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His Datenbank Eintrag - Totalschaden-

Jaguar F-Type QQ6
Themenstarteram 11. August 2023 um 17:18

Guten Abend zusammen,

vor 3 Jahren kauften wir bei einem Händler eine Jaguar F Type R Dynamic.

Frzg. hatte damals 58 000€ gekostet.

Das Fahrzeug wurde uns mit einem Parkrempler verkauft.

Vor ca. 1 Jahr wollten wir das Fahrzeug weiter verkaufen und der neue Händler fand heraus das das Fahrzeug einen Eintrag in der His Datenbank besitzt mit Totalschaden.

Wir also zum Anwalt, Prozess geführt da der Händler den Parkrempler angegeben hat und die Unfallfreiheit als Beschaffenheitsvereinbarung nicht zugesichert hat-- haben wir den Prozess verloren.

Uns stellt sich jetzt die Frage, da wir den Jaguar jetzt gerne bis zum Schluss fahren möchten, er Vollkasko versichert ist und bei einen unverschuldeten oder sogar verschuldeten Unfall wie er dann abgerechnet wird?

Wiederbeschaffungswert?

Nur ein Teilwert?

etc.

Anbei noch gesagt der His Vermerk lässt sich auch nicht löschen da die Person wo das Fahrzeug zusammen gerichtet hat keine Nachweise eingereicht hat sowie nichts angab...

Bitte um Hilfe.

Herzlichen Dank.

Grüße

Brain

21 Antworten

Lasse dir jetzt ein Wertgutachten mit Beweissicherung des aktuellen Zustands inkl. Qualität der Schadensbehebung machen. Danach wird ein Ersatz einfacher abzurechnen sein. Dank dem Eintrag wirst du das Problem haben, dass zum Schadenszeitpunkt evtl. der Schaden nicht bezahlt werden würde und du leer ausgeht. Wenn du aber beweisen kannst, dass der Totalschaden korrekt repariert und nicht gepfuscht wurde, bist du besser dran.

Würde Ich direkt mit meiner Versicherung abklären..Die sagen dir dann auch genau was Sache ist oder gemacht werden muss..

Ein Totalschaden klingt immer nach irreparabel. Oftmals sind es „Kleinigkeiten“, aber bei den heutigen Werkstatt Preisen und gleichzeitigem Wertverfall ist manchmal tatsächlich schon ein Parkplatz Rempler ein TotalSchaden.

Wenn dann aber ein Hobby Schrauber auf den tatsächlichen Wert pfeifft und alles wieder schön lackiert, ohne sich selbst dafür zu bezahlen, dann sehen die Kisten wieder wunderschön aus ohne Kratzer oder ähnliches.

Deshalb kann ich dein Ärger in keinster Weise nach vollziehen. Du hast einen wunderschönen Jaguar, dem man optisch keinerlei Mangel ansieht. Also wurde er toll repariert. Dann spielt es doch keine Rolle, ob da jetzt jemand mehr reingesteckt hat, als die Kiste eigentlich noch Wert wäre.

Ich fahre einen Meriva A mit 200t KM auf der Uhr von 2004. Jede Inspektion übersteigt seinen Wert um ein Vielfaches. Jeder Kratzer wäre direkt Totalschaden. Für mich aber ein treuer Begleiter wie er wohl in Deutschland kein zweites Mal in diesem Zustand zu finden ist.

Es geht sich um den Wiederbeschaffungswert bzw. Was die Versicherung dazu sagt, wenn jetzt was passiert...

Hallo, ich würde ja unterscheiden zwischen wirtschaftlichem Totalschaden und technischem Totalschaden. Nur weil der Wagen gut aussieht heißt das noch lange nicht das er einwandfrei ist, das kann dir nur ein Profi beantworten.

Wenn es einen weiteren Unfall gibt und jemand feststellt das der Rahmen verzogen war gibt es garnichts für deinen von der Versicherung, er war ja dann schon Schrott vor dem neuen Unfall.

Deswegen fragen Versicherungen immer nach Vorschäden.

Hast Du kein Gutachten? Totalschaden geht nicht als Parkrempler durch und kann vor Gericht nicht so durchgehen.

Grüße

Er ist in der Klage auf Unfallfreiheit gegangen und nicht auf arglistige Täuschung. Daher hat er verloren, Amwälte sind auch nicht immer so schlau wie sie sich vorkommen.

Jo, der war sogar sehr doof. Ich geh doch nicht vor Gericht wenn ich den Schaden bzw. Minderwert nicht genau beziffern kann. Würfeln die dann die Minderung?

Grüße

Guten Tag,

hat jemand schon einen gleichen Fall erlebt oder kann noch wer Informationen beitragen?

Vielen Dank.

Was sagt den die Versicherung?

Anbei das Schreiben von der Versicherung.

Es geht mir hauptsächlich bei einen nicht verschuldeten Unfall, ob die Gegenversicherung mit den Schaden bzw. bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert bezahlt?

Nach meinem Wissen,Nein...Aber das muss dir deine Versicherung 100% sagen können.

Anbei das Schreiben.

Schreiben von der HUK Autoversicherung

Das Schreiben sagt schon auch was eine fremde Versicherung sagen würde. Wenn jemand einen Kratzer in etwas mit null wert macht ist der Wert immer noch null.

Wenn dir dann noch jemand beweisen kann das der Wagen nicht Zulassungsfähig war kann die Schuld sehr schnell bei Dir liegen. Am Ende zahlst du alles aus eigener Tasche.

Viel Glück mit dem Wagen…

Spar dir die Teil- und Vollkasko.

Den Wagen versicherst du nur als Haftpflicht. Von der Huk kriegst du nämlich sowieso nichts wegen dem His Eintrag

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