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Parkplatzschaden an BMW 5er

Themenstarteram 6. November 2010 um 16:09

Hallo!

Ich habe vor einigen Tagen einen "Parkplatzrempler" verursacht. (Fotos vom geschädigten Fahrzeug im Anhang).

Ich habe mich sofort mit dem Geschädigten in Verbindung gesetzt und ihm mitgeteilt, dass ich den Schaden entweder von meiner Haftpflicht regulieren lasse oder ihm so Geld gebe.

Der Geschädigte hat sich zur Feststellung der Schadenshöhe erstmal an seine BMW-Werkstatt gewandt. Die hatte wohl keine Lust sich darum zu kümmern und hat ihn zu einem Kfz-Sachverständigen geschickt. Ergebnis: Schadenshöhe: 741 € (inkl. MwSt.) (telefonisch durch den Geschädigten mitgeteilt). Ich weiß nicht, ob hier schon irgendwelche Begleitkosten (z.B. Nutzungsausfall, Mietwagen) enthalten sind und was das Gutachten selbst kostet.

Wenn ich den Schaden von meiner Haftpflicht regulieren lasse, falle ich um 12 schadenfreie Jahre zurück, was für die nächsten Jahre Mehrbeiträge von 585 € bedeutet.

Ich habe mir die Stoßstange des Geschädigten angesehen. Es ist nichts eingedrückt, verbogen oder locker. Auch wenn ich Laie bin, finde ich es übertrieben, wegen eines solchen auf den ersten Blick vergleichsweise harmlosen Parkplatzschadens gleich einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Es gibt ja auch entsprechende Regelungen zu sog. Bagatellschäden.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass, wenn so ein Fall mal bei einem Sachverständigen gelandet ist, dieser das so hinrechnet, dass er über der an manchen Stellen genannten Bagatellschadengrenze von 700 € landet, um mögliche Streitereien zu vermeiden. Und der Geschädigte freut sich natürlich über den Geldsegen – denn professionell wird er den Schaden sicher nicht beheben lassen (er sagte mir, er kennt da jemand…).

Was die Schadenshöhe angeht, lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen (wenn nachweislich Schäden am Unterbau vorhanden wären oder sich die Stoßstange selbst verzogen hätte – wovon aber nichts zu sehen war).

Ich will auch nicht, dass der Geschädigte durch die Sache schlechter gestellt wird. Sein Auto soll in den Zustand davor (und als fabrikneu würde ich den gerade nicht bezeichnen) versetzt werden oder er eine entsprechende Entschädigung erhalten. Auch will ich ihm nicht vorschreiben, ob oder wo er den Schaden zu beheben hat.

Meine Fragen:

Habe ich einen Anspruch, den Bericht des Sachverständigen einzusehen?

Habt ihr Erfahrung, wie hoch so ein Schaden wäre, wenn wirklich nur oberflächliche Schäden vorhanden wären?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Beste Antwort im Thema

Es ist immer das selbe.

 

Erst wird anderen Leuten das Auto kaputt gefahren und dann wird rumgejammert und sofort Betrug unterstellt, wenn es an das bezahlen geht..........:rolleyes:

 

Wenn man keine Ahnung von so etwas hat, ist das ja nicht weiter schlimm.

 

Aber dann sollte man sich mit seinen Verdächtigungen und Unterstellungen am besten zurück halten.

 

So etwas ist einfach nur daneben..........:mad:

 

Delle

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29 Antworten
am 6. November 2010 um 16:44

Hatte sowas (sogar mit kleinem Knick) am eigenen Fahrzeug vor 3 Jahren (mit einem Mast als Partner beim Rückwärtsstoßen nachts): 220 EUR + MwSt durch eine Smart Repair Werkstatt, die hier einen anerkannten Namen hat.

Zitat:

Original geschrieben von P8879

Hallo!

Ich habe vor einigen Tagen einen "Parkplatzrempler" verursacht. (Fotos vom geschädigten Fahrzeug im Anhang).

Ich habe mich sofort mit dem Geschädigten in Verbindung gesetzt und ihm mitgeteilt, dass ich den Schaden entweder von meiner Haftpflicht regulieren lasse oder ihm so Geld gebe.

Der Geschädigte hat sich zur Feststellung der Schadenshöhe erstmal an seine BMW-Werkstatt gewandt. Die hatte wohl keine Lust sich darum zu kümmern und hat ihn zu einem Kfz-Sachverständigen geschickt. Ergebnis: Schadenshöhe: 741 € (inkl. MwSt.) (telefonisch durch den Geschädigten mitgeteilt). Ich weiß nicht, ob hier schon irgendwelche Begleitkosten (z.B. Nutzungsausfall, Mietwagen) enthalten sind und was das Gutachten selbst kostet.

