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HUK Coburg schickt mir Honorartabelle für Gutachter

Themenstarteram 4. Dezember 2014 um 11:17

Meine Frau ist wer hinten aufs Auto drauf gefahren.

Schuldfrage ist klar.

Die HUK schickt jetzt ein Schreiben mit einer Tabelle, was ihrer Meinung nach ein Gutachter verlangen darf.

Ich denke, mir ist das egal was die HUK für Vorstellungen hat.

Entscheidend ist doch, was der Gesetzgeber für Vorstellungen hat.

Was ist tatsächlich angemessen?

Muss ich mir Sorgen machen, dass der Gutachter zu viel abrechnet?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 4. Dezember 2014 um 12:38:18 Uhr:

Auch für diesen Berufszweig gibt es eine Gebührenordnung, und da sollte die HUK die Füße schön stille halten.

Natürlich kann ein Gutachten teurer oder billiger ausfallen, je nach Schadensbild und Arbeitsaufwand.

Da kommen roundabout mal schnell 500€uronen zusammen.

Nein, es gibt eben keine "Gebührenordnung" für Sachverständige. Und genau da liegen die Probleme.

Es gibt zwar mittlerweile Honorartabellen, an die muss sich aber keiner halten. Das "vergisst" die HUK in ihren Schreiben dem Geschädigten mitzuteilen. da steht nämlich ganz am Ende:

Vorstehende Tabelle stellt keine verbindliche Preisempfehlung für Sachverständige

dar.

 

 

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@germania47 schrieb am 4. Dezember 2014 um 13:54:06 Uhr:

Mir ist nur kein Fall von früher bekannt, wo die HUK einen Prozess geführt hat, Dir?

Grüße von Klaus

Es gibt mittlerweile tausende von Honorarprozessen die die HUK geführt hat und weiterhin führt.

Wer hier der Gewinner ist, darüber gibt es in der "Szene" sehr unterschiedliche Meinungen.....:D

So richtig Wissen wird es nur die HUK selber

 

Zitat:

@onzlaught schrieb am 4. Dezember 2014 um 14:01:38 Uhr:

Frage an Delle:

Kann ich als Geschädigter Dich als SV nicht bitten mit der Versicherung direkt abzurechnen?

bzw. wäre dies eine unübliche Vorgehensweise?

Und wie geneigt bist Du Deine Zustimmung von einer bestimmten Versicherung abhängig zu machen?

Ja, das kannst du. Aber wie hier schon richtig geschrieben wurde, bist du natürlich Auftrageber und somit bleibst du in der Pflicht als Rechnungsempfänger. Das ist aber üblich, dass ein SV sich das Honorar abtreten lässt und direkt mit der Versicherung abrechnet.

Natürlich lasse ich mir als selbständiger Unternehmer von keinem (auch nicht der Versicherung) vorschreiben wie ich meine Leistung in Rechnung stelle.

Auch ich habe schon wegen gekürzten 8,50 Euro einen Prozess gegen einen Versicherer geführt (und auch gewonnen). Es stellt sich aber immer die Frage ob so etwas wirtschaftlich ist. Hier war es mal eine Prinzipfrage.

 

 

Zitat:

@germania47 schrieb am 4. Dezember 2014 um 14:01:26 Uhr:

 

D. h., die HUK gewinnt mindestens die Hälfte der Prozesse, sonst würde sich das ja nicht rechnen?

Da wäre ich mir nicht so sicher. Was mit den Prozessen für ein Ziel verfolgt wird weiß kein Außenstehender.

Ja ja die HUK. Irgendwie müssen die "günstigen" Prämien ja herkommen. Hier wird der Geschädigte wieder mal unter Druck gesetzt, ja "wenig" zu kosten. Deswegen rate ich immer bei HUK als Gegenpartei zum RA. Habe ich auch so gemacht. Ich weiß schon, dass es sinnvoll ist Kosten zu sparen, aber nicht so!! Und wenn der Gesetzgeber dem Geschädigten einen Gutachter zubilligt ist es eben so und der Schädiger muss dafür aufkommen. Man möchte kot.........!

LEjockel

Eine von allen anerkannte Gebührentabelle, wahrscheinlich wie beim Anwalt

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 4. Dezember 2014 um 13:44:29 Uhr:

Es gibt zwar mittlerweile Honorartabellen, an die muss sich aber keiner halten. Das "vergisst" die HUK in ihren Schreiben dem Geschädigten mitzuteilen. da steht nämlich ganz am Ende:

Vorstehende Tabelle stellt keine verbindliche Preisempfehlung für Sachverständige

dar.

Delle, ich möchte dir nicht zu nahe treten.

Ich finde so gar nicht, die HUK habe hier etwas vergessen.

Für mich macht diese Tabelle der HUK eigentlich nicht den Eindruck, als wolle sie damit Obergrenzen festlegen, an die sich irgendjemand zu halten habe.

