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Geschäftswagen für eigene Firma wenn gleichzeitig noch Arbeitnehmer?

Themenstarteram 5. April 2018 um 16:55

Hallo Freunde,

ich bin Angestellter und habe vor einem knappen halben Jahr noch ein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet. Das Büro ist bei mir zu Hause.

Dieses entwickelt sich unerwartet gut, so dass ich mich vorsichtig nach einem neuen (Leasing-)Fahrzeug umsehe. Allerdings fällt es mir aktuell schwer, mich mit den zahlreiche Fallstricken zurecht zu finden.

Aktuell sieht es so aus, dass der Anteil der privaten Nutzung höher ist, als der gewerbliche. Kann ich da überhaupt grundsätzlich bei einem Autohaus ein Angebot für Gewerbetreibende in Anspruch nehmen?

Falls JA, welche Möglichkeiten hätte ich, um die Kosten für einen Geschäftswagen steuerlich geltend zu machen? Kann ich hier die 1%-Regelung anwenden? Welche Entfernungspauschle würde in diesem Fall anfallen? Die Entfernung zu der Firma, in der ich als Angestellter beschäftigt bin oder 0km, da mein Büro als Gewerbetreibender bei mir zu Hause ist?

Jeder Ratschlag/Hilfestellung wird gerne angenommen!

Besten Dank für eure Unterstützung :)

Viele Grüße,

qfactor

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@A346 schrieb am 6. April 2018 um 15:48:29 Uhr:

Was könnte dieser Satz des TE im Bezug auf sein Angestelltenverhältnis wohl bedeuten?

Zitat:

" Die Entfernung zu der Firma, in der ich als Angestellter beschäftigt bin oder 0km, da mein Büro als Gewerbetreibender bei mir zu Hause ist."

Es könnte bedeuten,

.... dass du den Text nicht verstanden hast.

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Hallo @qfactor,

 

die Angebote von Kfz-Händlern setzen manchmal voraus, dass dass das Gerwerbe die Haupteinnahmequelle darstellt. Dies ist aber herstellerabhängig.

 

Die steuerliche Würdigung steht jedoch auf einem anderen Blatt. Du vermischt herstellereigene (= keine gesetzlichen) und steuerliche (=gesetzliche) Vorgaben. Bei der steuerlichen Würdigung sprichst Du verschiedene Varianten an, deren vollständige Darstellung diesen Rahmen, zumindest für mich, übersteigt. Ich bin vom Fach und rate Dir zum fundierten Anspechpartner.

 

Michael

Fährst du mit deinem eigenen Firmenwagen zur Arbeit, wo du angestellt bist, ist das eine Privatfahrt. Unabhängig davon kannst du die Pendlerpauschale ansetzen.

Soll das Fahrzeug dein Firmenwagen sein (mehr als 10 % betriebliche Nutzung), kannst du natürlich auch die Angebote der Händler speziell für Gewerbetreibende nutzen.

Alles richtig bisher. Man sollte die steuerlichen Regelungen nicht mit den Regelungen der Hersteller vermischen. Steuerlich bleiben dir zwei Optionen:

1. Firmenwagen wird in das Betriebsvermögen aufgenommen, d.h. die Rate aus dem Betriebsvermögen bezahlt, USt kannst du abführen. In dem Fall musst du 1% vom LP monatlich versteuern zur Privatnutzung. Den Arbeitsweg musst du nicht versteuern da Homeoffice.

2. Firmenwagen wird nicht in das Betriebsvermögen aufgenommen, d.h. die Raten musst du BRUTTO aus deinem Privatvermögen bezahlen. In dem Fall musst du nichts zusätzlich versteuern.

In beiden Fällen gilt: Der Weg zu deinem Arbeitgeber ist eine ganz normale private Fahrt.

Penderpauschale kannst du unabhängig von all dem geltend machen.

Ein halbes Jahr unerwartet gut gelaufen ist noch kein verlässlicher Indikator für dauerhaftes gut laufen.

An deiner Stelle würde ich die Geschäftsentwicklung mindestens noch ein weiteres halbes Jahr beobachten, bevor ich mir über ein Leasingfahrzeug Gedanken mache würde.

Zitat:

@qfactor schrieb am 5. April 2018 um 18:55:33 Uhr:

Aktuell sieht es so aus, dass der Anteil der privaten Nutzung höher ist, als der gewerbliche. Kann ich da überhaupt grundsätzlich bei einem Autohaus ein Angebot für Gewerbetreibende in Anspruch nehmen?

Falls JA, welche Möglichkeiten hätte ich, um die Kosten für einen Geschäftswagen steuerlich geltend zu machen?

