ForumV-Klasse & Vito
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. V-Klasse
  6. V-Klasse & Vito
  7. Gewichtsvariante 3.200 kg bei V-Klasse

Gewichtsvariante 3.200 kg bei V-Klasse

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 4. Dezember 2016 um 6:27

Hallo,

was wird bei dem V-Klasse geändert, wenn die Gewichtsvariante auf 3.200 kg erhöht wird? Stärkere Feder oder ...? Oder ist es nur „Papierkram“?

Bei dem angebotene V-Klasse 4Matic war die Zuladung nur 465 kg angegeben und + 100 kg bei dem erhöhte Gewichtsvariante wäre ganz gut.

Mit besten Grüßen

Ülar

 

 

Beste Antwort im Thema

Ich bin schockiert. Das ist aus meiner Sicht absoluter Unfug. In der Bedienungsanleitung steht ganz klar, dass trotz der Erhöhung bei Anhängerbetrieb die zulässigen Achslasten eingehalten werden müssen. Die erwähnten Werte 1650 und 1670 beziehen sich auf die Spurweite und nicht auf die Achslasten. Und das ist eine offizielle Antwort von Daimler *schäm* :confused:

Kannst du mir bitte die originale E-Mail zusenden an markus.benfer@neils-und-kraft.de ?

Vielen Dank.

Gruß

Befner

Zitat:

@ambachtal schrieb am 4. Dezember 2016 um 23:05:14 Uhr:

Zitat:

@Befner schrieb am 4. Dezember 2016 um 22:27:04 Uhr:

Du hast sehr wahrscheinlich die "alte" Teilenummer der RL3 Felge, auch wenn die im Frühjahr 2016 gekauft wurden. Es gibt noch nicht solange die RL3 Felge mit neuer Teilenummer, die eine erhöhte Traglast hat. Die Vorderachslast bei der V-Klasse 3.100kg und 3.200kg ist immer 1.550kg, die Hinterachslast bei 3.100kg: 1.550kg, bei 3.200kg: 1.650kg. 1.750kg ist falsch, gilt für LKW-Zulasung Vito, wie wollems vollkommen richtig erwähnte.

Gruß

Befner

Zitat:

@ambachtal schrieb am 4. Dezember 2016 um 23:05:14 Uhr:

Zitat:

@Befner schrieb am 4. Dezember 2016 um 22:27:04 Uhr:

 

_

_

 

Ich habe folgendes Aussage von der Hotline bekommen das die Achslasten bei der 3100 KG Variante im Anhängerbetrieb vorne 1670 kg und hinten 1650 kg beträgt

Was soll ich davon halten ??? kam mir schon etwas spanisch vor.

Orginaltext Kundenbetreuung Deutschland:

In Verbindung mit einem Anhängerbetrieb am Fahrzeug erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs um die maximal mögliche Stützlast des Anhängers (100 kg), also von 3100 kg auf 3200 kg. Dies ist in der EG-Übereinstimmungserklärung unter dem Punkt "Anmerkungen 16.1" zu finden.

Die Achslasten des Fahrzeug sind für den Betrieb ohne Anhänger mit 1550 kg vorne und 1550 kg hinten definiert. Die maximal möglichen Achslasten des Fahrzeugs sind jedoch höher. Dies finden Sie unter dem Punkt "Anmerkungen zu 30" in den Fahrzeugpapieren. Dort steht beschrieben, dass die maximal mögliche Achslast vorne 1670 kg und hinten 1650 kg beträgt. Somit sind die Achsen so dimensioniert das der Erhöhung des zulässigen Fahrzeuggesammtgewicht um 100 Kg beim Anhängerbetrieb Rechnung getragen wird.

Es würde mich freuen, wenn ich mit diesen Angaben die Unklarheiten beseitigen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, bin ich natürlich gerne wieder für Sie da.