Fette Überschrift: "Das Honorartableau 2012-HUK-COBURG zeigt Ihnen, welche Honorare die HUK-COBURG für Kfz- Routinegutachten als zweckmäßig und angemessen erachtet"

Im Gegenteil wird klar darauf hingewiesen dass dies keine verbindlichen Zahlen seien:

"Bitte betrachten Sie die Bruttohonorare in der Tabelle als Orientierungshilfe, wenn Sie einen Sachverständigen beauftragen"

Es wird dargelegt woher die Zahlen kommen ("Durchschnittswerte aus 460000 Regulierungsfällen"), es wird klar darauf hingewiesen, dass es nicht Sache des Geschädigten sei, Marktforschung betreiben zu müssen.

Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Versicherung bei deutlich vom marktüblichen abweichenden Honoraren nachgewiesen haben möchte warum das so ist (das zielt wohl in erster Linie auf die bereits von dir angesprochenen Schlawiner deines Berufsstandes).

Ich daher bleibe dabei: Ich find das Schreiben eigentlich sehr fair.

Zitat:

@lejockel schrieb am 4. Dezember 2014 um 14:43:02 Uhr:

Ja ja die HUK. Irgendwie müssen die "günstigen" Prämien ja herkommen. Hier wird der Geschädigte wieder mal unter Druck gesetzt, ja "wenig" zu kosten.

Ist das denn so?

Was hier angesprochen wird ist doch ein Problem das tendenziell immer dann entstehen kann, wenn A von B beauftragt wird und C die Rechnung zahlen soll.

Ob nun im Schadenwesen, im Gesundheitssektor oder sonstwo.

Schönes Beispiel ist der Mietwagen. Im 0815 Tarif für ein Drittel dessen zu erhalten, was im Unfallersatztarif aufgerufen (und mittlerweile immer seltener bezahlt) wird.

Braucht man (vermeintlich) nicht selbst für die Zeche gerade zu stehen, besteht die Gefahr dass einem die Kosten vollkommen egal werden.

Im Gegenteil gibt es Zeitgenossen die der Meinung sind nur das teuerste könne gut genug sein.

Aus deren Sicht warum auch nicht, sie müssens ja nicht zahlen.

Einige Auftragnehmer (wie von Delle angesprochen) sind sich dessen sehr gut bewusst.

 

Das hier diejenigen die die Zeche zu zahlen haben im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten versuchen den Verlauf etwas zu steuern kann ich nur zu gut nachvollziehen.

Macht jeder Privatmann nicht anders, wie unzählige Threads hier beweisen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:13:51 Uhr:

 

Delle, ich möchte dir nicht zu nahe treten.

Ich finde so gar nicht, die HUK habe hier etwas vergessen.

Für mich macht diese Tabelle der HUK eigentlich nicht den Eindruck, als wolle sie damit Obergrenzen festlegen, an die sich irgendjemand zu halten habe.

Fette Überschrift: "Das Honorartableau 2012-HUK-COBURG zeigt Ihnen, welche Honorare die HUK-COBURG für Kfz- Routinegutachten als zweckmäßig und angemessen erachtet"

Im Gegenteil wird klar darauf hingewiesen dass dies keine verbindlichen Zahlen seien:

"Bitte betrachten Sie die Bruttohonorare in der Tabelle als Orientierungshilfe, wenn Sie einen Sachverständigen beauftragen"

Es wird dargelegt woher die Zahlen kommen ("Durchschnittswerte aus 460000 Regulierungsfällen"), es wird klar darauf hingewiesen, dass es nicht Sache des Geschädigten sei, Marktforschung betreiben zu müssen.

Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Versicherung bei deutlich vom marktüblichen abweichenden Honoraren nachgewiesen haben möchte warum das so ist (das zielt wohl in erster Linie auf die bereits von dir angesprochenen Schlawiner deines Berufsstandes).

Ich daher bleibe dabei: Ich find das Schreiben eigentlich sehr fair.

nein, da bist du leider nicht umfassend im Thema ;)

Die HUK bezahlt auf den Cent genau nur diese Betrag.

Weicht die Rechnung auf nur einen Euro von diesem Tableau ab wird überhaupt nicht reguliert.

Der SV bekommt dann ein 2- seitiges Schreiben und wird zugetextet mit -im übrigen rechtlich nicht haltbaren- Thesen. Da wird sich auf nix eingelassen und aus diesem Grund holt sich die HUK auch laufend eine blutige Nase. Aber wie schon geschrieben, warum die das so machen hat noch keiner ergründen können.

Aber mit " Fair" hat die ganze Sache beileibe nichts zu tun. Das ist Regulierungspolitik.

