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Garantieverlust durch Fremdzugriff auf MSG?

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 8. September 2015 um 8:17

Moin liebes Forum,

kann mir jemand sagen, ob die Mercedes Gebrauchtwagengarantie MB100 erlischt, wenn ein Fremdzugriff auf das Motorsteuergerät (beispielsweise durch eine freie Werkstatt) erfolgt? Toll wäre es, wenn ihr eure Antworten mit Verweisen auf Bestimmungen von MB verseht.

Hintergrund: ich habe ein sporadisches elektrisches Problem an meiner B-Klasse. Laut Mercedes muss die komplette Hydraulikeinheit getauscht werden. Die Kosten belaufen sich auf über 1000€ und mein Anteil liegt bei ca 300€. Ich würde die Diagnose gern durch die freie Werkstatt meines Vertrauens überprüfen lassen. Vorher muss ich aber abklären, ob durch das Fehlerauslesen einer freien Werkstatt die Gebrauchtwagengarantie von MB erlischt. Bekanntlich speichert das MSG jegliche Zugriffe...

11 Antworten

Hallo cHHristian,

Garantieverlust durch Fremdzugriff ist sehr wahrscheinlich. Die Strategie bei jeglicher „Fremdeinwirkung“

von den Garantien zurück zu treten, spart Mercedes mit Sicherheit eine Menge Kosten und auf der

anderen Seite sichert es den MB-Werkstätten die „Treue“ der Halter, die überteuerten Wartungsarbeiten

nur bei ihnen ausführen zu lassen. > Das Beste oder nichts < ?

am 8. September 2015 um 8:37

Also das würde mich schon sehr wundern aber mit Paragraphen oder Vertragsauszügen kann ich grad nicht um mich werfen ehrlich gesagt. Das wäre ja als wenn du Wischwasser auffülst und dann schuld bist wenn der Wischermotor stehen bleibt. Ganz anders sieht das aus wenn du Parameter oder Kennlinien im MSG verändern lassen willst.

Also ich habe nie etwas bei Mercedes auslesen lassen sondern immer extern und das war bei der einen bisherigen Garantieinanspruchnahme kein Problem. Aber wie gesagt ich kann es dir jetzt nicht anhand von Vertragsklauseln belegen aber evtl jemand anderes hier. BTW: Ich würde bei solchen "minimalinvasiven" Eingriffen gar nicht lange nachdenken.

Welche Hydraulikeinheit meinst du denn überhaupt? Den ABS-Block? Der hat ein eigenes Steuergerät das auch extern ausgelesen werden kann. Das kann allerdings nicht jede Hinterhofwerkstatt wer ein anständges Diagnosesystem hat sollte das allerdings können also vorher informieren.

Wäre vllt nicht schlecht wenn du das Problem mal genauer beschreibst.

Ich kann nur von unserem Kulanzfall berichten (keine MB100).

Nachdem die MKL beim C230T an ging habe mit meinem eigenen OBD-Adapter die Fehler aller Steuergeräte ausgelesen und gelöscht. Fehlereintrag im MSG kam dann wieder. Diagnose "Kettenrad abgenutzt". Die MB-Werkstatt hat die Diagnose nochmals geprüft und die Reparatur ging zu 50% auf Kulanz, wie üblich in diesem Fall.

Da gab es keine schlechtere Behandlung nur weil ich zuvor die Fehler selber ausgelesen und gelöscht hatte. Es wurde ja dadurch nichts an dem Fahrzeug oder dessen Bauteile verändert.

am 8. September 2015 um 9:25

Zitat:

@cHHristian schrieb am 8. September 2015 um 10:17:47 Uhr:

..........t. Bekanntlich speichert das MSG jegliche Zugriffe...

...und wo liest man so etwas ????

Das Sommerloch ist vorbei.....

Themenstarteram 8. September 2015 um 11:23

Zitat:

...und wo liest man so etwas ????

Das Sommerloch ist vorbei.....

Ich hab im Bereich MSG-Applikation gearbeitet und wusste immer, wer zuletzt am Auto war. :-)

Für mich machen alle Antworten Sinn. Zum einen ist es sicher im wirtschaftlichen Interesse des Herstellers, wenn ein Fremdeingriff erfolgt und man dadurch den bereits bezahlten Garantieanspruch verliert. Andererseits sollte dem Kunden aber auch die Möglichkeit gegeben werden Parameter seines Fahrzeuges aus der Elektronik abzufragen, ohne dass hierdurch die Garantie erlischt (natürlich nur, wenn keine Änderung erfolgt). Letztlich muss der Hersteller solche Sachen öffentlich dokumentiert haben. Die Frage ist, wo dies steht.

Mir helfen aber auch eure Erfahrungsberichte weiter und ermutigen mich die Diagnose nochmal bei einer freien Werkstatt durchführen zu lassen. Danke hierfür.

