ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Gebrauchtwagencheck

Gebrauchtwagencheck

Themenstarteram 23. März 2017 um 7:35

Guten Morgen,

ja, es gibt viele Threads dazu... Und die diversen Anbieter werden durchaus kritisch bewertet.

Als ich ein anderes Auto gesucht habe, habe ich meinen Golf beim Markenhändler, wo ich den "Neuen" kaufen wollte, zur Inzahlungnahme angeboten. Der hat das Auto gründlich gecheckt, und mir auch das Ergebnis detailliert mitgeteilt. Mit diesen Infos konnte ich das Auto zu fairen Bedingungen (ich konnte korrekt Auskunft geben) privat verkaufen.

Andersrum wäre es ja auch nicht verkehrt. Wer einen neueren Wagen ab ca. 5000 EUR kaufen möchte, kann ja auch zum Markenhändler gehen, und den Wagen durchchecken lassen. Ein Deal mit dem Verkäufer wäre auch möglich: wenn mit dem Auto soweit alles stimmt, wird es gekauft, wenn nicht, trägt der Verkäufer die Kosten (oder die Kosten werden geteilt).

Auch über die Historie des Autos gäbe es dann keine Mißverständnisse, zumindest, wenn die Historie des Autos als "scheckheftgepflegt" angegeben wäre.

Ich halte diese Idee für den Kauf von Privat für praktikabel. Gibt es gute Gegenargumente, also Argumente, die eine solche Vorgehensweise als rausgeschmissenes Geld begründen, und doch besser zu den üblichen Bewertern von ADAC, Dekra und Konsorten zu gehen, wenn man sonst keinen fachkundigen Berater in der Hinterhand hat?

Beste Antwort im Thema

Moin,

Ich kann noch so ehrlich sein! Das sind alles Zusicherungen die ich NICHT machen kann, ohne das gesamte Auto auseinander zu bauen. Das sind Zusicherungen die niemand machen kann! Das ist auf deutsch gesagt hahnebüchener Unsinn. Idee nett - Umsetzung grausig.

Was ein stiller Rückruf ist, ist dir bekannt? Das ist etwas, dass der Hersteller weiß - aber der Kunde bzw. Die Öffentlichkeit nicht. Diese Info bekommst du nur per reinem Zufall. Da kannst du fragen so oft du willst.

Selbst wenn alles was ich dir sage völlig stimmt - bin ich derjenige der für jeden Zufall, jede Interpretation usw. Haftbar ist. Selbst wenn du mir 1000€ mehr zahlst als der Verkehrswert - bin ich am Ende derjenige der drauf zahlt. Innerhalb von sagen wir 5 Monaten - in denen du im Urlaub warst, 6000km gefahren bist, eventuell das falsche Öl nachgefüllt hast, geht die Steuerkette hops - du hast den Fehler gemacht, aber Ich zahle die 2000€ Reparatur, ich habe dir ja die Zusicherung gegeben, dass das alles heile ist und für X Monate heile bleibt, das Gegenteil kann ich dir nicht beweisen und du bist dir eventuell nicht einmal bewusst, dass du den Schaden verursacht hast - und bin derjenige der dann 1000€ weniger hat als wenn ich von vornherein auf die 1000€ zusätzlich verzichtet hätte. Da kann ich auch ins Casino gehen und mit 1000€ Spaß haben - dann hatte ich wenigsten meinen Spaß dabei. Würdest du so einen dummen Vertrag /, der NUR Nachteile für dich hat und am Ende ein unkalkulierbares Risiko darstellt, unterschreiben?!?

Wie gesagt - wer sowas unterschreibt, der hat nen Sockenschuss und muss ziemlich blöd sein. Man trägt das ganze Risiko hat aber absolut gar nichts davon. Weil du unter Garantie jede bemängelte Schraube verhandeln wirst. Das wäre ganz schön blöd. Solche Verträge gibt es ja nicht mal bei professionellen Händlern - auch die würden dich auslachen ;-)

Ich habe njx zu verbergen - aber auch nix zu verschenken und vorallem haben deine Wünsche rein gar nichts mit verbergen zu tun, sondern mit Risikoabwälzung.

LG Kester

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten
am 23. März 2017 um 13:13

Das der TE ein Trumpist ist, sollte doch klar sein.

