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Gegenversicherung will fiktive Abrechnung kürzen

Themenstarteram 29. August 2013 um 16:55

Guten Abend zusammen,

vor gut 2 Wochen hat mir jemand beim Aussteigen aus einem fremden Pkw mein Fahrzeug am hinteren rechten Kotflügel beschädigt. Derjenige hat dieses umgehend seiner Haftpflichtversicherung gemeldet.

Zwischenzeitlich habe ich mir bei meinem Hyundaihändler einen Kostenvoranschlag eingeholt und diesen an die HPV von dem Verursacher übergeben.

Ich habe der Gegenversicherung mitgeteilt, dass ich den Schaden im Rahmen einer fiktiven Abrechnung erstattet haben möchte. Diese ist zwar bereit den Schaden zu begleichen, jedoch abzüglich der Position der Verbringungskosten und begründet dieses mit der Aussage "weil diese bei einer Reparatur nicht immer anfallen".

Ist dieses rechtens?

Das LG Krefeld entschied im Urteil 3 S 40/12: Verbringungskosten sind auch im Falle fiktiver Schadensberechnung zu ersetzen, sofern nicht in einer ortsnahen, markengebundenen Fachwerkstatt alle erforderlichen Arbeiten erledigt werden können oder regional üblich einzelne Arbeitsschritte in SpezialWerkstätten durchgeführt werden (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523). Entgegen der Auffassung der Beklagten rechtfertigt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2010 (NJW2010, 2941) keine andere Beurteilung.

Habe ich reele Chancen, die HPV der Gegenpartei mit Verweis auf das o. g. Urteil zur kompletten Zahlung der fiktiven Abrechnung zu ermahnen oder läuft es hier erfahrungsgemäß auf das Einschalten eines Anwaltes hinaus?

Ich hoffe, Ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen.

Gruß,

djtose1983

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

 

Na Prima, noch eine "Konifere" ( vielleicht Klassenkamerad?).

und hier meldet sich noch eine du Selbstdarsteller.

 

Nur mal zu deiner gepfelgten information:

 

Die Koniferen hier haben sich nicht selber diesen Beinamen gegeben.

 

Das haben andere getan.

 

Das ärgert dich Hafensänger natürlich und deswegen bist du so schlecht gelaunt.

 

Aber du kannst noch so viele Accounts hier anmelden und versuchen den oberwichtigen Verbraucherschützer

mimen.

 

Sorry, aber du bist und bleibst einfach nur eine Nullnummer :)

 

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am 29. August 2013 um 18:58

Na dann warten wir mal auf die Erstveröffentlichung vom VersVor :D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

oha... also, wenn du da ein BGH Urteil hättest, ich würde mich freuen. Gibt es das wirklich? Nenne doch mal das Aktenzeichen bitte.

Du hast Recht, ich war einen Schritt zu weit. Dutzende OLG und AG Urteile, aber bis zum BGH hat man die spezielle Thematik wohlweislich noch nicht kommen lassen. Entschuldigung.

MfG.

am 29. August 2013 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Ich finde es vollkommen richtig, dass die nicht erstattet werden, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird.

Verbringungskosten sind ja kein Schaden am Fahrzeug.

Dieses Argument ist relativ dünn. Vom Grundsatz her hast du natürlich recht, aber wenn man die Argumentation weiter durchzieht müsste bei fiktiver Abrechnung nur noch der reine Materialwert bezahlt werden.

Die Stundenlöhne der Werkstatt fallen ja auch nicht an und sind auch kein Schaden am Fahrzeug.

Ich kannte mal einen alten Anwalt, der in der Lage war, in der mündlichen Verhandlung schon mal ein BGH Urteil zu erfinden, das nie ergangen war und dem Richter ist es nicht mal aufgefallen, weil er einfach gut war.

 

Davon sind manche hier mehrere Lichtjahre entfernt.

 

@dingsVor: Dir würde ich noch nicht mal die Existenz eines 5 EUR Strafzettels abnehmen. Und in 1000 kalten Wintern glaub ich nicht, dass Du die Rechtsprechung bis zum BGH zu Dieseleinspritzung Themen kennst, solange Du hier kein Aktenzeichen veröffentlichst.

 

Ich will jetzt schon wetten, dass alles was jetzt kommen wird, nix mit der Frage der Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zu tun hat.