Wenn ich den Schaden von meiner Haftpflicht regulieren lasse, falle ich um 12 schadenfreie Jahre zurück, was für die nächsten Jahre Mehrbeiträge von 585 € bedeutet.

Ich habe mir die Stoßstange des Geschädigten angesehen. Es ist nichts eingedrückt, verbogen oder locker. Auch wenn ich Laie bin, finde ich es übertrieben, wegen eines solchen auf den ersten Blick vergleichsweise harmlosen Parkplatzschadens gleich einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Es gibt ja auch entsprechende Regelungen zu sog. Bagatellschäden.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass, wenn so ein Fall mal bei einem Sachverständigen gelandet ist, dieser das so hinrechnet, dass er über der an manchen Stellen genannten Bagatellschadengrenze von 700 € landet, um mögliche Streitereien zu vermeiden. Und der Geschädigte freut sich natürlich über den Geldsegen – denn professionell wird er den Schaden sicher nicht beheben lassen (er sagte mir, er kennt da jemand…).

Was die Schadenshöhe angeht, lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen (wenn nachweislich Schäden am Unterbau vorhanden wären oder sich die Stoßstange selbst verzogen hätte – wovon aber nichts zu sehen war).

Ich will auch nicht, dass der Geschädigte durch die Sache schlechter gestellt wird. Sein Auto soll in den Zustand davor (und als fabrikneu würde ich den gerade nicht bezeichnen) versetzt werden oder er eine entsprechende Entschädigung erhalten. Auch will ich ihm nicht vorschreiben, ob oder wo er den Schaden zu beheben hat.

Meine Fragen:

Habe ich einen Anspruch, den Bericht des Sachverständigen einzusehen?

Habt ihr Erfahrung, wie hoch so ein Schaden wäre, wenn wirklich nur oberflächliche Schäden vorhanden wären?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Hallo P8879,

ich würde deine Verärgerung verstehen, wenn sie sich auf deine Unachtsamkeit und somit dein eigenes Verschulden richten würde. Aber du holst bei deinem Frust meines Erachtens zu weit aus.

- Es ist sehr löblich, dass du den Anstoß gemeldet hast. Das Risiko wäre es nicht wert gewesen abzuhauen.

- Der Geschädigte muss ja seinen Schaden erst einmal beziffern, hierfür kann er sich einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten einholen. Dies wurde ja gemacht, ob er zu einer Werkstatt fährt oder direkt zu einem Sachverständigen steht im frei.

- Über die Höhe und den Umfang der Kosten musst du dich an den Geschädigten wenden, der kann dir eine genaue Antwort dazu geben, welche Posten inkludiert sind.

- Das es eine Bagatellschadengrenze (unter 700 - 800 Euro ohne MwSt.) gibt ist korrekt, aber ich wäre vorsichtig mit deiner Formulierung, dass sich der Sachverständige u. U. irgendwie den Schaden hochrechnet. Zumal bei einem Schaden mit 740 Euro inkl. MwSt. die Bagatellgrenze noch nicht überschritten wäre.

- Ob und wie der Geschädigte den Schaden beheben lässt, ist seine Sache. Es geht bei dem Schadenersatzanspruch nicht um eine konkrete Reparatur sondern um den Schaden als solches. Daher kann der Geschädigte das so handhaben wie es ihm recht ist.

- Ohne aussagekräftige Fotos ist eine Beurteilung des Schadens immer schwierig, wobei die ja mit dem Gutachten schon erfolgt ist. Wenn es sich um den Lackschaden auf der linken Seite der Stoßfängerverkleidung handelt, dann ist das ja nicht unbedingt eine Kleinigkeit. Das es schon bei einfachen Schäden zu hohen Lackierkosten kommen kann ohne das man etwas austauschen oder instandsetzen muss, solltest du berücksichtigen.

- Deine Einschätzung zur Besser- oder Schlechterstellung des Geschädigten ist in der Schadenregulierung uninteressant. Dies wird von anderen Instanzen entschieden. Vorschreiben kannst und darfst du dem Geschädigten glücklicher Weise auch nichts, auch wenn du wollen würdest.