Entweder wird auf gegenfragen gar nicht geantwortet,

steile Thesen in die Welt gesetzt oder wie hier

Dinge kuntgetan welche in der Realität nicht umsetzbar sind.

Solche Käufer sind es warum viele lieber das Auto in die Presse

stecken als sich hinterher mit den Stressmakern rumzuärgern.

Fakt ist, das die Mehrheit der Otto Normal Verkäufer keinen feuchten

Dunst von Autos hat und nicht wie bei MT, KFZ Fans und Versierte

gegenüber stehen, darum wird jede Person bei klaren

Verstand nix zusichern und die Sachmängelhaftung ausschließen.

Auf wissentliche Unfallschäden bezieh ich mich hier nicht,

sondern auf die Technik, Wartungshistorie und allg. Zustand.

Ein unbedarfter kann sich hier nur in Fallstricken verhedern,

alle anderen werfen solche Kundenklientel sofort vom Hof.

Moin,

Du drehst weiterhin die Logik um. Ich als Verkäufer bin nicht dafür verantwortlich festzustellen ob du dir das Auto ggf. Leisten kannst. Das musst du selbst sicherstellen.

Obwohl "Unfallfrei" so akzeptiert ist - gibt es darüber immer wieder streit und Gerichtsverfahren. Weil es zwisxhen dem was Du unter Unfallfrei und dem was ein anderer darunter verstehen kamm merkliche Differenzen geben kann. Zudem würde es mir bei einem Auto aus xter Hand nicht einfallen das reinzuschreiben. Von mir würdest du mitgeteilt bekommen - während der Haltezeit unfallfrei oder laut Vorbesitzer Unfallfrei o.ä. - nämlich das, was ich dir sagen kann und was ich weiß.

Welche Kosten auf dich zukommen? Dein Job, nicht mein Job. Du kannst den Wartungsplan des Autos selbst lesen, das Wartungshandbuch oder sonstige Nachweise. Du kannst auf Reifen, Bremsen usw. Drauf gucken. Es ist nicht mein Job für dich Prophet zu spielen - es scheitert schon daran, dass ich deinen Fahrstil nicht kenne. Wenn die Reifen bei mir noch 10.000 km reichen, dann kannst du das locker hinbekommen sie in 3000 km zu ruinieren. Dann soll ich für deine Unfähigkeit haftbar sein?

Allein deine Formulierung ist schkn falsch - selbst wenn ich heute alle Wartungen durchgeführt habe, steht die nächste demnächst wieder an.

Zuerst sagst du - du wilkst das ja nur zur Erkenntnis haben, im nächsten Satz steht dafür machst du ihn dann haftbar - das widerspricht sich. So und nun wieder der Punkt - ICH und MEINE Werkstatt meinen alles gut, deine meint muss gemacht werden - wer hat nun recht??? Wir reden von Interpretationsbereichen. Und selbst für 300€ mache ich das nicht. Kommen 10 Spinner vorbei, die sich vorher abgesprochen haben, fahren einmal zur Werkstatt zocken 3000€ ab ... Klar ;-)

Du darfst dir das Auto angucken und auf deine Kappe alles machen was du willst. Ich zahle nix, du willst zur Party, du zahlst die Party. Ich hafte doch nicht für deine Paranoia, deine Fantasien usw. pp. weder vor, noch während und erst recht nicht nach dem Kauf ...

LG Kester

Themenstarteram 23. März 2017 um 15:03

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 23. März 2017 um 15:37:47 Uhr:

(...)

Zuerst sagst du - du wilkst das ja nur zur Erkenntnis haben, im nächsten Satz steht dafür machst du ihn dann haftbar - das widerspricht sich.

Nein. Ich mache den Privatverkäufer nicht haftbar für das, was aus dem Auto wird, sondern nur dafür, was er über den Momentanzustand Überprüfbares sagt.

Zitat:

So und nun wieder der Punkt - ICH und MEINE Werkstatt meinen alles gut, deine meint muss gemacht werden - wer hat nun recht???

Weder "Deine", noch "meine" Werkstatt, sondern auf Grund der Datenlage die Markenwerkstatt. Die werden sich nicht drastisch unterscheiden.

