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Geldwertender Vorteil Leasing
Hallo,
ich greife das Thema nochmal von andere Seite auf. Wir bekommen über unseren Arbeitgeber günstigere Konditionen beim Leasen. Jetzt meine Frage, wie sich der geldwertende Vorteil dadurch berechnet.
Er soll sich auf die Leasingraten beziehen, es handelt sich also nicht um den Kauf eines Wagens und bezieht sich darüber hinaus auf folgenden Link: https://www.buchhalterseite.de/.../...tnutzung-leasingfahrzeug.htm?...
Leasringrate (20% Rabatt): 320€
Leasinrate privat (10% Rabatt): 352€. Somit liegt der geldwertende Vorteil im Monat bei 32 Euro, oder liege ich falsch?
Wäre die Rechnung nun 3500 Euro Brutto + 32 Euro geldwertender Vorteil? Werden die 32€ am ende nochmal abgezogen vom nett?
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34 Antworten
Der Geldwerte Vorteil hat nichts mit dem Leasing deines AG zu tun sondern berechnet sich immer aus dem Listenpreis des Fahrzeugs wenn ich da nicht falsch informiert bin. Wenn du den Wagen auf deinen Namen least und nur die Konditionen durch den AG besser bekommst hat das meines Wissens nach eigentlich keinen Einfluss auf Geldwerten Vorteil. Am besten mal beim Finanzamt direkt nachfragen.
Doch hat er. Und zwar genau so, wie er es ausgerechnet hat.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 31. Mai 2018 um 22:53:55 Uhr:
Doch hat er. Und zwar genau so, wie er es ausgerechnet hat.
Die Antwort ist eher jein. Es kommt drauf an...
Stichwort: Rabatt durch Dritte.
Da gibt es einige Bedingungen die erfüllt sein müssen, damit es kein geldwerter Vorteil ist.
BMF
Zitat:
@Buschjunge schrieb am 1. Juni 2018 um 06:50:47 Uhr:
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 31. Mai 2018 um 22:53:55 Uhr:
Doch hat er. Und zwar genau so, wie er es ausgerechnet hat.
Die Antwort ist eher jein. Es kommt drauf an...
Stichwort: Rabatt durch Dritte.
Da gibt es einige Bedingungen die erfüllt sein müssen, damit es kein geldwerter Vorteil ist.
BMF
Danke für eure antworten. Sollte man einfach direkt beim zuständigen Finanzamt Anfragen? Das scheint ja doch ein wenigkomplexer zu sein
Wenn du beim Finanzamt eine "verbindliche Auskunft" haben willst, musst du dafür bezahlen. (§89 AO) Ansonsten können sie später sagen: "Was geht uns unser Geschwätz von gestern an".
Naja, die paar Euro sollte es wert sein
Zitat:
@Trets2 schrieb am 1. Juni 2018 um 10:53:48 Uhr:
Naja, die paar Euro sollte es wert sein
Ja, Das schon. Ich verstehe nur nicht wie das in Jahr 2018 noch nicht einheitlich geregelt sein kann...
Hallo? Das ist Deutschland
Es ist deswegen nicht einheitlich geregelt, weil man ja eben die Wahl hat. Jenachdem was für den Einzelfall günstiger ist.
Das kann von Auto zu Auto oder von Mitarbeiter zu Mitarbeiter sehr untgerschiedlich sein.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 1. Juni 2018 um 12:41:12 Uhr:
Es ist deswegen nicht einheitlich geregelt, weil man ja eben die Wahl hat. Jenachdem was für den Einzelfall günstiger ist.
Das kann von Auto zu Auto oder von Mitarbeiter zu Mitarbeiter sehr untgerschiedlich sein.
Ich meine damit, dass es erst 2016 und 2017 dazu Urteile gekommen sind die genau diesen Fall behandeln..
Die 1% Regel ist ja nun nicht sooo wahnsinnig alt und auch noch nicht endgültig geregelt.
Diese ganzen Leasing -Dinge die sich die hersteller einfallen lassen, sind auch relativ neu. da ändert sich zudem auch ständig etwas. das deutsche Steuerrecht ist nunmal eins der kompliziertesten der welt... Dazu kommt noch das solche Verfahren oft jahre dauern bis zum endgültigen Urteil.
wenn Dir das Finanzamt nicht weiterhelfen kann oder will, geh mal zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Die sind nicht so wahnsinnig teuer.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 1. Juni 2018 um 13:19:25 Uhr:
Die 1% Regel ist ja nun nicht sooo wahnsinnig alt und auch noch nicht endgültig geregelt.
Diese ganzen Leasing -Dinge die sich die hersteller einfallen lassen, sind auch relativ neu. da ändert sich zudem auch ständig etwas. das deutsche Steuerrecht ist nunmal eins der kompliziertesten der welt... Dazu kommt noch das solche Verfahren oft jahre dauern bis zum endgültigen Urteil.
wenn Dir das Finanzamt nicht weiterhelfen kann oder will, geh mal zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Die sind nicht so wahnsinnig teuer.
Ja, werde ich auf jeden Fall auch machen. Ich habe keine Lust dann rückwirkend steuern nachzuzahlen..
Bei einem Steuersatz von 40% wären das ~ 150 Euro im Jahr. Das treibt einen wohl kaum in den Ruin.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 1. Juni 2018 um 16:32:07 Uhr:
Bei einem Steuersatz von 40% wären das ~ 150 Euro im Jahr. Das treibt einen wohl kaum in den Ruin.
Wie kommst du auf 150 im Jahr? Ich hab laut Rechner - wenn ich mal großzügig einen Vorteil von 60 € im Monat ansetze - 437 EUro weniger Netto im Jahr.. Habe Steuerklasse 3 wohlbemerkt