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Gutachten 20 zoll Verde Helix

Themenstarteram 26. März 2008 um 17:10

Hallo

habe folgendes problemm, mein Schwiegervater hat ein satz Verde Helix 20 zoll für sein Hyundai Terracan gekauft vor etwa 6 monate, nun hat er sich der neue Hyundai Santa Fé geholt und die felgen passen nicht drauf, jetzt versuche ich die Felgen bei ebay zu verkaufen aber ohne papiere wird das nicht leicht.

Kann mir jemand weiter helfen.

Gruss

Filipe

14 Antworten
am 27. März 2008 um 17:07

Hey, da siehts schlecht für dich aus. Für diese Felgen bekommst du kein Gutachten.

VG Mario

Themenstarteram 28. März 2008 um 16:05

hi

der Verkäufer da wo mein schwiegervater die Felgen gekauft hat meint wenn ich mit dem auto nach Baden-Baden zur ein bekannter von ihn gehe kann er dort die felgen eingetragen, leider gibst das auto nicht mehr.

Keine ahnnung was ich jetzt machen soll habe da Felgen rumliegen für mehr als 2000 euro und kann damit nix anfangen.

Gruss

Filipe

am 29. März 2008 um 14:21

Wo hast du die den gekauft? Bei Nightriderwheels?

Themenstarteram 29. März 2008 um 16:56

hi

ja genau dort.

gruss Filipe

am 30. März 2008 um 17:32

Dann musst du einfach nen TÜVer finden der sie einträgt oder du verkaufts sie zu Showzwecken. Alternativ verklag den Typen, der hat das mit vielen Leuten gemacht, hat konkurs angemeldet und hat jetzt wieder nen neuen Laden. Ich will ja nicht zur Gewalt anstocheln, aber das wäre auch ne alternative um wieder an sein Geld zu kommen, denn melden tut sich der Kerl sowieso nicht mehr.

am 15. April 2008 um 0:14

Steht in den Felgen eine KBA-Nummer,

eingeprägt oder eingegossen?

5stellig

davor steht "KBA"?

I. Nein

----}}dann kannst du dir entweder

a. einen Verrückten suchen

b. eine Glasscheibe kaufen und einen Glastisch daraus bauen.

II. Ja

Ab zum TÜV (Neue Bundesländer die DEKRA). Anhand der Nummer kommt der Prüfer an das Teilegutachten und kann Dir dann näheres sagen. Ist die Tragfähigkeit der Felge zu klein, oder passen die Abmessungen (besonders die ET) nicht zu Deinem Wagen, dann geht ein Eintragung nicht

Geht eine Eintragung dann dürfte es maximal 100 Euro kosten.

Kannst sie ja dann mit passenden Teilegutachten für 1850 e verkaufen.

am 12. Mai 2008 um 22:41

immer diese fragereien im internet

schade eigentlich, denn ich hab mit dir telefoniert filipe, ich hab dir gesagt find einen käufer und ich bin aufjedenfall bei der abnahme behilflich, egal wo der käufer her ist, ich kanns nicht garantieren, aber ich kann mich um eine sauber und legale eintragung kümmern

grüße serdar

p.s. tikitucson ist wieder mal am sticheln,,grüße

p.ps kein konkurs sondern geschäftsaufgabe..:-/

am 15. Mai 2008 um 13:22

Aha, ich bin am sticheln. Wie oft habe ich angerufen und wollte die Sache klären? Das war ja oft genug wo ich am Telefon weggedrückt wurde. Und auf E-Mails gabs nie ne Antwort. Einmal habe ich noch telefonischen Kontakt gehabt. Da haben sie mir versprochen sich um den Verkauf der Felgen zu kümmern. Seitdem ist der Kontakt wieder bei NULL. Das ist nun auch schon 5 Monate wieder her.

Wie soll den eine legale TÜV Eintragung erfolgen, wenn die Felge keine KBA Nummer hat. Kaufen sie dann von dem Modell weitere und lassen sie Prüfen? Sehr unwahrscheinlich oder?

Wie soll den Filipe einen Satz Felgen ohne Gutachten verkaufen. Das glaubt ihm sowieso keiner das da jemand ist, der sie "EVENTUELL" eingetragen bekommt.

VG Mario

am 15. Mai 2008 um 14:38

wie schon gesagt die felgen werden eingtragen! egal wo, und per einzelabnahme

eine einzelabnahme ist legal!

in ihrem speziellen fall herr w. tut mir es sehr leid, wenn sie mir den 2. lochkreis nennen können werde ich die felgen unverzüglich bei bekannten händlern und auf ebay anbieten

5x114,3 et 38 ist ir bekannt, nur der 2. lochkreis..wnn ich den habe..kanns losgehen

grüße

am 16. Mai 2008 um 18:01

Das waren 4x Verde Dimond in 8,5x20" ET38 mit LK 5x114,3 und 5x112.

hallo

Ich wollte nur mal kurz was schreiben an alle "traglast-eintrag-fetischisten"

quelle VATZ (verband automobil tuning und zubehör) :

V.A.T.Z News lllegale-Radlast

Tuningverband VATZ klärt auf:

Radlastangaben in der Felge ersetzen kein Prüfzeugnis

• In die Felgenrückseite eingegossene Radlastangaben ersetzen kein Prüfzeugnis

• Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist illegal

• Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes drohen

• Tuningverband VATZ geht gemeinsam mit dem TÜV gegen die Anbieter vor

In den letzten Wochen werden vermehrt Leichtmetallfelgen – aus dem Ausland – in

verchromter Ausführung und in modernen Designs ohne Festigkeitsnachweis oder TÜVGutachten

im Internet und auf Messen angeboten. Immer wieder kommt es dabei vor, dass

Anbieter dieser Felgen behaupten, die in der Felgenrückseite eingegossene Traglast würde für

eine legale TÜV-Eintragung ausreichen, das es sich dabei um die zulässige Radlast handelt und

diese als Prüfzeugnis zu gelten habe. Der Tuningverband VATZ weist ausdrücklich darauf hin das dies nicht zulässig ist und ein in Verkehr bringen dieser Leichtmetallfelgen verboten ist.