 

Suche bei c-h kannst du getrost sein lassen. Auch da gibt es kein BGH Urteil dazu...

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

oha... also, wenn du da ein BGH Urteil hättest, ich würde mich freuen. Gibt es das wirklich? Nenne doch mal das Aktenzeichen bitte.

Du hast Recht, ich war einen Schritt zu weit. Dutzende OLG und AG Urteile, aber bis zum BGH hat man die spezielle Thematik wohlweislich noch nicht kommen lassen. Entschuldigung.

 

MfG.

Kein Ding. :)

 

Aber du hast echt Hoffnung in mir geweckt, dass wäre aber auch zu schön gewesen und wahr zu sein.

 

Seufz.........

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ich kannte mal einen alten Anwalt, der in der Lage war, in der mündlichen Verhandlung schon mal ein BGH Urteil zu erfinden, das nie ergangen war und dem Richter ist es nicht mal aufgefallen, weil er einfach gut war.

haste mal die Adresse?

 

Den würde ich sogar einstellen in meinem Büro.....:D

am 29. August 2013 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

@TE

 

Wenn bei der von Dir gewählten Werkstatt Verbringungskosten anfallen .....

 

MfG

Und da liegt der Hase im Pfeffer - ein Beulendoktor beult und lässt eher weniger ein Fahrzeug zum Lackierer überführen :D

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

@dingsVor: Dir würde ich noch nicht mal die Existenz eines 5 EUR Strafzettels abnehmen. Und in 1000 kalten Wintern glaub ich nicht, dass Du die Rechtsprechung bis zum BGH zu Dieseleinspritzung Themen kennst, solange Du hier kein Aktenzeichen veröffentlichst.

Ich will jetzt schon wetten, dass alles was jetzt kommen wird, nix mit der Frage der Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zu tun hat.

Suche bei c-h kannst du getrost sein lassen. Auch da gibt es kein BGH Urteil dazu...

@haflinger:

Im Verhältnis zu Deinen hundertfachen Falschaussagen stehe ich noch gut da.

Und im Gegensatz zu Dir stehe ich dazu und habe mich korrigiert und entschuldigt.

MfG

Billige Retourkutsche, aber mehr ist da ja nicht zu erwarten...

 

Richtig ist, dass Du Deinen Fehler eingesehen hast. Leider war ich da schon im Editor und hab's nicht gesehen. 

 

am 29. August 2013 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Dieses Argument ist relativ dünn. Vom Grundsatz her hast du natürlich recht, aber wenn man die Argumentation weiter durchzieht müsste bei fiktiver Abrechnung nur noch der reine Materialwert bezahlt werden. Die Stundenlöhne der Werkstatt fallen ja auch nicht an und sind auch kein Schaden am Fahrzeug.

Nur weil du einen Kotflügel kaufst, baut sich der nich von alleine ans Auto.

Lakiert werden muss der natürlich auch.

Kostet logischweise alles Geld.

Aber ein Auto fiktiv von der Werkstatt A zur Lackiererei B zu fahren und dafür 114- € abzurechnen obwohl die Fahrt niemals statt findet da nicht repariert wird. Das ist eine andere Geschichte.

am 29. August 2013 um 20:20

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Aber ein Auto fiktiv von der Werkstatt A zur Lackiererei B zu fahren und dafür 114- € abzurechnen obwohl die Fahrt niemals statt findet da nicht repariert wird. Das ist eine andere Geschichte.

Nein, ist es eben nicht.

Wenn ich fiktiv einen Kotflügel anbaue und dafür 200,- € Stundenlohn abrechne obwohl der Austausch niemals statt findet da nicht repariert wird. Dann ist das genau dieselbe Geschichte.

am 29. August 2013 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Wenn ich fiktiv einen Kotflügel anbaue und dafür 200,- € Stundenlohn abrechne obwohl der Austausch niemals statt findet da nicht repariert wird. Dann ist das genau dieselbe Geschichte.

Aber wenn ich konkret eine Werkstatt aufsuche, die Lackieren kann oder gar einen Beulendoktor bemühe, der gar nicht erst lackiert, fällt weder fiktiv noch konkret eine Überführungsfahrt an, die 114 Euronen verschlingt.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Aber ein Auto fiktiv von der Werkstatt A zur Lackiererei B zu fahren und dafür 114- € abzurechnen obwohl die Fahrt niemals statt findet da nicht repariert wird. Das ist eine andere Geschichte.

