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Hagelschaden

Porsche 911 6 (997)
Themenstarteram 10. Juli 2012 um 12:55

Hey Leute, habe einen Hagelschaden. Jetzt schickt die Versicherung einen Gutachter. Könnt Ihr mir Tipps geben, auf was ich achten muss? (Hagelschaden im PZ reparieren lassen...??, zu Spezialisten gehen...??, Schreibt mir die Versicherung einen Reparateur vor...??, welche Reparaturtechnik...??)...Bitte um Hilfe. Danke Gruss Werner

Beste Antwort im Thema

Das sagt ein Gutachter zu den Möglichkeiten bei einem kaskoschaden:

Kann ich einen Gutachter meiner Wahl beauftragen?

Bis auf zwei Ausnahmen, nein.

Um den Schaden über Ihre bestehende Vollkaskopolice beziehungsweise Teilkaskopolice abwickeln zu können, müssen Sie sich an Ihre Versicherung wenden und die Weisungen dieser befolgen.

In aller Regel wird die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken und übernimmt dann das Honorar für dessen Leistungen.

Sollten Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen wollen, müssen Sie erst eine Freigabe Ihrer Versicherung einholen, da ansonsten die Kosten für das Gutachten nicht bezahlt werden. Die Freigabe sollten Sie auf jeden Fall schriftlich vorliegen haben.

Denken Sie daran, sich bei Telefonaten mit Ihrer Versicherung oder der telefonischen Freigabe durch Ihre Versicherung die Uhrzeit und den Namen des Sachbearbeiters zu notieren.

In diesen Fällen sind die Kosten für einen durch Sie beauftragten Sachverständigen Erstattungspflichtig:

Dem Versicherer ist eine zeitnahe Besichtigung des Schadens nicht möglich.

Das Gutachten des von der Versicherung beauftragen Gutachters ist fehlerhaft.

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15 Antworten
am 10. Juli 2012 um 12:58

Mal abwarten was der Gutachter sagt.

Du kannst auf jeden Fall auch selber einen Gutachter draufschauen lassen, dies könnte sich u.U. vorteilhaft auf den Betrag auswirken.

Haste nen Tarif mit freier Werkstattwahl bekommste keine Vorgaben...

...Du bist grundsätzlich als Kunde einer gewissen Schadenminderungspflicht gebunden. Der Gutachter prüft lediglich was alles gemacht werden muss und natürlich ob es ggf. anrechebare Beschädigungen gibt die vorher schon bestanden haben. Zudem guckt er ob der Schaden (Hagel) plausibel ist.

Nicht plausibel wäre zum Beispiel eine Hagelschaden nur auf dem Dach aber nicht auf der Motorhaube oder dem Kofferaum....

Letztlich ist so etwas aber nicht dramatisch und ich würde es mit einer gewissen Portion Gelassenheit sehen. NIcht jede Schadenüberprüfung ist ein Mißtrauensvotum.

Ab gewissen Schadenhöhen sind Sachbearbeiter von gewissen Unternehmen verpflichtet einen Gutachter vorbei zu schicken.

Tipp:

Ich hatte nen Kunden mit nem Q7 und nem ziemlich fetten Hagelschaden. Da hat der Audi Händler den Auftrag an einen Dellen-Entferner rausgegeben.

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Mal abwarten was der Gutachter sagt.

Du kannst auf jeden Fall auch selber einen Gutachter draufschauen lassen, dies könnte sich u.U. vorteilhaft auf den Betrag auswirken.

kann er klar aber den zahlt er selbst.... wir reden hier nicht von der gegnerischen haftpflicht....:D

am 10. Juli 2012 um 16:44

Hallo,

wenn die Versicherung einen Gutachter beauftragt wird sie auch

eine Empfehlung für eine Werkstatt abgeben. Gutachter und Werkstatt

sind für die Versicherung tätig und handeln in derem Sinne.

Bei einem Schaden über 1.000 € kannst Du einen eigenen Gutachter

beauftragen und Dir eine eigene Werkstatt aussuchen. In der Regel

unterscheiden sich die beiden Gutachten jedoch in der Schadenshöhe.

Die Reparaturkosten sind dann allerdings vorab (anwaltlich) zu klären.

