Garantieverlängerung

Audi Q3 8U

Hallo zusammen,
nutzt Ihr eigentlich die Möglichkeit der Garantieverlängerung? Wie lange sollte sie sein? Hat schon mal jemand die Garantieverlängerung bei Audi in Anspruch genommen?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Die nachträgliche Garantieverlängerung gibt es natürlich und es gibt die Audi Anschlussgarantie ab Werk. Die Audi Anschlussgarantie kann nur als Bestelloption mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden (siehe oben) und beinhaltet die gleichen Leistungen wie die Garantie der ersten 2 Jahre.

Die Garantieverlängerung kann jederzeit, spätestens vor Ablauf der 2-jährigen Garantiezeit abgeschlossen werden und stellt im Grunde (nur) eine Versicherung auf den Ausfall bestimmter Fahrzeugkomponenten dar. Ist also mit der Anschlussgarantie ab Werk nicht in vollem Umfang gleichzusetzen.

Diese Garantieverlängerung wird über die VW Bank beim Audi Partner abgeschlossen oder man macht das selbst bei der VW Bank online:
-> https://www.volkswagenbank.de/.../garantieverlaengerung.html

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Hallo Kuh3freund,

also, ich hattte vor einigen Jahren einen Audi A3 (2006-2010, TDI, 140 PS, S-Tronic, 140.000 km in 4 Jahren), das ein echtes Montagsauto war. Ich war mit dem Fahrzeug gut 20 x außerplanmäßig in der Werkstatt, und damals konnte ich kurz vor Ablauf der Garantie noch glücklicherweise eine Garantieverlängerung abschließen. In diesem speziellen Falle hatte sie sich also echt bezahlt gemacht. Zu dem Zeitpunkt war ich Vielfahrer.
Ob das heute mit dem späten Abschluss noch so geht oder nur noch bei Neuwagenkauf, entzieht sich meiner Kenntnis. Damals waren jedenfalls nach 100.000 km nur noch Motor- und Karosserieteile versichert, und die auch nur mit 60% des Materialwertes.

Heute sehen die Bedingungen zu der Garantie schon etwas anders aus. Hier ein Link dazu:
Q3 Garantieverlängerung

Ich finde, man sollte wohl zuerst mal reflektieren, dass das Ganze, auch kostenseitig, von der jährlichen Fahrleistung abhängt. Die Garantieverlängerung hat inzwischen, so wie ich es verstehe, eine gestaffelte km-Begrenzung (30 / 60 / 90 bei 1 Jahr). Wird die Laufleistung überschritten, so endet sie automatisch (Garantiebedingungen Passus 6.)

Es gibt wohl auch einige Einschränkungen, z.B. umfasst ist die Verla?ngerung des Garantieversprechens keine Lack- und Durchrostungsscha?den.

Vielleicht geginnt Audi ja langsam, sich - was die Garantieleistungen angeht - ein wenig anders zu orientieren: Gerade im Vergleich zu Hyundai oder Kia sind 2 Jahre meines Erachtens für einen Premium-Hersteller immer noch extrem "vorsichtig".

Da die Versicherung ans Fahrzeug gebunden wird, kann es ein zusätzlicher Faktor bei Wiederverkauf werden, aber das würde ich nicht überbewerten ;-)

PS:

Interessant finde ich übrigens den Passus 10. c) der Garantiebedingungen:

Zitat:

Ersetzte Teile werden Eigentum der AUDI AG.

Zitat:

Original geschrieben von Audi-Jenz



Zitat:

Ersetzte Teile werden Eigentum der AUDI AG.

Das ist ja echt seltsam.

Wenn, dann würde ich die Garantie auch gleich beim Neukauf mit hinzunehmen. Mal schauen...

Zitat:

Original geschrieben von Audi-Jenz


Hallo Kuh3freund,

PS:
Interessant finde ich übrigens den Passus 10. c) der Garantiebedingungen:

Zitat:

Original geschrieben von Audi-Jenz



Zitat:

Ersetzte Teile werden Eigentum der AUDI AG.

Ist das nicht immer so? Bsp.: Defekte Lichtmaschine raus, neue LM rein. Ersetzte (also defekte) LM bleibt in der Werkstatt.

Ersetzte Teile werden Eigentum der Audi AG weil Audi zum einen das neue Teil kostenlos geliefert hat und zum anderen weil Audi die Teile überarbeitet und dann als Austauschteile wieder an den Mann bringt.

Dieses geschieht z.B. bei Motoren, Getrieben, Lichtmaschinen, Anlassern etc..

Im Sinne der Produktnachhaltigkeit ist diese Vorgehensweise der Autofirmen (AUDI macht dies ja nicht alleine) nach wie vor, zu begrüßen.

Gegenbeispiel Flachbildschirme: Ex und hopp. Es gibt keine Reparaturmöglichkeit mehr.

Bei Versicherungen ist es doch normal, dass erstattete Dinge in deren Eigentum übergehen.

Habe  beim Kauf die 5-Jahres-Garantie bis 150.000 Km abgeschlossen, aber eigentlich tun mir die 1.350 Euro schon leid, dem Wagen fehlt ja nichts. Wenn ich ihn aber nach z.B. drei Jahren privat verkaufen will, denke ich, werde ich wenigstens leicht einen Käufer finden.

Aber wie bei allem, man soll den Tag nicht vor dem Abend loben, bei meiner Vorgängerrübe (Bring Mich Werkstatt) ging es mit Problemen auch erst nach einem Jahr los, und dann richtig, weil wie so oft mehrheitlich die Werkstatt selbst die Folgeschäden zu verantworten hatte und sie nicht in den Griff bekam.............

