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Gebrauchtwagenverkauf - Gewährleistung von Privat an andere Privatperson

Themenstarteram 21. April 2019 um 10:26

Hallo liebe Community,

Zuerst wünsche ich euch Frohe Ostern!

Nun komm eine Frage die mir wirklich auf der Seele brennt und ich hoffe hier antworten zu erhalten :)

Zunächst mal: ich bin eine Frau, die kaum Ahnung von Autos hat :D

Ich habe letzten Monat, am 29.03.19 meinen Peugeot 206cc bj. 2004 verkauft, nachdem ich ihn bei einer bekannten Autoverkaufsplattform als nicht fahrtauglich und beschädigt inseriert hatte. Als nicht fahrtauglich, da mir eine Woche zuvor der Auspuff während der Fahrt „abgefallen“ ist und er nur noch klang wie ein LKW, außerdem weil er keinen TÜV mehr hat.

In der Anzeige hatte ich wörtlich stehen „Der Wagen hat nur bis Februar 2019 TÜV, welche Mängel er außer dem Auspuff hat um neuen TÜV zu erhalten, weiß ich leider nicht.“

Für 1000€ VB inseriert, da er auch noch offensichtliche Beulen hatte, auf der Motorhaube und an der Seite, die ich in der Anzeige ebenfalls gezeigt habe.

Nun kam ein sehr freundlicher Herr vorbei und wir einigten uns schnell auf 900€. Er hatte sein Bein gebrochen und war deshalb mit Krücken unterwegs und wollte sich nicht ins Auto setzen. Er gab mir die Anweisungen Dach öffnen und einmal alle Gänge durchschalten sowie Motor anmachen. Dann kontrollierte er das Motoröl, schaute einmal unter die Haube und das wars.

Wir unterschrieben seinen mitgebrachten Vertrag (darf ich den hier hoch laden?) und er sagte er würde sich bei mir melden und mir Fotos schicken sobald er mein Auto zum weiterverkaufen fertig gemacht hat. Nach so anderthalb Stunden war er wieder weg und ich war heilfroh, mein Auto so toll an einen netten Mann verkauft zu haben.

Nun aber nach drei Wochen der Schock: mich erreicht eine e-Mail über besagte Kaufplattform von ihm, dass er mit dem Auto nicht zufrieden ist, da ich ihm entgegen dem gültigen Kaufvertrag neben anderen gravierenden Mängeln einen kapitalen Getriebeschaden verschwiegen habe, sowie das durch unsachgemäßen Einbau die komplette Bremsanlage hinten beschädigt ist.

Ich weiß nicht mal was ein Getriebe ist und die Bremsanlage wurde zuletzt beim letzten TÜV in einer Fachwerkstatt repariert, wo alles, unter anderem der rechte Bremssattel, erneuert wurde. Ich hatte also keine Ahnung von den Mängeln.

Nun verlangt er, dass ich entweder die Reparaturkosten trage (laut ihm ca. 850€, oder aber den Wagen zurücknehme mit Erstattung seiner Auslagen (Abschleppen über 30 km), ansonsten schaltet er seinen Anwalt ein...

Ich würde gerne den Vertrag sowie die E-Mail hier posten, weiß allerdings nicht ob das hier geduldet wird (natürlich ohne Namen usw.)

 

Also nun meine Frage: ist er im Recht und muss ich das Auto zurücknehmen?

Bin leider wirklich ratlos und dachte bisher bei Gebrauchtwagenverkäufen von Privat zu Privat muss man nicht haften :(

Danke im Voraus für alle Antworten!

Beste Antwort im Thema
am 22. April 2019 um 3:04

Anstatt die halbe Nacht hier nur die Meinung eines einzigen Users zu verinnerlichen, warte die folgenden 2 Tage ab!

Dann liest Du noch ein paar wirklich hilfreiche Hinweise!

Mit Verlaub ,Lukas 2014, Du machst die TE ganz verrückt mit Deinen sicher gut gemeinten Ratschlägen und der Tipp , den Auffahrunfall abzustreiten ist die Krönung.

Ganz kurz: Du brauchst weder vor Anwaltsbriefen, noch vor einer Gerichtsverhandlung zu der es NIE kommen wird, irgendeine Angst zu haben.

Als Privatverkäuferin muss. ER Dir Arglistige Täuschung nachweisen! Das kann er definitiv nicht.

Kein Anwalt rennt mit sowas vor Gericht, es sei denn er will seinen Mandanten schröpfen.

Dein Vertrag ist vollkommen OK.

Und keine weitere unnütze Konversation mit dem Käufer! Er soll sich ruhig einen Anwalt nehmen. LoL!

Bestenfalls kommt ein Drohbrief vom Anwalt...

IGNORIEREN!!!