 

Jürgen Morczinietz

Kundenbetreuung Deutschland

Soweit die Antwort von der Kundenbetreuung Deutschland

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten

Nach einem halben Jahr nach meiner Anfrage, habe ich jetzt kurz vor Weihnachten diese Aussage erhalten:

Der Eintrag im CoC-Papier Ihrer Mercedes-Benz V-Klasse bezüglich der Erhöhung des zulässigen Fahrzeug-Gesamtgewichts von 3100 kg auf 3200 kg im Anhängerbetrieb ist aufgrund von anderen Nutzfahrzeugen und der geringeren Höchstgeschwindigkeit im Anhängerbetrieb in das CoC-Papier aufgenommen worden. Anders als unsere letzte Aussage erhöhen sich die Achslasten dabei aber nicht und somit ist in der Praxis eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes auf 3200 kg nicht möglich. Die zulässige Zuladung verringert sich im Anhängerbetrieb um die tatsächlich gegebene Stützlast.

Dieser Zusatz bezüglich der Erhöhung ist bei nachfolgenden Fahrzeugen bereits entfernt worden. Das CoC-Papier Ihrer V-Klasse kann gemäß unserer Homologationsabteilung dennoch weiter verwendet werden.

Wie sieht es bei euch aus ??? Ist tatsächlich die fehlerhafte Anmerkung verschwunden das bei Anhängerbetrieb das Gesamtgewicht um 100 Kg erhöht werden kann, wie ich es bei dem Wettbewerb allgemein üblich ist ? Nur geben es die Achsen der V-Klasse es nicht her.

Nur so ist die V-Klasse als Zugfahrzeug für mich total unbrauchbar.

Meine V-Klasse hat laut der EU-Übereinstimmungsbescheingung eine tatsächliches Leergewicht von 2650 Kg.

Wenn man dann das vollgetankte Auto nachwiegt und nicht 68 Kg sondern 85 Kg wiegt kommt man auf ein tatsächliches Leergewicht von 2710 kg.

Wenn man mit etwas Gepäck und Werkzeug im Kofferraum von 95 Kg hat ergeben sich folgende Achslasten

Vorderachse 1355 kg und die Hinterachse 1450 kg. (ergeben sich aus den einzelnen Radlasten siehe Bilder)

Wenn ich jetzt einen Anhänger mit 100 Kg Stützlast ankupple habe ich auf der Hinterachse 1550 Kg, also die maximale erlaubte Achslast und ein Gesamtgewicht von 2905 Kg (2805kg + 100 Kg Stützlast).

Das einzige was ich jetzt noch machen kann wenn ich alleine bin, zusätzliches Gepäck von etwa 200 Kg auf dem Beifahrersitz platzieren, damit die hintere Achslast nicht überschritten wird.

Sowas ist mir in all den Jahren die ich bisher Wettbewerbsfahrzeuge gefahren habe noch nicht passiert, das bei einer Zuladung von nicht mal 100 Kg im Kofferraum die Achslasten überschritten werden, wenn man noch einen großen Anhänger im Schlepp hat.

Machen sich die Techniker von Mercedes denn keine Gedanken über Achslasten und der Zuladung die man bei so einem Auto erwartet und benötigt ?

Mir wurden vom Verkäufer 600 Kg Zuladung zugesichert, nur bin ich bei dieser Konstellation bei einer Zuladung von nur 95 Kg in Verbindung des Anhänger im Schlepp , der das Fahrzeug an seine Grenzen seiner Belastbarkeit bringt.

Jetzt könnte der eine oder andere ja kommen das man die 95 Kg nicht in der Kofferraum platziert sondern auf dem Beifahrersitz oder in der ersten Reihe. Nur ist das bei gewissen Sachen aus Gründen der Ladungssicherung nicht so einfach.

Als Familienauto ist die V-Klasse für mich total ungeeignet um zum Beispiel mit dem großen Pferdeanhänger zum Turnier oder Wohnwagen in den Urlaub zu fahren. Da ist das Auto schon mit dem Gepäck und dem Fahrer an der Grenze der Zuladung ohne das eine weitere Person nur im Auto sitzt.

Ok auf dem Beifahrersitz ist noch Platz aber in der 1 und 2 Reihen kann sich niemand mehr setzen, ohne das die hintere Achslast nicht überschritten wird.

Was sagt Ihr dazu ist das noch normal ?

