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Gegnerische Versicherung reduziert fiktiven Auszahlungsbetrag
Liebe Leute,
uns wurde die Vorfahrt an einer Hauptverkehrsstrasse genommen und trotz Vollbremsung sind wir mit unserem Golf 3 in Kontakt mit dem gegnerischen Fahrzeug gekommen. Polizei war auch da, hat alles aufgenommen und den Unfallverursacher zu 100% festgelegt.
Nun ist unser Auto schon etwas älter (Golf 3 1.8L 75PS, 1997, 98.000 km) und eine Reparatur ist nicht nötig, da uns schon viele Beulen und Macken zugeführt wurden. Da der sichtbare Schaden gering war (bisschen Lack, bisschen Halterung) , bin ich zu einer freien, mir bekannten Werkstatt gefahren und habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Ich habe extra kein Gutachten und auch keine Original-Werkstatt beauftragen wollen, da der Schaden schon augenscheinlich recht gering war.
Diesen Kostenvoranschlag der freien Werkstatt (609,88€) mit folgenden Positionen:
"An VW GOLF Unfallschaden beseitigen. Hierzu def. Stoßfänger vorne abbauen und zerlegen, Kratzer beseitigen und Stoßfänger lackieren. Fahrzeug wieder, mit neuem Nebenscheinwerfer rechts komplettieren"
1,5 Stunden Arbeitslohn 105,00€ = 157,50€
2,0 Stunden Arbeitslohn 105,00€ =210,00€
Lackmaterial 40% 84,00€
1,0 Nebelscheinwerfer RE 61,00€
Gesamt 512,50€ + MWsT = 609,88€
Nun haben wir von der Versicherung ein Schreiben erhalten:
1. Bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten kann die Mehrwerksteuer nicht berücksichtigt werden...
2. Anhand des eingerichten Kostenvoranschlages lässt sich der tatsächliche Schadenumfang nicht abschließend beurteilen. Im Interesse einer zügigen Erledigung haben wir unter Verzicht auf weitere Nachprüfungen pauschal den nebenstehenden Nettobetrag zugrundegelegt. Sollten Sie eine Reparatur durchführen lassen, reichen Sie uns bitte die Reparaturkostenrechnung zur weiteren Überprüfung herein.
Wir haben die Zahlung i.H.v. 450,00€ auf das Konto................. angewiesen.
Was soll das? Warum wird einfach was abgezogen? Eine Meldung bei der Schadenhotline war Super-Unfreundlich, weil ich mitteilte, dass ich ja auch bei VW einen KVA hätte machen können. Antwort: Ja dann machen Sie das doch! Tschüss ... *Tut Tut Tut*
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 20. Juni 2017 um 13:20:19 Uhr:
..Passt.
Bei einer sog. "fiktiven Abrechnung" kann/wird der "normale" Stundensatz einer freien
Werkstatt zugrunde gelegt und nicht der Markenwerkstatt, wie im Gutachten.
Desweiteren kann die Versicherung die Preise für die orig. E-Teile kürzen, denn auch
hier werden dann Preise für "Aftermarket"- od. Gebrauchtteile zugrunde legt.
Alles "legal"..
Bei einer fiktiven Abrechnung wird dann der ortsübliche Stundesatz der freien
Werkstatt sowie E-Teile Preise von Aftermarketanbietern.
..nöö...ist übliche Praxis bei vielen, vor allem bei Direkt-Versicherungen.
Du kannst uns Allen sicher freundlicherweise die Stelle im BGB benennen, in der das geregelt ist mit dem Unterschied zwischen konkreter und fiktiver Abrechnung.
Und wenn Du schon dabei bist, wo genau im Gesetz (BGB und GG) ist das geregelt mit dem Zwei - Klassenschadensersatz?
Und als Letztes: Warum dürfen Direktversicherer weniger Schadensersatz leisten als Serviceversicherer?
Vielen Dank im Voraus...
PS: Solltest Du die Fragen nicht beantworten können (ich habe da so eine vage Ahnung), wäre es ausgesprochen hilfreich, wenn Du in Zukunft bei solchen Themen Dich entweder kundig machst, oder einfach die Finger von der Tastatur lässt...
