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Ich brauche eure Hilfe!

Volvo V40 1 (V/644/645)
Themenstarteram 28. September 2017 um 19:39

Moin Moin gute Freunde!

Ich hatte heute ein böses Zusammenspiel mit der Stadtpolizei!

Als ich Ihnen mitteilte das ich deutscher Staatsbürger bin und kein Slowakisch spreche oder verstehe. Wurde von der Polizei aus spötisch ausgelacht.

Am Anfang der Strasse stand ein Halteverbots Schild. Das heißt roter Rand, rotes x und die Innenflächen sind blau. Nach EU heißt das Halteverbot.

Nun ich Parkte auf den Gehweg, der sehr breit war. Ich stand nicht auf der Strasse oder parkte da für 2 Minuten, dann kam Stadtpolizei.

Ich sollte Ihnen sofort 50 € bar kesú zahlen. Hatte ich nicht und wollte auch nicht.

Man hat mich auf slowakisch mit dem schlimmsten Schiffwort verurteilt und beschifft. Das weiß ich von meiner Tochter, die das Gespräch hörte.

Ich werde nun die deutsche Botschaft um Hilfe bitten und mich an einen Rechtsanwalt wenden.

Was ich von euch wissen möchte, ist folgendes!

Was heißt dieses Schild und was bedeute es? Roter Rand, ein roter X und die Innenflächen sind blau.

Gilt das nur für die Strasse oder auch für den gesamten Fußweg?

Gruß von Torsten (Poken)

Beste Antwort im Thema

Bitte die diplomatischen Beziehungen nicht zu sehr belasten. ;)

Sonst muss dann noch die Kanzlerin einschreiten. :D

 

Beste Grüße vom Sven

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Guten Abend Poken.

Das Schild bedeutet, dass du in diesem Bereich weder Parken noch Halten darfst.

Das Bußgeld ist somit berechtigt. Sie hätten dich nach dem Verkehrsrecht auch abschleppen lassen können.

gruß, und nicht ärgern lassen, der Fachleie

absolutes Halteverbot. Die Strafe ist gerechtfertigt aber Beleidigungen nicht.

Absolutes Halteverbot (Zeichen 283) bezieht sich ausschließlich auf die Straße. Da das Halten oder Parken auf dem Gehweg generell verboten ist (ausser Zeichen 315 erlaubt dies explizit) braucht es auch kein extra Schild das das verbietet.

Parken auf Gehweg 15€, mit Behinderung 20€

Parken im Halteverbot 15€ (ohne Behinderung)

Themenstarteram 28. September 2017 um 20:08

Moin !

Vielen Dank für eure Antworten! Die 50 € für falsches Parken zahle ich. Ich werde mich noch genauer an die Gesetze halten.

Die Beleidigungen werde ich in der Deutschen Botschaft und per Rechtsanwalt da bringen.

Viele Grüße von Torsten

Bitte die diplomatischen Beziehungen nicht zu sehr belasten. ;)

Sonst muss dann noch die Kanzlerin einschreiten. :D

 

Beste Grüße vom Sven

Die Deutsche Botschaft wird sich deswegen schlapplachen.

Slowakei ist so ein bisschen wilder Osten. Schaue mal auf die Seite des Auswärtigen Amtes.......Reiseinfos/Reisewarnungen. Jeder slowakische Polizist darf jederzeit Bußgelder von 30,- bis 650,-€ nach eigenem Ermessen sofort einziehen. Man darf sich aber eine Quittung ausstellen.......50,-€ sind ja dann faßt Peanuts. Jeder slowakische Polizist muss ein Namenschild tragen....ohne Namen geht im Nachhinein garnichts. Beschwerdinstitution ist der Polizeipräsident. Die Botschaft kommt erst ins Spiel, wenn man beim Beschweren anschließend in den Knast geht. Die europäischen Justizbehörden sind bei Verhaftungen von ausländischen Staatsbürgern verpflichtet, die jeweilige Botschaften zu informieren......das dauert in der Regel einige Tage. Berichte doch bitte hier einmal nach Deiner Freilassung.......

Themenstarteram 30. September 2017 um 17:21

Was Sie hier über die Slowakische Republik geschrieben haben, stimmt nicht! Sie haben wohl die falsche Spalte erwischt und verwechseln die Länder Slowakische Republik mit der Türkei!

Noch ein Rat am Rande: Bevor Sie über die Slowakische Republik her ziehen, kehren Sie erst mal vor Ihrer eigenen Haustür und machen Ihren Dreck weg!

 

Zitat:

@Rakete0815 schrieb am 29. September 2017 um 16:17:28 Uhr:

Slowakei ist so ein bisschen wilder Osten. Schaue mal auf die Seite des Auswärtigen Amtes.......Reiseinfos/Reisewarnungen. Jeder slowakische Polizist darf jederzeit Bußgelder von 30,- bis 650,-€ nach eigenem Ermessen sofort einziehen. Man darf sich aber eine Quittung ausstellen.......50,-€ sind ja dann faßt Peanuts. Jeder slowakische Polizist muss ein Namenschild tragen....ohne Namen geht im Nachhinein garnichts. Beschwerdinstitution ist der Polizeipräsident. Die Botschaft kommt erst ins Spiel, wenn man beim Beschweren anschließend in den Knast geht. Die europäischen Justizbehörden sind bei Verhaftungen von ausländischen Staatsbürgern verpflichtet, die jeweilige Botschaften zu informieren......das dauert in der Regel einige Tage. Berichte doch bitte hier einmal nach Deiner Freilassung.......

Ich schmeiß mich weg.....echt drollig.

Wie gesagt, ich empfehle den offiziellen Auftritt des Auswärtigen Amtes. Für die Slowakei sind gerade die Angaben in diesem Monat (Septemper) aktualisiert worden...........keine fake news......

So, dann schaue ich mal vor die.......und nehm den Besen mit........grins.

Ich denke, wir schließen den Thred an dieser Stelle.

Gruß Tom

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