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Habt Ihr Euer Weihnachtsgeschenk von BMW schon erhalten ?

BMW
Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 11:00

Die BMW Bank muss ja wie alle Banken sämtliche in den letzten 10 Jahren in den BMW Kreditverträgen erhobenen Kredit-Bearbeitungsgebühren zurückerstatten.

Bei mir kam da über die Jahre auf Grund von Anschaffungen diverser BMW Motorräder und BMW PKWs doch einiges zusammen, insgesamt über 3.000,-- Euro.

Die BMW Bank hat mir den Betrag letzte Woche nun erstattet (dafür geh ich jetzt schön shoppen).

Wie ist das bei Euch, durftet Ihr Euer Weihnachtsgeschenk von BMW auch schon entgegennehmen ? :D

Markus

PS: Übrigens muss die Erstattung unbedingt noch bis Ende diesen Jahres bei der BMW Bank und anderen Banken angefordert werden, sonst verfallen die Ansprüche. ;)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 17:56

Zitat:

@Jürgen325 schrieb am 10. Dezember 2014 um 18:41:28 Uhr:

Hi,

das ganze gilt eigentlich nur für "Verbraucherdarlehen".

Und dann musste es noch in den AGB's geregelt sein, dass eine Gebühr fällig wird.

Ist das z.B. bei der Hausbank nicht der Fall und die Bearbeitungsgebühr wird individuell vereinbart, haste schlechte Karten.

Zumal man ja zum damaligen Zeitpunkt mit einverstanden war.

Ein bisschen Moral muss doch auch noch sein, oder?

Und jetzt steinigt mich ... :)

Wer im Zusammenhang mit Banken das Wort Moral in den Mund nimmt, hat entweder noch nie was mit Banken zu tun gehabt oder muss dringend mal den Arzt seines Vertrauens aufsuchen.

Habe 10 Jahre bei mehreren gearbeitet, da hat man über viel gesprochen und diskutiert, das Wort Moral ist dabei nie gefallen, ich schwöre es Euch ! ;) :D

Markus

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Zitat:

@harald335i schrieb am 30. Januar 2015 um 00:37:17 Uhr:

Zitat:

@Samoudi schrieb am 29. Januar 2015 um 17:26:11 Uhr:

Hallo Liebe Leute,

heute habe ich die Antwort auf meine Forderung die Bearbeitungsgebühren zurück zu erstatten bekommen. BMW hat die Förderung abgelehnt. Begründung: "Die letzten BGH-Urteile zu Bearbeitungsgebühren ergingen ausschließlich zu Verbraucherdarlehen. ... " Also Selbstständige oder Gewerbetreibende bekommen die Erstattung nicht. Was sagt ihr dazu. Wo bleit: das Prinzip der Gleichheit??

Die Aussage BMW stimmt so nicht, das BGH-Urteil hat bereits gewerbliche Kredite mit angesprochen und hierzu eine klare Aussage getroffen, dass es hier die Thematik genauso sehen würde (vereinfacht). Bedeutet, es fehlt hierzu nur noch eine Klage und das Ding läuft ohne Probleme durch. War aber zu dem zitierten Urteil (private Kredite) eben nicht Bestandteil der Klage.

Vielen Dank für deine ermutigende Antwort. Ich werde die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben.

Hat einer selbstständiger hier im Forum diese gebühren von BMW erstattet bekommen?? Danke für eurer Antworten im voraus.

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 9:46

Lass das gerne mal hinsichtlich der Bearbeitungsgebühren prüfen.

Im Gegensatz zu der Geschichte mit den Bearbeitungsgebühren gibt es aber für die Banken ein noch viel verheerenderes Urteil.

Und zwar können quasi alle Baufinanzierungskredite rückabgewickelt werden, weil in den Verträgen juristische Fehler enthalten sind.

Sollte also noch jemand eine Baufinanzierung laufen haben mit hohen Zinsen aus Zeiten wo die Kreditzinsen noch höher waren, kann das viele tausende Euro ausmachen.

Wichtig ist aber, sich vorher unbedingt schon von einer neuen Bank schriftlich eine Finanzierungszusage geben zu lassen, bevor man seine aktuelle Bank angeht, denn die Banken finden das Urteil so was von fies und gemein, dass die Banken sich zum Teil gegenseitig untereinander absprechen bzw. warnen.

Nicht dass man nachher den alten Vertrag rückabwickeln lässt und keine neue Finanzierung bekommt, nur weil sich die Betrüger hintenherum abgesprochen haben.

Macht man es aber richtig, kann sich das mal richtig lohnen.

Markus

Genau das gehe ich in den nächsten Tagen an für die Baufinanzierung meiner Eltern.

Die Fehler sind in den Widerrufsbelehrungen, welche teilweise von der damaligen Empfehlung der EZB abweichen. Somit zählt die Belehrung nicht und man hat immer noch das 14-tägige Recht auf Widderuf. Um seinen Vertrag daraufhin zu prüfen, gibt es Anlaufstellen bei der Verbraucherschutzzentrale. Einmalig ca. 60 € nehmen die für die Prüfung.

Hier gibts Lesestoff, wens interessiert:

http://www.finanztip.de/.../

Es gibt aber meines Wissens nach noch kein Urteil auf generelle Handhabe wie bei den Bearbeitungsgebühren. Die Banken lassen dies nicht zu und einigen sich mit dem Kläger bevor ein Urteil durch alle Instanzen durchgeboxt wird, da es ja dann allgemein gültig ist, um genau so eine Welle wie jetzt wegen den Bearbeitungsgebühren zu vermeiden.

Nicht nur die Banken sprechen sich ab, sondern auch lokale Anwälte. Mein Kumpel der das Gleiche wegen seiner Eigentumswohnung jetzt vornimmt, hatte zuerst keinen Anwalt gefunden, der ihn vertreten wollte aufgrund von "Interessenskonflikten". Die Verbraucherschutzzentrale operiert da bundesweit und konnte vermitteln. Den Anwälten in Berlin ist es egal was die Banken aus München von denen halten.

Also wer ne Baufinanzierung hat, sollte den Tipp von Markus beherzigen und sich schlau machen.

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 10:35

Die Krux bzw. das gemeine für die Banken ist, dass die fehlerhaft Formulierung um die es geht, ein Formulierungsvorschlag Deutscher Bankbehörden ist bzw. war.

Ein sehr guter Freund von mir arbeitet auf Vorstandsebene in einer recht großen Bank, der versorgt mich immer mit den neuesten Infos ( zu Gunsten der Kunden ), von daher wer Infos benötigt, einfach mal anfragen.

Ich selbst habe, das am Rande, auch fast 10 Jahre in dem Beruf ( Banker ) gearbeitet, habe nun aber die Fronten gewechselt, arbeite also heute im Sinne der Kunden und gegen die Banken. Selbstverständlich kostenlos, denn davon muss ich nicht leben, ist quasi nur ein Hobby nebenbei.

Ich darf und werde aber nicht sagen woher ich sie gegebenenfalls habe, ich denke das dürfte klar sein und ich bitte da um Verständnis.

Markus

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