ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Hilfe! Abrechnung Totalschaden

Hilfe! Abrechnung Totalschaden

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 11:11

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Abrechnung eines Vollkaskoschadens. Da mein Anwalt sich im Moment auch eher unsicher darstellt, wollte ich mal Fragen ob hier jemand Ahnung hat von dem Thema. Ich gebe hier mal fiktive Zahlen an, die meinen Sachverhalt wiederspiegeln.

Vollkaskoschaden eines finanzierten Fahrzeugs. Versichert mit Vollkasko und Teilkasko sowie GAP.

Offen bei der Bank: 21.000 Euro

Restwert des Unfallfahrzeugs: 9500 Euro

Brutto Wiederbeschaffungswert: 22.000 Euro

Netto Wiederbeschaffungswert: 18.487,39 Euro

Folgende erste Abrechnung kam mir zu:

2.512,61 Sonstige Schäden (ist meines Erachtens die Höhe der GAP-Zahlung)

18.487,39 Netto Wiederbeschaffungswert

-9.500,00 Restwert Auto

------------------------------------

11.500 Euro Zwischensumme

-500 Selbstbeteiligung

--------------------------------------

11.000 Euro Zahlungsbetrag an Bank

 

So nun wird es spannend. In der Zwischenzeit habe ich mir ein Ersatzfahrzeug besorgt. Der Wagen übersteigt deutlich den Wiederbeschaffungswert (sagen wir mal 33.000 Euro), also möchte ich natürlich nun auch die MWST erhalten, die mir in der oben genannten Abrechnung nicht gestattet wurde. Mir würde die volle Höhe zustehen, da dass neue Fahrzeug ja teurer ist.

Mein Anwalt hat nun die komplette Summe gefordert also in dem Beispiel die 3.512,61 Euro. Das macht aus meiner Sicht auch irgendwie Sinn (Bruttowiederbeschaffungswert - Nettowiederbeschaffungswert = MwSt / 22.000 - 18.487,39 = 3.512,61 Euro).

Nun erreicht mich folgende Abrechnung:

500 Sonstige Schäden

22.000 Brutto Wiederbeschaffungswert

-9.500 Restwert Auto

--------------------------------------------------------

13.000 Zwischensumme

-500 Selbstbeteiligung

-11.000 Zahlung (an Bank)

-------------------------------------------------------

1.500 Euro MwSt die ich von der Versicherung erhalten soll.

 

Ich habe mich jetzt zwangsläufig mit der ganzen Berechnung und rechtlichen Lage auseinandersetzen müssen, aber mir ist jetzt irgendwie schleierhaft ob diese Rechnung so richtig ist.

Im Prinzip hat die Versicherung doch jetzt den GAP-Schaden mit der MwSt. verrechnet. Ich frage mich ob dies so legitim ist.

Vom Grundsatz her ist es doch so, dass die Versicherungen erst Mal nur Netto abrechnen, damit sich der Geschädigte nicht am Unfall bereichert. Sollte man dann ein Ersatzfahrzeug anschaffen, dann steht einem die MwSt. zu und man bereichert sich nicht mehr. Warum darf dann eine Versicherung den GAP-Verlust mit der MwSt. verrechnen? Zumal sich die Versicherung doch die Steuer sowieso wieder holt (die direkte Abrechnung mit der Bank erfolgt doch sowieso nur Netto, weil beide Vorsteuerabzugsberechtigt sind). Mache ich einen Denkfehler oder bereichert sich die Versicherung jetzt nicht an meiner Steuer? Im Prinzip schließt man doch die GAP ab, damit man eine Versicherung hat die die Lücke schließt. Am Ende zahle ich so die Lücke ja doch selber.

Zum Thema MWst-Erstattung steht in den Bedingungen nur ein kleiner Absatz:

Mwst erstatten wir nur soweit sie bei der Schadensbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht erstattet, wenn Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Ich hoffe, dass mir jemand an der Stelle helfen kann.

Vielen Dank

und Grüße

a-girl

Ähnliche Themen
37 Antworten
Themenstarteram 12. Januar 2016 um 13:52

Zitat:

@celica1992 schrieb am 12. Januar 2016 um 14:41:43 Uhr:

Hättest dir ja auch ein Auto zum Wiederbeschaffungspreis kaufen können. Dann wären es 500,00 Euro Miese (SB) gewesen. Mehr wie 22000,00 gibt es halt in deinem Fall nicht.

Die sogenannte GAP-Versicherung deckt finanzielle Verluste während der Laufzeit des Leasing- bzw. Finanzierungsvertrags bei einem Totalschaden des Fahrzeuges.

