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  5. Hatte heute nen Unfall! Habe da ein paar Fragen!!

Hatte heute nen Unfall! Habe da ein paar Fragen!!

Themenstarteram 13. Oktober 2007 um 12:11

Moin

ich hatte heute morgen auf dem weg zur Arbeit einen selbst verschuldeten Unfall, es sind alle wohlauf, geht nur um Blechschäden. Da es mein erster unfall ist habe ich da ein paar Fragen!!

1.Mein Fiat ist Vollkasko versichert ohne SB, das besdeutet doch das ich an sich außer der hochstufung nix zu tragen habe an Kosten oder?

2.Wie sieht es aus mit einem Mietwagen für mich? Ich benötige zwingend ein Auto für die Arbeit, erstattet meine Versicherung mir das auch oder muss ich selbst zahlen?

3.Was ist mit dem wertverlust des Fahrzeugs, bekomm ich den erstattet?

4.Kann ich evtl. was über die Firma regeln, da es ja auf dem Weg zur Arbeit passiert ist?

5.Grund für den Crash war das ich aus einer Auffahrt kam, direkt davor ist eine Sperrfläche auf der ein großer Anhänger stand so dass ich absolut keinen einblick hatte und trotz aller vorsicht den unfall nicht verhindern konnte! kann ich den Halter des Anhänger haftbar machen da er im gesperrten Bereich stand und mir die Sicht genommen hat? Die Polizei konnte dazu nichts sagen!

 

Hoffe auf eure Hilfe

Mfg

Christian

 

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16 Antworten

zu 1) korrekt.

zu 2) grundsätzlich nein, einige Versicherer bieten eine Werkstattvermittlung an, wo du dann darüber evtl. kostenlos einen Ersatzwagen bekommst

zu 3) nein

zu 4) versuchen kann man es, aber ich mit meiner beschränkten aber vorhandenen juristischen Erfahrung würde sagen, dass die Chance nahe "0" stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

zu 4) versuchen kann man es, aber ich mit meiner beschränkten aber vorhandenen juristischen Erfahrung würde sagen, dass die Chance nahe "0" stehen.

Das ist ein Fall für einen Anwalt. Mir hat ein Polizist mal gesagt, dass ein stehendes Fahrzeug nie direkt an einem Unfall schuld sein kann, mittelbar allerdings schon (Sichtbehinderung).

Für eine Mitschuld des Anhängers muss m.E. aber mehr dazu kommen als Parken im Halteverbot, und auch dann wird dessen Anteil kaum über 20% liegen.

Themenstarteram 13. Oktober 2007 um 15:05

Na da ja der Schaden eh voll reguliert wird macht das wohl keinen Sinn noch Anwalt oder sonstwas einzuschalten!!

Zwei steuerliche Anmerkungen:

 

Da der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte, sind die Aufwendungen -soweit nicht von der Versicherung erstattet- als Werbungskosten abziehbar.

Für den Mietwagen gibt es aber nur die Kilometerpauschale. Ausnahme: Das Auto wird über den Arbeitsweg hinaus auch für Dienstreisen genutzt, dann kommt ein Abzug der tatsächlichen Kosten in Betracht.

 

Wenn der Schaden am eigenen Auto nur gering ist und die Kasko auf Grund des drohenden Schadenfreiheitsrabatt-Verlusts nicht in Anspruch genommen wird, können die Reparaturkosten und -falls das Auto jünger als 7 Jahre ist und nicht 100%ig repariert wird- zusätzlich die Wertminderung als Werbungskosten abgesetzt werden.

 

So holt man sich je nach Höhe des steuerpflichtigen Einkommens zwischen 0 und 50% der Kosten vom Finanzamt zurück.

 

Themenstarteram 15. Oktober 2007 um 10:49

Das bedeutet auf deutsch, wenn ich die kosten für die Reparatur selbst trage werde ich nur in der Haftpflicht nach oben gestuft und kann die Kosten über die Steuererklärung am ende des Jahres als Werbungskosten ansetzen? Da ich sonst nix habe was ich absetzen kann und so ca. 1500-1600@ Netto verdiene kann es sein das ich den kompletten Betrag absetzen kann? Kenn mich da nicht so aus!! Brauch ich da ne Rechnung???

Da der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte, ist es vergleichsweise lohnend, kleinere Schaden in der Vollkasko und ggf. auch in der Haftpflicht selbst zu tragen. Das Finanzamt beteiligt sich in Deiner Gehaltsregion mit ca. 30-35% der Kosten. Übrigens auch an eventuellen Kosten fürs Abschleppen, Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten.

Beispiel:

Annahme: Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920€ wird z.B. durch die Pendlerpauschale ausgeschöpft.

