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Haftung bei Schäden nach Privat-Verkauf

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 10:39

Zum einen erstmal sorry, dass ich hier poste, aber hab keinen besseren bereich gefunden.

Habe mein altes Auto verkauft für 3000€.

Nun meldet sich der Käufer und sagt Lenksäule und diverse andere Teile sind defekt und fordert Wagenrückgabe gegen Geld oder Reparaturübernahme.

Er sagt, dass es lebensgefährlich ist mit dem Auto zu fahren, allerdings habe ich es vor ca. 1 Woche fahren sehen (mit 3 Zeugen), obwohl der Käufer sagt, das Auto steht seit 2 über Wochen.

Komisch ist auch, dass er sich erst nach 2 Wochen meldet.

In beiden Kaufverträgen (Käufer+Verkäufer) steht explizit drin, Verkauf ohne jegliche Gewährleistung.

Der Käufer sagt aber nun, wenn versteckte Mängel sichtbar werden/auftreten hat er Umtauschrecht.

Was stimmt nun und was würdet ihr mir raten? Soll ich Kontakt zu meinem Anwalt aufnehmen?

Bitte helft mir weiter.

Beste Antwort im Thema

wie gesagt, das wäre der nächste schritt...

es geht hier um die sog. schlechtleistung einer vertraglichen verpflichtung- das wäre hier die HU.

das ist im BGB bei 280 i.v.m. 286 geregelt.

das bedeutet, wenn du mit einem kfz mit lenkungsdefekt zur HU fährst und die lassen dich wieder vom hof- obwohl der defekt dem geschulten auge hätte auffallen müssen, und du fährst dann gegen einen baum- wegen der defekten lenkung- dann haben die ein problem- sprich eine schadensersatzforderung deinerseits am hals.

jetzt fährst du jedoch nicht gegen den baum, sondern verkaufst den hobel, weil du ja gutgläubig nichts von dem mangel gewußt hast, und dir hier reparaturkosten gespart hast.

die von dir gesparten reparaturkosten, muß jetzt dein käufer aufwenden. er hat also einen schaden.

er hat sich möglicherweise auf die hu verlassen- hat jedoch mit der HU-Organisation keinen Vertrag, da er ja nicht dort war- sondern du.

und hier kommt jetzt die abtretung an den käufer ins spiel.

das ganze ist von mir sehr vereinfacht dargestellt- ist natürlich viel komplizierter- es kommen hier noch viel mehr paragraphen ins spiel- laß ich jetzt aber alles weg, weil es dafür ja..... laß uns raten...

geschultes fachpersonal- sprich anwälte gibt.

 

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Moin,

die Kurzfassung:

Lehn Dich zurück und entspann Dich :D

Die etwas längere:

Wenn Du einen etwaigen Mangel nicht arglistig (wissentlich) Verschwiegen hast kann Dir eigentlich nichts passieren. Du hast, Deinen Aussagen zufolge, völlig richtig die Sachmängelhaftung / Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen. Somit hat der Käufer auf die Ansprüche gegen Dich verzichtet. Einzige Ausnahme wäre dann das Verschweigen eines Mangels / Schadens.

Also noch mal, Ruhe bewahren und erst wenn dann was Schriftliches von einem Anwalt des Käufers eintrudelt einen Anwalt konsultieren.

Erzählen kann der Käufer erst mal viel... Ist dann so wie wenn ich China der bekannte Sack mir Reis platzt. :D

BTW Diese Masche tritt in letzter Zeit immer häufiger auf... Kaufen und im Nachgang versuchen geld zurück zu bekommen.

Gruss

Marcus

Hmmm, erstmal ruhig bleiben :)

Ich hätte 2 Lösungsansätze:

1. Nix machen bis du Post von nem Anwalt bzw Staatsanwalt bekommst. Alles andere würde ich nur als leere Drohungen sehen.

2. Den Käufer einen Termin in einer Markenwerkstatt machen lassen zu dem du dann auch kommst. Dort wird ein Meister sicher einen solchen Fehler finden.

Wie es dann weitergeht hängt stark davon ab was denn tatsächlich dran ist...... es ist tatsächlich so das Mängel dieser Art unter gewissen Umständen nicht auszuschließen sind..... das ist aber ein verdammt breites Thema ;)

Übrigens wären Angaben zum KFZ nicht schlecht :)

Grüße

Steini

Moin,

@ Steini

ERSTER... :D

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von umtsheini1

 

Der Käufer sagt aber nun, wenn versteckte Mängel sichtbar werden/auftreten hat er Umtauschrecht.

Der Käufer hat ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Nachbesserung, wenn Du Mängel arglistig verschwiegen hast. Dazu mußt Du aber auch vor dem Verkauf davon wissen.

P.S.: Da wart Ihr schneller als wie ich.

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 11:13

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Von solchen Schäden wie Lenksäule defekt und diverse andere Sachen wusste ich nichts. Habe den Wagen bei verkauf bis vor die haustür gebracht.

Dazu kommt, dass der Wagen im November 2 jahre neu TÜV & Au bekommen hat. Wenn die Lenksäule kaputt ist, hätte der Wagen doch kaum TÜV bekommen oder?

Ich bin nicht der KFZ-Fachmann, aber ich kann sagen, dass das Auto bis zum Tag des Verkaufes gefahren ist, was für mich sehr wichtig ist. Es hatte paar Beulen, die im Kaufvertrag aufgelistet sind.

Zum Auto:

Opel Corsa C BJ. 2003

70tkm

dezentes Tuning (Auspuff, Scheibentönung usw)

TÜV & AU neu im November 09

Mit Sommerreifen auf Alufelgen

was braucht ihr noch für Daten?

