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Hilfe! Abrechnung Totalschaden

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 11:11

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Abrechnung eines Vollkaskoschadens. Da mein Anwalt sich im Moment auch eher unsicher darstellt, wollte ich mal Fragen ob hier jemand Ahnung hat von dem Thema. Ich gebe hier mal fiktive Zahlen an, die meinen Sachverhalt wiederspiegeln.

Vollkaskoschaden eines finanzierten Fahrzeugs. Versichert mit Vollkasko und Teilkasko sowie GAP.

Offen bei der Bank: 21.000 Euro

Restwert des Unfallfahrzeugs: 9500 Euro

Brutto Wiederbeschaffungswert: 22.000 Euro

Netto Wiederbeschaffungswert: 18.487,39 Euro

Folgende erste Abrechnung kam mir zu:

2.512,61 Sonstige Schäden (ist meines Erachtens die Höhe der GAP-Zahlung)

18.487,39 Netto Wiederbeschaffungswert

-9.500,00 Restwert Auto

------------------------------------

11.500 Euro Zwischensumme

-500 Selbstbeteiligung

--------------------------------------

11.000 Euro Zahlungsbetrag an Bank

 

So nun wird es spannend. In der Zwischenzeit habe ich mir ein Ersatzfahrzeug besorgt. Der Wagen übersteigt deutlich den Wiederbeschaffungswert (sagen wir mal 33.000 Euro), also möchte ich natürlich nun auch die MWST erhalten, die mir in der oben genannten Abrechnung nicht gestattet wurde. Mir würde die volle Höhe zustehen, da dass neue Fahrzeug ja teurer ist.

Mein Anwalt hat nun die komplette Summe gefordert also in dem Beispiel die 3.512,61 Euro. Das macht aus meiner Sicht auch irgendwie Sinn (Bruttowiederbeschaffungswert - Nettowiederbeschaffungswert = MwSt / 22.000 - 18.487,39 = 3.512,61 Euro).

Nun erreicht mich folgende Abrechnung:

500 Sonstige Schäden

22.000 Brutto Wiederbeschaffungswert

-9.500 Restwert Auto

--------------------------------------------------------

13.000 Zwischensumme

-500 Selbstbeteiligung

-11.000 Zahlung (an Bank)

-------------------------------------------------------

1.500 Euro MwSt die ich von der Versicherung erhalten soll.

 

Ich habe mich jetzt zwangsläufig mit der ganzen Berechnung und rechtlichen Lage auseinandersetzen müssen, aber mir ist jetzt irgendwie schleierhaft ob diese Rechnung so richtig ist.

Im Prinzip hat die Versicherung doch jetzt den GAP-Schaden mit der MwSt. verrechnet. Ich frage mich ob dies so legitim ist.

Vom Grundsatz her ist es doch so, dass die Versicherungen erst Mal nur Netto abrechnen, damit sich der Geschädigte nicht am Unfall bereichert. Sollte man dann ein Ersatzfahrzeug anschaffen, dann steht einem die MwSt. zu und man bereichert sich nicht mehr. Warum darf dann eine Versicherung den GAP-Verlust mit der MwSt. verrechnen? Zumal sich die Versicherung doch die Steuer sowieso wieder holt (die direkte Abrechnung mit der Bank erfolgt doch sowieso nur Netto, weil beide Vorsteuerabzugsberechtigt sind). Mache ich einen Denkfehler oder bereichert sich die Versicherung jetzt nicht an meiner Steuer? Im Prinzip schließt man doch die GAP ab, damit man eine Versicherung hat die die Lücke schließt. Am Ende zahle ich so die Lücke ja doch selber.

Zum Thema MWst-Erstattung steht in den Bedingungen nur ein kleiner Absatz:

Mwst erstatten wir nur soweit sie bei der Schadensbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht erstattet, wenn Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Ich hoffe, dass mir jemand an der Stelle helfen kann.

Vielen Dank

und Grüße

a-girl

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37 Antworten

Hallo,

Du machst hier einen Denkfehler. Die GAP-Deckung kommt hier gar nicht zum tragen.

Sie würde die Lücke zwischen WBW und Restschuld bei der Bank abdecken. Diese ist hier aber gar nicht vorhanden, da der WBW höher ist als die Restschuld. Die Gesamtentschädigung muss also

WBW - 22.000,- ./. SB - 500,- betragen.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 12:43

In der Nettoabrechnung ist GAP geflossen.

