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Ich habe ein Problem mit der Provinzial schadensregulierung

Themenstarteram 25. November 2014 um 5:14

Hallo. Ich habe da ein Problem,und hoffe das ich hier ein paar Tips, bzw Hilfe bekomme.

Schilderung:

Meine Nachbarin hat mit ihrem Fahrrad/korb ein kratzer in meiner Fahrer Tür gemacht. Nachdem ich mit ihr, ihrer Versicherung "Provinzial" den Vorfall mitteilte, sollte ich mit der Versicherungsnummer meiner Nachbarin zum Gutachter meiner Wahl gehen und ein Gutachten machen lassen. Hab ich natürlich gemacht . Laut Gutachten beträgt der Schaden ca.1340€. Nach 3 Wochen hab ich dann mal aus Neugier bei der Versicherung von meiner Nachbarin angerufen und wollte wissen wie weit die schadensregulierung schon bearbeitet wurde, darauf wurde mir gesagt "es wäre noch in prüfung,ich sollte noch ein wenig Geduld haben", naja ok, habe dann nochmals nach weiteren 3 Wochen angerufen und habe gefragt, ob noch etwas fehlen würde, für die Bearbeitung oder ob etwas schief gelaufen ist ,daraufhin wurde mir gesagt, "nein es würde nichts fehlen, ich würde die tage ein Anruf von der Versicherung bekommen, ich sollte mich noch ein wenig gedulden ".

Es wurde nicht angerufen, aber nach 2 weiteren Wochen bekam ich und die Versicherungsnehmerin ein brief indem drin steht

BRIEF von Provinzial an Versicherungsnehmerin

Guten Tag Frau.....

Für den entstandenen Schaden sind sie nicht verantwortlich.

Als ihr Haftpflichtversicherer prüfen wir die geltend gemachten Ansprüche. Sofern sie berechtigt sind,gleichen wir diese aus.Da sie in diesem Fall jedoch nicht haften,ist es unsere Aufgabe,die unberechtigten Ansprüche für sie abzuwehren.

Sollte sich der geschädigte erneut an sie wenden,verweisen sie ihn stets an uns. Wir kümmern uns für Sie darum ".

PROVINZIAL an mich

" Guten Tag, sehr geehrter Herr....

Die schuldhafte Verursachung des schadens durch unsere Versicherungsnehmerin wird hiermit bestritten.

Das Schadensbild ist nicht nachvollziehbar.

Als geschädigter sind aufgrund gesetzlicher bestimmungen zum nachweis verpflichtet. Konkrete Beweise, dass der Schaden so eingetreten ist,liegen nicht vor.

Ihre Ansprüche erkennen wir aus diesem Grund nicht an".

Daraufhin habe ich bei der Versicherung angerufen und habe gefragt, was das soll, und wie ich das beweisen soll!? Als Antwort bekam ich nur " das ich selber sehen muss wie ich es beweisen soll,die sind schließlich nicht dabei gewesen"

Ich versteh das nicht, wie kann ich jetzt beweisen das es so gewesen ist?

Die Versicherungsnehmerin hat es doch ihrer Versicherung gemeldet und gesagt das sie mit ihrem Fahrrad ein kratzer in meinem Auto gemacht hat. Und der Gutachter hat es auch so im Gutachten geschildert das es mit dem Fahrrad passiert ist.

Ich hoffe sehr das mir hier geholfen wird, ich wäre euch sehr sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Hätte, hätte, Fahradkette............

Jetzt wurde aber lange genug um den heißen Brei herumgeredet oder?

Leute, dass hier ist (versuchter) Beschiss und keiner weiß das besser wie der liebe Deniz und seine Fahrrad schiebende Tante.

Und der Sachverständige, der hier vor`s Loch geschoben werden soll, hat es anscheinend wirklich nötig.

Wer bei solchen Dingern Hilfestellung leistet, braucht sich nicht zu wundern, wenn sein Ruf irgendwann ruiniert ist.

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Das ist eher das Schadenbild, als wenn du an einem Poller oder anderen Gegenstand hängengeblieben bist.

