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heisse ware bei ebay gekauft! (mb-comand)

Themenstarteram 25. März 2006 um 15:55

hatte heute besuch von den herren mit den grünweißen autos!

hatte mir vor eineinhalbjahren ein MB-comand für meinen c270cdiT über ebay gekauft. da ich eher misstrauisch bin, sogar über den angebotenen treuhandservice.

der polizist meinte dann heute zu mir, dass es sich wahrscheinlich um heisse ware handelt.

greift hier so etwas wie käuferschutz bei ebay?

herkunft des gerätes wird z.z. überprüft.

gruss michael

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64 Antworten

Hallo,

Diese Geräte werden wie ich seit 2 Jahren immer wieder schreibe vor meiner Haustüre in Berlin und Potsdam zu Hunderten geklaut, dann bei Ebay für 800.-€ angeboten.

Siehe:

http://www.motor-talk.de/t1013104/f152/s/thread.html

Der Käufer von geklauter Ware bleibt m.W. auf dem Schaden sitzen, es sei denn, er kann sich beim Verkäufer schadlos halten...

Der Käuferschutz greift m.E. nicht, denn die Kaufabwicklung verlief ja wohl einwandfrei :D und Ebay kann nicht prüfen, ob die Ware Eigentum des Verkäufers ist.

Grüße

Hellmuth

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth

Der Käufer von geklauter Ware bleibt m.W. auf dem Schaden sitzen, es sei denn, er kann sich beim Verkäufer schadlos halten...

Deshalb sollte man zu Sicherung seiner Rechte unmittelbar nach dem Bekanntwerden einer solchen Sache Klage gegen den Verkäufer einreichen.

Zitat:

Der Käufer von geklauter Ware bleibt m.W. auf dem Schaden sitzen, es sei denn, er kann sich beim Verkäufer schadlos halten...

genau... gutgläubiger eigentumserwerb ist bei abhanden gekommenen sachen nicht möglich... tut mir leid für dich... was dir bleibt ist ein deliktischer anspruch gegen den verkäufer

mir drängt sich da die frage auf, warum kommen die bitte (erst) nach anderhalb jahren?!

Zitat:

Original geschrieben von fx123

mir drängt sich da die frage auf, warum kommen die bitte (erst) nach anderhalb jahren?!

Weil sie die Schweine vielleicht jetzt geschnappt haben und die alten Vorgänge gleich mit :) z.B. auf einem Puter...

Oder es hat einer gesungen :D

Themenstarteram 25. März 2006 um 17:15

1.5 jahre fand ich auchs chon herbe! frage mich aber vor allem, wie frech oder dumm man sein muss, sich mit adresse, kontoverbindung und allem drum und dran bei

ebay anzumelden und dann stumpf heisse ware zu vertickern. ist doch nur eine frage der zeit, wann das auffliegt. ist jedenfalls ägerlich.... vielleicht hab ich ja glück und das ding war nicht als geklaut gemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von proneo1001

...wie frech oder dumm man sein muss, sich mit adresse, kontoverbindung und allem drum und dran bei

ebay anzumelden und dann stumpf heisse ware zu vertickern.

Das waren eben Amateure...

dann gibts bei ebay aber viele amateure...

z.b. kannst du gucci taschen für wenig geld aus ich glaub ungarn bestellen....naja ich will dem verkäufer ja nix unterstellen ABER...;)

In Deinem Fall (u.a. Treuhandservice) konnte man die Ware wohl nicht als Hehlerware erkennen, aber es gibt bei Ebay immer mal wieder sehr eindeutige Angebote (Litauen & Co. lassen grüßen) .

Bei einem übereifrigen Staatsanwalt ist dann die Beschlagnahme des Gerätes das kleinste Problem.

Auf der Schiene "bedingter Vorsatz" (etwas für möglich halten, In-Kauf-Nehmen) kann nämlich schnell mal wegen Hehlerei gegen den Käufer ermittelt werden.

Darum immer wieder der Tipp:

Beim Kauf von gebrauchten Comands, APS30/50 usw. lieber an die seriösen Verkäufer (www.pocketnavigation.de -> Mercedes-Forum; bei Ebay: gewerbliche Anbieter) wenden, denn ein vermeintliches Schnäppchen entpuppt sich in diesem Bereich nicht selten als böse Falle.

Ebay versucht übrigens nicht einmal ansatzweise gegen solche Anbieter vorzugehen ... auch wenn man nur 1 und 1 zusammenzählen muss.

@gerry: spätestens an der bereicherungsabsicht, ist der subjektive TB des 259 abzulehnen... die bereicherungsabsicht ist idR auch schon dann abzulehnen, wenn zum marktüblichen preis oder zu einem preis der gewöhnlich höher als der schwarzmarktpreis ist, gekauft wird... ich denke mal dass das gerät nicht gerade ein schnäppchen war

... stimmt, aber das wissen wir nicht. Hat er es z.B. für ca. € 400,00 - € 500,00 ersteigert (Neupreis € 3.000,00, Preis eines gebrauchten Austauschgeräts bei DC ca. € 1.300,00, Händler sonst ca. € 900,00 - 1100,00), dann wird es eng.

naja ich sag mal so... glaub kaum, dass sich die StA damit beschäftigen wird und ihm versucht ne hehlerei anzudrehen...

mal ganz ehrlich: würdest du bei sonem ebay-kauf davon ausgehen, dass die ware evtl. aus einer hehlereitauglichen vortat stammt und das ganze auch billigend in kauf nehmen... glaub allein aus der erkenntnis, dass du niemals an der sache eigentum erlangen könntest, würdest du nicht mit bedingtem vorsatz handeln...klar besteht immer ein restrisiko diebesgut bei ebay zu ersteigern... aber das allein wird für die annahme des bedingten vorsatzes nicht reichen...

nu mach doch dem armen jungen nicht so viel angst :D als ob er nicht schon schlimm genug bestraft ist, dass er das diebesgut abgeben muss...

Hast Du Dich bei Ebay schon mal in der Sparte "Mercedes-Navigation" umgesehen? Da wimmelt es nur so vom "Artiklstandort Litauen". Nicht wenige Käufer ergattern dort vermeintliche Schnäppchen um € 100,00 - € 300,00 (anstatt € 800,00 - € 1.100,00). Die Artikelbeschreibungen (wenn man dieses Wort hier überhaupt benutzen darf) sind teilweise mehr als eindeutig.

@ proneo1001: Mach Dir mal keine Sorgen, die StAen sind überlastet und haben für solche Spielereien keine Zeit. :)

 

Edit:

Kleines Beispiel gefällig? :)

Artikelnummer: 4626012836

- Artikelstandort Litauen

- keine Veröffentlichung der Bewertungskommentare

- "P.S Die Bezahlung ist uns nur per Überweisung!"

Zitat:

@ proneo1001: Mach Dir mal keine Sorgen, die StAen sind überlastet und haben für solche Spielereien keine Zeit

so ist besser :D

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