Brutto würde kein GAP fließen, wenn ich mein ein neues Fahrzeug anschaffe.

Ich finde die Rechnungsweise nur sehr merkwürdig, dass meine MwSt. mit GAP verechnet wird. Da die MwSt. nicht zum Wert des Autos zählt.

GAP ist geflossen und trotzdem ist das Ergebnis jetzt so als hätte ich keine GAP gehabt. Das ist doch wahnsinn...

Nochmal, du kommst du +- Null raus und musst nur deine SB tragen. Was, wie, wofür Geld geflossen ist, kann dir doch dann egal sein. Und woraus ergeben sich deine 8000 €, auf denen du sitzen bleibst?

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 12:50

Anzahlung plus Raten

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 12:53

In der Nettoabrechnung mit der Bank komme ich plus minus null raus. Dadurch das die Versicherung die Bank komplett bezahlt. Dafür GAP.

Kaufe ich mir ein neues Fahrzeug entsteht mir der Schaden der MwSt. Nochmal wofür habe ich dann eine GAP....

Na aber das ist doch der Wertverlust des Fahrzeugs, den du damit bezahlt hast... Von daher hat das nichts, aber auch gar nichts mit der Finanzierung und der GAP zu tun!

Das ist doch bei jedem Neufahrzeug so, dass diese massiv an Wert verlieren. Wenn du das Fahrzeug nicht finanziert, sondern gekauft hättest, wäre es absolut die gleiche Situation gewesen.

Wenn du jetzt die MwSt. bekommen würdest, dann wäre dein neuer Wagen ja günstiger als wenn ihn ein anderer Käufer kaufen würde. Von daher ist das kein Schaden für dich, sondern der normale Kaufpreis, denn jeder andere auch für das Ersatzfahrzeug zahlen müsste.

Ich glaube, du verrennst dich da in etwas, was einfach keinen Sinn ergibt.

Evtl. hätte hier eine Versicherung mit Neupreisentschädigung weitergeholfen, wenn das Auto nicht älter wie 24 Monate war.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 13:03

Das Auto war 6 Monate und 6 Tage alt. NP war für 6 Monate und die Versicherung war nicht kulant.

Ich habe jetzt eine andere Versicherung mit 24 M. NP.

Pech halt.

Was mir nicht in den Schädel geht ist, dass der Schaden komplett abgerechnet ist mit der Bank. Kein Schulden mehr bei der Bank alles fertig. GAP ist geflossen alles durch.

Jetzt schaffe ich mir ein Neufahrzeug an und fordere die Mwst. und bekomme die nur teilweise. Das kann doch nicht sein. Die Begleichen mit der Mwst den Nettoschaden. Das kann ich nicht verstehen...

Nochmal, die MwSt. steht dir nicht zu, weil du dann mehr bekommen hättest, als der alte Wagen wert war...

In den üblichen Fällen ist es so, dass z.B. der Schaden 1000 € beträgt, man aber nur 840 € bekommt, wenn man nicht reparieren lässt bzw. fiktiv abrechnet. Und dann fehlen einem 19% MwSt. wirklich. Diese bekommt man dann nur, wenn man reparieren lässt, wobei MwSt. anfällt bzw. Teilerechnungen einreicht, auf die MwSt. gezahlt wurde. Oder aber man kauft ein Ersatzfahrzeug mit MwSt., auch dann bekommt man die fehlende MwSt.

In deinem Fall wäre das aber folgende Rechnung beispielhaft:

1000 € Schaden

- 160 € MwSt.

= 840 € Auszahlung

+ 160 € GAP

= 1000 € Schaden

+ 160 € MwSt.-Erstattung

= 1160 € und damit 160 € zu viel...

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 13:26

Zitat:

@hydrou schrieb am 12. Januar 2016 um 14:11:10 Uhr:

Nochmal, die MwSt. steht dir nicht zu, weil du dann mehr bekommen hättest, als der alte Wagen wert war...