Der Fahrradkorb wäre nicht so schön gleichmäßig waagerecht. Da gebe es einen Einschlag mit par wirren Kratzern nach vorne oder unten.

Ich hab die Vermutung, dass es ganz spannend hier wird.

Baum im Weg gewesen?

Na komm schon uns kannst du es ja sagen,wir verraten auch nix weiter und es bleibt ja auch unter uns :D

Zitat:

@Deniz2014 schrieb am 25. November 2014 um 06:14:40 Uhr:

...

das ich selber sehen muss wie ich es beweisen soll ...

Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, dann würde ich die Nachbarin um Abgabe einer "Versicherung an Eides statt" bitten aus der hervorgeht, dass sie den dargestellten Schaden wie beschrieben mit ihrem Fahrrad verursacht hat.

Das sollte Beweis genug sein.

Oetteken, ohne Dir zu Nahe treten zu wollen:

Du glaubst anscheinend sehr an eine heile Welt.

Die Beschädigungen sind dem vorgetragenen Schadenereignis in keinster Weise zuzuordnen.

Nöö,

ich habe keine Aussage dazu gemacht, ob das Schadensbild zur Beschreibung passt, sondern nur dargelegt, wie der TE einen von der Versicherung geforderten Beweis beibringen kann.

Mit der Vorlage einer "Versicherung an Eides statt" wäre die Versicherung in der Situation, einen Gegenbeweis erbringen zu müssen.

Letztendlich entscheiden kann das ohnehin nur ein Gericht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. November 2014 um 19:43:30 Uhr:

Nöö,

ich habe keine Aussage dazu gemacht, ob das Schadensbild zur Beschreibung passt, sondern nur dargelegt, wie der TE einen von der Versicherung geforderten Beweis beibringen kann.

Mit der Vorlage einer "Versicherung an Eides statt" wäre die Versicherung in der Situation, einen Gegenbeweis erbringen zu müssen.

Letztendlich entscheiden kann das ohnehin nur ein Gericht.

Ok, währe ein Argument, ich sehe jedoch keinen Nutzen mit dem Procedere.

Versicherung an Eides statt zur Vorlage bei einer Versicherung. Das hat schon was, nur leider keinen gesteigerten Beweiswert.

Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor einer zuständigen Behörde (dazu gehören auch Gerichte) ist nach §§ 156 StGB strafbar. Ist die Versicherung eine Behörde?? Nein.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. November 2014 um 19:16:52 Uhr:

 

Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, dann würde ich die Nachbarin um Abgabe einer "Versicherung an Eides statt" bitten aus der hervorgeht, dass sie den dargestellten Schaden wie beschrieben mit ihrem Fahrrad verursacht hat.

Das sollte Beweis genug sein.

Vergiss es!

Versicherung an Eides Statt muss gegenüber einer Behörde oder einem Gericht abgegeben werden.

Also benötigt man zunächst ein Gerichtsverfahren.

 

O.

Wenn der TE sich der geschilderten Story sicher wäre, hätte er sicherlich zwischenzeitlich mal wieder einen Kommentar hinterlassen.

Ich bin kein KFZ-Sachverständiger - habe allerdings in der Praxis schon so das ein oder andere Gutachten in den Fingern gehabt, sowohl im Kasko-Bereich als auch im PHV - Bereich. Und wenn ich mir auch nicht anmaßen möchte, ein fachkundiges Auge zu haben, so behaupte ich mal zumindest, ein "etwas" geübtes Auge zu haben.

Zum Hergang:

Zitat:

@Deniz2014 schrieb am 25. November 2014 um 09:32:11 Uhr:

meine Nachbarin hat ja auch selber zur ihrer Versicherung gesagt das sie gestolpert ist und dabei sich noch fangen konnte, dabei hat sie das Fahrrad nach rechts weg gezogen, nur dummerweise hat sie dabei das Auto geschliffen.

Wenn Sie gestolpert ist, das Fahrrad dabei nach rechts gezogen hat, wäre am FZG vermutilch durch den Körper oder zumindest noch durch den Lenker ein weiterer Schaden entstanden.