Zitat:

Wir reden von Interpretationsbereichen. Und selbst für 300€ mache ich das nicht. Kommen 10 Spinner vorbei, die sich vorher abgesprochen haben, fahren einmal zur Werkstatt zocken 3000€ ab ... Klar ;-)

Nein. Der 2. Spinner kriegt das Ergebnis der ersten Untersuchung :-)

Der 3. Spinner kommt nicht mehr, weil Du demjenigen Spinner den Wagen verkaufst, der den Wagen mit den nun korrekten Infos kaufen wird.

 

Zitat:

Du darfst dir das Auto angucken und auf deine Kappe alles machen was du willst. Ich zahle nix, du willst zur Party, du zahlst die Party. Ich hafte doch nicht für deine Paranoia, deine Fantasien usw. pp. weder vor, noch während und erst recht nicht nach dem Kauf ...

Dein Auto, Deine Bedingungen, Dein Königreich :-)

Das Ganze geht nur im Einvernehmen.

Der Verkäufer macht Aussagen über das Auto. Diese Aussagen werden auf Kosten des Interessenten überprüft. Wenn der Verkäufer bewusst gelogen hat, oder fahrlässig Informationen vorenthalten hat, nach denen gefragt wurde, muss er eben dafür geradestehen - wahlweise muss er nicht dafür geradestehen, weil der Interessent gar kein Interessent mehr ist.

Demnächst verkaufe ich "nur" einen 50-er Roller. Ich MACHE Zusagen und eine korrekte Zustandsbeschreibung. Alle Aussagen sind belegbar, und ich stehe für sie gerade.

Ich bin Erstbesitzer.

Was nach dem Verkauf passiert, kann ich natürlich nicht vorhersagen.

am 23. März 2017 um 15:17

Zitat:

@azrazr schrieb am 23. März 2017 um 16:03:21 Uhr:

Das Ganze geht nur im Einvernehmen.

So sieht es aus. Wenn du am Ende des Tages einen Doofen findest, der dir alles das was du gerne verbindlich zugesagt haben willst auch zusagt, dann hast du Glück gehabt. Bei den meisten wird das aber nicht funktionieren.

Einige wenige Dinge, die sind durchaus üblich ggf. zuzusagen. Z.B. die Unfallfreiheit oder auch das Scheckheft. Letzteres ist aber durch die reine Anwesenheit des Scheckhefts bereits eine Zusage.

Aber Dinge wie "kein Verschleiß", "schonend gefahren" oder "keine Mängel" wird dir kein Verkäufer der bei Trost ist, verbindlich zusagen. Im Gegenteil, letzteres wird er in der Regel sogar explizit ausschließen.

Themenstarteram 23. März 2017 um 15:23

Die Aussage lautet "keine BEKANNTEN Mängel".

Das Auto von meinem Vater (Volvo V50) geht unregelmäßig in den Schneckenmodus. Seit dem Neukauf bis heute passiert das. Schlimmstenfalls muss man 5 min stehen, und dann kann man unbehelligt weiterfahren. Im besten Fall macht man Motor aus, Motor an - läuft. Einen Fehler findet Volvo seit jenen Tagen bis heute nicht.

Beim Verkauf Verschweigen?

am 23. März 2017 um 15:30

Zitat:

@azrazr schrieb am 23. März 2017 um 16:23:20 Uhr:

Die Aussage lautet "keine BEKANNTEN Mängel".

Das Auto von meinem Vater (Volvo V50) geht unregelmäßig in den Schneckenmodus. Seit dem Neukauf bis heute passiert das. Schlimmstenfalls muss man 5 min stehen, und dann kann man unbehelligt weiterfahren. Im besten Fall macht man Motor aus, Motor an - läuft. Einen Fehler findet Volvo seit jenen Tagen bis heute nicht.

Beim Verkauf Verschweigen?

"Bekannte" Mängel dürfen so oder so nicht verschwiegen werden, das ist arglistige Täuschung. Das brauchst du nicht extra in den Kaufvertrag mit rein schreiben, das ist geltendes Recht.

Nur beweisen muss man erst einmal, dass der Mangel bekannt war.

Moin,

Nein. Das darfst du gemäß geltendem Recht gar nicht. Es ist ein bestehender und dir bekannter Mangel. Das BGB kennt dies ansonsten ggf..unter arglistigem Verschweigens. Dein TamTam ist an dieser Stelle nicht mal nötig, da dies schon gesetzlich geregelte Pflicht ist. Genauso wie ich dir zwingend sagen muss, wenn die Fahrsicherheit des Autos gefährdet ist.