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32 Antworten
Schreib denen das du ein Gutachten machen läßt von einem freien Gutachter und dann auf Gutachterbasis abrechnen möchtest. Den Gutachter müssten die dann auch bezahlen, da du ja auch den tatsächlichen Schadenumpfang durch diesen klären lassen möchtest damit die Versicherung auch diesen damit dann sicher feststellen kann. Bin gespannt was die dazu sagen.
Zitat:
@KGB87 schrieb am 19. Juni 2017 um 15:02:42 Uhr:
Was soll das? Warum wird einfach was abgezogen?
Geld sparen. Braucht es noch einen Grund?
Ganz gängige Masche, frei dem Motto für die paar € klagt eh kaum einer. KVA von VW bringt dich da nicht weiter, bei fiktiver Abrechnung hättest du mit dem älteren Auto eh keinen Anspruch auf deren Löhne. (google nach "Porsche-Urteil" BGH).
Mehrwertsteuer abziehen ist rechtens und ok.
Anrufen als Geschädigter bei einer Versicherung ist eh keine gute Idee, immer besser schriftlich zu kommunidingens äh zu schreiben halt.
Schon viele Beulen und Macken also!
Auch am Stoßfänger?
Evtl fährst du trotz Abzug besser als mit einem korrekten Gutachten und Berücksichtigung der Vorschäden.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 19. Juni 2017 um 17:13:35 Uhr:
Evtl fährst du trotz Abzug besser als mit einem korrekten Gutachten und Berücksichtigung der Vorschäden.
Möglich, aber dann hätte die Versicherung auch berechtigt eine Kürzung wegen Vorschäden vornehmen können und nicht willkürlich ohne Grundangabe.
Dazu hätte sie aber erst mal ein Gutachten bezahlen müssen
Ich denke wenn solch ein Vorgehen keinen Erfolg versprechen würde , dann würden die Versicherungen das auch nicht machen.
Manche wehren sich.
Andere wehren sich nicht - vielleicht weil sie es nicht besser wissen oder keine Lust haben und andere widerrum weil sie wissen dass nicht alles hasenrein ist.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 19. Juni 2017 um 15:19:30 Uhr:
Schreib denen das du ein Gutachten machen läßt von einem freien Gutachter und dann auf Gutachterbasis abrechnen möchtest. Den Gutachter müssten die dann auch bezahlen, da du ja auch den tatsächlichen Schadenumpfang durch diesen klären lassen möchtest damit die Versicherung auch diesen damit dann sicher feststellen kann. Bin gespannt was die dazu sagen.
Nix.
Denn da der TE nun weiß dass nur ein Bagatellschaden vorliegt, wird er auch sein Gutachten selbst zahlen müssen.
Evtl. ist der TE mit seinen ca. 60€ Kürzung weit besser bedient als mit einer korrekten Begutachtung, die der Versicherung dann seine Vorschäden sauber dokumentiert unter die Nase hält.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 20. Juni 2017 um 12:20:17 Uhr:
Dazu hätte sie aber erst mal ein Gutachten bezahlen müssen
Nö, das kann die Versicherung auch anhand der Bilder im Kostenvoranschlag.
Ob die Kürzung jetzt berechtigt ist oder nicht wissen wir nicht. Die Versicherung hat ohne Angabe von Gründen willkürlich gekürzt. Ob letztlich Abzüge wegen Vorschäden berechtigt wären wissen wir auch nicht. Von daher kann bei korrekter Begutachtung mehr oder weniger herauskommen.
Fotos vom Schadenbereich würden hier ggf. schon für eine Einschätzung helfen. Man kann die Versicherung auch einfach mal anschreiben sie mögen bitte Gründe liefern oder Zahlen.
Falls Vorschäden im akutellen Schadenbereich vorhanden waren würde ich das Geld nehmen und alles weitere vergessen. Das geht dann nach hinten los. Ob das so ist weiß aber nur der TE
..Passt.
Bei einer sog. "fiktiven Abrechnung" kann/wird der "normale" Stundensatz einer freien
Werkstatt zugrunde gelegt und nicht der Markenwerkstatt, wie im Gutachten.
Desweiteren kann die Versicherung die Preise für die orig. E-Teile kürzen, denn auch
hier werden dann Preise für "Aftermarket"- od. Gebrauchtteile zugrunde legt.