 

 

 

 

 

am 1. Januar 2017 um 8:08

Mir persönlich fällt es schwer zu glauben, dass soetwas vom KFZ-Bundesamt (oder wer auch immer eine Freigabe für Fahrzeuge erteilt) durchgewunken wird. In Deutschland ist doch alles 100fach reguliert...

Das eine vollausgestattete V-Klasse keine Eignung zum Lastesel hat, ist wohl so, aber in Abhängigkeit der Sitzplätze sollte es eine halbwegs plausible Zuladung geben - meine Meinung!

Wenn ich nächstes Jahr mit nem 6-Sitzer mit 5 normalgewichtigen Personen und Gepäck für eine Wiche in den Urlaub fahre, mach ich mir keinen Kopf um soetwas. Mag falsch sein, aber man kann sich das Leben auch kompliziert machen.

am 1. Januar 2017 um 16:51

Wir fahren mit dem v250 4matic immer in den Urlaub.

Meistens 3 Personen und zwei Hunde a 30kg und Gepäck. Letztens auf der Wage gewesen mit der Konstellation. Ergebnis 2950kg. Passt:-)

am 1. Januar 2017 um 18:50

Zitat:

@tauro2000 schrieb am 1. Januar 2017 um 17:51:01 Uhr:

Wir fahren mit dem v250 4matic immer in den Urlaub.

Meistens 3 Personen und zwei Hunde a 30kg und Gepäck. Letztens auf der Wage gewesen mit der Konstellation. Ergebnis 2950kg. Passt:-)

Das hatte ich bisher auch gedacht, bis ich mal die Achslasten nachgewogen habe.

Bei 2905 kg Gesamtgewicht hatte ich die 1550 kg schon an der Hinterachse erreicht mit einem Anhänger im schlepp und 95 Kg im Kofferraum und alleine in der V-Klasse.

Mich wundert es eigentlich nicht wenn so mancher Reifen mit einem Load Index von 100 auf der V-Klasse

so schnell schlapp macht. Die Reifen haben eine maximale Tragfähigkeit von 800 kg macht also 1600 kg für die Achse. Sie werden immer am Rande oder über der maximalen Zuladung gefahren, wenn man nicht die das Gesamtgewicht 1:1 auf die Vorder- und Hinterachse verteilt, was in meinen Augen fast ein Ding der Unmöglichkeit ist. Also kann man die mögliche Zuladung gar nicht nutzen, da es die Achslasten ggf. nicht hergeben. Sowas ist mir bisher nur bei der V-Klasse aufgefallen bei keinem meiner vorherigen Autos, war auch kein Mercedes dabei ;-)

Ob man sich darüber jetzt Gedanken machen sollte oder nicht steht jedem frei.

Nur wäre ein Hinterreifen Schaden auf der nächsten Urlaubsfahrt wegen Überladung, so ziemlich das schrecklichste was ich mir vorstellen könnte.

Vielleicht hat man noch Glück und fängt das ausbrechende Heck ab, wenn nicht dann hat man halt Pech gehabt.

Spätestens dann kommen die Gutachter und die interessiert es nicht ob man sich darum einen Kopf gemacht hat oder nicht. Hier zählen dann nur die Fakten, das sind mal die Gewichte und die Verteilung auf die Achsen. Das fatale ist ja das man das zulässige Gesamtgewicht in vielen Fällen noch nicht mal erreicht hat und sich in Sicherheit wiegt, aber die Achslasten längst überschritten sind.

Die Bedenken sind berechtigt und interessieren mich auch, aber handelt es sich hier bei zul. Gesamtgewicht und Achslasten um theoretische Maximalwerte, die halt festgelegt werden müssen oder ist das Material dann tatsächlich an der Belastungsgrenze? Das würde mich interessieren.

Ich kenne das aus anderen Bereichen (z.B. Tragwerk Hochbau) wo sich die Sicherheiten häufig summieren, auch wenn natürlich gewisse maximale Verkehrs- und Ausbaulasten beispielsweise für Geschossdecken angegeben werden.