Ich kann nur empfehlen, sich im Falle eines nicht selbstverschuldeten Unfalles unbedingt einen Anwalt zu nehmen. Dessen Honorar muß die gegnerische Versicherung übernehmen, und er kümmert sich darum, ob alles korrekt abläuft. Dann muß man sich auch nicht mit den Schreiben der gegnerischen Versicherung herumschlagen, da die direkt an den Anwalt gehen. Du wirst nur noch vom Anwalt über den Stand der Dinge informiert, hast aber Null Ärger.

Zu den Gutachterkosten: Ich denke, ein Gutachter möchte, daß Du auch in Zukunft auf ihn zurückkommen wirst. Schon allein deshalb halte ich es für unwahrscheinlich, daß er seine Honorarforderungen so stellt, daß Du darauf sitzen bleibst. Ich hatte bisher 3x einen unverschuldeten Kfz-Schaden und war immer bei demselben Gutachter (und bei demselben Anwalt). Es gab keine Probleme mit deren Honorar, und der Gutachter schickt jedes Jahr auf's Neue eine Weihnachtskarte, in der er auf seine Dienste bei einem möglichen weiteren Schaden hinweist. :)

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:33:50 Uhr:

nein, da bist du leider nicht umfassend im Thema ;)

Die HUK bezahlt auf den Cent genau nur diese Betrag.

Weicht die Rechnung auf nur einen Euro von diesem Tableau ab wird überhaupt nicht reguliert.

Der SV bekommt dann ein 2- seitiges Schreiben und wird zugetextet mit -im übrigen rechtlich nicht haltbaren- Thesen. Da wird sich auf nix eingelassen und aus diesem Grund holt sich die HUK auch laufend eine blutige Nase. Aber wie schon geschrieben, warum die das so machen hat noch keiner ergründen können.

Aber mit " Fair" hat die ganze Sache beileibe nichts zu tun. Das ist Regulierungspolitik.

Gut, aus Erfahrung kenne ich das Regulierungsverhalten natürlich nicht, das wirst Du besser wissen.

Das Schreiben erweckte (bei mir) zumindest den Anschein es habe Empfehlungscharakter.

Gruß

Matsches

BGH hat dieses Jahr entschieden, alle Vers. müssen das zahlen, was der Gutachter in angem. Höhe in Rechnung stellt. Huk Tabelle ist nicht mehr ernst zu nehmen.

Wenn Gutachtengebühren nicht voll übernommen werden, soll der Ra. Klage einreichen und bevor es beim Richter landet, wird Huk zahlen.

Das glaub ich nicht, die HUK zieht das durch bis vor den Richter

Zitat:

@Matsches schrieb am 4. Dezember 2014 um 19:57:09 Uhr:

Das Schreiben erweckte (bei mir) zumindest den Anschein es habe Empfehlungscharakter.

Aus dem Schreiben:

Zitat:

In der Regel akzeptieren wir Honorarrechnungen,

die dem oben dargestellten Honorartableau 2012 entsprechen.

Bei höheren Werten bestehen wir allerdings auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Darlegung, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wurde.

Zu Deutsch:

Sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen wollen, "EMPFEHLEN" wir Ihnen, KEINEN auszuwählen, der für seine Tätigkeit mehr als nach dem Honorartableau 2012-HUK-COBURG und somit mehr als den MITTELWERT des Grundhonorars nach Honorarbefragung durch den BVSK zzgl. des nach Auffassung der HUK angemessenen DURCHSCHNITTSWERTES der Nebenkosten verlangt. Andernfalls sind SIE darlegungspflichtig und haben den SALAT.

Einfach nett. Geradezu fürsorglich. :D:D:D

Was das steht ist, dass es jedem frei steht darzulegen, warum er für seinen Fall einen überdurchschnittlich teuren SV benötigt.

Ebenso wie es jedem frei steht zu belegen, weshalb er eine Werkstatt mit überdurchschnittlich hohen Stundensätzen für seine Instandsetzung benötigt (gelebte Praxis) , oder wie es ihm frei steht zu belegen, weswegen gerade sein Ersatzwagen teurer angemietet werden muss ist als im üblichen Tarif (gelebte Praxis).

Ich seh (rein von der Formulierung her) immer noch nicht das Problem.

 

Dass das in der Realität dann vielleicht (bzw. offenbar wie ich hier gelernt habe) anders gelebt wird als es hier geschrieben steht, ist wieder etwas anderes.

Aber selbst dann hat der Geschädigte doch die Wahl:

Entweder er berücksichtigt das was im Schreiben steht (für mich als aussenstehenden sind da die keine großen Nachteile ersichtlich, aber Experten werden das besser wissen), oder er pfeift wie der TE auf das was die HUK will und klagt seine Auslagen dann halt vor Gericht ein.

Da die HUK wie Delle schreibt diese Prozesse bisher ohnehin alle verloren hat, wird das dann ja nur ein formeller Akt sein.

Ist doch nicht so dass man sich das nicht aussuchen könnte.

naja, alle Prozesse werden die nicht verlieren. Bekannt gemacht werden nur die verlorenen.

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