregelung (Entlassung nach der Hälfte) müssten es dann 6 Jahre geworden sein. :D

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