Der Rohmateriallieferant kalkuliert Sicherheit ein, der Hersteller der Halbzeuge kalkuliert Sicherheit ein, der Zulieferer kalkuliert Sicherheit ein, der Hersteller kalkuliert nochmals Sicherheit ein und die Prüfanstalt rundet bei der maximal zulässigen Belastung wieder ab, so dass man meist sehr weit im grünen Bereich ist. Jedenfalls können viele Dinge, die nach deutschen Normen produziert und geprüft wurden oftmals 30-100% mehr auslasten, als die Maximalangaben es vermuten lassen.

Das wird bei den Reifen und bei den Achsen der V-Klasse hoffentlich auch so sein, denn je nach Fahrsituation, z.B. bei enger zügiger Kurvenfahrt bergab bremsend, hat man statt der theoretisch angenommen 775 kg (1550/2), vielleicht kurzzeitig 1.500 kg auf einem der Vorderräder oder auch mal auf einem Hinterrad, weil der Rest der Räder kurzfristig stark entlastet ist. Genauso kommen bei einem scharfen Bremsmanöver bei dem die Hinterräder fast den Bodenkontakt verlieren u.U. 3,0 to. auf der Vorderachse zu Stande.

Also sprechen wir hier über dramatische Zahlen, die die Streckgrenze oder max. Belastungsgrenze von Bauteilen darstellen oder über die graue Theorie, die allenfalls den TÜV und irgendwelche übermotivierten österreichischen Autobahnpolizisten interessieren?

Mir würde diese Hintergrundwissen helfen die Situation einzuschätzen und mich nicht ständig mit "platzenden Reifen" und "durchgebogenen Achsen" im Hinterkopf beschäftigen zu müssen.

am 2. Januar 2017 um 8:20

Überlastung eines Reifens, sei es durch zu große Beladung oder ungenügendem Luftdruck, führt zu einer übermäßigen Einfederung und damit zu Schäden an der Karkasse im Bereich der Flanken. Die Folge einer derartigen Beschädigung, nämlich der Bruch der Karkasse, der oft erst sehr viel später eintritt.

Die kurzfristigen Einwirkungen auf die Reifen wie beim Bremsen oder zügiger Kurvenfahrten machen dem Reifen weniger aus als eine stundenlange Autobahnfahrt mit Überlastung in den nächsten Urlaub, da hier im allgemeinen mit höheren Geschwindigkeiten gefahren wird.

Es ist wie bei dem Geschwindigkeitslimit für Reifen, wenn ein Reifen der für 190 km/h zugelassen ist mal für 1 Minute mit 200 km/h gefahren wird passiert in der Regel noch nichts. Wenn aber mehr als 10 Minuten mit dieser Geschwindigkeit der Reifen belastet wird darf er auch platzen was der eine oder andere Test im Labor bestätigt hat.

Dann möchte ich nicht in einer überladenen V Klasse sitzen wo z.B. hinten der Reifen platzt.

 

am 2. Januar 2017 um 13:32

Wenn es so dramatisch wäre, dann gäbe es hier bestimmt schon einen Thread mit "Reifenplatzern am laufenden Bande" oder?

Und nein, ich will es nicht schönreden und kann deine Bedenken durchaus teilen! In der Praxis scheint dies jedoch offensichtlich keine Relevanz zu haben. Und auch ich, als selber 100%iger, sehe das dadurch relativ gelassen, da die Sicherheit wohl nicht gefährdet ist. Vielleicht habe ich aber auch nur leicht reden, weil ich nur selten bis nie vollbepackt unterwegs bin.

Die Fahrzeuge müssen doch sicherlich von einer Prüfstelle freigegeben werden, bevor ein Hersteller mit dem Verkauf beginnt. Und in einem Wirtschaftsraum in dem die Krümmung von Bananen geregelt ist, wird doch wohl auch hoffentlich hier "Plausibilätsprüfungen" machen???? Ein Fahrzeug was werksseitig schon über den Grenzen (oder knapp drunter) liegt sollte doch auffallen? Insbesondere wenn es für den Transport von 6-8 Personen ausgelegt ist....

Sinnvoll dürfte wohl auf jeden Fall sein, Reifen mit einm höheren Loadindex zu kaufen, oder?

