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Gutachter für Wiederbeschaffungswert gesucht

Themenstarteram 19. November 2014 um 18:41

Hallo,

mein Motorrad wurde gestohlen und der von der Versicherung ermitteltet Wiederbeschaffungswert liegt leider deutlich unter dem tatsächlich Wiederbeschaffungswert (Gutachter = Mitarbeiter der Versicherung).

Ich habe dann die Versicherung gebeten, dass Gutachten zu korrigieren und nach 4 Wochen haben Sie es dann endlich geschafft mir einen Einzeiler per Post zu schicken, dass der ermitteltet Wert korrekt und ausreichend sei...:rolleyes:

Nun werde ich das wohl über ein Gegengutachten klären müssen.

Hat jemand das Spiel schon mal durch und kann einen guten Gutachter empfehlen?

Wo der sitzt sollte ja egal sein, da es ja kein Fahrzeug gibt, dass zu besichtigen wäre. Rechtsschutzversicherung ist auch vorhanden.

Beste Grüße

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29 Antworten

Zitat:

... nicht zufrieden bist, suchst du einen eigenen.

Und genau das versucht er doch hier.:rolleyes: Er bekommt nur keine gescheiten Antworten.

Und nein, ich weiss die Antwort auch nicht, kenn mich nur bei Oldtimer Gutachern aus.

 

Zitat:

Nun werde ich das wohl über ein Gegengutachten klären müssen.

 

Hat jemand das Spiel schon mal durch und kann einen guten Gutachter empfehlen?

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 20. November 2014 um 16:44:34 Uhr:

Er bekommt nur keine gescheiten Antworten.

Im Gegentum liebe Hexe, im Gegentum...

Hätte er auf die mehrfachen Fragen mal vernünftig geantwortet, dann könnten wir auch brauchbar antworten. Ihm z. B. sagen, ob sein Gefühl, der Preis sei zu gering richtig oder falsch ist.

Nach einem Gutachter muß er dann lokal suchen. Da helfen ggf. ganz altmodisch die gelben Seiten. Schließlich kann kein Hamburger dem Münchner einen Gutachter nennen. Und falls doch, hätte der TE nichts davon. Aber der Hamburger kann sehr wohl dem Münchner sagen, daß der Preis durchaus noch realistisch ist und er sich den teuren Gutachter tunlichst sparen sollte. Oder dem TE dringend raten, einen Sachverständigen zu nehmen, weil doch offensichtlich ist, daß die Versicherung den TE übervorteilen will... Beides ist denkbar!

Hier sind viele bereit, dem TE zu helfen. Wenn er Hilfe möchte. Was er ganz leicht signalisieren kann: Er braucht nur etwas präziser zu werden und ein paar Daten zu nennen. Ich darf mich mal selber zitieren:

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 19. November 2014 um 22:32:17 Uhr:

Nenn doch mal Roß und Reiter, also Dein Moped, die Laufleistung, das Baujahr und die Einschätzung der Versicherung. Ohne diese Angaben kann keiner sagen, ob Du mit Deinem Eindruck richtig liegst und Dir auch nicht vernünftig raten.

 

 

Gruß Michael

 

Themenstarteram 20. November 2014 um 17:52

Wie gesagt, ich suche eigentlich nur einen Gutachter. Und da auch dieses gutachten zwangsläufig ohne Fahrzeug erstellt wird, dürfte der Ort recht egal sein, da man alle relevanten Daten problemlos per Telefon, Email und notfalls post austauschen kann....

Um eure Neugier zu befriedigen, es war eine schwarze Bandit 1250sa bj2010 mit ca. 16.000km in top Zustand. Kein krasser Umbau aber eben einiges an Zubehörteilen (Auspuff, Sitzbank, ...)

Und was wollen sie dir zahlen???

Mir wurde Anfang September auch das Motorrad gestohlen. Um einen ersten Eindruck zu bekommen, wie viel ich von der Versicherung bekommen könnte, hatte ich mir mal die (Ankaufs-)Preise bei der DAT angeschaut (Schwacke ist ja kostenlos nicht mehr möglich).

