ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geblitzt in Spanien....und nun?

Geblitzt in Spanien....und nun?

Themenstarteram 1. August 2012 um 7:52

Hallo,

ich wurde letzte Woche in Spanien (in der nähe von Barcelona) von hinten geblitz. Ich fuhr nicht sehr viel schneller (ausserorts, ca. 15 kmh schneller als erlaubt), aber so weit ich weiss, sind die Blitzer dort ziemlich "sensibel".

Was nun? Kriege ich jetzt Post aus Madrid? Oder verliert sich das irgendwo in der EU-Burokratiechaos?

danke für Ihre Hilfe!

beste grüsse,

Fabio

PD: Ich habe kein "Recht-Jura Forum" gesehen, deswegen poste ich es hier in "Verkehr & Sicherheit".

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Habe doch geschrieben das Du Recht hast ! Ist doch gut. Machmal würde man gern mal den Leuten etwas unter die Nase halten, aber dass scheitert immer am Datenschutz.

Also Du hast nun Recht ! Es läuft genauso wie Du es schreibst und nicht anders. Alle, die etwas anderes behaupten sagen nicht die Wahrheit.

Thema durch !

Warum denn plötzlich so gereizt? Ich kenn das auch nur so wie schon beschrieben.

Ein deutscher wird in Spanien geblitzt. Nun lassen sie sich aus Deutschland den Halter zum Kennzeichen geben und erlassen einen Bußgeldbescheid. Wenn der Halter nun nicht bezahlt und angibt, nicht der Fahrer gewesen zu sein, hätten die Spanier gerne Vollstreckungshilfe. Diese ist aber nur zulässig, wenn einige Regeln beachtet wurden:

"Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird die Vollstreckung verweigern, wenn sie unzulässig ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Verfahren in einer für ihn nicht verständlichen Sprache durchgeführt wurde, wenn der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren nicht über seine Rechte belehrt wurde und wenn ein deutscher Kfz-Halter zuvor im Ausland erfolglos Einspruch mit der Begründung eingelegt hat, nicht selbst der Fahrer gewesen zu sein."

Wenn die Holländer so blitzen, dass der Fahrer auch feststellbar ist, dann ist das auch eine völlig andere Sache. Das wird dann in Deutschland auch vollstreckt von den deutschen Behörden.

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

Als Ergänzung: Ein ausländischer Staat kann gar nicht in einem anderen Staat Vollstreckungsmaßnahmen durchführen, auch die Holländer nicht. Die haben bisher private Inkassobüros benutzt, was aber im Rahmen der internationalen Abkommen schon grenzwertig war.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Was jedoch passiert ist, dass die spanischen Behörden die Gebühr beitreiben werden und dazu bedient man sich der deutschen Vollstreckungsbehörden, indem der Halter wohnt !

So treiben es schon die Holländer seit Jahren mit uns.

Zeige mir doch Bitte mal den Link, indem steht, dass die spanischen Behörden keine Verfolgung vornehmen, wenn von hinten geblitzt wird.

Ich wäre da sehr vorsichtig !

http://www.mdr.de/umschau/strafzettel-ausland100.html

Das Netz ist voll damit ;)

Bitte lese Deinen Link richtig durch !

Da steht nichts von Spanien. Viel mehr steht es genau so wie ich es geschrieben habe. Du kommst garnicht richtig dahinter und schon hast Du einen Bußgeldbescheid (wenn man ihn so nennen kann) von den spanischen Behörden und gleich darauf sind auch schon alle Fristen abgelaufen. Das geht so schnell, wie Du teilweise nicht einmal kucken kannst.

 

Der Rest ist dann fast ein Selbstläufer.

Vom Deutschen ist immer was zu holen, einfacher geht es fast nicht.

Warum kassieren z.B. die Holländer lfd. bei uns Parkverstöße, die eigentlich nur 5 Euronen kosten für plötzlich fast 70 Euronen ! Das liegt daran, dass der Betrag, den man über die deutschen Behörden einziehen will über 50,- Euronen liegen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Als Ergänzung: Ein ausländischer Staat kann gar nicht in einem anderen Staat Vollstreckungsmaßnahmen durchführen, auch die Holländer nicht. Die haben bisher private Inkassobüros benutzt, was aber im Rahmen der internationalen Abkommen schon grenzwertig war.

