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Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich > 200 € mehr

Themenstarteram 7. Mai 2014 um 14:16

Thema:

Kaufvertrag für Neufahrzeug auf Namen der Person A

Versichert werden soll auf Person B

Daraus ergibt sich eine Steigerung des Versicherungsbetrages von > 200 €, der sich aus den abweichenden Identitäten für Halter und Versicherungsnehmer ergibt. Bei Identitätsgleichheit von Person B als Versicherungsnehmer und Halter ist der Versicherungsbeitrag um 200 € niedriger.

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12 Antworten

Kurzzeitkennzeichen laufen meines Wissens nach ohne Zulassung. Diese sind ja für den Übergang gedacht beim Kauf eines Fahrzeugs um versichert zu sein. Korrigiert mich wenn ich falsch liege

KZK sind keine Zulassung.

Warum muss das Auto auf den Käufer zugelassen werden?

Warum kann der Käufer das Auto nicht selbst versichern?

Warum kann B nicht das Auto kaufen und versichern?

Wenn alles nichts hilft, könntest du das Auto kurz anmelden und dann ummelden, aber im ersten Versicherungsjahr bringt dir das kaum Vorteile und es ist dann nicht mehr "Erstbesitz" bzw. Neuwagen.

Themenstarteram 7. Mai 2014 um 15:04

hoppla, das ist mir oben wohl ein Fehler passiert ...

Zitat:

Original geschrieben von querys

KZK sind keine Zulassung.

Warum muss das Auto auf den Käufer zugelassen werden?

Warum kann der Käufer das Auto nicht selbst versichern?

Warum kann B nicht das Auto kaufen und versichern?

Wenn alles nichts hilft, könntest du das Auto kurz anmelden und dann ummelden, aber im ersten Versicherungsjahr bringt dir das kaum Vorteile und es ist dann nicht mehr "Erstbesitz" bzw. Neuwagen.

Bei Kaufverträgen mit dem Autohaus gibt es entsprechende Prämien, der Versicherungsbeitrag ist in der aktuellen Konstellation um 58% höher und das mit dem Erstbesitz halte ich für sehr fraglich. Der Eigentümer eines Fahrzeuges ist nicht mit dem Halter gleich zusetzen, der Besitzer wechselt nicht, und natürlich ist das noch ein Neuwagen ...

am 7. Mai 2014 um 15:09

Hallo Auditing,

bei einer abweichenden Halterschaft kann es aus zwei Gründen zu Prämiendifferenzen kommen, die im Übrigen auch gegenläufig sein und sich aufwiegen können.

A) Die Versicherer erheben regelmäßig Zuschläge, wenn das Fahrzeug auf einen zum Versicherungsnehmer abweichender Halter zugelassen wird.

B) Maßgeblich für Tarifierung ist die Postleitzahl und bei PKW in Eigenverwendung die sogenannte Einwohnerdichteklasse, die zu (modifizierten) Regionalklassen führen.

Ich vermute, dass der Kaufpreis im Kaufvertrag an einen Halter gebunden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Werksangehörige das Fahrzeug bei Ihrem Arbeitgeber kaufen. Der Automobilhersteller hat ein Interesse daran, dass nicht sein gesamte Absatz über 1000 Ecken über Mitarbeiter läuft und koppelt den Vertrag bzw. die Vertragsbedingungen an die Halterschaftt.

Oder hat es andere Gründe? Wenn ja ,welche?

Es gibt Versicherer die Erkennen, dass die abweichende Halterschaft hier lediglich eine "formale" Eigenschaft (um das Auto günstiger zu bekommen) hat und nichts mit dem Risiko selbst zu tun hat und verzichten auf den Zuschlag für die abweichende Halterschaft in solchen Fällen. Da musst Du Dich am Markt mal umschauen. Sollten zudem aber tatsächlich die Wohnsitze abweichen, wird diese Prämiendifferenz aus einer ggf. unterschiedliche Einordnung in Regionalklassen erfahrungsgemäß nicht änderbar sein.

Wenn Du Dich auf einen Versicherer bereits eingeschossen hast und diesen auch partout nicht wechseln willst, bleibt die nurnoch der Weg des Verhandelns bzw. Erklärens, warum eine abweichende Halterschaft vorliegt. Man kann den Zuschlag durchaus wegdiskutieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Das muss aber individuell abgesprochen sein.

Gruß Phaeti

Themenstarteram 7. Mai 2014 um 17:48

Zitat:

Ich vermute, dass der Kaufpreis im Kaufvertrag an einen Halter gebunden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Werksangehörige das Fahrzeug bei Ihrem Arbeitgeber kaufen. Der Automobilhersteller hat ein Interesse daran, dass nicht sein gesamte Absatz über 1000 Ecken über Mitarbeiter läuft und koppelt den Vertrag bzw. die Vertragsbedingungen an die Halterschaftt.

Wenn Du Dich auf einen Versicherer bereits eingeschossen hast und diesen auch partout nicht wechseln willst, bleibt die nurnoch der Weg des Verhandelns bzw. Erklärens, warum eine abweichende Halterschaft vorliegt. Man kann den Zuschlag durchaus wegdiskutieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Das muss aber individuell abgesprochen sein.