Meine Versicherung hatte zur Bewertung einen externen Gutachter von der DEKRA beauftragt und die erstattete Summe lag deutlich über dem Schätzwert der DAT (klar: Händer-Einkaufswert gegenüber Wiederbeschaffungswert). Sonderausstattung wurde mit berücksichtigt, wobei es sich zum Teil um eine schon ab Werk installierte, höherwertige Ausstattungslinie handelte. Anbauten, wie Navi-Halterung und Koffer konnte ich über Rechnungen und Fotos belegen.

Gegenüber dem Neupreis der Maschine habe ich natürlich schon einen deutlichen Verlust hinnehmen müssen, aber wie gesagt, deutlich mehr als der von der DAT genannte Wert.

Zitat:

@Dessie schrieb am 20. November 2014 um 14:22:43 Uhr:

Wenn du mit dem fiktiven Gutachten vom imaginären Gutachter für das Beispielmotorrad X nicht zufrieden bist, suchst du einen eigenen.

Das mach man grundsätzlich so.

Nochmal NEIN. Das geht nicht um Haftpflicht, sondern um TEILKASKO. Da sind die Spielregeln anders als bei einem Haftpflichtschaden.

M.M.

Zitat:

@T0E schrieb am 20. November 2014 um 18:52:44 Uhr:

Um eure Neugier zu befriedigen, es war eine schwarze Bandit 1250sa bj2010 mit ca. 16.000km in top Zustand. Kein krasser Umbau aber eben einiges an Zubehörteilen (Auspuff, Sitzbank, ...)

Es dreht sich nicht um Neugierde, sondern um die eigentliche Frage! Oder sagst Du zum Gutachter auch: "Daten bekommen Sie nicht, Seien Sie nicht so neugierig!"? Wie gesagt, nenn doch mal Roß und Reiter. Was hattest Du an Zubehör dran? Was wollte die Versicherung zahlen?

Ich habe den Verdacht, daß Du u. U. von der falschen Annahme ausgehst, es käme darauf an, was Du bezahlt hast. Und das ist NICHT so. Beispiel: Beim Durchschnittsgolf ist eine Tieferlegung mit dicken Rädern oft wertmindernd und nicht wertsteigernd. Trotzdem bezahlen gerade Fahranfänger viel Geld für die Verschlechterung ihrer Autos. Und ähnlich verhält es sich bei Auspuffanlagen: Zubehöranlagen werden oft nur aus einem Grund montiert: Als Ersatz für die beim Sturz versaute Serienanlage. Die um etliches teurer wäre als irgendeine Krawalltüte. Auf dem Privatmarkt wo eher Bastelmopeds gehandelt werden, kann ein Zubehörauspuff Geld bringen, beim Markenhändler ist gar nicht selten das Gegenteil der Fall. Im Schnitt wird sich die Auspuffanlage nicht auswirken, obwohl Du u. U. 500 € dafür gezahlt hast. Oder mit Montage sogar 600 €.

Genauso kann eine spezielle Sitzbank den Wert erhöhen (etwa, wenn eine Bank mit Geleinlage aufgewertet und professionell verarbeitet wurde), meist aber nicht. Wurde eine Bank z. B. für den Fahrer auf- oder abgepolstert, dann kann das den Wert deutlich senken. Also wieder 300 € für'n Ars... - wörtlich!

Es ist also nicht auszuschließen, daß Du zu unrecht das Gefühl hast, die Versicherung wäre zu geizig. Es kann aber auch sein, daß Du völlig zu Recht mehr Geld haben möchtest.

Kommen wir also auf dein "Hat jemand das Spiel schon mal durch ... ?" zurück: Ja, habe ich. Allerdings ohne Gutachter! Denn der hätte sich nicht gelohnt, da ich ihn hätte zahlen müssen. Ich habe die Versicherung auch so überzeugen können und erreichte, daß diese die Zahlung von etwas über 2.000 DM (2.100 oder 2.200 oder so) auf 3.250 DM erhöhte.

