Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren für 2(!) hintereinander folgende Autos gleichzeitig!
Darf der Polizei-Einsatzwagen die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nur für das vorausfahrende Fahrzeug machen (Wagen1) oder sogar gleichzeitig auf für zwei hintereinander fahrende Autos (Wagen2) ? Die Polizei bleibt dabei die ganze Zeit nur hinter dem Wagen1. Die Nachfahrt dauerte definitiv weniger als 200m.
Polizei -> Wagen1 -> Wagen2
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 1. Februar 2016 um 00:33:31 Uhr:
Jetzt denke ich mir mal. ich wäre Verkehrsrichter und hätte über diesen Fall zu urteilen. Mir wäre mein Urteil klar.
Wie gut, dass man als Richter unvoreingenommen sein muss und immer noch der Grundsatz "in dubio pro reo" Beachtung findet. Ja, dieser hat sogar Verfassungsrang!
Nicht zu fassen, was hier so an Kommentaren kommt...
50 Antworten
Hallo, LoGGol,
zu Deiner ersten Frage: Ja, es ist grundsätzlich möglich, zwei Fahrzeuge gleichzeitig zu messen.
Das funktioniert sogar ohne Video.
Bei beiden Messverfahren durch Nachfahren steht und fällt allerdings alles mit der Beweisführung vor der Bußgeldstelle bzw. vor dem Gericht.
Zu der Messung mit dem Lineal:
Wie schon geschrieben ist dies nur eine Maßnahme, um Dir vor Ort einigermaßen den Vorgang der Messung und den Tatvorwurf an sich erklären zu können.
Die genaue Auswertung erfolgt dann am Computer auf der Dienststelle und da kannst Du Dich darauf verlassen, dass dieses Auswertung nicht mit einem schief angelegten Lineal erfolgt, sondern so, dass auch ein Gutachter nichts dagegen machen kann.
Ich nehme sogar an, dass man sich eher auf Dein Fahrzeug konzentriert und dafür gesorgt hat, dass diese Messung hieb - und stichfest ist, denn das Fahrzeug dazwischen muss logischerweise mit der gleichen Überschreitung unterwegs gewesen sein wie Du und das Messfahrzeug, denn sonst hätte es ja nicht zwischen euch bleiben können.
Schon mal über diese Möglichkeit nachgedacht?
Viele Grüße,
Uhu110
@TE:
Das hier ist Motor-Talk, Abt. V+S.
Hier gibt jeder seinen Senf dazu und keiner weiß etwas wirklich. Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Dein Fall klingt für mich irgendwie ziemlich konfus.
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, sehe auch kein Problem mit der Übernahme durch die (hoffentlich vorhandene) Rechtschutzversicherung.
Viel Erfolg!!
Zitat:
Die genaue Auswertung erfolgt dann am Computer auf der Dienststelle und da kannst Du Dich darauf verlassen, dass dieses Auswertung nicht mit einem schief angelegten Lineal erfolgt, sondern so, dass auch ein Gutachter nichts dagegen machen kann.
Das hoffe ich sehr! 🙂
Zitat:
Ich nehme sogar an, dass man sich eher auf Dein Fahrzeug konzentriert und dafür gesorgt hat, dass diese Messung hieb - und stichfest ist, denn das Fahrzeug dazwischen muss logischerweise mit der gleichen Überschreitung unterwegs gewesen sein wie Du und das Messfahrzeug, denn sonst hätte es ja nicht zwischen euch bleiben können.
Schon mal über diese Möglichkeit nachgedacht?
An das glaube ich weniger, denn die 70 Zone nur ganz kurz ist (kürzer als die vorgeschriebene Messstrecke von 400 bis 600m für die Messung bei der Geschwindigkeit). Dabei soll der Einsatzwagen noch möglichst nah hinterher fahren.
- bei 61 bis 90 km/h: maximal 50 m
- bei 91 bis 120 km/h: maximal 100 m
Bei etwa 100km/h muss der Polizeiwagen einen Halben-Tacho-Abstand mindestens halten. Da noch ein anderes Fahrzeug dazwischen ist, der nun auch den Abstand hinter mir hält, bin ich so weit weg von der Kamera, dass der Messfehler schon mindestens verdoppelt werden soll.
Und das reicht schon um mein Flensburger Konto schön sauber zu halten (es geht um 1Km/h).
Wie auch immer - zum Anwalt werde auf jeden Fall gehen und solch eine Messung ist scheinbar wirklich ein Ausnahme-Fall. Ich fand dazu im Netz keine eindeutige Beschreibung oder ähnliche Fälle (vlt. auch nur schlecht gesucht)
Vielen Dank an alle für die Beteiligung!
"..toleranz".?
Ist das "tolerant" der "Abzug" oder ist dass ein möglicher "MessFEHLER"?