Alles "legal"..
Btw. "gleiches" auch bei Fahrzeugen, die älter als 10-Jahre sind, auch hier
wird dann gerne auf die preiswerteren Methoden ausgewichen, sofern der
Geschädigte nicht beweisen tut, dass der Wagen "permanent" in der Markenwerkstatt
gewartet wurde.
Daher, seid froh, dass die gegnerische Versicherung nicht alles gekürzt hat.
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 20. Juni 2017 um 13:20:19 Uhr:
..Passt.
Wenn wir deinen Beitrag ganz schnell vergessen dann ja.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 20. Juni 2017 um 13:09:06 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 20. Juni 2017 um 12:20:17 Uhr:
Dazu hätte sie aber erst mal ein Gutachten bezahlen müssen
Nö, das kann die Versicherung auch anhand der Bilder im Kostenvoranschlag.
Ob die Kürzung jetzt berechtigt ist oder nicht wissen wir nicht. Die Versicherung hat ohne Angabe von Gründen willkürlich gekürzt. Ob letztlich Abzüge wegen Vorschäden berechtigt wären wissen wir auch nicht. Von daher kann bei korrekter Begutachtung mehr oder weniger herauskommen.
Fotos vom Schadenbereich würden hier ggf. schon für eine Einschätzung helfen. Man kann die Versicherung auch einfach mal anschreiben sie mögen bitte Gründe liefern oder Zahlen.
Falls Vorschäden im akutellen Schadenbereich vorhanden waren würde ich das Geld nehmen und alles weitere vergessen. Das geht dann nach hinten los. Ob das so ist weiß aber nur der TE
Sind beim KVA automatisch/zwingend Bilder mit dabei?
Ich glaube das war hier doch auch schon mal Streitthema.
Ich denke u.U. hat die gegn. Versicherung nur dann Bilder, wenn sie vom Geschädigten oder der Werkstatt freundlicherweise zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund der Angaben vom TE gehe ich einfach mal davon aus, dass auch der Stoßfänger von Vorschäden betroffen war - man möge es mir verzeihen.
Hab gerade mal kurz bei Mobile geschaut was für 97er Golf III mit 75 PS verlangt wird.
Ich könnte mit gut vorstellen, dass der TE mit einem korrekten Gutachten nicht besser gefahren wäre - aber die Versicherung hätte es im Endeffekt wahrscheinlich mehr gekostet.
MMn eine win-win Situation für beide
Die Steuer wird in keinem Fall erstattet bei fiktiver Abrechnung und ansonsten geht's um 60 Euro? Da lohnt doch der Aufwand nicht, sich überhaupt Gedanken zu machen. Nimm die 450 und fertig..
@Guzzi97
von VW Werkstatt hat hier niemand gesprochen.
Die erwähnte "Freie Werkstatt" setzt höchstwahrscheinlich ihre eigenen Stundensätze an.
Zitat:
@querys schrieb am 20. Juni 2017 um 21:17:20 Uhr:
@Guzzi97
von VW Werkstatt hat hier niemand gesprochen.
Die erwähnte "Freie Werkstatt" setzt höchstwahrscheinlich ihre eigenen Stundensätze an.
..im Gutachten wird generell der orstübliche Stundesatz sowie E-Teile Preise
einer Markenwerkstatt zugrunde gelegt.
Bei einer fiktiven Abrechnung wird dann der ortsübliche Stundesatz der freien
Werkstatt sowie E-Teile Preise von Aftermarketanbietern.
Sodann ist die fiktive Abrechnung i.d.R. immer die schlechteste Lösung für
den Geschädigten.
Die Versicherung wiederum freuts, wieder 30 bis 50% gespart, daher haben
sie nix gegen...
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 21. Juni 2017 um 09:17:28 Uhr:
..im Gutachten wird generell der orstübliche Stundesatz sowie E-Teile Preise
einer Markenwerkstatt zugrunde gelegt.
Bei einer fiktiven Abrechnung wird dann der ortsübliche Stundesatz der freien
Werkstatt sowie E-Teile Preise von Aftermarketanbietern.
Sodann ist die fiktive Abrechnung i.d.R. immer die schlechteste Lösung für
den Geschädigten.
So generell betrachtet Blödsinn.