- Einen Anspruch auf das Gutachten hast du nicht, da es das Eigentum des Geschädigten ist. Er ist Auftraggeber und kann bestimmen was damit passiert. Du kannst den Geschädigten fragen, ob er dir eine Kopie zukommen lässt. Dies muss er wie gesagt aber nicht machen.

Ein kleiner Tipp an dich, wenn du der Meinung bist, dass es bei dem Schaden zu Ungereimtheiten gekommen sein mag, dann übergib den Fall deinem Haftpflichtversicherer. Der hat das nötige Know-How mit solchen Fällen umzugehen und wird auch automatisch ungerechtfertigte Forderungen juristisch anfechten. Den "verbleibenden" Schaden kannst du ja u. U. im Nachhinein zurückkaufen.

Viele Grüße,

Metehan

Die Höhe der Schadensumme ist völlig akzeptabel. Da gibts nichts zu meckern.

Es ist immer das selbe.

 

Erst wird anderen Leuten das Auto kaputt gefahren und dann wird rumgejammert und sofort Betrug unterstellt, wenn es an das bezahlen geht..........:rolleyes:

 

Wenn man keine Ahnung von so etwas hat, ist das ja nicht weiter schlimm.

 

Aber dann sollte man sich mit seinen Verdächtigungen und Unterstellungen am besten zurück halten.

 

So etwas ist einfach nur daneben..........:mad:

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von P8879

Auch wenn ich Laie bin, finde ich es übertrieben, wegen eines solchen auf den ersten Blick vergleichsweise harmlosen Parkplatzschadens gleich einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.

als laie kannst du aber nicht sagen ob der unterbau schäden genommen hat oder nicht......

deswegen ist es das gute recht des geschädigten (der sich im übrigen auch auf deine kosten anwaltlich vertreten lassen kann!!!) zu einem sachverständigen zu gehen....

der preis der hier genannt wird ist "üblich" für das lackieren einer stoßtange......

Themenstarteram 6. November 2010 um 19:38

Vielen Dank für eure Antworten.

Vielleicht bin ich wirklich etwas weit mit meinen Unterstellungen gegangen. Mich hat halt die Höhe der Kosten völlig überrascht.

Ich hatte zum Vergleich Kostenvorschläge für die Behebung des Schandens an meinem Fahrzeug. Die lagen bei etwa 300 € (und bei mir muss (subjektiv betrachtet) mehr gemacht werden, da bei mir Risse vorhanden sind). Auch Beiträge aus verschiedenen Quellen im Netz haben mich zur Annahme gebracht, dass der Schaden am BMW (wenn man von einem reinen oberflächlichen Schaden ausginge) nicht höher als 300-400 € sei.

Bevor ich irgendwas unternehme oder einfach alles so hinnehme, wollte ich einfach noch ein paar Meinungen / Erfahrungen einholen (auch wenn das aus der Ferne betrachtet nur mit meiner Beschreibung und den Fotos schwierig sein mag).

Natürlich kann ich deine Verärgerung auch verstehen, wenn es allerdings um einen Schaden geht den man nicht selbst bezahlen muss sondern die gegnerische Versicherung für diesen Schaden gerade zu stehen hat wird einfach berechnet was es kostet auch wenn es billiger gehen würde, so kann man mittlerweile pauschal sagen das eine Beule  ca.1000 € kostet. Die Versicherungen zahlen das und holen es sich von den Versicherten wieder, macht eine Versicherung miese haftet dafür eine andere Versicherung und zahlt den Verlust der Versicherung aus ( Rückversicherung)

 

So handelt jeder es erfreut die Fachbetriebe und die Kosten bezahlen wir alle durch unsere Versicherungsbeiträge.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

so kann man mittlerweile pauschal sagen das eine Beule  ca.1000 € kostet. Die Versicherungen zahlen das und holen es sich von den Versicherten wieder, macht eine Versicherung miese haftet dafür eine andere Versicherung und zahlt den Verlust der Versicherung aus ( Rückversicherung)

So stellst Du Dir das also vor...

:D

@TE: Die Schadenhöhe scheint mir durchaus plausibel.

Natürlich hast Du das Recht, das Gutachten einzusehen.

Der Geschädigte benötigt es ja nur, um den Schaden dem Schädiger bzw. dessen Versicherer gegenüber nachzuweisen. Es wäre also nutzlos, wenn er es machen würde, ohne es dann Dir oder der Versicherung vorzulegen.

Wenn er sich darauf einlässt, dass Du den Schaden selbst zahlst, muss er es also auch Dir geben.

Er darf sich allerdings auch direkt an Deine Versicherung wenden und den Schaden von dort regulieren lassen (Direktanspruch).