Aus meiner Erfahrung macht es mehr Sinn, selber und unmittelbar einen

Gutachter zu beauftragen und das Gutachten an die Versicherung zu schicken.

Alles über 1.000 € rechtfertigt auch die frühzeitige Einschaltung eines

Rechtsanwaltes. Wenn die Versicherung dann entscheidet, ihren Gut-

achter rauszuschicken und die Reparatur ist bereits ausgeführt ist das

deren Pech. Dann wird möglicherweise nochmal versucht anhand der

Bilder des vorliegenden Gutachtens und einer günstigeren Werkstatt

die Kosten zu drücken, aber das ist nur ein Versuch.

Grundsätzlich kannst Du auch nach Gutachten abrechnen, wenn Du

einen günstigeren Beulendoktor an der Hand hast.

Gruß

Miko

sry aber ich weiss ja nicht wo du dein wissen her hast aber mit deinem tip hat der te gleich noch rechtsanwaltskosten und gutachterkosten zu bezahlen ;)

die tausend euro sind die mittlerweile "aktzeptierte" bagatellschadengrenze....ab welcher du einen gutachter nehmen kannst bei einem gegnerischen haftpflichtschaden....

in der kasko hat der versicherungsnehmer kein recht auf einen eigenen gutachter. es sei denn es gibt klare anhaltspunkte, dass die begutachtung fehlerhaft war (nachweis kann da schwierig werden :D) oder die versicherung nicht zeitnah einen eigenen gutachter schicken kann.

das alles hat erstmal wenig mit der werkstattbindung zu tun....wenn er eine hat muss er halt in diese oder er zahlt eine vertragsstrafe. wenn er keine hat wird natürlich die versicherung eine empfehlung abgeben, welche nicht zwangsläuftig schlecht ist. diese empfehlung ist aber nicht bindend.

 

am 10. Juli 2012 um 19:40

Hallo rebizzel,

ich weiß ja nicht, woher Du Dein Wissen her hast!

Wenn es um Schadensregulierung geht, spielt es keine

Rolle, ob Du Versicherungsnehmer bist oder eine gegnerische

Versicherung in Anspruch nimmst.

Einfach nochmal durchlesen und ggf. auswendiglernen und ver-

innerlichen.

sry, machet Otze, bevor Du hier weiter Dünschiss erzählst.

Gruß

Miko

na dann bin ich ja wenigstens beruhigt, dass wir uns einig sind was der andere erzählt :D

nochmal an den te du hast als kaskogeschädigter nicht das recht auf kosten der versicherung ein eigenes gutachten in auftrag zu geben. wenn du es vorher abklärst und die kostenübernahme schriftlich hast spricht nichts dagegen. andernfalls wirst du mit höchster wahrscheinlichkeit auf den kosten sitzen bleiben.

steht im übrigen auch so in den akb, welche manche leute nicht kennen ;)

so und bevor ich mich ständig wiederhole mach ich mich davon ;)

Das sagt ein Gutachter zu den Möglichkeiten bei einem kaskoschaden:

Kann ich einen Gutachter meiner Wahl beauftragen?

Bis auf zwei Ausnahmen, nein.

Um den Schaden über Ihre bestehende Vollkaskopolice beziehungsweise Teilkaskopolice abwickeln zu können, müssen Sie sich an Ihre Versicherung wenden und die Weisungen dieser befolgen.

In aller Regel wird die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken und übernimmt dann das Honorar für dessen Leistungen.

Sollten Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen wollen, müssen Sie erst eine Freigabe Ihrer Versicherung einholen, da ansonsten die Kosten für das Gutachten nicht bezahlt werden. Die Freigabe sollten Sie auf jeden Fall schriftlich vorliegen haben.

Denken Sie daran, sich bei Telefonaten mit Ihrer Versicherung oder der telefonischen Freigabe durch Ihre Versicherung die Uhrzeit und den Namen des Sachbearbeiters zu notieren.

In diesen Fällen sind die Kosten für einen durch Sie beauftragten Sachverständigen Erstattungspflichtig:

Dem Versicherer ist eine zeitnahe Besichtigung des Schadens nicht möglich.

Das Gutachten des von der Versicherung beauftragen Gutachters ist fehlerhaft.