Weil gefragt wurde, hier nochmal die Fehlerbeschreibung:

Manchmal (in ca. 30%, Äbhängigkeiten konnte ich noch nicht nachvollziehen) steht nach dem Motorstart in der Anzeige "ABS und ESP ohne Funktion" und "Reifendrucküberwachung ohne Funktion". Nachdem das Auto neu gestartet wird, erlischt diese Meldung. Diagnose vom Freundlichen: Hydraulikeinheit defekt und muss komplett getauscht werden. Es gibt, glaube ich, aber auch noch einen separaten Sensor, der die Achsumdrehungen erfasst. Sollte der kaputt sein, würden die Fehlermeldungen ähnlich aussehen. Die Reparatur wäre allerdings deutlich kostengünstiger.

am 8. September 2015 um 12:08

Davon gibt es sogar mehr als nur einen ;)

Wie kam der "Freundliche" denn auf diese Diagnose? Hat er nicht die Sensoren geprüft während der Fehler auftrat.

Wäre schon recht dreist einfach mal die teuerste Reparatur vorzuschlagen ohne den Rest auszuschließen.

Also falls du meinst dass er es nicht genau geprüft hat würde ich auch lieber erstmal das einfachere Problem aussschließen.

Hallo "Belch"-Kenner

Meine Antwort hast nichts mit obigem Thema zu tun! Ich fand aber keinen Einstieg um eine eigene Frage an die Community los zu lassen. Sie lautet:

Kann mir jemand sagen, wie ich ein Smartphone für blue tooth-Übermittlung bei meinen AUDIO 50 APS anmelde. In der Betriebsanleitung und der Suchfunktion von MOTORTALK habe ich nichts darüber finden können. Besten Dank für eventuelle Hinweise.

FritzWolf

Zitat:

@FRITZWOLF schrieb am 8. September 2015 um 20:48:04 Uhr:

Hallo "Belch"-Kenner

Meine Antwort hast nichts mit obigem Thema zu tun! Ich fand aber keinen Einstieg um eine eigene Frage an die Community los zu lassen. Sie lautet:

Kann mir jemand sagen, wie ich ein Smartphone für blue tooth-Übermittlung bei meinen AUDIO 50 APS anmelde. In der Betriebsanleitung und der Suchfunktion von MOTORTALK habe ich nichts darüber finden können. Besten Dank für eventuelle Hinweise.

FritzWolf

Lieber FRITZWOLF,

ich bin kein MOD, auch gewiss möchte ich nicht vermessen sein, aber ...

dieser Kommentar hat in einem völlig fremden Thema ja nun gar nix zu suchen.

Du findest keine Einstiegsfrage ?

 

Du kannst und darfst sogar eine neues Thema eröffnen, siehe Anhang ...

Und genau dort formulierst du nach Klick auf "Neues Thema" deine genaue Frage, wie in deinem Kommentar geschildert, nochmal NEU.

Schau dir den für dich erstellten Anhang an, gelb unterlegtes Rechteck mit Inschrift "Neues Thema"

und schon sollte es auch klappen mit Erstellung eines eigenen "Neuen Themas".

Head-line-im-forum-t245-neues-thema

Zitat v. cHHristian 08.09.15 / 13:23:45 Uhr

Manchmal (in ca. 30%, Äbhängigkeiten konnte ich noch nicht nachvollziehen) steht nach dem Motorstart in der Anzeige "ABS und ESP ohne Funktion" und "Reifendrucküberwachung ohne Funktion".

---------------------------------------------------------------------------

Antwort ottocar2013

Habe diese Fehlermeldungen (Fehlermeldung ABS, ESP, Reifendrucküberwachung RDW) in letzter Zeit auch schon in Zusammenhang mit einem defekten Radlager gelesen. Zumindest wenn es die vorderen Radlager betraf.

Warum ich das erwähne ... ?

Weil all diese Fehler ihre Signale vom Radlager beziehen (magnetischer Kodierring auf der Innenseite des Radlagers meldet die Raddrehzahlen). Und es werden nicht gleichzeitig alle 3 Sensoren defekt sein.

Da aber diese 3 vom Radlager abhängig sind, könnte das mit dem Radlager wohl eher zutreffend sein.

Ist der Magnetkodierring beschädigt, kommt es ebenfalls zu den von dir erwähnten Meldungen.

(Lager minimal verkanntet durch Bordstein-Crash o.ä., gilt nur als Beispiel)

Überprüf mal die Radlager bitte ...

Anhang beachten ...

Radlager-einbauseite-magnetkodierring

Hallo cHHristian,

ich habe vor einger Zeit von einem Computerhersteller die nachfolgende Antwort erhalten. Es ging hier um Speicher-Aufrüstung, die mit Verletzung des Garantiesiegels verbunden war. Ich kann mir aber vorstellen, daß das auch auf andere Bereiche auch der Elektronik zutreffen muss.

Zitat:

"Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass bei Verträgen über Hard- und Softwarelieferung Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Anwender selbst oder durch Dritte Reparaturversuche durchführt, ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB unwirksam.

