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Gurtwarner und TÜV

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,

war gerade beim TÜV. Der deaktivierten Gurtwarner hat die Herren nicht davon abgehalten, die neue Plakette zu kleben. Nur mal für Euch zur Info.

[Nur um schlauen Bemerkungen vorzubeugen-Modus ON]

Ich weiss, das soll man nicht machen und ich schwöre hiermit, dass ich allenfalls auf Privatgelände zum Rangieren den Gurt nicht anlege. Da ich aber viel rangieren muss hat mich das Gebimmel - am besten noch zusammen mit dem Parkpiepser - tierisch genervt ;)

[/Nur um schlauen Bemerkungen vorzubeugen-Modus OFF]

Grüße und immer schön anschnallen,

M1972

Beste Antwort im Thema
am 7. November 2008 um 13:06

Warum sollte der TÜV sich wegen eines deaktivierten Gurtwarners beschweren? Die sind genauso wenig zulassungspflichtig wie die Licht-AN-Warnung beim Aussteigen. Verstehe das jetzt irgendwie nicht so ganz. Bei freigeschaltetem TV während der Fahrt bekommt man übrigens auch keine Probleme mit dem TÜV, da diese ebenfalls nicht StVO abgenommen werden müssen.

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Hi,

hm, ich frage mich gerade, wie der "Parkpiepser" mit dem "Gurtpiepser" zusammen piepsen kann.

Also bei mir ist es so, dass gerade beim Rangieren nichts piept, solange ich unter einer bestimmten Geschwindigkeit bleibe (die sich noch nicht ermitteln konnte). Wenn Du also nicht gerade mit Karacho rangierst, sollte der Gurtwarner schweigen.

Im Übrigen scheint der Gurtwarner zu registrieren, ob ich im "Endanflug" bin oder nicht. Wenn ich mit abschnalle und noch zügig auf dem Gas stehe, geht das Gebimmel los. Wenn ich dagegen schon langsam rolle (um die 30 km/h) und kein Gas gebe, wird auch nicht mehr Gebimmelt (da ich ja langsamer werde und eh schon langsam bin?!?).

Ansonsten danke für die Info. Bisher sehe ich bei mir noch keine Notwendigkeit, den Gurtwarner auszuschalten.

LG

Krümel

Also mir geht das Gurtgebimmel auch mächtig auf den S...ck! Und bei meinen zwei Dicken, die ich bis jetzt fahre bzw. gefahren hab, ging das Geläute immer ab einer gewissen Strecke los (so ca. 5 - 10 m). Bsp: man tankt und will dann noch im Anschluss in die 20m entfernte Waschanlage einfahren -> böses Kampfgebimmel weil man sich nicht anschnallt (was besonders in engen Waschanlagen, wo man exakt fahren muss, extrem nervt).

Warum geht es nicht so wie in unserem Touareg ? Da gibt's ein Zeichen im Drehzahlmesser und im FIS kommt der Hinweis "Gurt anlegen!"...ohne Kampfgebimmel!

@Krümel:

Ich hab schon mal gehört, dass die "Schwelle" bei den neueren Modelljahren höher liegt, wo das Gebimmel anfängt. Bei meinem war es leider wie knolfi auch schreibt schon nach 5-10 Metern soweit (und mit meinem 2.0T bin ich da noch keine 30km/h schnell :D )

Bei mir war es definitiv so, dass Gurtwarner und Parkpiepser sich gegenseitig in der akustischen Bedrohung übertroffen haben! Das ging einfach gar nicht.

Wenn der Neue, den ich an Weihnachten erwarte, die höhere Schwelle hat, dann kann ich den Warner vielleicht an lassen...

Grüße

M1972

am 7. November 2008 um 13:06

Warum sollte der TÜV sich wegen eines deaktivierten Gurtwarners beschweren? Die sind genauso wenig zulassungspflichtig wie die Licht-AN-Warnung beim Aussteigen. Verstehe das jetzt irgendwie nicht so ganz. Bei freigeschaltetem TV während der Fahrt bekommt man übrigens auch keine Probleme mit dem TÜV, da diese ebenfalls nicht StVO abgenommen werden müssen.

Hallo Hanashra,

hast ja völlig recht! Es gibt aber Leute, die meinen dass die Betriebserlaubnis für das Auto nur zusammen mit Gurtwarner erteilt wurde und wenn der dann wegfällt...