Du wolltest am Anfang aber sehr viel mehr! Du bist nur Stück für Stück zurück gewichen. Ergo - am Ende des Tages brauchen wir gar nichts an der gängigen Praxis ändern, da sie eigentlich gut funktioniert. Und wer Hilfe benötigen holt sie sich beim Fachmann - wie gehabt auf EIGENE KOSTEN. Einen Gewinn produzierst du so nicht. Schlimmsten Falls reduzierst du damit nur die Anzahl der Autos, die du dir angucken und kaufen darfst.

LG Kester

Themenstarteram 23. März 2017 um 15:58

Erstens bin ich nicht "zurück gewichen", sondern bin durchaus lernfähig. Zweitens hast Du (und Andere) Einiges mißverstanden und zu scharf interpretiert.

Und ja, ich muss für meine zusätzlichen Checks bezahlen. Und ja, diese Herangehensweise schränkt meine Auswahl stark ein. Und das ist vollkommen logisch, weil ich kein Auto-Experte bin. Wäre ich ein totaler Auto-Crack würde ich mir jedes Auto anschauen im Wissen, dass man vor mir nichts verbergen kann. Es gibt Dinge, die ich mit dieser Präzision beurteilen kann, und ich nicht auf externe "Sicherheit" angewiesen bin - aber keine Autos. So weit, so banal.

Der Check beim Markenhändler (statt ADAC und Andere) scheint soweit vernünftig zu sein, da hat niemand etwas dagegen gesagt.

Wer den Check letztendlich bezahlt, ist im Fall des Falles komplett meine Sorge.

Es geht ja auch andersrum: wenn ich einen Wagen verkaufe, kann ich ja dem Käufer anbieten, die Kosten zu übernehmen, falls ich stark abweichende Angaben gemacht haben sollte. So ein Angebot gibt mir eine deutlich bessere Verhandlungsposition, als andere Anbieter laut Beschreibung vergleichbarer Fahrzeuge leisten.

Demnächst (zum Herbst hin?) steht ja der Verkauf des Autos von meinem Vater an (den Verkauf organisiere ich).

am 23. März 2017 um 16:46

Irgendwie mißinterpretiert dieser Thread §433. Es kommt nur zum Kaufvertrag bei übereinstimmenden Willenserklärungen. Daher macht es überhaupt keinen Sinn vor dem Gebrauchtwagencheck einen Kaufvertrag aufzusetzen. Es ist doch total einfach. Der Käufer fährt mit dem Verkäufer zur Dekra und läßt das Auto gegenchecken. Dann hat er einen Momentanzustand und der Verkäufer hat keinen Nachteil. Wenn dann etwas nicht paßt, ist das verlorene Geld das persönliche Problem des Käufers. Im Vertrag wird die Gewährleistung ausgeschlossen, wie es üblich ist.

Keine Ahnung, was ihr da für Probleme konstruiert..

am 23. März 2017 um 18:14

Zitat:

@azrazr schrieb am 23. März 2017 um 16:58:52 Uhr:

Erstens bin ich nicht "zurück gewichen", sondern bin durchaus lernfähig.

Ich kann dir nur einen echten Tipp geben, mach vor allem selbst die Augen auf. Das meiste kann man mit gesundem Menschenverstand auch selbst prüfen bzw. sich schlau machen. Dafür braucht man kein Autoexperte sein.

Wer ein super durchgestempeltes Scheckheft hat, aber nicht eine Rechnung dazu, der ist auffällig ... usw..

Ich selber bewahre Rechnungen nicht das ganze Autoleben auf. Ein frisches durchgestempeltes (gefälschtes) Scheckheft erkennt man auch daran, dass sich das Heft sehr neu anfühlt. Bei einem 8 Jahre alten Auto zb. war das Scheckheft bestimmt einige Male in verschiedenen Händen und das sieht man ihm auch an.

am 23. März 2017 um 18:34

Die Voraussetzung war ja hier ein Fahrzeug, welches jetzt nicht im untersten Preissegment zu finden ist.

Da würde ich schon erwarten, dass die Doku passt.