Selbst getragener Schaden in Haftpflicht und in der Vollkasko je 1000€.

Absetzbar also 2000€. Dann erhältst Du nach der Einkommensteuererklärung also eine Erstattung von 600-700€. Effektiv werden also 1300-1400€ selbst getragen. Dafür bleibt der SFR in HP und Vollkasko erhalten. Muss man sich ausrechnen, ob das auf längere Sicht gesehen wegen der Prämienersparnis sinnvoll ist.

Außerdem ist eine eventuelle Mitschuld des falsch und daher sichtbehindernd Parkenden dann doch durchaus interessant.

Themenstarteram 15. Oktober 2007 um 13:52

Na ja, also ich bin jetzt in SF6, würde dann auf SF3 hochgestuft werden...bedeutet grob 15€ mehr Versicherung im Monat für HP und VK, ob sich das lohnt werd ich sehen. Um wieder auf SF6 zu kommen brauche ich also 3 Jahre, macht also ca. 540€ Mehrkosten in 3 Jahren durch die hochstufung + die 300€ SB, heißt wenn die reparatur die 840€ nicht übersteigt zahl ich so, wenns mehr wird über die Versicherung. Da ich aber wenn ich selbst zahle die 840€ ja eigentlich komplett absetzen kann heißt das eigentlich das die Reparatur ca.1600€ kosten darf, erst danach lohnt sich die Versicherung! Oder hab ich nen Denkfehler??? Muss ja auch erstmal abwarten wie genau meine Versicherung mich dann einstuft, mein Makler meinte das die evtl. den tarif ändern wollen oder so, weiß zwar nicht was er damit meinte aber ma schauen...

Du zahlst bei Hochstufung ja nicht nur die 3 Jahre lang mehr, sondern ca. die nächsten 20 Jahre, bis Du in der höchsten Schadenfreiheitsklasse bist.

 

Wie geschrieben trägt das Finanzamt infolge des Abzugs als Werbungskosten ca. 30-35% der Kosten (wenn Steuerklasse 1).

Vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag schon durch die Kilometerpauschale oder andere Werbungskosten ausgeschöpft wird.

2. bis 4. Nein

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 6:31

Ich habe sonst nix was ich anrechnen kann, hab gerade mal 16km Weg zur Arbeit, ab nächstem Jahr kommt aber nen Abendstudium dazu, denke dann werd ich den Betrag schon voll ausschöpfen, aber das zählt ja eh nur für dieses Jahr oder?

Bei 16 km (einfache Strecke) Fahrt zur zur Arbeit wärst Du eigentlich schon über der Pauschale (Beispiel:220 Arbeitstage*16 km * 0,30€)= ca. 1050 €. Der Haken ist, dass nach derzeitigem Rechtsstand die täglichen Fahrten erst ab dem 21. km als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das ist verfassungsrechtlich sehr umstritten. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass diese Regelung rückwirkend ab 2007 gekippt wird, ganz sicher ist das aber nicht.

 

Ins nächste Jahr vortragen lässt sich ein Unfallschaden gewöhnlich nicht (allenfalls im Rahmen eines Verlustvortrags oder eines Schadenrückkaufs bei der Versicherung).

 

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 8:48

Oaha is dat alle kompliziert! Habe jetzt nochmal mit denen gesprochen, ich würd pro Jahr 91,40€ für die HP + 120€ für die VK mehr bezahlen als jetzt, vorrausgesetzt der Tarif bleibt der gleiche, macht also im Monat ca. 17,60€ zusätzlich...dann noch die 300€ SB. Was meinst du, ab wann ca. rechnet sich das meinen Schaden selbst zu tragen?

Das kann Dir am besten Dein Versicherer ausrechnen. Es sollte sich halbwegs auch ohne steuerliche Berücksichtigung lohnen (da wie geschrieben noch unsicher).

 

Andere Frage ist: Wie lange brauchst Du die Vollkasko noch? Nach einiger Zeit ohne Vollkasko wird die Schadenfreiheitsklasse bei Neuabschluss der HP angeglichen. Ist vielleicht eine Möglichkeit, später wieder günstig einzusteigen.

Siehe z.B. den Beitrag von Schreddi

 

 

 

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 9:56

Na ja, lt. Mechaniker von gestern wird sich der Schaden auf ca.2000€ belaufen. Selbst wenn ich alles bei nem Kumpel machen lasse meinte er komm ich wohl nich unter 1000€ weg, das ist halt die Frage...

Mal eben 18Monate aus der VK aussteigen is ja auch für die Katz, ich werde da ich ja nen Fremdschaden verursacht habe auch in der HP hochgestuft, bringt dann ja also nix außer das ich 18 Monate das risiko trage

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