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

 

in der kasko hat der versicherungsnehmer kein recht auf einen eigenen gutachter. es sei denn es gibt klare anhaltspunkte, dass die begutachtung fehlerhaft war (nachweis kann da schwierig werden :D) oder die versicherung nicht zeitnah einen eigenen gutachter schicken kann.

entschuldigt auch wenn ich nichts mehr schreiben wollte, aber ich muss meinen "dünnschiss" mal zitieren :D:D:D

Ich versteh die Aufregung nicht, ich nehme mal an das ein Porsche Vollkasko versichert ist. Also einfach Gutachten, abgeben, reparieren lassen und fertig. Zu beanstanden gibts nur was wenn der Wagen nichtr richtig repariert wurden oder will da jemand die Versicherung bescheissen?

Vielleicht sollte auch grundsätzlich mal geklärt werden ob

ein Gutachter

ein Sachverständige

ein Regulierungsbevollmächtigter

vorbei kommt...

Also ein Gutachten bzw. Gegengutachten auf eigene Kosten zu beauftragen kann in die Hose gehen bzw. man bleibt ggf. auf den eigenen Kosten hängen - wenn Du es dennoch vorhast, dann hat "lulesi" das Vorgehen gut beschrieben.

Hintergrund: Die eigene Kasko hat ggf. Sondervereinbarungen mit Gutachterfirmen und bekommt die Dienstleistung der Gutachtenerstellung/Schadenbewertung wohl günstiger eingekauft.

Sofern der Kaskotarif keine Werkstattbindung bzw. Nutzung von Partnerwerkstääten des Versicherers vorgibt, kannste frei die Werkstatt wählen.

Selbst wenn der Tarif eine solche Regelung wählt kannst Du frei wählen, musst i.d.R. aber mit einem Abzug der Entschädigung rechnen.

Thema Partnerwerkstättentarife:

In Köln ist zum Beispiel BMW Procar Partnerwerkstatt des HDI-Gerling Fimen und Privat...so bekommt man A) eine schnelle Reparatur, da nur bei Großschäden ein Gutachten gemacht wird (sonst vertraut der Versicherer der Werkstatt) B) Einen Abhol- und Bringservice für das zu reparierende Auto C) eine automatische Abtretung des Schadens D) einen Leihwagen für die Reparaturzeit umsonst.

Du kannst aber auch die Abrechnung auf Gutachten oder Kostenvoranschlag wählen und bekommst dann die Kohle netto ausgezahlt (und abzgl. etw. SB)...

Also alles kein Drama...aber das sollte Dir auch Dein Versicherungsberater sagen können...(außer Du bist bei einer Direktversicherung; dann die stets kompetente Service Hotline)

Themenstarteram 11. Juli 2012 um 9:27

Hallo, danke mal für die Infos. Ich werde jetzt mal den Gutachter kommen lassen und Euch die Einzelheiten des Gutachtens mitteilen. Evtl. könnt Ihr dann mal drüber schauen...Ich will die Versicherung nicht bescheissen. Will nur, dass alles zu meiner Zufriedenheit abgewickelt wirt...LG Werner

der gutachter kommt stellt schaden und schadenshöhe fest.

dann ab ins PZ, und denen ganz klar sagen du willst dein auto wieder tip top i.o.

sollte der errechnete schaden sich nicht mit dem aufwand des PZ rechnen, wieder gutachter ins PZ bestellen, macht normalerweise der werkstattmeister, und dann wird weiterverhandelt.

am schluss steht die ein blitz blanker porsche zur verfügung.

(habs schon hinter mir in dieser reihenfolge)

hp

Themenstarteram 12. Juli 2012 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von A6 Tdi 2003

der gutachter kommt stellt schaden und schadenshöhe fest.

dann ab ins PZ, und denen ganz klar sagen du willst dein auto wieder tip top i.o.

sollte der errechnete schaden sich nicht mit dem aufwand des PZ rechnen, wieder gutachter ins PZ bestellen, macht normalerweise der werkstattmeister, und dann wird weiterverhandelt.

am schluss steht die ein blitz blanker porsche zur verfügung.

(habs schon hinter mir in dieser reihenfolge)

hp

...danke :)

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