Zum ersten Teil: nochmals ein klares JA! Du musst keinen einzigen Meter "gewerblich" mit dem Fahrzeug zurücklegen. Der Hersteller legt fest, welche Voraussetzungen er für die Einstufung als "gewerblich" verlangt und wenn du diese erfüllst (z.B. einfach nur die Vorlage der Gewerbeanmeldung), bekommst du eben die Konditionen. Das Finanzamt interessiert das Nullkommanull und genauso nullkommanull musst du im weiteren Verlauf dem Händler eine gewerbliche Nutzung nachweisen.

Zum zweiten Teil hier eine kleine Lektüre:

https://www.steuern.de/firmenwagen-selbstst%C3%A4ndige.html

Kurzfazit: die 1% Regelung, die ständig durch die Köpfe geistert, setzt eine mindestens 50%ige betriebliche Nutzung voraus.

am 6. April 2018 um 13:13

Zitat:

@A346 schrieb am 6. April 2018 um 08:59:26 Uhr:

Ein halbes Jahr unerwartet gut gelaufen ist noch kein verlässlicher Indikator für dauerhaftes gut laufen.

An deiner Stelle würde ich die Geschäftsentwicklung mindestens noch ein weiteres halbes Jahr beobachten, bevor ich mir über ein Leasingfahrzeug Gedanken mache würde.

Wieso, er behält ja sein Angestelltenverhältnis als Haupteinnahme?

Sind doch perfekte Bedingungen: Besorgst dir bei Audi einen A6 für 400 p.M. "gewerblich" anstelle des Golfs, den du dir als Privatier für's gleiche Geld unterhälst...er sollte halt nicht kündigen o.ä.

Was könnte dieser Satz des TE im Bezug auf sein Angestelltenverhältnis wohl bedeuten?

Zitat:

" Die Entfernung zu der Firma, in der ich als Angestellter beschäftigt bin oder 0km, da mein Büro als Gewerbetreibender bei mir zu Hause ist."

Es könnte bedeuten, das er von der Firma ein geringes Fixum als Angestellter bekommt und sich sein Einkommen darüber hinaus als selbständiger Berater, z.B. Vermögensberater, verdienen muss.

Bei Banken ein gängiges Modell, immer wieder gerne praktiziert.

Zitat:

@A346 schrieb am 6. April 2018 um 15:48:29 Uhr:

Was könnte dieser Satz des TE im Bezug auf sein Angestelltenverhältnis wohl bedeuten?

Zitat:

" Die Entfernung zu der Firma, in der ich als Angestellter beschäftigt bin oder 0km, da mein Büro als Gewerbetreibender bei mir zu Hause ist."

Es könnte bedeuten,

.... dass du den Text nicht verstanden hast.

Aha, wie verstehst Du ihn denn?

Entfernung zur Firma 0 km, Entfernung eigenes Büro als Gewerbetreibender auch 0 km.

Kläre mich bitte auf.

am 6. April 2018 um 14:53

Entfernung zur Firma: Ungenannt. Entfernung zu seinem eigenen Gewerbe 0 km.

Dass der Op grundsätzlich Aufklärungsbedarf hat ist davon unbenommen unstrittig & bereits hilfreich beantwortet.

Noch mutmaßen wir alle über die Gestalt seines Plans.

Zitat:

@qfactor schrieb am 5. April 2018 um 18:55:33 Uhr:

Hallo Freunde,

...

Welche Entfernungspauschle würde in diesem Fall anfallen? Die Entfernung zu der Firma, in der ich als Angestellter beschäftigt bin oder 0km, da mein Büro als Gewerbetreibender bei mir zu Hause ist?

...

Das "oder" hatte ich in der Tat überlesen.

Sorry und vielen Dank für die Aufklärung.

Einen Fehler gebe ich gerne zu ;)

Themenstarteram 6. April 2018 um 15:08

Hi Leute,

besten Dank schon einmal für die zahlreiche Beteiligung an meinem "Problemchen" :)

Hier noch ein paar Ergänzungen:

- Mein Gehalt als Angestellter ist fix

- Von meinem Arbeitgeber bekomme ich KEINEN Firmenwagen gestellt

- Entfernung zu meinem Arbeitgeber: 56km

- Entfernung zu meinem Büro, dass ich als Gewerbetreibender nutze: 0km

- Ich würde kein Fahrzeug neu leasen, das ich im worst case auch allein von meinem Gehalt als Angestellter leicht stemmen könnte.

Was ich bisher verstanden habe ist:

- Angebote für Gewerbetreibende kann ich je nach den Vorgaben des Autohauses/Herstellers nutzen.

- die 1%-Regelung kann ich erst ansetzen, wenn die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs 50% übersteigt.

Gibt es sowas wie eine Faustformel welche Fahrzeugklassen das FA in Abhängigkeit des Umsatzes/Gewinns als Geschäftsausto akzeptiert? So kann ich mir z.B. nicht vorstellen, dass wenn ich einen Umsatz i.H.v. 18.000EUR/a generiere, das FA einen Brabus GLE Coupe akzeptiert, auch wenn ich ihn zu 100% gewerblich nutzen würde ;)

Viele Grüße,

qfactor

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