Grüße

M1972

und vorallem wieso sollte es hier irgendjemmandem interessieren ob du mit gurt oder ohne fährst, ist dein leben mit dem du spielst. Das einzige was andere daran stören könnt ist wenn du durch nen unfall durch die scheibe fliegst auf ein anderes auto und der baut deswegen auch noch n unfall. Ansonsten ob einer angeschnallt fährt oder net ist dem seine sache, ich hab mich schon so dran gewöhnt das ich mich reflexartig immer anschnalle sobald ich in ein auto steig und selbst wenn ich schonwieder meinen garagenöffner net dabei hab und nach paar metern wieder ausm auto steigen muss um das ding per schalter an der wand aufmachen muss.

 

mfg

PS: Wieso sollte so ein Gurtwarner auch pflicht sein, jahrzentelang ist man ohne ausgekommen und keinen hatts interessiert. Das teil soll nur eine erinnerung sein, meinetwegen hätten die das teil garnet einbauen sollen ist eh nur wieder unnöttige elektronik.

Gurtwarner ist nur "Pflicht" beim Crashtest. Ohne gibts nämlich keine 5 Sterne.;)

 

Man muß nur vor dem Crash dran denken, den Warner wieder zu aktivieren ... :D

Zitat:

Original geschrieben von Repli

Wieso sollte so ein Gurtwarner auch pflicht sein, jahrzentelang ist man ohne ausgekommen und keinen hatts interessiert.

Es ist eine EU-Richtlinie in Arbeit, welche den Gurtwarner in absehbarer Zeit zur Pflichtausstattung bei Neufahrzeugen machen soll. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird das ein relevanter Prüfpunkt bei der Hauptuntersuchung.

Sagt mal, wie kann man ihn denn deaktivieren, den Gurtwarner ? ? ?

Können schon, nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie wird man es aber nicht mehr dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Können schon, nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie wird man es aber nicht mehr dürfen.

EU ja, mag sein, aber die ist ja weit weg. Aber wie geht das technisch?

{Kombiinstrument}

Steuergerät Codierung

STG 17 (Kombiinstrument) auswählen

STG Codierung -> Funktion 07

xxxxx?x: Gurtwarnung

 

0 keine Gurtwarnung

1 Gurtwarnung Europa-NCAP (Optische dauerhafte Warnung, Akustische Warnung für 91 Sekunden aktiv)

2 Gurtwarnung USA/Kanada alt

(Optische und akustische Warnung für 6 Sekunden)

3 Gurtwarnung USA/Kanada NAR-neu

(Optische dauerhafte Warnung, Akustische Warnung alle 30 Sekunden)

4 Gurtwarnung Europa-NCAP (einschließlich Beifahrer)

(Optische dauerhafte Warnung, Akustische Warnung für 91 Sekunden aktiv)

5 Gurtwarnung USA/Kanada alt (einschließlich Beifahrer) (Optische und akustische Warnung für 6 Sekunden)

6 Gurtwarnung USA/Kanada NAR-neu (einschließlich Beifahrer) (Optische dauerhafte Warnung, Akustische Warnung alle 30 Sekunden)

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Können schon, nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie wird man es aber nicht mehr dürfen.

Ja, aber nur, wie Du schon geschrieben hast, bei Neuwagen ab Zulassungsdatum 20XX.

Und wenn man die Möglichkeit hat, den Warner zu deaktivieren, dann kann man vor dem TÜV-Termin den Warner natürlich auch extra dafür wieder aktivieren.;)

am 7. November 2008 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von dmck

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Können schon, nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie wird man es aber nicht mehr dürfen.

Ja, aber nur, wie Du schon geschrieben hast, bei Neuwagen ab Zulassungsdatum 20XX.

Und wenn man die Möglichkeit hat, den Warner zu deaktivieren, dann kann man vor dem TÜV-Termin den Warner natürlich auch extra dafür wieder aktivieren.;)

Dann gibts ein Softwareupdate, was bei solcher Vorgehensweise den "Selbstzerstörer" aktiviert.

Muss man nur schnell genug sein, daß dieser erst auf dem TÜV-Gelände anspricht.

Am besten nach erteilter und bezahlter Plakette.

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