Woran merkt man denn ob die Lenksäule kaputt ist? Es hat beim Lenken nix gequietscht nix gerattert oder andere geräusche gemacht und hat einwandfrei auch bei höheren Geschwindigkeiten gelenkt.

Moin,

siehe weiter oben... Zurücklehnen :D

Ich würde hier wirklich abwarten ob der Käufer so dreist ist das Ganze einem Anwalt übergibt... Dann ist Dein Einsatz gefragt.

Wie hat er denn mit Dir Kontakt aufgenommen? Nur angerufen oder schriftlich?

Schau Dich mal hier im Forum im Bereich Sicherheit um... da taucht dieses Thema öfter auf und Du wirst fast imer die oben geschriebenen Ansätze widerfinden....

Gruss

Marcus

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 11:21

Er hat mich angerufen.

Moin,

siehe weiter oben....

Ich würde, solange ich keine Post von einem Anwalt oder vom Gericht bekomme, überhaupt nichts tun. Sollte er noch mal anrufen.... weise Ihn auf die vertragliche Vereinbarung hinsichtlich des Ausschlusses der Sachmängelhaftung/Gewährleistung hin.

Gruss

Marcus

Moin zusammen,

dieses Phänomen hatten ich auch einmal. Nach einem Monat meldete sich der Käufer und stauchte mich mehr oder minder am Telefon zusammen, was ich doch für eine Sch..karre ihm verkauft habe. War damals ein Citroen BX, und angeblich solle die gesamte Federung kaputt gewesen sein. Und bei mir war das auch, dass der Wagen sogar extra noch neuen TÜV bekommen hat.

Ich meinte nur, da er den Wagen bereits nen Monat hat, möchte ich nicht wissen, wieviele Kantsteine u.ä. er mitgenommen hat. Nach dieser Aussage war Ruhe und ich habe nix weiter gehört.

Also wie bereits gesagt wurde, rurücklehnen und abwarten was passiert. Denn in zwei Wochen kann er auch schon den Wagen in die Grütze fahren und will das nun auf Dich abwälzen!!

Gruß Tobi

ja scheint eine neue masche zu sein verkäufer von kfz nachträglich das geld aus der tasche zu ziehen-

gibts seit neuestem auch bei ebay.

also ganz ruhig bleiben, gar nichts machen, einfach abwarten was da schriftlich kommt-

nämlich in der regel gar nichts..

da das kfz ja mit fast neuer hu übergeben wurde ein grund mehr, ruhig zu bleiben.

falls die karre wirklich was sicherheitsrelevantes an der lenkung hat, kannst du ja deine evtl. ansprüche aus der fehlerhaften hu prüfung an den käufer abtreten..

das wäre aber dann der nächste schritt..

also ganz ruhig abwarten..

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 11:44

Das lustige ist, er sagt dass Auto steht seit 2 Wochen. Habe es Aber in der Nacht vom 23.12. auf den 24.12. mit paar kumpels gesehen. An der Tankstelle. Und nein, er kam nicht von zu Hause. Käufer, ist normal in den Wagen eingestiegen losgefahren. Wir saßen mit offenen Fenstern im auto und haben erzählt. Es war sehr ruhig und niemand (NIEMAND), hat auch nur etwas gehört, lediglich den 1,0l Motor und der Auspuff haben Betriebsgeräsuche gemacht. Wenn da keine Geräusche kommen, dann steht der Wagen mit Motor aus.

Is schon komisch. Dann noch warum er sich erst nach ca. 2 Wochen meldet.

Ich werd mal erstmal abwarten und dann berichten wenn sich was neues ergeben hat...

 

Vielen Dank für eure Hilfe und Ratschläge..

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

falls die karre wirklich was sicherheitsrelevantes an der lenkung hat, kannst du ja deine evtl. ansprüche aus der fehlerhaften hu prüfung an den käufer abtreten..

das wäre aber dann der nächste schritt..

was heißt das??

vg

wie gesagt, das wäre der nächste schritt...

es geht hier um die sog. schlechtleistung einer vertraglichen verpflichtung- das wäre hier die HU.

das ist im BGB bei 280 i.v.m. 286 geregelt.

das bedeutet, wenn du mit einem kfz mit lenkungsdefekt zur HU fährst und die lassen dich wieder vom hof- obwohl der defekt dem geschulten auge hätte auffallen müssen, und du fährst dann gegen einen baum- wegen der defekten lenkung- dann haben die ein problem- sprich eine schadensersatzforderung deinerseits am hals.

jetzt fährst du jedoch nicht gegen den baum, sondern verkaufst den hobel, weil du ja gutgläubig nichts von dem mangel gewußt hast, und dir hier reparaturkosten gespart hast.

die von dir gesparten reparaturkosten, muß jetzt dein käufer aufwenden. er hat also einen schaden.

er hat sich möglicherweise auf die hu verlassen- hat jedoch mit der HU-Organisation keinen Vertrag, da er ja nicht dort war- sondern du.

und hier kommt jetzt die abtretung an den käufer ins spiel.

das ganze ist von mir sehr vereinfacht dargestellt- ist natürlich viel komplizierter- es kommen hier noch viel mehr paragraphen ins spiel- laß ich jetzt aber alles weg, weil es dafür ja..... laß uns raten...

geschultes fachpersonal- sprich anwälte gibt.

 

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 12:51

Sehr gute Erklärung. Vielen Dank.

Aber bis es soweit ist, mach ich erstmal garnix. Ich werde ihn nachher mal anrufen und ihn nochmals auf seinen Kaufvertrag hinweisen.

Ansonsten auf Post warten. Eigentlich kann ja nix passieren.

Aber da müsste doch im Regelfall jeder Anwalt sagen, dass der Käufer keine Chance hat. Es sei denn der Anwalt ist Gerichtsgeil und will noch bissel Geld für sich haben.

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