Sollte das Fahrrad nach unten gefallen sein, wären die Streifschäden ja nicht horizontal sondern zumindest annähernd vertikal verlaufen...

Da hätte ich als Sachbearbeiter auch eine Ablehnung geschrieben.

Die Tatsache, dass deine Nachbarin ihre Versicherung anflunkert, veranlasst diese nicht eher zur Zahlung. Die werden das erstellte Gutachten einem Gutachter zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt haben und der wird aus der Lebenserfahrung und Berufserfahrung heraus entschieden haben, dass er sich das nicht vorstellen kann.

Damit hat die Versicherung einen Einwand zum normalerweise greifenden Anscheinsbeweis und damit liegt es nunmal an dir, den geschilderten Schadenhergang umfänglich zu beweisen.

Ohne einen Gutachter mit einer Plausibilitätsprüfung zu beauftragen, wird ein Vollbeweis nicht führbar sein. Ob du das Kostenrisiko noch eingehen willst oder die Gutachterkosten unter dem Punkt Leergeld abhakst, ist deine Entscheidung.

am 25. November 2014 um 21:03

Auszug aus dem Gutachten:

"Laut Angaben des Fahrzeug-Halters wurden beide Türen der linken Fahrzeugseite durch ein Fahrrad beschädigt"

und zwei Sätze weiter:

"Dem Sachverständigen lagen keine Kenntnisse vom Schadenhergang vor. Somit konnte keine Kausalitäts- und Kompatibiltätsprüfung durchgeführt werden"

Hier hätte er auch besser schreiben können "Ich wasche meine Hände in Unschuld".

Dann noch ein paar undeutliche Fotos und vielleicht hat der Auftraggeber Glück und der Versicherer prüft das nicht näher.

Dem war dann aber wohl nicht so.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 25. November 2014 um 20:15:08 Uhr:

...

Versicherung an Eides Statt muss gegenüber einer Behörde oder einem Gericht abgegeben werden.

Also benötigt man zunächst ein Gerichtsverfahren.

Man benötigt kein Gerichtsverfahren zur Abgabe einer "Versicherung an Eides statt".

Davon ausgehend, dass es so wie geschildert geschehen (und der TE am besten auch rechtschutzversichert) ist, ist´s simpel:

- Die VN bitten, dass sie ihr Fahrrad mitsamt -Korb nicht entsorgen wird; zur Sicherheit Fotos davon anfertigen

- Schaden am Pkw so belassen

- Wie von PeterBH erläutert die VN verklagen und

- die Einholung eines Gutachtens beantragen

Wenn´s so war wie angegeben, wird sich so der von der Versicherung erbetene Nachweis, früher oder später, leicht erbringen lassen - und die Versicherung den Schaden, die Gutachter- sowie die Prozesskosten zahlen.

Wenn´s nicht so war wie angegeben, dann zahlt derjenige die Musi, der sie bestellte.

Zitat:

@xAKBx schrieb am 25. November 2014 um 22:03:08 Uhr:

Dann noch ein paar undeutliche Fotos und vielleicht hat der Auftraggeber Glück und der Versicherer prüft das nicht näher.

Obacht!

Schon mal in Erwägung gezogen, dass die schlechte Bildqualität darauf zurückzuführen ist, dass mit Blitz-/Kameralicht ein Fotoausdruck eines Gutachtenfotos undeutlich abfotografiert wurde? ;)

ich denke mal eher, das der te das foto selbst gemacht hat mitm handy so wie ich das sehe

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. November 2014 um 22:08:07 Uhr:

 

Man benötigt kein Gerichtsverfahren zur Abgabe einer "Versicherung an Eides statt".

Zutreffend.

Deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass diese Art der Versicherung vor einem Gericht oder einer Behörde ( z.B. bei Verlust des Fahrzeugbriefes) abgegeben wird.

Vor welcher Behörde soll dann die Nachbarin die Versicherung abgeben?

O.

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