Da im Finanzierungsvertrag kein Verlust entsteht, gibt es auch nichts.

Genau DAS ist der Punkt!!! Das stimmt eben nicht.

Hätte ich mir Netto ein Fahrzeug im Wert von 18.487,29 Euro gekauft (und natürlich Brutto bezahlt). Hätte ich trotzdem nicht die 3512,61 Euro Steuer erhalten um auf die 22000 Euro zu kommen. Weil ich den Schaden aus der Wertlücke bei der Finanzierung trage, nämlich die 2512,61.

Verstehst du was ich meine?

Nein, weil die Differenz dann die GAP komplett abgedeckt hätte. So wie jetzt auch anstelle der MwSt.-Erstattung. Und in beiden Fällen geht die Erstattung direkt an die Bank, da dort die Lücke ist.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 14:11

Zitat:

@hydrou schrieb am 12. Januar 2016 um 14:55:15 Uhr:

Nein, weil die Differenz dann die GAP komplett abgedeckt hätte. So wie jetzt auch anstelle der MwSt.-Erstattung. Und in beiden Fällen geht die Erstattung direkt an die Bank, da dort die Lücke ist.

und das bedeutet das der brutto wiederbeschaffungswert 22.000 - 2512,61 ist. da ich die 2512, 61 nicht für das auto zur verfügung habe sondern an die bank zahlen muss....

am 12. Januar 2016 um 15:17

Zitat:

@hydrou schrieb am 12. Januar 2016 um 14:33:16 Uhr:

Ich glaube, du willst oder kannst es nicht verstehen. Darum zum letzten Mal, dann bin ich raus:

In deinem Fall war die GAP sinnlos und du hättest sie dir sparen können!

Diese Aussage sollte aber nicht dazu verführen an der GAP zu sparen.

Gruß Frank,

Barzahler ohne GAP ;)

Ich habe mir das gerade einmal durchgelesen. Ob das zur Lösung für den TE beiträgt, weiß ich nicht, aber einen Gedankenfehler hat er zumindest. Er schreibt:

Zitat:

Zumal sich die Versicherung doch die Steuer sowieso wieder holt (die direkte Abrechnung mit der Bank erfolgt doch sowieso nur Netto, weil beide Vorsteuerabzugsberechtigt sind).

Das ist nicht richig. Sowohl Banken als auch Versicherungen sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Mich als Finanzierungslaien wundert es, dass bei einem erst 6 Monate alten Auto die GAP schon nicht mehr zum Tragen kommt. Gerade im ersten Jahr ist doch die Unterdeckung vorhanden.

Oder die Anzahlung war so hoch, dass schon bei Finanzierungsabschluss eigentlich klar war, dass eine GAP nicht notwendig ist.

O

Themenstarteram 13. Januar 2016 um 12:43

naja so hoch war die Anzahlung nicht. Und ich habe jetzt auch wieder eine GAP abgeschlossen.

Bin gleich mal beim Anwalt mal schauen was da noch so kommt...

am 13. Januar 2016 um 15:21

Vielleicht mal ein anderer Erklärungsansatz:

Die GAP (engl. Lücke) ist dazu da, die Lücke zwischen der Restschuld und dem erstattungsfähigem Schaden zu schließen.

Der erstattungsfähiger Schaden wiederum ist der Höhe nach aber "dynamisch". Er hängt davon ab, ob eine Neuanschaffung erfolgt, die zu einer Mehrwertsteuerlast Deinerseits führt. So lauten die Vertragsbestimmungen. Insofern wenig Diskussionpotential. Das hast Du so mit der Versicherung vereinbart.

Erfolgt keine Neuanschaffung bzw. eine Neuanschaffung, bei der keine MwSt fällig wird, bekommst Du eben den WBW net. abzgl. RW abzgl. SB. Dadurch ensteht eine Lücke zur Restschuld, die nicht über die Vollkasko sondern über die GAP (zwei verschiedene Produkte) erstattet wird.

Erfolgt eine Neuanschaffung bzw. eine Neuanschaffung, bei der MwSt fällig wird, bekommst Du eben den WBW brt. abzgl. RW abzgl. SB. Es besteht keine Lücke, da Entschädigung > Restschuld. Gedanklich wird Leistung aus der GAP zurückabgerechnet und es entsteht durch die fällig gewordene MwSt ein weiterer Anspruch aus dem Vollkaskovertrag.

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Hilfe! Abrechnung Totalschaden