„Es ist nicht hinnehmbar das der Verbraucher bewusst in die Irre geführt wird“, so Andrea Pinkerton, Geschäftsführerin des VATZ „wir werden mit allen Mitteln aufklären und gegen die Anbieter vorgehen.“ Die Gültigkeit einer Radlastangabe besteht nur dann, wenn für das Sonderrad ein gültiges Prüfzeugnis, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten (TGA) vorliegt. Sowohl die ABE als auch das TGA basieren auf zwei wesentlichen Prüfkomponenten:

erstens der Dauerfestigkeitsprüfung nach der Räderrichtlinie „Richtlinie für die Prüfung von

Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger“1) und zweitens auf der Prüfung des Anbaus dieser

Räder an die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge einschließlich der damit

verbundenen Auflagen. In der Räderrichtlinie sind auch die erforderlichen

Radkennzeichnungen vorgeschrieben.

Dazu heißt es im Punkt 3.3. der Räderrichtlinie wörtlich: „An Rädern im Sinne dieser Richtlinie

müssen an einer geschützten, ohne Demontage des Rades sichtbaren Stelle, gut lesbar und

dauerhaft angegeben sein“:

o Hersteller oder eingetragenes Hersteller-Warenzeichen

o Felgengröße nach Norm

o Typ und/oder Ausführungsbezeichnung

o Herstellungsdatum (mindestens Monat & Jahr)

o Typzeichen nach Erteilung einer ABE oder Kennzeichnung gemäß Teilegutachten oder

o Kennzeichnung gemäß Gutachten nach § 21 (Typzeichen oder Kennzeichnung

muss auf der Sichtseite des Rades angebracht sein)#

o Einpresstiefe

Bei den Importfelgen fehlen zumeist die oben genannten Angaben. Stattdessen wird ein Radlast angegeben, die den Verbraucher in die Irre führt. Der Tuningverband VATZ warnt

ausdrücklich vor dem Kauf solcher Leichtmetallfelgen da diese NICHT legal in die

Fahrzeugpapiere eingetragen werden können. Fehlt das Prüfzeugnis, dann ist auch die

Radlastangabe ungültig ! Somit erwirbt der Verbraucher im guten Glauben Leichtmetallfelgen

die er nicht legal an sein Fahrzeug anbringen kann. Gemeinsam mit dem TÜV geht der Tuningverband VATZ aktiv gegen die Anbieter solcher Leichtmetallfelgen vor und klärt den

Verbraucher auf verschiedenen Veranstaltungen über die Gefahren auf.

Quellenangabe: 1)BMV/StV 13/36.25.07- 20.01 vom 25. 11. 1998, VkBl S. 1377

 

ich denke das sollte alle gerüchte dass eine LEGALE eintragung mit traglast angabe ohne Gutachten kein problem sei zerstreuen!

hallöchen serdar

da wir gerade alle so fröhlich beisammen sind , was macht eigentlich mein geld, dass ich dir für felgen gezahlt habe, die ich nie bekommen hab ?!?!

da noch 1600€ von dir zurückzuzahlen sind ( und das seit februar) , und du nicht in die gänge kommst....können die leute hier auch wissen das es nicht nur an den eintragungen habert ,sondern auch an deiner loyalität. unzählige male hast du schon gesagt " du bekommst dein geld" und nix passiert.

soviel zum thema guter geschäftsmann !!!

 

gruss steffen

 

ps.: ich kann verstehen wenn einige sticheln

Zitat:

Original geschrieben von geschaeftsaufgabe

immer diese fragereien im internet

schade eigentlich, denn ich hab mit dir telefoniert filipe, ich hab dir gesagt find einen käufer und ich bin aufjedenfall bei der abnahme behilflich, egal wo der käufer her ist, ich kanns nicht garantieren, aber ich kann mich um eine sauber und legale eintragung kümmern

grüße serdar

p.s. tikitucson ist wieder mal am sticheln,,grüße

p.ps kein konkurs sondern geschäftsaufgabe..:-/

Zitat:

Original geschrieben von steffen1969

Zitat:

Original geschrieben von geschaeftsaufgabe

immer diese fragereien im internet

schade eigentlich, denn ich hab mit dir telefoniert filipe, ich hab dir gesagt find einen käufer und ich bin aufjedenfall bei der abnahme behilflich, egal wo der käufer her ist, ich kanns nicht garantieren, aber ich kann mich um eine sauber und legale eintragung kümmern

grüße serdar

p.s. tikitucson ist wieder mal am sticheln,,grüße

p.ps kein konkurs sondern geschäftsaufgabe..:-/

ich denke das dies nicht ganz der wahrheit entspricht

steffen

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