Scherzkeks ;)

Hierzu werden die deutschen Behörden hinzu gezogen ! Habe ich doch geschrieben. Nun verwende ich sogar den Link von "mattalf"

http://www.mdr.de/umschau/strafzettel-ausland100.html

Meine Kolleginnen müssen oft genug raus für die Holländer !

am 1. August 2012 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Meine Kolleginnen müssen oft genug raus für die Holländer !

Deine sogenannten Kolleginnen haben aber nichts zu vollstrecken wenn das Blitzerfoto von hinten geschossen wird. Es ist Schnurz Piep egal in welchem Land von hinten geblitzt wurde. Wenn das Fahrzeug, der Fahrer und der Halter aus Deutschland sind, haben die Spanier erst den Nachweis zu bringen wer gefahren ist. Und da zaehlt das Foto von vorn.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Meine Kolleginnen müssen oft genug raus für die Holländer !

Deine sogenannten Kolleginnen haben aber nichts zu vollstrecken wenn das Blitzerfoto von hinten geschossen wird. Es ist Schnurz Piep egal in welchem Land von hinten geblitzt wurde. Wenn das Fahrzeug, der Fahrer und der Halter aus Deutschland sind, haben die Spanier erst den Nachweis zu bringen wer gefahren ist. Und da zaehlt das Foto von vorn.

Sorry, alles ist klar, Du hast natürlich vollkommen recht. Selbstverständlich informiere ich sofort die Leute, dass umgenehend alle Vollsteckungsmaßnahmen einzustellen sind. ;)

Hast Du überhaupt schon einmal Kontakt mit der Guardia Civil gehabt ?

am 1. August 2012 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

 

Deine sogenannten Kolleginnen haben aber nichts zu vollstrecken wenn das Blitzerfoto von hinten geschossen wird. Es ist Schnurz Piep egal in welchem Land von hinten geblitzt wurde. Wenn das Fahrzeug, der Fahrer und der Halter aus Deutschland sind, haben die Spanier erst den Nachweis zu bringen wer gefahren ist. Und da zaehlt das Foto von vorn.

Sorry, alles ist klar, Du hast natürlich vollkommen recht. Selbstverständlich informiere ich sofort die Leute, dass umgenehend alle Vollsteckungsmaßnahmen einzustellen sind. ;)

Hast Du überhaupt schon einmal Kontakt mit der Guardia Civil gehabt ?

Warum soll ich mit denen Kontakt haben? Klar, wenn sie dich vor Ort anhalten musst zahlen. Ansonsten kannst es wenn du nur von hinten geblitzt wurdest Knicken. Da musst in Deutschland nix zahlen. Oder denkst das deine Guardia Civil nach Deutschland kommt und selbst eintreibt? Vergiss es ;)Eine Vollstreckung gibt es nicht. Da langt ein Simpler Widerspruch gegen den Bescheid und das Ding ist gegessen so lange die kein Foto von vorn haben.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Sorry, alles ist klar, Du hast natürlich vollkommen recht. Selbstverständlich informiere ich sofort die Leute, dass umgenehend alle Vollsteckungsmaßnahmen einzustellen sind. ;)

Hast Du überhaupt schon einmal Kontakt mit der Guardia Civil gehabt ?

Warum soll ich mit denen Kontakt haben? Klar, wenn sie dich vor Ort anhalten musst zahlen. Ansonsten kannst es wenn du nur von hinten geblitzt wurdest Knicken. Da musst in Deutschland nix zahlen. Oder denkst das deine Guardia Civil nach Deutschland kommt und selbst eintreibt? Vergiss es ;)Eine Vollstreckung gibt es nicht. Da langt ein Simpler Widerspruch gegen den Bescheid und das Ding ist gegessen so lange die kein Foto von vorn haben.