Für Dich wäre es sicher am kostengünstigsten, wenn Du den Schaden Deiner Versicherung meldest und ihn regulieren lässt. Du hast dann die Möglichkeit, ihn zurückzuzahlen und steigst nicht im Beitrag.

Bei der Rückzahlung wird nur die reine Entschädigung und nicht die SV-Kosten berücksichtigt.

Regulierst Du den Schaden selbst, musst Du auch die SV-Kosten übernehmen.

Gruß

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

so kann man mittlerweile pauschal sagen das eine Beule  ca.1000 € kostet. Die Versicherungen zahlen das und holen es sich von den Versicherten wieder, macht eine Versicherung miese haftet dafür eine andere Versicherung und zahlt den Verlust der Versicherung aus ( Rückversicherung)

So stellst Du Dir das also vor...

:D

http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckversicherung

 

Ja so in etwa bin ja kein Versicherungsexperte wie du

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Für Dich wäre es sicher am kostengünstigsten, wenn Du den Schaden Deiner Versicherung meldest und ihn regulieren lässt. Du hast dann die Möglichkeit, ihn zurückzuzahlen und steigst nicht im Beitrag.

Bei der Rückzahlung wird nur die reine Entschädigung und nicht die SV-Kosten berücksichtigt.

Regulierst Du den Schaden selbst, musst Du auch die SV-Kosten übernehmen.

Gruß

Hafi

Ja, ich würde das auch so machen.

Weiterer Vorteil: Die Versicherung prüft das Gutachten und setzt auch durchaus mal den Rotstift an, wenn der SV im Gutachten zu großzügig war ;-). Dadurch könnte die Entschädigung weiter sinken.

 

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Ja, ich würde das auch so machen.

Weiterer Vorteil: Die Versicherung prüft das Gutachten und setzt auch durchaus mal den Rotstift an, wenn der SV im Gutachten zu großzügig war ;-). Dadurch könnte die Entschädigung weiter sinken.

du hast es anscheinend immer noch nicht begriffen...:rolleyes:

 

Nochmal jetzt extra für dich, obwohl ich wenig Hoffnung habe, das du es nun verstehst:

 

Dieses Urteil ist kein Persilschein. Es bedeutet nicht, dass jeder Schaden mit Smart Repair  zu reparieren ist. 

 

Und dieser vom TE gezeigten schon überhaupt nicht.

 

Und wenn du hier noch 20 mal auf dieses Urteil veweist.

Ja, ich würde das auch so machen.

Weiterer Vorteil: Die Versicherung prüft das Gutachten und setzt auch durchaus mal den Rotstift an, wenn der SV im Gutachten zu großzügig war ;-). Dadurch könnte die Entschädigung weiter sinken.

 

Hallo,

@wrft2009

vielleicht solltest Du dir mal § 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes durchlesen!?

Hier heißt es im 1. Absatz

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Mit einer Smart-Repair-Reparatur würde ich mich als Geschädigter hier jedenfalls nicht zufrieden geben und ich denke mal Du auch nicht wenn es dein Fahrzeug wäre.

Mit 600,00 € ist man hier gleich dabei, allein schon mit der Lackierung des Stossfängers muss man mit ca. 300,00 € rechnen.

Da ist der Stossfänger aber noch nicht abgebaut, zerlegt und wieder angebaut.

Wenn ich einen Schaden verursache muss ich dafür auch gerade stehen und kann nicht auf andere den schwarzen Peter zuschieben die damit Ihr tägliches Brot verdienen.

Es schadet nie etwas zu Hinterfragen und auch kritisch zu sehen jedoch sollte man das schon den Fachmann überlassen und nicht einen Laien.

Wenn jeder alles könnte dann braucht man z.B. auch keine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker mehr machen die nicht umsonst 3einhalb Jahre dauert weil die Systeme immer Komplexer werden.

Hier kann man sich über Smart-Repair informieren:

http://www.smartrepair-muc.de/parkschrammen.html

Mfg

fordfuchs

am 7. November 2010 um 11:14

Zitat:

macht eine Versicherung miese haftet dafür eine andere Versicherung und zahlt den Verlust der Versicherung aus ( Rückversicherung)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Versicherungen Allerwelts- bzw. Alltagsschäden rückversichern lassen, das dürfte wohl in erster Linie bei Schäden aufgrund von Naturkatastophen, Terrorismus und anderen unvorhersehbaren Ereignissen der Fall sein, bei denen es um beträchtliche Schadenssummen geht.

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