OLG Hamm, Urteil v. 14.02.2000, Az. 13 U 196/99, CuR 2000, 811

Beim Kauf von Computersystemen sowie Unterhaltselektronik sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verkäufern oftmals vor, dass die Garantie sofort entfällt, wenn der Käufer selbst oder durch andere einen Reparaturversuch vornimmt und das Gerät nicht bei dem Verkäufer reparieren lässt. Berühmt berüchtigt sind die Aufkleber auf PC, die ankündigen, dass keine Garantie gegeben wird, wenn diese durch Öffnen des PC´s beschädigt werden. Auf Hardware befindet sich oftmals der englisch sprachige Zusatz "warranty void when removed".

Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Nichtkaufleuten verwendete Bestimmung, dass bei dem Verkauf neu hergestellter Radio, Fernseh- und Fotogeräte die Garantie sofort nach einem Eingriff durch den Käufer oder Dritte erlischt, unwirksam ist (BGH NJW 1980, 831). Begründet wird dies zutreffend damit, dass der Käufer ein berechtigtes Interesse daran haben kann, bei einer während der Gewährleistungsfrist auftretenden Störung durch Untersuchung - wenn notwendig auch noch Öffnen des Gerätes - festzustellen oder feststellen zu lassen, welcher Art die Störung ist. Diese Berechtigung hat der Käufer, bevor er das Gerät dem Verkäufer zur Nachbesserung aushändigt.

Tipp:

Nicht alles, was in allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, ist auch tatsächlich wirksam. Wenn eine Reparatur über den Verkäufer nicht sofort möglich ist, besteht das Recht, selbst einmal im Gerät nachzusehen."

Zitat Ende.

Übersetzt: Wenn der MB-Händler nicht in der Lage ist oder sein will, eine detaillierte Analyse zu machen, sondern gleich das Verschrotten des Autos vorschlägt, hat man schon das Recht, selbst oder durch andere Fachleute nachsehen zu lassen, was wirklich Sache ist.

Sofern bei dem Auslesen des MSG nichts beschädigt/verändert wird, kann sich der die Garantie gewährende Vertragspartner wohl nicht vor Garantieleistungen drücken, oder er weist eindeutig Veränderungen nach.

Gruß

Peter

Themenstarteram 14. September 2015 um 19:07

Zitat:

@knirps1947 schrieb am 14. September 2015 um 11:11:58 Uhr:

Hallo cHHristian,

ich habe vor einger Zeit von einem Computerhersteller die nachfolgende Antwort erhalten. Es ging hier um Speicher-Aufrüstung, die mit Verletzung des Garantiesiegels verbunden war. Ich kann mir aber vorstellen, daß das auch auf andere Bereiche auch der Elektronik zutreffen muss.

Zitat:

"Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass bei Verträgen über Hard- und Softwarelieferung Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Anwender selbst oder durch Dritte Reparaturversuche durchführt, ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB unwirksam.

OLG Hamm, Urteil v. 14.02.2000, Az. 13 U 196/99, CuR 2000, 811

Beim Kauf von Computersystemen sowie Unterhaltselektronik sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verkäufern oftmals vor, dass die Garantie sofort entfällt, wenn der Käufer selbst oder durch andere einen Reparaturversuch vornimmt und das Gerät nicht bei dem Verkäufer reparieren lässt. Berühmt berüchtigt sind die Aufkleber auf PC, die ankündigen, dass keine Garantie gegeben wird, wenn diese durch Öffnen des PC´s beschädigt werden. Auf Hardware befindet sich oftmals der englisch sprachige Zusatz "warranty void when removed".

Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Nichtkaufleuten verwendete Bestimmung, dass bei dem Verkauf neu hergestellter Radio, Fernseh- und Fotogeräte die Garantie sofort nach einem Eingriff durch den Käufer oder Dritte erlischt, unwirksam ist (BGH NJW 1980, 831). Begründet wird dies zutreffend damit, dass der Käufer ein berechtigtes Interesse daran haben kann, bei einer während der Gewährleistungsfrist auftretenden Störung durch Untersuchung - wenn notwendig auch noch Öffnen des Gerätes - festzustellen oder feststellen zu lassen, welcher Art die Störung ist. Diese Berechtigung hat der Käufer, bevor er das Gerät dem Verkäufer zur Nachbesserung aushändigt.

Tipp:

Nicht alles, was in allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, ist auch tatsächlich wirksam. Wenn eine Reparatur über den Verkäufer nicht sofort möglich ist, besteht das Recht, selbst einmal im Gerät nachzusehen."

Zitat Ende.

Übersetzt: Wenn der MB-Händler nicht in der Lage ist oder sein will, eine detaillierte Analyse zu machen, sondern gleich das Verschrotten des Autos vorschlägt, hat man schon das Recht, selbst oder durch andere Fachleute nachsehen zu lassen, was wirklich Sache ist.

Sofern bei dem Auslesen des MSG nichts beschädigt/verändert wird, kann sich der die Garantie gewährende Vertragspartner wohl nicht vor Garantieleistungen drücken, oder er weist eindeutig Veränderungen nach.

Gruß

Peter

Klasse! Vielen Dank für die Antwort. Meine freie Werkstatt ist der gleiche Auffassung (das ist aber natürlich nicht verwunderlich). Ich werde die Fehler durch ne freie Werkstatt auslesen lassen. Sofern es danach Probleme mit der Garantie gibt, lest ihr hier davon.

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