Sollte es nicht besser "Fehlerabzug" heissen? Wird sonst leicht missverstanden. Politik gemacht.?
Und dann ist das Resultat hier bei dieser "Messanordnung" schon zweifelhafter! Fehler?
Oder wieviele Autos hintereinander dürfen g l e i c hzeitig "gemessen" werden?
Kolonne auch?
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Hallo, LoGGol,
Zitat:
@LoGGoL schrieb am 30. Januar 2016 um 23:35:28 Uhr:
Bei etwa 100km/h muss der Polizeiwagen einen Halben-Tacho-Abstand mindestens halten. Da noch ein anderes Fahrzeug dazwischen ist, der nun auch den Abstand hinter mir hält, bin ich so weit weg von der Kamera, dass der Messfehler schon mindestens verdoppelt werden soll.
wenn der Fahrzeuglenker es für erforderlich und zumutbar hält, darf er bei der Messung den Mindestabstand durchaus unterschreiten.
Es muss allerdings gewährleistet sein, dass der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug am Ende der Messung mindestens gleich groß oder größer ist als zu Beginn.
Das dürfte sich mit der Aufnahme auch bei zwei Fahrzeugen und bei einem etwas größeren Abstand zum ersten Fahrzeug problemlos nachweisen lassen.
Tauchen bei der Bearbeitung Zweifel an der Korrektheit der Messung auf, wird diese verworfen und das Thema ist für Dich erledigt.
Die Kollegen haben in aller Regel genug Anzeigen zu bearbeiten und müssen deshalb nicht auf Gedeih und Verderb mit einer Anzeige vor Gericht gehen, bei der sie von vornherein schon wissen, dass jeder halbwegs gute Rechtsanwalt und vor Allem der Gutachter sie zerpflücken wird.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@Golfinator schrieb am 30. Januar 2016 um 14:27:17 Uhr:
Ganz ehrlich auf jeden Falleinen Anwalt nehmen.Wurden deine Daten aufgenommen?
... in Zukunft langsamer fahren.
Der Anwalt wird ihn schon rausboxen.
Ich find´s allerdings eine Sauerei, dass mal wieder die Versicherungsgemeinschaft (Rechtsschutz) / Allgemeinheit (wenn der TE Recht bekommt) für den "Fehler" des TE einspringen soll. Er fuhr zu schnell, er ließ sich erwischen. Schon zwei Fehler, selbst begangen.
Für solches Glücksspiel zahlen dann die anderen, obwohl 100 % klar ist, dass er einen Fehler gemacht hat und wahrscheinlich mehr als 100 km/h auf dem Tacho standen, bei erlaubten 70 km/h.
Expresszuschlag bezahlen, Punktekonto aufladen (sonst ist doch auch jeder scharf auf Punkte, "Zahlzurück" etc.)... oder... ab zum Anwalt. Alles wird gut. 🙂
Und du glaubst wirklich was du das schreibst? Soll das dann als Allheilmittel für die Raser, Drängler und Handybekloppte im Straßenverkehr dienen?Zitat:
Die Kollegen haben in aller Regel genug Anzeigen zu bearbeiten und müssen deshalb nicht auf Gedeih und Verderb mit einer Anzeige vor Gericht gehen, bei der sie von vornherein schon wissen, dass jeder halbwegs gute Rechtsanwalt und vor Allem der Gutachter sie zerpflücken wird.
Viele Grüße,
Uhu110
Ich kann nur hoffen, dass die Justiz noch härter durchgreift!
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 31. Januar 2016 um 15:29:25 Uhr:
Ich kann nur hoffen, dass die Justiz noch härter durchgreift!
Als sie es so schon tut ?
Ihr müsst euch erstmal einig werden, ob die Justiz a zu lasch, b zu streng oder c gerade richtig urteilt.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 31. Januar 2016 um 14:57:51 Uhr:
Ich find´s allerdings eine Sauerei, dass mal wieder die Versicherungsgemeinschaft (Rechtsschutz) / Allgemeinheit (wenn der TE Recht bekommt) für den "Fehler" des TE einspringen soll. Er fuhr zu schnell, er ließ sich erwischen. Schon zwei Fehler, selbst begangen....
die RV ist keine Pflichtversicherung. Es ist Dir also völlig freigestellt, an dieser Versicherungsgemeinschaft teilzunehmen oder es zu lassen.....ist doch klar, dass nicht alle Mandanten tugendhaft und unschuldig sind und vom RA gegen unlautere Anschuldigungen vertreten werden, sondern ein gewisser Prozentsatz aus gröstenteils egoistischen Motiven versucht, das beste für sich rauszuholen....
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 31. Januar 2016 um 14:57:51 Uhr:
Ich find´s allerdings eine Sauerei, dass mal wieder die Versicherungsgemeinschaft (Rechtsschutz) / Allgemeinheit (wenn der TE Recht bekommt) für den "Fehler" des TE einspringen soll.
