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Günstiger Anbieter für 3. Fahrzeug BMW Z3

Themenstarteram 7. März 2024 um 10:03

Servus in die Runde,

wir suchen günstigen Anbieter für Drittfahrzeug Saison 5-10. Erstfahrzeug SF38, Zweitfahrzeug SF35. Ich bekomme als Aussage immer zu hören, ab dem Zweitfahrzeug sei der SF immer gleich (quasi dann SF35) Leider haben wir noch keinen Versicherer gefunden, der dies anbietet/umsetzt. Der Z3 soll nur gelegentlich bewegt werden, als max. 3.000km. Wer hat Ideen? Danke und Grüße, Jörg

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10 Antworten

Wenn du nichts findest, liegt es vielleicht an der falschen Suche.

Da hilft wohl nur, von den Versicherern die aktuellen AKB herunterzuladen und sich diese durchzulesen, i.d.R. unter Einstufung in Schadenfreiheitsklassen oder so ähnlich. Versuch es mal zuerst bei der R&V und der Verti, die bieten das glaube ich an.

Diese Einstufungen sind aber an Bedingungen geknüpft, wie bspw. Fahrer nur VN.

Wer = welcher Personenkreis, sind alle 23 bzw. 25 Jahre alt

Wer bewegt bei Vertrag3 den Z3?

Wer bewegt bei Vertrag1 das dortige Fz

Wer bewegt bei Vertrag2 das dortige FZ

Warum ist es wichtig zu wissen, wer die Fahrzeuge der beiden anderen Verträge fährt?

Die kravag macht das , unter bestimmten Bedingungen.

Ich würde mal das Ganze mit einer ZWR SF4 berechnen, die kriegt man fast überall.

Themenstarteram 7. März 2024 um 13:34

Danke für eure Antworten, obwohl am Thema vorbei.... Es ist nur der Versicherungsnehmer auch der Fahrer, d.h., alle 3 Fahrzeuge ein Besitzer=Fahrer. Dieser hat auch seit über 40 Jahren den Führerschein. Es geht ja darum, ob ab dem 2. Fahrzeug alle folgenden in der gleichen SF, hier SF35, eingestuft werden. Diese Aussage erhält man immer wieder, aber keine Namen von Versicherungen, die dies machen.

Wenn es gemacht würde, könnte man solche Angebote auch abrufen. Versuch es mit SF4 bei der Bestandsversicherung und vergleiche es mit einer Zweitwagenversicherung dort. Es wird ungefähr aufs gleiche rausgehen. Das wird sicherlich günstiger sein, als einen neuen Vertrag für einen Zweitwagen (zweiter Zweitwagen) bei einer anderen Versicherung abzuschließen. Es mag die ein oder andere Versicherung geben, die den eigenen Kunden einen Zweitwagentarif mit der gleichen SF-Klasse wie beim Erstwagen anbietet als Sondereinstufung. Aber da sollte man mal durchrechnen was das in Geld bedeutet. Gewöhnlich kostet es dann gleichviel oder mehr als in SF4 mit allen Fahrzeugen bei einem anderen Versicherer.

Die Antworten hier sind schon soweit korrekt. Die sind halt nicht das was du gerne hören würdest. Aber das gibts eben nicht wirklich.

@Jörg 320Cab du schreibst:

Zitat:

@Jörg 320Cab schrieb am 7. März 2024 um 11:03:13 Uhr:

Servus in die Runde,

.................Ich bekomme als Aussage immer zu hören, ab dem Zweitfahrzeug sei der SF immer gleich (quasi dann SF35) Leider haben wir noch keinen Versicherer gefunden, der dies anbietet/umsetzt.

Jetzt bekommst du min. drei Versicherer beim Namen genannt und schreibst dann:

Zitat:

@Jörg 320Cab schrieb am 7. März 2024 um 14:34:08 Uhr:

Danke für eure Antworten, obwohl am Thema vorbei.... Diese Aussage erhält man immer wieder, aber keine Namen von Versicherungen, die dies machen.

Hast du dich bemüht, mal die AKB der genannten Versicherungen durchzulesen? Da steht es genauso drin, wie du es gerne hättest.

Hier der Passus aus den AKB der R&V exkusiv für dich:

Sonder-Ersteinstufung in dieselbe SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug (nur in der KfzPolice premium)

I.2.2.7 Beginnt Ihr Vertrag in der KfzPolice premium ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6 und

haben Sie bereits ein anderes Fahrzeug (Erstfahrzeug) versichert, gilt: Der Vertrag wird in dieselbe

SF-Klasse wie das Erstfahrzeug eingestuft, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- Bei dem Erstfahrzeug handelt es sich um einen Pkw, ein Camping-Kfz, Kraftrad, Trike, Quad oder Leichtkraftrad.