Wie habe ich das erreicht? Ich habe die damals üblichen Medien (also hauptsächlich Zeitungen) nach Angeboten durchsucht, ich habe Preise für Vergleichsteile herausgesucht und alles, also vor allem den überdurchschnittlichen Zustand und das viele Zubehör mit Fotos belegt(*).

Ich wollte 3.000 DM haben und habe daher jede Menge Belege beschafft, um das zu begründen. Gefordert hatte ich 3.500 DM, da ich davon ausging, daß meine Wertermittlung nicht unbedingt in allen Details akzeptiert werden würde; ich bekam sogar die genannten 3.250 DM, also mehr als ich tatsächlich erwartet hatte.

Mit Rechtschutz würde ich an Deiner Stelle so vorgehen: Erst einmal klären, was wirklich realistisch ist. Dabei kannst Du Dir durchaus hier helfen lassen. Dann bist Du fleissig und suchst Händlerangebote vergleichbarer Fahrzeuge raus. Damit gehst Du zu einem Anwalt und lässt den die Versicherung auffordern, mehr zu zahlen. Das wird Erfolg haben, da bin ich sicher.

Erst wenn Dir der Nachschlag nicht reicht und Du dank Rechtschutzversicherung den Klageweg gehst, wird Dir Dein Anwalt schon sagen, ob und wann ein weiteres Gutachten nötig ist. Und es wird sicher ein lokaler Gutachter sein, denn der muß den regionalen Markt bewerten.

Ein Modell, das in München teuer ist, ist in den neuen Bundesländern u. U. weit billiger. Ist so und muß berücksichtigt werden. Schließlich sollst Du als Münchener nicht nach Brandenburg fahren müssen, um ein vergleichbares Moped kaufen zu können, aber Du sollst auch nicht als Brandenburger den Münchener Preis bekommen und nach dem Ersatzkauf ein hübsches Sümmchen übrig haben.

 

Gruß Michael

 

(*) Das war damals eine Vespa, die zum Zeitpunkt des Diebstahls in einer Rollerzeitung portraitiert werden sollte. Ich hatte deshalb gerade zwei Filme verknipst, um Vorabbilder liefern zu können (die Zeitung hatte natürlich eigene Fotografen). Diese rund 70 Fotos waren für mich Gold wert. Das Zubehör war übrigens komplett pauschal mitversichert, das hatte ich gleich nach dem Neukauf der Vespa geregelt und in den drei oder dreieinhalb Jahren kam da einiges zusammen.

Bei dem markt fährt der brandenburger nach München... Wäre zumin. Bei mir fast rausgekommen...

Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, was es zur Sache tut, wenn der TE Mrke, Alter und ermittelten Erstattungsbetrag nennt. Hilft ihm bei seiner Frage nicht die Bohne...

Er hat einen sehr wichtigen Hinweis erhalten, dass es sich bei Kasko und Haftpflichtschäden wohl mit der Gutachterwahl etwas unterschiedlich verhält (wusste ich bis dato auch nicht - lerne daraus, dass ich in Zukunft etwas genauer durchlese was ich unterschreibe).

Jetzt ist es an ihm abzuwägen, ob sich für ihn ein eigenes Gutachten und mögliche Folgekosten durch Anwaltsbesuche und Prozesskosten lohnen. Bemüht man Google bekommt man innerhalb von 10 Sekunden heraus, dass Gutachten zwischen 80 - 140 Mäuse kosten.... Anwälte dürften letzteres locker in der Stunde verlangen.

Empfehlen kann ich keinen Gutachter, da ich bisher noch keinen gebraucht habe. Würde aber vmtl. die üblichen Verdächtigen (z. B. Dekra o. ä. ) befragen - oder eben Google bemühen.

Hier zucken meine Finger schon, den Herrn Nuhr zu zitieren!