Ach so... und Du würdest sofort schön brav zahlen, wenn dir ein solcher Sachverhalt, wie der in diesem Thread vorgeworfen wird?
Die Versicherungsbranche und die Anwälte leben nun einmal von Fällen, wie diesem.
Warum ist es eine "Sauerei" wenn man hier (s)eine RS-Versicherung in Anspruch nimmt?
Mal was ganz anderes. Hier ist eine vorgeschriebene Geschwindigkeit übertreten worden. In der Regel werden Geschwindigkeitsbegrenzungen dort erlassen, wo es gefgährlich ist, schneller zu fahren. Meist belegen das Unfälle, die dort passiert sind. Wo z.B. durch unangemessene Geschwindigkeit Sachschäden entstanden sind oder gar Menschen verletzt oder getötet worden sind.
Jetzt wird jemand bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt. Eigentlich sollte er seinen Verstoß bereuen und sich selbst Besserung geloben. Was wird gemacht: Er will um einen km/h kämpfen, moniert das Messverfahren oder die Erläuterungshinweise der Polizei mit einem Lineal.
Jetzt denke ich mir mal. ich wäre Verkehrsrichter und hätte über diesen Fall zu urteilen. Mir wäre mein Urteil klar.
@eintraumtaenzer
Das ist eine ganz selbstverständliche Sache. Es gibt hier allerdings einige user, die sich stets daran stoßen, wenn ein VT die ihm vom Recht eingeräumten Überprüfungsmöglichkeiten gegen staatliches Handeln wahrnehmen und eine evtl. vorhandene RS-Versicherung für die Kosten in Anspruch nehmen will (viele zahlen es aus eigener Tasche). Vielleicht ist manchem nicht bekannt, dass die RS-Versicherung die Geldbuße/Strafe nicht übernimmt, sondern nach dem evtl. SB nur die restlichen Kosten und das beruht dann auf einem mit Prämien bezahlten Versicherungsschutz.
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 1. Februar 2016 um 00:33:31 Uhr:
..... Jetzt denke ich mir mal. ich wäre Verkehrsrichter und hätte über diesen Fall zu urteilen. Mir wäre mein Urteil klar.
Das Video ist noch nicht einmal ausgewertet, geschweige denn ein Bußgeldbescheid ergangen und Du hast schon ein Urteil gefunden 😕 Klassische Voreingenommenheit! Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Messungen ist geklärt. Ob sie konkret verwertbar ist, das wird sich doch erst noch zeigen müssen.
interessant ist das ganze schon, denn
der polizist der euch da angehalten hat macht das ganze den ganzen tag.
also sollte er ja wissen was seine technik (in der endgültigen auswertung) kann und was nicht.
also sollte man davon ausgehen, dass die technik das kann. ansonsten heiße das ja irgendwo dass er euch auf 'gut glück rauszieht' in der hoffnung dass ihr seiner linealauswertung im fahrzeug direkt glauben schenkt, die sache zugebt und eben bezahlt.
dieses uf gut glück will ich so eigentlich nicht glauben. das klingt ein stück weit willkührlich so nach dem motto wir bestrafen nur die die zu bequem sind die forderungen abzuwehren.
soweit zur theorie.
in der praxis werdet ihr sehen was bei der auswertung nun herauskommt. sprich ob das ganze verwertbar war. versuchen das zu widerlegen könnt ihr ja dann mithilfe von anwalt und gutachten immernoch.
ich tippe mal in der auswertung gibt es ein digitales netz aus linien so dass man sauber den abstand ausrechnen kann zu jedem zeitpunkt. da wäre halt die frage ob das fahrzeug immer zu sehen ist, ob zur auswertung immer derselbe fixpunkt am fahrzeug nötig ist oder das ganze variabel ist.
toleranz wird bei der auswertung genug entstehen tippe ich mal.
interessant halt auch dass sie dich rausgezogen haben. wenn sich das nämlich am ende tatsächlich als verwertbar raustellt hieße das wirklich dass sie zwei fliegen (raser) mit einer klappe (videomessfahrt) stellen können.
für autobahnraser die sich sicher sind das das fahrzeug direkt hinter ihnen kein videowagen ist natürlich ein unsicherheitsfaktor, wenn da nun plötzlich auch in reihe zwei dahinter der messwagen sein könnte.
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berichte in jedem fall mal wie die sache ausgeht
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 1. Februar 2016 um 00:33:31 Uhr:
Jetzt denke ich mir mal. ich wäre Verkehrsrichter und hätte über diesen Fall zu urteilen. Mir wäre mein Urteil klar.
Wie gut, dass man als Richter unvoreingenommen sein muss und immer noch der Grundsatz "in dubio pro reo" Beachtung findet. Ja, dieser hat sogar Verfassungsrang!
Nicht zu fassen, was hier so an Kommentaren kommt...