Das macht keinen Sinn, weil es gar nicht erforderlich ist. Der LI (Lastindex) auf einem Reifen ist immer bei einem Fülldruck von 2,5 Bar angegeben. Pro Erhöhung des Reifendrucks um 0,1 bar erhöht sich der LI um einen Punkt. Bei meinem Marco Polo sind bei den XL Reifen mindestens 3,0 bar vorgegeben. Das würde einem LI von 106 entsprechen und somit 950 kg pro Reifen, bzw. 1,9 t pro Achse. Da sollten genug Reserven vorhanden sein.

 

Bei dem angegebenen Geschwindigkeitsindex ist eigentlich vorgegeben, dass der Reifen die angegebene Geschwindigkeit für 20 Minuten bei maximal angegebener Last hält.

am 3. Januar 2017 um 22:56

Zitat:

@VW2006 schrieb am 2. Januar 2017 um 16:08:16 Uhr:

Das macht keinen Sinn, weil es gar nicht erforderlich ist. Der LI (Lastindex) auf einem Reifen ist immer bei einem Fülldruck von 2,5 Bar angegeben. Pro Erhöhung des Reifendrucks um 0,1 bar erhöht sich der LI um einen Punkt. Bei meinem Marco Polo sind bei den XL Reifen mindestens 3,0 bar vorgegeben. Das würde einem LI von 106 entsprechen und somit 950 kg pro Reifen, bzw. 1,9 t pro Achse. Da sollten genug Reserven vorhanden sein.

Bei dem angegebenen Geschwindigkeitsindex ist eigentlich vorgegeben, dass der Reifen die angegebene Geschwindigkeit für 20 Minuten bei maximal angegebener Last hält.

Hört sich alles plausibel an.

Nur scheint Mercedes der Sache nicht ganz zu trauen, sonst würden Sie ja bei der V-Klasse mit 3200 Kg Gesamtgewicht auch Reifen mit einem Lastindex von 100 oder 101 zulassen. Dies ist aber nicht der Fall wie die Liste Zulässige Rad-/Reifenkombinationen für Vito/V-Klasse/Marco Polo (Baureihe 447) zeigt. Hier sind nur Reifen mit größeren LI zulässig. Bei den Felgen gibt es für die 3200 kg Variante auch nur wenige die die 100 kg mehr Achslast verkraften. Wie schnell hat man bei der 3100 kg Variante die Achslast mal um 100 Kg auf der Hinterachse überschritte und was passiert dann ??? Hier scheint ja dann nicht mehr viel Reserve zu sein, wenn bei nicht mal 6,5% mehr Achslast andere Reifen und Felgen notwendig werden.

am 4. Januar 2017 um 6:55

Für mich bleibt immer noch die Frage offen: Wenn alles so "dramatisch" ist, dann müssten doch unzählige V-Klassen Probleme mit gebrochenen Felgen, geplatzten Reifen und Sonstigem haben. Das scheint aber nicht der Fall zu sein, oder? Ist jetzt auch ehrlich nicht ironisch gemeint, mich würde der korrekte Sachveralt wirklich mal interessieren. Mir fehlt irgendwie nach wie vor der Glaube, dass ein solches Fahrzeug dann eine Zulassung bekommt. Selbst wenn diese Stelle pennt, stürzt sich die Konkurrenz doch sofort auf soetwas und steckt es einer offiziellen Stelle....

Zitat:

@MarkusM schrieb am 4. Januar 2017 um 07:55:18 Uhr:

Für mich bleibt immer noch die Frage offen: Wenn alles so "dramatisch" ist, dann müssten doch unzählige V-Klassen Probleme mit gebrochenen Felgen, geplatzten Reifen und Sonstigem haben. Das scheint aber nicht der Fall zu sein, oder? Ist jetzt auch ehrlich nicht ironisch gemeint, mich würde der korrekte Sachveralt wirklich mal interessieren. Mir fehlt irgendwie nach wie vor der Glaube, dass ein solches Fahrzeug dann eine Zulassung bekommt. Selbst wenn diese Stelle pennt, stürzt sich die Konkurrenz doch sofort auf soetwas und steckt es einer offiziellen Stelle....