- Das Erstfahrzeug ist bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, R+V Direktversicherung AG,

KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG oder Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft versichert.

- Das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 9 eingestuft.

- Der hinzukommende Pkw ist auf Sie als natürliche Person zugelassen.

- Der hinzukommende Pkw wird ausschließlich von Ihnen gefahren.

- Sie haben mindestens das 23. Lebensjahr vollendet.

Sie können die Einstufung nach I.2.2.7 auch dann beantragen, wenn das Erstfahrzeug noch nicht

bei einem der vorgenannten Versicherer versichert ist. Voraussetzung dafür ist, dass

- Sie dort innerhalb eines Jahres einen Vertrag für das Erstfahrzeug abschließen und

- der Vertrag für den hinzukommenden Pkw schadenfrei verlaufen ist.

Die Änderung erfolgt frühestens ab dem ersten Tag nach Ihrer Antragstellung, nicht aber vor Beginn

des Vertrags für das Erstfahrzeug.

Da Kravag und R&V der gleiche Konzern ist, ist bei der Kravag die Formulierung für die Sondereinstufung die selbe.

Hier der Passus der Verti:

L.1.3.1 Zweitfahrzeug-Tarif

entsprechend der Schadenfreiheitsklasse behandelt wird, in der sich ein auf Sie bereits versicherter Pkw, Lieferwagen, Wohnmobil oder versichertes Kraftrad

(Erstfahrzeug) befindet.

Weiter Versicherer kannst du so suchen, wie ich es oben schon geschrieben habe, anders wirst du die wahrscheinlich gar nicht finden. Oder du gehst zu einem Makler.

Wie der Paul aus Berlin und der Celicafahrer auch schrieben, kann es sein, dass bei der eigenen Versicherung eine Einstufung in SF 4 (oder in eine sonstige Einstufung für Zweit-/ Dritt- oder Zehntwagen) in der Gesamtberechnung günstiger ist, als die gleiche Einstufung des Drittfahrzeugs bei einer Versicherung zu welcher du das andere Fahrzeug zur nächsten Hauptfälligkeit dann auch hinbringen musst

Der Z3 wurde bis 2002 gebaut. Also Mindestens 22 Jahre alt.

Ab 20 Jahren (teilweise früher) kommen Youngtimer in die Oldtimertarife.

Wenn die Voraussetzungen wir Nutzerkreis, Kilometer, Zustand, Abstellort etc. erfüllt sind, dürfte das deutlich billiger sein als ein "normaler" Tarif.

Themenstarteram 11. März 2024 um 6:45

Guten Morgen, danke für eure Vorschläge. Habe schon ein Angebot, warte noch auf Angebot des Versicherers des Zweitwagens. Oldtimer hat Charme, behalte ich im Hinterkopf. Meine Erfahrunden bisher: E-Mails über Kontaktformular werden seltenst beantwortet (Axa z.B.), Versicherungen haben oft gar kein Interesse (Allianz, teilw. Württembergische), oder rotzfreches, dümmliches Personal (Axa). Grüße, Jörg

Zitat:

@Jörg 320Cab schrieb am 7. März 2024 um 14:34:08 Uhr:

Danke für eure Antworten, obwohl am Thema vorbei.... Es ist nur der Versicherungsnehmer auch der Fahrer, d.h., alle 3 Fahrzeuge ein Besitzer=Fahrer. Dieser hat auch seit über 40 Jahren den Führerschein. Es geht ja darum, ob ab dem 2. Fahrzeug alle folgenden in der gleichen SF, hier SF35, eingestuft werden. Diese Aussage erhält man immer wieder, aber keine Namen von Versicherungen, die dies machen.

Habe 2 Autos mit SF 41 versichert. VHV versichrt Zweitwagen wie Erstwagen. Du musst alleiniger Fahrer sein.

Ist das Auto über 18 Jahre alt, gibt es OCC, die versichern Newstimer günstig ohne SF Klasse bis max 10000km.

Ab 20 Jahre älter ADAC Oldtimer Versicherung auch ohne SF Klasse.

Trifft doch alles auf dich zu.

Newstimer,Youngtimer und Oldtimer haben immer die Voraussetzung ein Daily Fahrzeug auf sich angemeldet zu haben.

Ab 20 Jahre alter kostet mein 750 E66 nur noch ca 300€ Vollkasko.

Viel Erfolg beim Sparen.

Gruß Peter

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