Moin,

Du kannst es auch Lernfähig nennen ;) Am Ende kommt es aufs gleiche hinaus - das wo du nun bist, ist im Endeffekt nicht mehr das, womit du angefangen hast.

Die spannende Frage ist eher, was hast du in deinen Ideen verbaut gehabt, was sich entsprechend streng auslegen ließ und ob du dir über die Tragweiten dessen überhaupt so wirklich bewusst warst. Ich geh ja nicht davon aus, dass du damit böses anstellen willst, ich wollte dir damit durchaus zeigen, was man damit für Boshaftigkeiten anstellen kann, wenn man böse ist.

Und ich bezweifele auch, dass ein Markenhändler jeden Mangel an einem Auto finden wird. Genauso wie nicht jeder Gutachter oder TÜV Prüfer alles finden wird. Da arbeiten Menschen und Menschen machen immer mal wieder Fehler. Schau dir die verschiedenen WErkstatttests an - da geht es "nur" um standardisierte Wartung für die es feststehende Wartungsprotokolle gibt - und da gibt es schon Werkstätten, die ordentlich arbeiten und solche die nicht mal ne defekte Scheinwerfer feststellen. Werkstatt ist immer eine Kombination aus Vertrauen und Erfahrung ;)

Das Problem ist doch - wäre das Thema Gebrauchtwagenkauf mit leichten Methoden zu lösen - hätte sich diese Methode doch schon irgendwann in den letzten 100 Jahren durchgesetzt, meinst du nicht? Und das Problem ist doch sogar - nicht mal Neuwagen sind absolut garantiert frei von Mängeln oder Problemen ;)

LG Kester

Das Thema ist schon interessant. Ich bin nämlich auch schon 'gebrannt' - nach einem Autokauf ging auf der Rückfahrt bei warmem Motor die Öldruckleuchte an, und das immer, wenn der Motor warm war. Fand ich begreiflicherweise gar nicht lustig.

Praktisch ist dies aber nicht durchsetzbar.

Erstens will ein Privatkäufer verkaufen und sein Geld ausgeben. Mir wäre es lieber, ich bekomme 4.000 Euro und bin aus allem raus, als dass ich 5.000 Euro bekomme, und irgendwann Post vom Käufer.

Zweitens ist manchmal der Preis ja sehr günstig, weil der Wagen einfach vom Hof soll - Firmenwagen bekommen, Kind unterwegs und was größeres muss her o.ä.

Da will der Verkäufer nicht noch groß etwas garantieren, und mit 10 Käufern immer wieder zum Gutachter fahren.

Manchmal kennt sich der Verkäufer auch überhaupt nicht aus - sagt dann der Gutachter, der Preis ist zu niedrig, nimm mal mehr? Gutachten ja - aber nur wenn nicht nur der Zustand geprüft wird, sondern auch ein fairer Preis genannt wird. Den dann der Käufer zahlen muss, und nicht noch rummäkeln für 10% Rabatt.

Drittens sind die Gebrauchtwagen nicht nur deshalb günstig, weil sie nicht mehr gefallen - es steigt schlicht das Risiko teurer Reparaturen. Deswegen bekommt man eine alte S-Klasse mit Luftfahrwerk ja praktisch schon geschenkt. Gebrauchtautos fahren, und nichts reparieren wollen geht nicht.

Ich kann den Käufer schon verstehen - wenn man 5.000 Euro zusammenkratzt, muss man den Bock noch 2 Jahre problemlos reiten können. Verschleiß hat man allerdings immer, mal früher, mal später.

Der Verkäufer will aber auch nicht erst für 500 Euro neue Reifen kaufen, 300 Euro für Bremsen ausgeben, 100 für eine neue HU - und dann den Hobel für 1.700 Euro verkaufen ... Da kann er ihn ja gleich an Verwandte verschenken.

Es scheitert also an der Umsetzung.

Themenstarteram 23. März 2017 um 19:31

Also meine 5000 EUR bezogen sich schon auf einen Jahreswagen der Billig-Klasse (Dacia u.Ä.).

Ansonsten, bei BMW und Co. würde ich den Aufwand ab ca. 15.000 EUR ansetzen.

Für einen Wagen, der erkennbar über die Laufzeit hinaus ist, die für ihn vorgesehen war (Normalautos: ab ca. 120.000-150.000 km), lohnt der Aufwand nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen