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HU und die 20%

Themenstarteram 24. September 2018 um 19:34

Hab letztens die HU gemacht und hab mich auf 20% mehrkosten eingestellt da ich schlampig war und zu spät... mir wurden 108€ berechnet, der normalpreis bei der stelle - wie kann ich dass verstehen?

Beste Antwort im Thema

Und du glaubst ernsthaft, dass die Überziehung um zwei Monate was am technischen Zustand des Fahrzeuges ändert? Wir haben sechs Fahrzeuge (incl. Anhänger), das überziehe ich jedes mal um die zwei Monate. Und selbst der 11 Jahre alte EOS kommt ohne jeden Mangel durch die HU.

Auf den Fahrzeugzustand achte ich schließlich nicht wegen der HU, sondern weil meine Familie und ich mit den Dingern einigermaßen sicher fahren wollen.

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Der 20-%-Aufpreis beträgt 11,32

(bei HU-Gebühr von 56,60 €, auf AU gibt's keinen Aufpreis)

https://www.tuev-sued.de/.../4-gebuehren#tab_1535621031316121652113

Oder du nutzt Angebote wie das von Pit-Stop z.B., da gibt's HU + AU manchmal zusammen für 79 € (darfst dir aber eben nix anderes aufschwatzen lassen ;-) )

https://www.motor-talk.de/.../...angebot-tuev-79-gut-t5721302.html?...

Moin Moin !

Zitat:

Auf den Fahrzeugzustand achte ich schließlich nicht wegen der HU, sondern weil meine Familie und ich mit den Dingern einigermaßen sicher fahren wollen

Ja , du und viele andere auch ! Aber bei weitem nicht alle ! Einige aus Unkenntnis, andere aus Geiz , andere aus echter Geldnot , und wiederum anderen ist es schlicht gesagt scheissegal !

Zitat:

Muss dazu aber auch sagen daß eine 10 minütige durchsicht niemals 108e wert ist

Die Gebühren sind festgelegt und sollen den Aufwand decken. Ist nicht immer so , aber wenn es dich tröstet, es gibt auch Untersuchungen für 23,50 E , die dauern einschliesslich der Dokumentation knapp eine Stunde. damit kommt der Ing. nicht mal auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Mfg Volker

Mal eine dumme Frage. Was bringt es eigentlich wenn man den TÜV zwei Monate überzieht? Ich glaube doch, dass nie neue Plakette dann nur 22 Monate gilt anstatt 24. zumindest ist dies in RLP wohl so.

Das war mal paar Jahre lang so, jetzt wieder bundesweit alte Regelung :

Volle 24 Monate ab Prüfmonat. Bissl zögern lohnt also durchaus.

1-2 Monate sogar risikolos, danach beim TÜV 20 % mehr auf die reine HU, Polizei 15 € Im Monat 3+4 drüber . . . wenn man sich denn erwischen läßt ---> Rückwärts einparken dann ;-) denn die drehen bei uns gern mal ihre Runden auf Parkplätzen, da können die sehr viele Plaketten in sehr kurzer Zeit kontrollieren . . .

Meine HU-Termine laut Stempeln im Schein :

11 - 05

11 - 07

11 - 09

11 - 11

05 - 14 = + 6 Mon. (ab da ging's wieder Hessen + BaWü ab 04/14, Bayern ab 07/14)

09 - 16 = + 4 Mon. (+11 € TÜV +15 € Polizei)

06 - 19 = + 9 Mon. (+11 € TÜV + Ermahnung statt 25 €, Glück gehabt)

:D

Auto sollte halt immer soweit ok sein, daß man im Fall des doch-erwischt-werdens ohne große Reparaturen zügig zum TÜV kann, nicht daß die gewährte 1-2 Wochen-Frist dann bissl knapp wird.

Zitat:

Bissl zögern lohnt also durchaus.

1-2 Monate sogar risikolos, danach beim TÜV 20 % mehr auf die reine HU, Polizei 15 € Im Monat 3+4 drüber . . . wenn man sich denn erwischen läßt ---> Rückwärts einparken dann ;-) denn die drehen bei uns gern mal ihre Runden auf Parkplätzen, da können die sehr viele Plaketten in sehr kurzer Zeit kontrollieren . . .

Oh mann, was haben wir wieder gespart!! Und dann noch vorsätzlich gegen die StVZO verstoßen, also nicht aus bloßer Unaufmerksamkeit den Termin versäumt, aber das scheint ja Volkssport zu werden. Zahlst Du Deine Miete und Deine Brötchen auch immer zwei Monate später?

Ich wünsche Dir jedenfalls viele aufmerksame Verkehrsüberwacher, die Dir jeden Tag ein neues 15,-€-Knöllchen antackern, dann lässt Du diesen Sport bald nach.

... Dauerdelikt ... Tateinheit ... aber stimmt schon, viel Sinn macht das nicht.

oooch, ob mein Auto ok ist und 'ne alte Plakette drauf klebt

oder ob mein Auto ok ist und 'ne neue Plakette drauf klebt

. . . ich seh da technisch keinen großen Unterschied.

Hab mal 'nen Polizisten getroffen, der hat gesagt, er würd's genauso machen (ok, nicht ganz so dolle, max. 2 Monate) ;-)

@ gardiner : warum gleich so gehässig ? Mußt diesen "Sport" ja nicht nachmachen, aber vielleicht einfach bissl toleranter sein ;-)

Hoffentlich hältst du dich dann auch penibel an jedes Tempolimit und blinkst auch in finsterster Nacht alleine auf der Straße und was weiß ich noch.