Habe doch geschrieben das Du Recht hast ! Ist doch gut. Machmal würde man gern mal den Leuten etwas unter die Nase halten, aber dass scheitert immer am Datenschutz.

Also Du hast nun Recht ! Es läuft genauso wie Du es schreibst und nicht anders. Alle, die etwas anderes behaupten sagen nicht die Wahrheit.

Thema durch !

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Als Ergänzung: Ein ausländischer Staat kann gar nicht in einem anderen Staat Vollstreckungsmaßnahmen durchführen, auch die Holländer nicht. Die haben bisher private Inkassobüros benutzt, was aber im Rahmen der internationalen Abkommen schon grenzwertig war.

Scherzkeks ;)

Hierzu werden die deutschen Behörden hinzu gezogen ! Habe ich doch geschrieben. Nun verwende ich sogar den Link von "mattalf"

http://www.mdr.de/umschau/strafzettel-ausland100.html

Meine Kolleginnen müssen oft genug raus für die Holländer !

Aber nicht für Halterhaftungsfälle, oder willst Du etwa behaupten, dass Deine "Kollegen" rechtswidrig arbeiten? Übrigens haben wir auch schon Vollstreckunsanfragen für Halterhaftungen aus Österreich erhalten, die wir entsprechend der Rechtslage natürlich zurückgehen haben lassen.

Meine Rechtsansicht habe ich geäußert und die wird von den deutschen Behörden auch so vollzogen. Mehr gibts dazu nicht zu sagen, viel Spaß beim weiteren Diskutieren!

Auch solltest Du mal Deinen Schreibstil und Deine Ausdrucksweise überdenken, man kann auch höflich und ohne persönliche Angriffe kontrovers diskutieren ;)

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Habe doch geschrieben das Du Recht hast ! Ist doch gut. Machmal würde man gern mal den Leuten etwas unter die Nase halten, aber dass scheitert immer am Datenschutz.

Also Du hast nun Recht ! Es läuft genauso wie Du es schreibst und nicht anders. Alle, die etwas anderes behaupten sagen nicht die Wahrheit.

Thema durch !

Warum denn plötzlich so gereizt? Ich kenn das auch nur so wie schon beschrieben.

Ein deutscher wird in Spanien geblitzt. Nun lassen sie sich aus Deutschland den Halter zum Kennzeichen geben und erlassen einen Bußgeldbescheid. Wenn der Halter nun nicht bezahlt und angibt, nicht der Fahrer gewesen zu sein, hätten die Spanier gerne Vollstreckungshilfe. Diese ist aber nur zulässig, wenn einige Regeln beachtet wurden:

"Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird die Vollstreckung verweigern, wenn sie unzulässig ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Verfahren in einer für ihn nicht verständlichen Sprache durchgeführt wurde, wenn der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren nicht über seine Rechte belehrt wurde und wenn ein deutscher Kfz-Halter zuvor im Ausland erfolglos Einspruch mit der Begründung eingelegt hat, nicht selbst der Fahrer gewesen zu sein."

Wenn die Holländer so blitzen, dass der Fahrer auch feststellbar ist, dann ist das auch eine völlig andere Sache. Das wird dann in Deutschland auch vollstreckt von den deutschen Behörden.

am 2. August 2012 um 6:54

Halterhaftung hin oder her. Ich habe mal einen Brief mit gelbem Umschlag wegen Falschparkens aus dem EU Ausland bekommen und bezahlt. Hat allerding ewig gebraucht, bis der hier ankam, dachte ja die haben mich vergessen und wollte den Strafzettel vom Fahrzeug schon ins Fotoalbum einkleben. Die südländischen Behörden scheinen noch langsamer zu arbeiten als unsere. :)

am 2. August 2012 um 7:49

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Diese ist in Deutschland aber verfassungswidrg, deswegen werden solche Halterbescheide aus diesen Ländern trotz der EU-Abkommen über die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldbescheiden in Deutschland nicht vollstreckt.