In den üblichen Fällen ist es so, dass z.B. der Schaden 1000 € beträgt, man aber nur 840 € bekommt, wenn man nicht reparieren lässt bzw. fiktiv abrechnet. Und dann fehlen einem 19% MwSt. wirklich. Diese bekommt man dann nur, wenn man reparieren lässt, wobei MwSt. anfällt bzw. Teilerechnungen einreicht, auf die MwSt. gezahlt wurde. Oder aber man kauft ein Ersatzfahrzeug mit MwSt., auch dann bekommt man die fehlende MwSt.

In deinem Fall wäre das aber folgende Rechnung beispielhaft:

1000 € Schaden

- 160 € MwSt.

= 840 € Auszahlung

+ 160 € GAP

= 1000 € Schaden

+ 160 € MwSt.-Erstattung

= 1160 € und damit 160 € zu viel...

Fast:

18487,39 Nettoschaden

-9500 RW Auto

= 8937,39 verbleibender Nettoschaden

 

Bank fordert 21.000 Euro

21000

-95000

=115000 Bank offen

11500 Bank offen

-8987,39 Nettoschaden

= 2512,61 Nettoschaden der nicht gedeckt ist bzw von GAP gezahlt wird. Dafür ist doch die GAP da.

 

Mwst. gehört nicht zum Fahrzeugwert.

Mir ist aber zusätzlich ein Schaden in Höhe der MwSt. entstanden = 3.512,61

Der ist oben nicht berücksichtigt.

Mein Schaden am Fahrzeug wurde komplett bezahlt und die Differenz des Wertes durch die GAP. Dafür habe ich diese ja. Also bleibt mir noch ein Schaden in Höhe der Mwst über.

Diese verrechnet die Versicherung jetzt mit dem "Nettofahrzeugwert"...

Wann macht dann GAP überhaupt noch Sinn???

Das GAP nichts gebracht hat sieht man wenn man den offenen Betrag von dem Brutto WBW abzieht.

 

21000 (offen bei Bank) - 22000 (WBW Brutto) = 1000 Euro die ich noch bekomme (ohne GAP)

Durch die Art der Verrechnung ist das Ergebnis mit GAP gleich.

Ich glaube, du willst oder kannst es nicht verstehen. Darum zum letzten Mal, dann bin ich raus:

In deinem Fall war die GAP sinnlos und du hättest sie dir sparen können!

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 13:36

Zitat:

@hydrou schrieb am 12. Januar 2016 um 14:33:16 Uhr:

Ich glaube, du willst oder kannst es nicht verstehen. Darum zum letzten Mal, dann bin ich raus:

In deinem Fall war die GAP sinnlos und du hättest sie dir sparen können!

Ok, dann lügt mich die Versicherung an. Mega kompetent kommt die eh nicht rüber. Sie hat wortwörtlich mir und dem Autohaus gesagt, dass GAP geflossen ist. Das war auch mit eine Begründung für die nicht vorhandene Kulanz!

Spannend.

Moin, wie hier schon mal erwähnt ist die GAP nur eine zusätzliche Versicherung um den hohen Wertverlust in den ersten Jahren eines Neuwagen abzudecken wenn der WBW durch den Wertverlust niedriger ist als die Schulden beim Kreditgeber (egal ob Leasing oder Finanzierung). Bei dir ist es eben gerade so auf der Kippe ob sich die GAP noch lohnt. So kommt es in der Tat dazu dass die nachgeforderte MwSt die GAP nicht mehr notwendig macht bzw sie entsprechend reduziert da sie ja nur eine Lücke schließt. Deine gesamte Entschädigung muss aber eben der WBW des Unfallautos minus der SB ergeben, auch wenn der WBW über der Restschuld liegt.

 

Grüße

Steini

Hättest dir ja auch ein Auto zum Wiederbeschaffungspreis kaufen können. Dann wären es 500,00 Euro Miese (SB) gewesen. Mehr wie 22000,00 gibt es halt in deinem Fall nicht.

Die sogenannte GAP-Versicherung deckt finanzielle Verluste während der Laufzeit des Leasing- bzw. Finanzierungsvertrags bei einem Totalschaden des Fahrzeuges.

Da im Finanzierungsvertrag kein Verlust entsteht, gibt es auch nichts.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 13:47

Also

Wiederbeschaffungswert Brutto - offen bei Bank (Netto)?

Das Schwierige ist das Brutto/Netto und das die durch den Vorsteuerabzug alles wild miteinander verechnen...

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