Einmal Knöllchen genügt, 2x geht nicht für's Gleiche.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 25. September 2018 um 08:29:07 Uhr:

...

Verstehe nicht wieso so viele Menschen ihren Tüv überziehen.....das sind rund 100€ alle 2 jahre (8,33€(!) pro Monat).

...

Zumindest hältst du auch immer den doppelten Abstand beim Fahren. :)

Nur blöd, dass du auch immer doppelt so schnell fährts wie auf den Schildern steht. :eek:

;) :p

Der andere Hunderter ist für den Prüfer unten an die rostige Bremsleitung gebunden, und daher schon fest mit eingeplant ;-)

Zitat:

gardiner : warum gleich so gehässig ? Mußt diesen "Sport" ja nicht nachmachen, aber vielleicht einfach bissl toleranter sein ;-)

Hoffentlich hältst du dich dann auch penibel an jedes Tempolimit und blinkst auch in finsterster Nacht alleine auf der Straße und was weiß ich noch.

Einmal Knöllchen genügt, 2x geht nicht für's Gleiche.

Nö, bin gar nicht gehässig, im Gegenteil. Habe einfach nur nen ganz gesundes Rechtsempfinden und mag nicht verstehen, dass Einzelne sich bewusst herausnehmen, gegen das Eine oder andere Gesetz nach freiem Gutdünken bewusst zu verstoßen. Wenn jeder anfängt, selbst zu bewerten, dass diese oder jene Vorschrift gerade für ihn nicht bindend ist, dann wird es irgendwann Anarchie, und das möchte ich in der Tat nicht. Und ja, ich halte mich tatsächlich penibel ans Tempolimit, dafür nutze ich tatsächlich immer den Tempomat, hilft mir sehr. Und mein Blinker funktioniert auch in der Nacht, ist halt ne philosophische Frage. Ich gehe weiß Gott nicht mit allen Gesetzen konform, gleichwohl nehme ich mir nicht die Freiheit, bewusst dagegen zu verstoßen, wenn ich denn weiß, dass es falsch ist. Aber wie gesagt, ist ein freies Land, aber dann muss man auch die Konsequenzen tragen. Hatten gerade wieder jemanden bei uns bei der MPU, der die Welt nicht mehr versteht, warum denn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges geäußert hat, nur weil er immer und immer wieder im Parkverbot vor seinem Laden geparkt hat. Und das, obwohl er doch immer brav seine Knöllchen bezahlt hat. So unterschiedlich sind die Sichtweisen.......

Themenstarteram 25. September 2018 um 20:49

was war den an meiner frage so abwegig, wir wissen jetzt dass diese 20% nicht bindend sind und vom prüfer/stelle abhängen, viel kosten tut es so oder so.

Im ganzen www findet man die info dass bei verspätung 20% dazukommen.

wenn mein auto zum tüv termin unsicher war, dann war es dass auch 4 monate früher.

die alte regelung mit der rückstufung sollte präventiv doch besser sein, wenn man auf pünktlichkeit wert legt.

Würde mir den stress nicht mehr geben.

Was ist wenn man nach dem Mängelbericht nochmal geprüft wird?

Man bekommt ein Ticket und fährt weiter, muss zum tüv noch was reparieren, hat ja 14 tage Zeit, geht nochmal einkaufen, ein gefrusteter schreibt einem noch ein ticket?

Ist dass so möglich, oder haben die ein internes Checksystem, keine doppelstrafen?

Legst deinen polizeilichen Mängelbescheid sichtbar auf's Armaturenbrett, bekommst keinen neuen.

Ansonsten bekommst evtl. noch einen, hast aber Rennerei, um die Doppeltbestrafung wieder rückgängig zu machen. Automatisch wird das jedenfalls nicht geprüft.

Ich "überziehe" stets nur einen Monat. Bringe die Karre am Monatsende hin und lasse die Prüfung am nächsten Tag ausführen, der im neuen Monat liegt. Ist überhaupt kein Verstoß gegen eine Regel und spart mir ca. 1/24tel Kosten. Bei mehreren Autos kann man nach ein paar Mal in die Karaoke-Bar zum Tanzen :D

Zuletzt hat mir der :) aus unerfindlichen Gründen sogar noch zwei Monate extra geschenkt. Im Juni war die alte Plakette abgelaufen, die neue gilt bis September '20.

Zitat:

@Fuel1komma5Euro schrieb am 25. September 2018 um 22:49:11 Uhr:

wir wissen jetzt dass diese 20% nicht bindend sind

woher wissen wir das denn?

Die GebOst legt eigentlich recht klar fest:

Wird eine Hauptuntersuchung nach Nummer 2.2 der Anlage VIIIa StVZO nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung (Spalte 5) zuzüglich dem 0,2-Fachen dieser Gebühr zu bilden.

Wirklich wissen können wir nur, dass du diesen Aufschlag nicht zahlen musstest und das offensichtlich an einer fehlerhaften Dokumentation des Prüfers gelegen hat. Ob das ein Versehen war oder er das immer macht weil der den Aufschlag blöd findet (oder aus anderen Gründen) wissen wir damit immer noch nicht ;)

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