Erstens haben die meisten Fahrzeuge und deren Teile ja eine Sicherheitsreserve und die ist mittlerweile (auch aufgrund eines US Markts) schon deutlich über den Anforderungen eines DAU anzusiedeln.

Die Gretchenfrage ist für mich (als Interessent und Bus Fahrer) immer nur: Was passiert bei einer Wiegemessung mit Wohnwagen? Es wird nicht witzig sein, wenn man auf einmal Hab und Gut auf einem Rastplatz entsorgen muss um ein korrektes Wiegeergebnis zu erzielen.

Ich hatte hier mit VW schon mal einen lustigen Mailverkehr bzgl. der nicht vorhandenen Öse an der Anhängerkupplung und der NL Polizei, welche sich einen Dreck Daum schert, dass der Wagen eine EU Abnahme hat. Die zusätzliche Hulfkoppeling habe ich dann von VW umsonst bekommen.

Da ich auch im Betrieb und beim Holzmachen mit Hänger / Bus / Pritsche unterwegs bin und ich beim MP wissen will wie voll ich wo bin habe ich mir zetzt bei Obelink zur Sicherheit eine Fahrzeugwaage gekauft.

https://www.obelink.de/reich-fahrzeugwaage-extra.html?sqr=reich+waage&

Diese gibt es auch noch als "kleine" Variante bis 1000 kg Radlast und 100 kg Deichselgewicht dann kostet sie 115 €

Darauf gibt es gerade Rabatt, deswegen dachte ich, stelle ich es mal hier ein.

Vielleicht möchte der eine oder andere ja auch auf Nummer sicher gehen und kann den Tip gebrauchen.

Hier nochmal eine Video zur Handhabung

https://www.youtube.com/watch?v=RCUaTrFWN9k

am 12. Januar 2017 um 17:34

Zitat:

@Toasta13 schrieb am 12. Januar 2017 um 11:05:00 Uhr:

Da ich auch im Betrieb und beim Holzmachen mit Hänger / Bus / Pritsche unterwegs bin und ich beim MP wissen will wie voll ich wo bin habe ich mir zetzt bei Obelink zur Sicherheit eine Fahrzeugwaage gekauft.

https://www.obelink.de/reich-fahrzeugwaage-extra.html?sqr=reich+waage&

Diese gibt es auch noch als "kleine" Variante bis 1000 kg Radlast und 100 kg Deichselgewicht dann kostet sie 115 €

Darauf gibt es gerade Rabatt, deswegen dachte ich, stelle ich es mal hier ein.

Vielleicht möchte der eine oder andere ja auch auf Nummer sicher gehen und kann den Tip gebrauchen.

Hier nochmal eine Video zur Handhabung

https://www.youtube.com/watch?v=RCUaTrFWN9k

Kann die Fahrzeugwaage auch nur empfehlen weiter oben sind ja die Bilder von meiner gewogenen zu schweren V-Klasse. Das Ergebnis aus den 4 Einzelmessungen zur Messung auf einer geeichten Waage war recht genau Abweichung bei 2700 Kg keine 15 kg Differenz. Da kann man schon ziemlich sicher sein die V-Klasse nicht überladen und das Gewicht zwischen der Vorder- und Hinterachse genau getrimmt zu haben. Dieses darf bei der Variante mit 3100 Kg zulässigem Gesamtgewicht ja nicht die 1550 Kg Achslast überschreiten. Gar nicht so einfach das Gewicht genau zu verteilen.

Hab die Waage auch - allerdings eher für den Wohnwagen/Anhänger. Könnte mich aber in A**** beißen damals die kleine Variante genommen zu haben.

Die Waage ist aber anscheinend alles Andere als verlässlich :-(

http://www.campen.de/threads/75214-waage-von-reich-getestet

Hätte mich sonst auch echt interessiert für meinen Caravan.

Gruß

Befner

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. V-Klasse
  6. V-Klasse & Vito
  7. Gewichtsvariante 3.200 kg bei V-Klasse