Also zunächst ist es schon immer so gewesen, daß bei eigenen Schäden, also allen Kaskoschäden die Versicherung die Gutachterwahl hat. Nur bei fremdverschuldeten Schäden darf man den Gutachter selber wählen.

Dann zum Gutachterpreis: Das ist eine Aussage wie 'ein Neuwagen kostet zwischen 8.000 und 12.000 €'. Für preiswerte Kleinwagen mag das stimmen, aber so pauschal hingeworfen ist das schlicht Blödsinn.

Genau wie das mit dem Anwaltshonorar: Das ist nämlich in der Gebührenordnung geregelt. Ein Schreiben in einer Sache mit überschaubarem Streitwert, der laut TE um die 1.000 € liegen dürfte ist so billig, daß viele Anwälte solche Aufträge überhaupt nur dann annehmen, wenn die schlecht bezahlte Mühe ein besser bezahltes Mandat verspricht, was hier dank Rechtsschutz der Fall ist.

Selber ein Gutachten in Auftrag zu geben hätte für den TE nur einen Sinn: Es schadet seiner Geldbörse! Wann mit wessem Auftrag ein Gegengutachten gemacht werden kann, kann einem jedoch jeder gute Anwalt sagen.

 

Gruß Michael

Was ich nicht verstehe ist, was soll hier ein Gutachter den begutachten? Es ist ja nichts mehr vorhanden um " zu begutachten". Meiner Meinung nach wird hier nur der Zeitwert ermittelt und dann beglichen.

Meiner Meinung nach lohnt sich das nur bei einem KFZ das einen entsprechenden Restwert hat. Und auch nur bei einem Unfallschaden. Ansonsten Restwert. Es hilft hier auch ein gut gefülltes Serviceheft .

Aber bitte wenn er will kann er ja Geld verbrennen.

Ich emfpinde es nicht als verbranntes Geld.

Der TE schrieb doch, das er für den Wert den die Versicherung ihm bietet, "sein" Möpp im Inet nicht findet. Erst wenn man noch was drauflegt.

Wieso sollte er es denn nicht versuchen? Keiner von euch kauft wahllos ein ohne erstmal die Preise verglichen zu haben. Auch bei Schadensersatzzahlungen hat man das recht zu vergleichen.

Man nimmt doch nicht einfach alles hin, so nach dem Motto: Friss oder stirb. :(

@ TE

Kann dir vllt. ein Händler helfen.

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 21. November 2014 um 15:05:34 Uhr:

Ich emfpinde es nicht als verbranntes Geld.

Der TE schrieb doch, das er für den Wert den die Versicherung ihm bietet, "sein" Möpp im Inet nicht findet. Erst wenn man noch was drauflegt.

Wieso sollte er es denn nicht versuchen? Keiner von euch kauft wahllos ein ohne erstmal die Preise verglichen zu haben. Auch bei Schadensersatzzahlungen hat man das recht zu vergleichen.

Man nimmt doch nicht einfach alles hin, so nach dem Motto: Friss oder stirb. :(

@ TE

Kann dir vllt. ein Händler helfen.

Eben Hexe, das ist doch das was ich meinte. Aber erst einmal selbst aktiv werden. Denn noch einmal, was soll ein Gutachter hier noch begutachten? Daher auch mein Hinweis auf vorhandene Dokumentation.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 21. November 2014 um 14:28:53 Uhr:

Hier zucken meine Finger schon, den Herrn Nuhr zu zitieren!

Also zunächst ist es schon immer so gewesen, daß bei eigenen Schäden, also allen Kaskoschäden die Versicherung die Gutachterwahl hat. Nur bei fremdverschuldeten Schäden darf man den Gutachter selber wählen.

Dann zum Gutachterpreis: Das ist eine Aussage wie 'ein Neuwagen kostet zwischen 8.000 und 12.000 €'. Für preiswerte Kleinwagen mag das stimmen, aber so pauschal hingeworfen ist das schlicht Blödsinn.