Gruß Phaeti

werde es mit dem "diskutieren" machen. Grund ist eine Prämie des Herstellers, wobei es keine Pflicht gibt, das Fahrzeug bspw. für 6 Monate zu halten. So wäre es ja beim u.a. Schwerbehindertenrabatt von VW. Kann also relativ schnell nach Erstzulassung wieder gewechselt werden ...

am 7. Mai 2014 um 17:54

Zitat:

werde es mit dem "diskutieren" machen. Grund ist eine Prämie des Herstellers, wobei es keine Pflicht gibt, das Fahrzeug bspw. für 6 Monate zu halten. So wäre es ja beim u.a. Schwerbehindertenrabatt von VW. Kann also relativ schnell nach Erstzulassung wieder gewechselt werden ...

wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es keine mindestdauer. Das Fahrzeug muss lediglich bei Erwerb auf Person X für Prämie angemeldet werden.

Tja dann mein Rat: Zulassen lassen auf gewünschte Person X vom Autohaus, Fahrzeug abholen und ab nächsten Tag direkt ummelden auf gewünschte Person :-)

Das solltest du aber ebenfallss mit dem Versicherer vorher abklären.

Super Thema passt genau zu mir :)

Hab über WA bei Ford ein Fiesta gekauft. Halter Ist ein Ford-Verwandter und Versicherungsnehmer bin ich (HUK mit 30%) muss auch ungefähr aufs Jahr gerechnet fast 150€ mehr bezahlen. Verkäufer meinte ich kann das Auto ja nach 3 Monaten ablösen in dem ich den offenen Restbetrag begleiche und das Fahrzeug dann auf mich zulasse.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von carbonix

Super Thema passt genau zu mir :)

Hab über WA bei Ford ein Fiesta gekauft. Halter Ist ein Ford-Verwandter und Versicherungsnehmer bin ich (HUK mit 30%) muss auch ungefähr aufs Jahr gerechnet fast 150€ mehr bezahlen. Verkäufer meinte ich kann das Auto ja nach 3 Monaten ablösen in dem ich den offenen Restbetrag begleiche und das Fahrzeug dann auf mich zulasse.

MFG

Hallo, wenn das Fahrzeug auf einen Werksangehörigen zugelassen wird, dessen Wohnort sich in der gleichen Regionalklasse befindet, kostet dies bei der HUK keinen Aufpreis.

Man muss nur angeben, das der Halter ein Werksangehöriger ist.

Grüße

Klaus

Je nach Gesellschaft gibt es keinen Zuschlag, wenn der abweichende Halter ein Werksangehöriger bzw. Autohaus ist. Auch bei Ehegatten oder Kindern gibt es Gesellschaften die keinen Zuschlag verlangen.

Hier lohnt ein Vergleich.

Grundsätzlich ist aber anzuraten als Halte rund Versicherungsnehmer möglichst die gleiche Person zu wählen.

Super vielen vielen dank für den tipp mit dem Werksangehörigen hat geklappt jetzt kostet mich die karre nur 560€ anstatt 720€ im Jahr *freu* :D.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von celica1992

Zitat:

Original geschrieben von carbonix

Super Thema passt genau zu mir :)

Hab über WA bei Ford ein Fiesta gekauft. Halter Ist ein Ford-Verwandter und Versicherungsnehmer bin ich (HUK mit 30%) muss auch ungefähr aufs Jahr gerechnet fast 150€ mehr bezahlen. Verkäufer meinte ich kann das Auto ja nach 3 Monaten ablösen in dem ich den offenen Restbetrag begleiche und das Fahrzeug dann auf mich zulasse.

MFG

Hallo, wenn das Fahrzeug auf einen Werksangehörigen zugelassen wird, dessen Wohnort sich in der gleichen Regionalklasse befindet, kostet dies bei der HUK keinen Aufpreis.

Man muss nur angeben, das der Halter ein Werksangehöriger ist.

Grüße

Klaus

Korrekt! Gleiche Konstellation bei mir.

Das Merkmal hat die HUK allerdings nicht im Kalkulator auf der Webseite sondern nur im "internen" System.

Also einfach bei der Hotline anrufen, mitteilen dass Halter=WA ist und ein Angebot zuschicken lassen :)

Zitat:

Original geschrieben von Schwimmbutz

Zitat:

Original geschrieben von celica1992

 

Hallo, wenn das Fahrzeug auf einen Werksangehörigen zugelassen wird, dessen Wohnort sich in der gleichen Regionalklasse befindet, kostet dies bei der HUK keinen Aufpreis.

Man muss nur angeben, das der Halter ein Werksangehöriger ist.

Grüße

Klaus

Korrekt! Gleiche Konstellation bei mir.

Das Merkmal hat die HUK allerdings nicht im Kalkulator auf der Webseite sondern nur im "internen" System.

Also einfach bei der Hotline anrufen, mitteilen dass Halter=WA ist und ein Angebot zuschicken lassen :)

Genau so ist es über die Hotline hab ich es geregelt war kein Problem wollten auch kein nachweis haben ect.

War schon am überlegen da hat man ein Neuwagen günstig abgeschossen und die Versicherung frisst es auf deswegen danke für den Tipp.

MFG

PS: Die liste die zu abarbeiten ist wird immer kleiner fehlt nur noch der Stüber Doppelrohr-Endtopf und ne Nanoversiegelung ^^

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