Maßgeblich ist, welche Werkstatt bei den Reparaturkosten im Gutachten berücksichtigt wird. 

Hat diese Werkstatt keine Lackierei, sind Verbringungskosten im Gutachten aufzuführen. 

 

Ob die dann erstattungsfähig sind oder nicht obliegt der rechtlichen Würdigung. Und da hat sich eigentlich auch 

nach meinem letzen hier verlinken Beitrag nichts geändet.

 

Es gibt Gerichte die sprechen die Verbringung zu und andere wiederum nicht.

 

Wie das in der Praxis gehandhabt wird mit der "Berechnung" dieser Verbringungskosten, dazu habe ich auch schon mal einen etwas ausführlicheren Beitrag hie bei MT verfasst.

 

Aber ich finde den nicht wieder, man möge es mir nachsehen bei mittlerweile 7.602 erstellten Beiträgen hier bei MT.

am 29. August 2013 um 21:26

Und da sahn ma wieder bei der fiktiven Abrechnung.

 

Meine Auto hat eine Beule im Kotflügel und die muss weg. 

 

Fahre also zum Vertragshändler und der sagt, kostet 780 Euro incl. Überführungskosten.

 

Das ist mir zu teuer.

 

Fahre also zum Lackierer (der den Auftrag auch von meinem Vertragshändler erhalten hätte) und der sagt, kostet 550 Euro. Sein Stundenlohn ist etwas günstiger und er muss mein Fahrzeug nicht kostenlos von meinem Vertragshändler abholen, berechnet also keine Überführungkosten.

 

Das ist mir immer noch zu teuer.

 

Fahre also zum Beulendoktor. Der sagt, kostet 390 Euro und lackieren muss er auch nicht.

 

Wie hoch ist jetzt mein Schaden - 780 Euro? - 550 Euro? oder 390 Euro?

 

Ich würde das nun beim Beulendoktor machen lassen.

 

Nun habe ich aber einen Verursacher und der ist versichert. Also wieder hin zum Vertragshändler und schriftlichen Kostenvoranschlag über 780 Euro eingeholt oder besser noch, ein Gutachten, damit ich weiß, was so eine Repartur kosten könnte (den Gutachter zahlt die Versicherung und was der kostet, ist mir eh egal). Der Sachverständige ermittelt jetzt die Reparatur mit sagen wir mal 780 Euro. Die will ich jetzt haben.

 

Jetzt wird mir aber die Mehrwertsteuer gestrichen. Mist, aber nicht zu ändern und es bleiben dann ja immer noch 655 Euro über. 

 

Jetzt kommt aber so ein daher gelaufener Versicherer, streicht noch 114 Euro Überführungskosten und will jetzt nur noch 541 Euro zahlen. 

 

Also ab zum Anwalt (den zahlt, wenn ich Recht oder Rechtsschutz habe die Versicherung und was der kostet, ist mir eh egal) 

 

Zu dem gehe ich hin, texte ihn eine halbe Stunde voll, der schreibt ein, zwei, drei Briefe an den sturen uneinsichtigen Versicherer und reicht dann Klage ein. 

 

Jetzt beginnt das Glücksroulette. Bei welchem Amtsrichter mit welcher Rechtsaufassung landet jetzt mein Fall?

 

Egal wie es ausgeht - es macht weder volkswirtschaftlich noch wegen der vertanen Zeit großen Sinn, bei solchen Schäden einen großen Aufstand zu machen, wenn am Ende die Beule weg ist und trotzdem noch ein Abendessen übrig bleibt.

 

Und wenn die Herrn Sachverständige und Anwälte, die in diesem Forum aktiv oder passiv teilhaben, mal ehrlich sind, werden sie zugeben müssen, dass sie an solchen Fällen selbst kein Geld verdienen und es eher als Service betrachten, damit der Kunde bei nächsten richigen Fall wieder kommt.

 

Warum ich das jetzt geschrieben habe?

 

Im Fernseh gibts mal wieder nur Schrott und daher war mit langweilig.

 

 

am 29. August 2013 um 21:59

Glückwunsch.

Ich hab dich gerade bei Sky geworben :D

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