Genau wie das mit dem Anwaltshonorar: Das ist nämlich in der Gebührenordnung geregelt. Ein Schreiben in einer Sache mit überschaubarem Streitwert, der laut TE um die 1.000 € liegen dürfte ist so billig, daß viele Anwälte solche Aufträge überhaupt nur dann annehmen, wenn die schlecht bezahlte Mühe ein besser bezahltes Mandat verspricht, was hier dank Rechtsschutz der Fall ist.

Selber ein Gutachten in Auftrag zu geben hätte für den TE nur einen Sinn: Es schadet seiner Geldbörse! Wann mit wessem Auftrag ein Gegengutachten gemacht werden kann, kann einem jedoch jeder gute Anwalt sagen.

 

Gruß Michael

Der liebe Herr Nuhr, wenn dessen Aussage häufiger beherzigt würde, wäre vieles angenehmer im Leben, da gebe ich Dir Recht.

Nur nochmal zur Klarstellung:

Mir war lediglich schleierhaft, warum man die Frage nach einem Gutachter mit einer Gegenfrage nach dem Motorradmodell oder der Schadensersatzsumme beantworten muss - ist es mir immer noch.

Der TE hat durchaus brauchbare Hinweise bekommen, auch, dass es nicht so schwer ist einen Gutachter zu finden. Die Preise, die ich genannt habe, habe ich auf den ersten Klick auf einer website gefunden, zugegebenermaßen habe ich mir nicht noch die Mühe gemacht, Anwaltshonorare zu googeln. Das war ja aber auch nicht die Frage des TE....

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 21. November 2014 um 15:05:34 Uhr:

Ich emfpinde es nicht als verbranntes Geld.

Der TE schrieb doch, das er für den Wert den die Versicherung ihm bietet, "sein" Möpp im Inet nicht findet. Erst wenn man noch was drauflegt.

Wieso sollte er es denn nicht versuchen?

Das wurde mehrfach genannt: Weil es der falsche Weg ist und so nicht funktioniert. Ich bin ein erklärter Freund von Vergleichen, deshalb male ich mal ein anschauliches Bild: Der Hugo will unbedingt in das Haus seiner Nachbarin, weil er ihr versprochen hat, die Blumen zu gießen. Den Schlüssel hat er aber verloren. Jetzt versucht er in der ganzen Nachbarschaft einen dicken Hammer zu leihen, um die Scheibe der Eingangstür zu zertrümmern. Statt ihm den Hammer zu geben, versuchen die ganzen Nachbarn mit Hugo vernünftig zu reden. Schließlich haben einige in der Straße an verschiedenen Stellen Ersatzschlüssel versteckt, andere haben noch alte Beschläge, die man abschrauben kann, teilweise haben auch einige Schlüssel für die Häuser der anderen usw. usf. - wenn Hugo mal mit seinen Nachbarn reden würde, könnten ihm einige helfen, das Hugo'sche Portemonnaie zu schonen.

Nochmals kurz und knapp im Klartext: Ein Gutachten auf Hugos, sorry auf Kosten des TEs bringt vor allem eines: Kosten. Hilft aber im Augenblick nicht. Hier versuchen einige dem TE zu helfen. Aber irgendwie scheint ihn das nicht zu interessieren.

Dabei ist es so einfach: Händlerangebote von vergleichbaren Mopeds sammeln und dokumentieren und jemanden (schriftlich) vorsprechen lassen, der von der Versicherung ernst genommen wird. Sprich einen Anwalt.

Aber das funktioniert natürlich auch nur, wenn der TE nicht falsch rechnet: Wenn sein Moped z. B. eine Auspuffanlage aus dem Zubehör hat, die ihn mit Montage 600 € gekostet hat, ist sein Moped u. U. nicht einen Cent mehr wert als eines im Originalzustand. Es ist noch immer nicht geklärt, ob er evtl. nur zu unrecht glaubt, die Summe der Versicherung sei vollkommen unrealistisch, obwohl evtl. seine Vorstellungen tatsächlich die unrealistischen sind.

 

Gruß Michael

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