Nur Zustellungen vom Amtsgericht im gelben Kuvert müssen beachtet werden.

GGfs. Einspruch einlegen.

Glaube mir: Du hast wirklich absolut nichts zu befürchten!!!

Nachtrag: Wenn Dein Gewissen Dir sagt: du musst ihm nachträglich noch 300.- oder was weiß ich, vom Preis erlassen?

Gut, ist Dein Bier...aber das machst du dann wirklich eigenverantwortlich und freiwillig. Du müsstest fas absolut nicht!!!

Aber auch daran merkt man das Du eigentlich viel zu Gut oder Naiv für diese Welt bist. Leider!

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Ignoriere die Mail

Ansonsten sind gerade 2 Threads am Start mit der gleichen Masche.

Und wenn Du die SuFu nutzt,dürftest genug zu lesen haben,dass OSTERN dann rum sein dürfte.

Wenn Du die Mail anonymisiert hier einstellst, kein Problem, dann gleich noch den KV bitte,dann weiß man gleich was vereinbart/ausgeschlossen wurde.

Du hast seinen mitgebrachten KV benutzt? Ich hoffe, dass Du diesen vollständig durchgelesen hast.

 

Gruß M

Auch ich denke, dass hier die übliche Masche durchgezogen werden soll.

Allerdings kommt es drauf an, wie der Kaufvertrag gestaltet ist. Es muss drinstehen, dass eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde.

Hallo...

Da der Kaufvertrag von ihm mitgebracht wurde, ahne ich schlimmes...

Guck mal nach ob die Gewährleistung/Sachmängelhafung ausgeschlossen sind...

Gruß jaro

Der Gedanke kam mir auch Jaro. Wer weiß was da noch versteckt drin steht.

Gruß Martin

Schon allein die Aussage des Herrn, dass er sich wieder meldet, wenn er das Auto für den Weiterverkauf fertig gemacht hat, macht mich leicht stutzig. TE erwähnte keinen Verkauf im Auftrag.

Da wird wohl noch die ein oder andere Überraschung im Kaufvertrag auftauchen.

Du kannst den Kaufbetrag hier hoch laden aber auf jeden Fall persönliche Daten von dir und dem Käufer unkenntlich machen am besten auch sie Fahrgestellnummer.

 

Es ist wirklich zu befürchten das da einige fußangeln eingebaut sind.

Davon dürfte auszugehen sein,bei einem 900 Euro Fahrzeug.

Gruß m

Unbedingt mal den Kaufvertrag hier hochladen, MIT UNKENNTLICH GEMACHTEN Daten von dir und Käufer.

Sonst ist das Kaffeesatz lesen.

Scheint ja nicht so wichtig zu sein, da weitere Infos vom TE ausbleiben.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. April 2019 um 18:49:36 Uhr:

Scheint ja nicht so wichtig zu sein, da weitere Infos vom TE ausbleiben.

Gruß M

Nun laß Ihr mal ein wenig Zeit.

Nicht jeder ist stundenlang online.

Nordmann, wie kommst Du auf eine sie?

Edit: hab mich durchs falsche Profil täuschen lassen und etwas überlesen :D

Zitat:

@der_Nordmann [url=https://www.motor-talk.de/.../...andere-privatperson-t6602898.html?...]schrieb am 21. April 2019

Nun laß Ihr mal ein wenig Zeit.

Nicht jeder ist stundenlang online.

Na ja, wenn ich richtig ratlos bin,hänge ich mich doch etwas mehr rein.

Und wäre der KV hier schon gepostet worden, hätte man vielleicht sehen können,was Ihr der Käufer da untergejubelt hat.

Ich hoffe mal,dass sie den durchlesen und nicht blind unterschrieben hat,sonst könnte das evtl doch nach hinten losgehen.

Gruß M

Erster Post.

Ostersonntag.

Ich denke, dass wir uns bis Dienstag wohl gedulden können.

Denn selbst wenn die Gegenseite nen RA aktiviert, wird der auch erst am Dienstag loslegen.

Themenstarteram 21. April 2019 um 21:39

Guten Abend!

Danke schon mal für die vielen Antworten! Entschuldigt bitte die späte Rückmeldung. Die erste Stunde nach Erstellung habe ich tatsächlich immer mal wieder rein geguckt, aber dann musste ich zum Essen mit der Familie.

Ich habe nur Fotos von dem Vertrag, leider keine Scans... aber es scheint der Standard mobile de Vertrag zu sein...

Die ersten beiden Bilder ist die E-Mail des Käufers, Bild drei und vier sind Vorder- und Rückseite des Vertrags, bei den beiden folgenden habe ich versucht das Kleingedruckte etwas zu zoomen... ich hoffe es ist erkennbar.

Vielen Dank für die Hilfe und gute Nacht! :)

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