Habe für meinen Q 3 beim Kauf (09/2012) die Anschlußgarantie 2 Jahre mit einer Gesamtlaufleistung von 40.000 km (Bestellschlüssel EA 5) abgeschlossen. Aus Umständen, die erst nach dem Kauf zum Tragen kamen, wollte ich eine Änderung der Gesamtlaufleitung auf 80.000 km.
Mit E-Mail vom 18.10.2012 habe ich daher an die Kundenbetreuung den Sachverhalt geschildert, mit E-Mail vom 21.10.2012 wurde der Antrag abgelehnt, da ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich sei.
Mit Schreiben vom 08.01.2013 habe ich nochmals der Kundenbetreuung mein Anliegen ausführlich geschildert. Am 10.01.2013 erfolgte ein Rückruf der Kundenbetreuung. Es wurde wiederum mitgeteilt, dass eine nachträgliche Änderung nicht möglich sei.
Fazit: Der Kunde ist König, aber nur solange bis er dem Kaufvertrag unterschrieben hat......

Zitat:

Original geschrieben von hellw


Habe für meinen Q 3 beim Kauf (09/2012) die Anschlußgarantie 2 Jahre mit einer Gesamtlaufleistung von 40.000 km (Bestellschlüssel EA 5) abgeschlossen. Aus Umständen, die erst nach dem Kauf zum Tragen kamen, wollte ich eine Änderung der Gesamtlaufleitung auf 80.000 km.
Mit E-Mail vom 18.10.2012 habe ich daher an die Kundenbetreuung den Sachverhalt geschildert, mit E-Mail vom 21.10.2012 wurde der Antrag abgelehnt, da ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich sei...
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Warum damals nicht sofort bzw. direkt über den Händler versucht, bei dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde (Versuch der Änderung der Konfiguration unmittelbar nach Bestellung)? Gab es denn zu dem Zeitpunkt 18.10.12 schon eine Auftragsbestätigung?

Ich vermute, dass es hier um eine Änderung nach Auslieferung des Fahrzeugs geht. Das ist grundsätzlich nicht möglich. Leider, aber aus AUDI-Sicht wohl verständlich.

Ich konnte noch am Tag der Auslieferung, direkt vor der Fahrzeugübergabe, von einer ein- auf eine zweijährige Garantieverlängerung ändern. Das war gar kein Problem, es wurde einfach die Fahrzeugrechnung abgeändert und neu ausgedruckt.

Gruß Christof

Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953


Ich vermute, dass es hier um eine Änderung nach Auslieferung des Fahrzeugs geht. Das ist grundsätzlich nicht möglich. Leider, aber aus AUDI-Sicht wohl verständlich...

Natürlich, das ist logisch. So hatte ich den Beitrag von @hellw oben aber nicht verstanden: er schreibt Kauf in 09/2012 (Kaufvertrag ?) incl. Anschlussgarantie und nicht Auslieferung in 09/2012. 😕

Zitat:

Original geschrieben von fwcruiser



Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953


Ich vermute, dass es hier um eine Änderung nach Auslieferung des Fahrzeugs geht. Das ist grundsätzlich nicht möglich. Leider, aber aus AUDI-Sicht wohl verständlich...
Natürlich, das ist logisch. So hatte ich den Beitrag von @hellw oben aber nicht verstanden: er schreibt Kauf in 09/2012 (Kaufvertrag ?) incl. Anschlussgarantie und nicht Auslieferung in 09/2012. 😕

Jetzt könnten wir wunderbar diskutieren über die Begriffe "Kauf" und "Bestellung". Da er "Kauf" schreibt, könnte es ja auch der Kauf eines Lagerwagens etc. sein.

Gruß Christof

Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953



Zitat:

Original geschrieben von fwcruiser



Natürlich, das ist logisch. So hatte ich den Beitrag von @hellw oben aber nicht verstanden: er schreibt Kauf in 09/2012 (Kaufvertrag ?) incl. Anschlussgarantie und nicht Auslieferung in 09/2012. 😕
Jetzt könnten wir wunderbar diskutieren über die Begriffe "Kauf" und "Bestellung". Da er "Kauf" schreibt, könnte es ja auch der Kauf eines Lagerwagens etc. sein..
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Ach ja, natürlich auch das. 😁

@hellw, kläre uns bitte auf. 😉

Einige Daten zur Klarstellung meines Antrags auf Änderung der Audi Anschlussgarantie:
Der Q 3 wurde aus sofort verfügbares "Lagerfahrzeug" erworben. Der Kaufvertrag bzw. verbindliche Bestellung wurde am 29.08.2012 unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt bestand meinerseits keine Interesse an dem Abschluss einer Anschlussgarantie. Die Erstzulassung des Q 3 bzw. die Übergabe des Kfz. erfolgte dann am 03.09.2012 beim Händler.
Im Zuge der Übergabe habe ich dann den Verkäufer bezüglich einer Anschlussgarantie angesprochen, es wurde dann die erwähnte Anschlussgarantie mit 2 Jahren und einer Gesamtfahrleitung von 40.000 km vereinbart bzw. abgeschlossen. Den Betrag für die Anschlussversicherung in Höhe von 350,00 Euro habe ich dann noch nachträglich bezahlt.
Am 18.10.2012 und 10.01.2013 habe ich dann über die Kundenbetreuung versucht eine Änderung der Anschlussgarantie zu erreichen. Wie bereits erwähnt, ohne Erfolg.
Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen warum es bei Audi (Herr der vier Ringe) nicht mehr möglich ist, ca. 6 Wochen nach dem Kaufabschluß eine Anschlussgarantie, die erst im 3. und 4 Jahr nach der Zulassung greift, zu ändern.

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