Na dann Gründe ich doch einfach mal den Staat SpeedPiedistan und schaffe eine StVO die aus nur einem § besteht:

§1) Der Fahrzeugführer darf machen, zu was er gerade Lust hat. Es gelten keinerlei Beschränkungen.

In Kombination mit §1 der Speedpiedistanischen Verfassung (für die die sich mit den Gesetzen nicht so gut auskennen hier nochmal der Wortlaut: "Der Bürger in SpeedPiedistan darf jederzeit tun was er will ohne Konsequenzen für sein Handeln fürchten zu müssen") hätte ich damit das Recht, sämtliche Gesetze weltweit zu übertreten ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Von der Geschwindigkeitsübertretung bis zum Mord ist alles drin (denn Bestrafung für Mord ist in SpeedPiedistan verfassungswiedrig).

Na? Merkst du was?

am 2. August 2012 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Diese ist in Deutschland aber verfassungswidrg, deswegen werden solche Halterbescheide aus diesen Ländern trotz der EU-Abkommen über die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldbescheiden in Deutschland nicht vollstreckt.

Na dann Gründe ich doch einfach mal den Staat SpeedPiedistan und schaffe eine StVO die aus nur einem § besteht:

§1) Der Fahrzeugführer darf machen, zu was er gerade Lust hat. Es gelten keinerlei Beschränkungen.

In Kombination mit §1 der Speedpiedistanischen Verfassung (für die die sich mit den Gesetzen nicht so gut auskennen hier nochmal der Wortlaut: "Der Bürger in SpeedPiedistan darf jederzeit tun was er will ohne Konsequenzen für sein Handeln fürchten zu müssen") hätte ich damit das Recht, sämtliche Gesetze weltweit zu übertreten ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Von der Geschwindigkeitsübertretung bis zum Mord ist alles drin (denn Bestrafung für Mord ist in SpeedPiedistan verfassungswiedrig).

Na? Merkst du was?

Dieses Land gibt es bereits und nennt sich Russland. Wenn ich da viele Videos im Internet anschaue, habe ich zumindest das Gefühl. :D

am 2. August 2012 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Dieses Land gibt es bereits und nennt sich Russland.

Ach fuck :mad: Und da wollte ich einmal innovativ sein :D

am 2. August 2012 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Halterhaftung hin oder her. Ich habe mal einen Brief mit gelbem Umschlag wegen Falschparkens aus dem EU Ausland bekommen und bezahlt. Hat allerding ewig gebraucht, bis der hier ankam, dachte ja die haben mich vergessen und wollte den Strafzettel vom Fahrzeug schon ins Fotoalbum einkleben. Die südländischen Behörden scheinen noch langsamer zu arbeiten als unsere. :)

Das ist ja auch soweit ok das man Strafen fuers Falschparken dem Halter zukommen laesst. Ist in Deutschland genau so. Da braucht es kein Bild vom Fahrer :D

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Halterhaftung hin oder her. Ich habe mal einen Brief mit gelbem Umschlag wegen Falschparkens aus dem EU Ausland bekommen und bezahlt. Hat allerding ewig gebraucht, bis der hier ankam, dachte ja die haben mich vergessen und wollte den Strafzettel vom Fahrzeug schon ins Fotoalbum einkleben. Die südländischen Behörden scheinen noch langsamer zu arbeiten als unsere. :)

Das ist ja auch soweit ok das man Strafen fuers Falschparken dem Halter zukommen laesst. Ist in Deutschland genau so. Da braucht es kein Bild vom Fahrer :D

In Deutschland gibt es keine Halterhaftung bei Parkverstößen. Auch dort muss der Fahrer ausfindig gemacht werden. Allerdings sparen viele Gemeinden sich das und schicken den Bescheid an den Halter. Die meisten akzeptieren diesen rechtswidrigen Bescheid. Allerdings gibt es im OwiG die Möglichkeit des Kostenbescheids gegen den Halter, weil man den Fahrer nicht ausfindig machen kann (Zustandsstörer). Der kann ggf. Aber günstiger sein als der Bußgeldbescheid (aber auch teurer).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geblitzt in Spanien....und nun?